Reifen für Nachbar angenommen von einem Versand die dem aber nicht gehören

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Hallo.

Also ich habe vor 4 Wochen einen Satz Reifen (neu) angenommen, die adressiert waren an meinen Nachbarn. Jedoch nicht mit seinem Namen. Ist aber nichts ungewöhnliches für mich, da die öfter was für Freundinnen etc. bestellen an ihre Adresse.

Ok. Die Reifen gehören denen nicht, und den Namen kennen sie auch nicht.
Ich habe dann bei der Firma angerufen die verkauft hat, habe denen das so erzählt, und der Typ sagte, kein Problem, wir lassen die Reifen bei ihnen abholen. Adresse wollte er nicht. Denke ihm hat das mit "Nachbar" genügt. Meine Hausnummer haben ich ihm ja auch gegeben.

Jetzt sind 4 Wochen vergangen, und die Reifen liegen immer noch bei mir :evillol:

Kann ich die jetzt behalten ? Oder laufe ich gefahr dass mir da mal jemand an den Karren fahren kann ?

P.S. Bei Anlieferung habe ich sogar meinen Namen auf den Lieferschein geschrieben und unterschrieben !

Vielen Dank für eure Tips.

lg Jürgen
 
Ich glaub nicht das du sie offiziell behalten darfst. Aber du könntest sie suf gut Glück behalten und hoffen dass sich niemand meldet.
 
...Auf gut Glück bringt mir ja net wirklich was 😶
gibt es bei sowas keine Regel oder gesetzt ?
 
Natürlich darf man sowas nicht einfach behalten, das ist Unterschlagung... Leute gibt's...
3 Jahre oder so ist die Verjährung. Ich würde denen eine Frist setzen, sonst fallen Lager- und Entsorgungskosten an.
 
Ich unterschlage doch nichts. Ich habe mich bei der Firma ja gemeldet !
 
Hi,

schmeißt die Reifen in den Keller. Wenn sich die Firma meldet dann kannst Du sie zurück geben. Und nach 3 Jahren kannst sie verkaufen oder behalten.:king:
 
Was sind die nach 3 Jahren noch wert :-( Jetzt wären sie noch neu !!!

@ Idon

Ich habe auf dem Lieferschein unterschrieben, und meinen Namen auch draufgeschrieben.

Die Firma habe ich nur angerufen. Kein Fax kein nix...
 
Zuletzt bearbeitet:
Idon meint wohl die Meldung beim Unternehmen - also das du die Reifen hast. Ist die Frage ob die den Lieferschein in die Hände bekommen. Ich nehm an der Transport wurde von einer Drittfirma erledigt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt mal im Ernst - die Dinger zu behalten wäre schlicht falsch und ganz so einfach, wie manche hier meinen, ist das nicht.

Schreib der Firma eine E-Mail. Ich persönlich würde sowas ja mit einer Frist versehen und nach Ablauf der Frist Lagerkosten erheben oder Entsorgung (+ Weiterverrechnung der Kosten). Behalten? Oder gar verkaufen? Das wäre mir zu risikoreich. Von moralischen Bedenken ganz abgesehen.
 
Ich hatte auch einmal so einen Fall- bekam von einem Versender, bei dem ich vor Jahren schon einmal etwas bestellt hatte, plötzlich ein nicht bestelltes Paket, allerdings auf meinen Namen. Der Versender meldete sich bei mir und wollte es wieder abholen lassen, was dann auch geschah.

Inzwischen ist das Gesetz diesbezüglich eindeutiger, siehe hier:
https://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland)

Demnach muss man inzwischen gar nichts mehr tun, im Zweifel hat man nichts davon gewusst ;)

Trotzdem würde ich beim Versender eine Retoure anfordern und die Dinger abholen lassen.
 
Also was soll ich jetzt tun ? dem Versender eine Mail....Dass sie es binnen ka 2 wochen abholen sollen. Es nach der Frist in meinen Eigentum übergeht?
Aber ich möchte auch dann für die 4 Wochen Lagergebühren haben ! Und nicht erst danach.
Ich habe ja angerufen und alles so geschildert wie es war !!!!!

Das ist doch dann ok oder?
Ergänzung ()

Schrammler schrieb:
Ich hatte auch einmal so einen Fall- bekam von einem Versender, bei dem ich vor Jahren schon einmal etwas bestellt hatte, plötzlich ein nicht bestelltes Paket, allerdings auf meinen Namen. Der Versender meldete sich bei mir und wollte es wieder abholen lassen, was dann auch geschah.

Inzwischen ist das Gesetz diesbezüglich eindeutiger, siehe hier:
https://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland)

Demnach muss man inzwischen gar nichts mehr tun, im Zweifel hat man nichts davon gewusst ;)

Trotzdem würde ich beim Versender eine Retoure anfordern und die Dinger abholen lassen.

ich verstehe das Gesetz nicht wirklich 😣
 
Zuletzt bearbeitet: (nichts gewusst geht ja nicht da ich ja unterschrieben habe)
@ Schrammler

Wow, Achtung! § 241a BGB ist nicht einschlägig. Die Reifen waren _nicht_ an den TE adressiert und der TE hat das Paket, welches an einen Dritten adressiert ist, freiwillig (zur Weiterleitung) angenommen.

@ Gesamtprofil

Früher war es so, dass dubiose Händler (potentiellen) Kunden ungefragt Zeug zugeschickt haben und dann dafür Geld haben wollten. Durch die Einführung des § 241 BGB vor ein paar Jahren wurde diese "Geschäftspraxis" zerstört. Das trifft auf deinen Fall jedoch nicht zu. Wenn du die Reifen einfach behältst und dich, obwohl es dir leicht zumutbar ist, nicht beim Händler meldest, begibst du dich u. U. bereits in die Sphäre des Strafrechts.
 
Habe ich. Und ich habe dich gefragt, ob du das schriftlich getan hast, worauf du auf einen Anruf verwiesen hast. Bei dem das Gegenüber wohl nicht mal deine Adresse/Name erhalten hat.
 
Ja. Ich habe angerufen und nur gesagt dass ich der Nachbar bin. Nr. 52. Und Adressat war 50.
Er wollte nicht mal meine Adresse.
Habe ausser auf dem Lieferschein nichts schriftlich...
edit... Habe auf euch hehört :
Ausser vor einer Stunde per email mit Aufforderung zur Abholung etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der zeit, in der du hier schreibst, hättest du schon 20 mails an die schicken können. Klär das wie schon mehrmals gesagt, schriftlich mit der firma und ruf nochmal an und lass die dinger abholen, fertig. Leute gibt's ....
 
Ich würde dort nicht mehr anrufen, sondern nur noch schriftlich, nachweisbar, mit ihnen verkehren und sie zur Abholung innerhalb einer zumutbaren Frist auffordern. Es wäre zu überlegen, ob der Firma, nach nichteinhalten dieser Frist, Lagerkosten in Rechnung gestellt werden können, eine rechtlich haltbare Auskunft darüber kann und darf aber nur die Verbraucherberatung oder ein Rechtsanwalt geben.

Eine email hast du ja schon geschrieben, also halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie darauf reagiert wurde
 
Ich glaube Ersitzung ist das was der TE meint. Und das greift dann erst nach 10 Jahren.
 
Interessant wäre, ob die Reifen schon bezahlt wurden mit Vorkasse. Weil dann gibt es noch einen Dritten, der Anspruch hätte.
 
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