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Remote Desktop Zugriff auf Raspberry Pi 4 trotz Gastzugang zur Fritz.Box?
- Ersteller kaaaffee
- Erstellt am
@kaaaffee :
Zuviel Wirrwarr, zu wenig relevanter Input. Was geht nicht und was hast Du schon probiert?
Conncect per WiFi oder Ethernet zu RasPi? Was soll der Gastzugang bewirken? RDP auf den Raspi unter Raspbian -> da läuft doch IMHO kein Server drauf bzw. muss erst noch installiert werden , z.B. xrdp. Sollte wohl eher auf SSH-Zugang oder VNC hinauslaufen, für letzteres gibt es ebenfalls Server.
Zuviel Wirrwarr, zu wenig relevanter Input. Was geht nicht und was hast Du schon probiert?
Conncect per WiFi oder Ethernet zu RasPi? Was soll der Gastzugang bewirken? RDP auf den Raspi unter Raspbian -> da läuft doch IMHO kein Server drauf bzw. muss erst noch installiert werden , z.B. xrdp. Sollte wohl eher auf SSH-Zugang oder VNC hinauslaufen, für letzteres gibt es ebenfalls Server.
Zuletzt bearbeitet:
Mit "Gastzugang" dürfte dieses Feature der Fritzbox gemeint sein.omavoss schrieb:Conncect per WiFi oder Ethernet zu RasPi? Was soll der Gastzugang bewirken?
DeusoftheWired
Fleet Admiral
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- Juni 2009
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- 14.083
Genau das ist der Sinn des Gastnetzes: Daß Gäste nicht auf das interne Netz zugreifen können und das interne Netz nicht auf die Gäste. Würde man das deaktivieren können, wäre der Sinn eines Gastnetzes hinfällig und man könnte die Gäste gleich ins normale Netz holen.
@mibbio Die Richtung spielt dabei die entscheidende Rolle. Gäste dürfen Verbindungen nach außen aufbauen. OP möchte aber von außen eine Verbindung zum Pi im Gastnetz aufbauen. Das funktioniert so nicht.
@mibbio Die Richtung spielt dabei die entscheidende Rolle. Gäste dürfen Verbindungen nach außen aufbauen. OP möchte aber von außen eine Verbindung zum Pi im Gastnetz aufbauen. Das funktioniert so nicht.
BassCatBall
Lieutenant Pro
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- Jan. 2015
- Beiträge
- 924
Der Gastzugang wird ein separates Netz sein und daher von deinem PC nicht gefunden.
Und genau deshalb hat ein Remote-Zugang auf den Raspi, egal ob per RDP, SSH oder VNC vom Gastnetz aus überhaupt keine Existenzberechtigung. Außer ich will vll. in der Fritzbox Bockstelzer machen, damit ich vom Gastnetz in das Heimnetz geroutet werde; das ist allerdings dann völlig sinnfrei.BassCatBall schrieb:Der Gastzugang wird ein separates Netz sein und daher von deinem PC nicht gefunden.
Was genau sollten die Gäste auf dem Raspi per Remote-Zugriff "zu suchen" haben? Ich meine, nichts.
Dafür muss der RasPi im gleichen Netz sein wie der Windows PC. Und das ist beim Gastzugang eben nicht der Fall, weil das ein eigenständiges (eingeschränktes) Netz ist.
Da ist dann aber die Frage, warum der am Gastzugang hängt und nicht einfach mit im ganz normalen LAN? Der Gastzugang macht da überhaupt keinen Sinn.
Da ist dann aber die Frage, warum der am Gastzugang hängt und nicht einfach mit im ganz normalen LAN? Der Gastzugang macht da überhaupt keinen Sinn.
Völliger Stuss. Deine IP-Adresse ist bekannt, egal ob Du aus dem Heimnetz oder aus dem Gastnetz auf die Tracker zugreifst. Außerdem gibt es hier für mehr oder weniger illegale Aktionen keinen Support.kaaaffee schrieb:Der Gastzugang ist als Sicherheit fürs hoch und runterladen von Torrents auf privaten Trackern gedacht.
Wer hat Dir denn den Mist mit dem Gastnetz als "Sicherheit" und Schutz vor illegalen Aktionen eingeredet? Denjenigen kannst Du getrost in den Ar*** treten, denn das ist völliger Unsinn.
Brauchst in dem Zusammenhang auch gar nicht auf die Idee zu kommen, über VPN auf die Tracker zuzugreifen; VPN ist ebenso Schwachsinn. Jeder VPN-Provider ist zur Herausgabe der Log-Dateien verpflichtet, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht. Wer definiert hier "berechtigtes Interesse"? Der VPN-Provider kann hundertmal beteuern, dass er keine Log-Files führt; nur glauben sollte man das nicht.
Zuletzt bearbeitet:
So einfach ist das mit dem Haftungsauschluss nicht, nur weil es über einen "Gastzugang" läuft. Der Gastzugang ist ja nicht als Freifahrtschein gedacht; es haftet dann im Zweifel der "Gast". In dem Fall bist du selber der Gast bzw. missbrauchst du das "Haftungsprivileg" ja sogar vorsätzlich.
Zuletzt bearbeitet:
kaaaffee schrieb:...haftet man für seinen Gastanschluss nicht.
Das ist ein Trugschluss. Es gibt zwar eine Novelle zum Telemediengesetz, die die Haftung ausschließt, aber darauf verlassen würde ich mich nicht.
Stell Dir vor, jemand lädt über Deinen Gastzugang im Extremfall "KiPo" oder Anleitungen zum Bombenbau runter; bist Du dann immer noch so sicher, dass Dir nur wegen der Benutzung des Gastzugangs niemand ans Leder kann? So naiv kann man doch gar nicht sein!
Ergänzung ()
kaaaffee schrieb:Sowohl private Tracker schon sehr sicher sind.
Sorry, aber da lachen doch die Hühner!
Derjenige, der illegale Software auf seinem Tracker zum Download zur Verfügung stellt, kennt Deine öffentliche IP-Adresse. Nun lädtst Du etwas vom demjenigen Tracker herunter; ein paar Tage später kriegst Du eine E-Mail:
"Hallo, Sie sind auf meinen Honeypot hereingefallen und zahlen mir xxx Euro; ansonsten melde ich Ihren Fall an die Behörden."
Willst Du das wirklich riskieren?
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DeusoftheWired
Fleet Admiral
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kaaaffee schrieb:Ich möchte den Ubuntu Desktop auf meiner Raspi mit meinem Windows PC kontrollieren, ist das irgendwie möglich?
Häng den Raspi ins normale Netz der FRITZ!Box und nicht ins Gastnetz. Transmission als Torrent-Client kann übrigens über das hübsche Transmission Remote GUI aus der Ferne bedient und mit neuen Torrents bestückt werden.
kaaaffee schrieb:Der Gastzugang ist als Sicherheit fürs hoch und runterladen von Torrents auf privaten Trackern gedacht.
kaaaffee schrieb:Das ist klar, aber falls mal irgendwann was passieren sollte haftet man für seinen Gastanschluss nicht. Sowohl private Tracker schon sehr sicher sind.
Wie omavoss oben schon schrieb: Totaler Murks. Du mußt nicht mal ein internetfähiges Gerät besitzen. https://www.heise.de/news/Freifunk-...PC-muss-fuer-Filesharing-blechen-4782816.html
Wie wollen 'die' denn herausfinden wer dieser Gast ist? Habe oft Kollegen mit PC hier, die könnten alle genauso gut torrents ziehen wenn sie hier sind.
Wenn man seriöse VPN Anbieter nimmt wie Mullvad, die schon vor Gericht waren und nichts veröffentlicht haben kann man die sehr wohl vertrauen. Anders sieht das aus bei NordVPN oder Private Internet Access.
Mit privaten Trackern meine ich auch nicht die deutsche Szene, wo es Honeypots geben könnte. Aber die cabal tracker wie PassThePopcorn oder BroadcastTheNet haben hunderte von deutschen Usern und noch nie war ein Klagefall bekannt.
Sehr schade, dass Remote Desktop nicht funktioniert. Es sei denn jemand hat noch eine andere Lösung
Wenn man seriöse VPN Anbieter nimmt wie Mullvad, die schon vor Gericht waren und nichts veröffentlicht haben kann man die sehr wohl vertrauen. Anders sieht das aus bei NordVPN oder Private Internet Access.
Mit privaten Trackern meine ich auch nicht die deutsche Szene, wo es Honeypots geben könnte. Aber die cabal tracker wie PassThePopcorn oder BroadcastTheNet haben hunderte von deutschen Usern und noch nie war ein Klagefall bekannt.
Sehr schade, dass Remote Desktop nicht funktioniert. Es sei denn jemand hat noch eine andere Lösung
DeusoftheWired
Fleet Admiral
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kaaaffee schrieb:Wie wollen 'die' denn herausfinden wer dieser Gast ist?
Denen ist das egal. Die sehen IP soundso im Schwarm von Torrent X lädt etwas hoch, woran deren Mandant in Deutschland die Rechte hält. Ab damit zur Polizei, die holt beim Provider die Auskunft ein, welcher Nutzer zum Zeitpunkt Y die IP X hatte, und fertig. Wie sonst erklärst du dir sonst das oben schon verlinkte Urteil gegen die Filesharing-Oma?
Mit dem Gast-Netz legst du quasi den Schlüssel für die Wohnungstür in einen papiernen Briefumschlag, der aber sowieso unter einem Stein versteckt wird. Es ist sinnloser Zusatzaufwand, der dir nichts bringt.
Bei PTP und BTN muß man sich als deutscher Nutzer sowieso keine Sorgen machen.