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Spiele verschenken?

B

bennue

Gast
Hallo,
hatte mir am 28.01.04 eine Grafikkarte gekauft,die mir
aber nicht so zusagte,da von einem mir unbekannten
Hersteller,Habe mir dann gestern eine neue geholt,
von MSI ,GForce FX 5700 VTD 128,wo einige CDs
mit Spiele dabei waren.
Nun verkaufe ich die erste Karte,auch eine FX 5700,128 MB,
und möchte die Spiele dazu tun,weil ich grundsätzlich
nicht spiele
Es handelt sich um:
Morrowind,The Elder Scrolls III,
Duke Nukem,Manhattan Projekt,
Ghost Recon
Games Collektion 7in1.
Auf der CD steht: Not for Sale.
Nun meine Frage aus rechtlicher Sicht,
darf ich sie dann verschenken?
mfG bennue
 
Hi,

na klar darfst Du die verschenken!

Das kann Dir nun wirklich keiner verbieten.

Da steht "not for sale" drauf, damit die Händler die nicht "entbundeln" und damit doppelt Kasse machen.

tg
 
Ich glaube, du duerftest die sogar selbst verkaufen.
Du hast ja nicht nur fuer die Karte bezahlt, sondern auch fuer das beiliegende Bundel.
D.H. es waere dir nicht untersagt, auch fuer diese spiele noch geld einzufordern.
Denk ich mal so...

so denn ;)
 
Schlumpfinator,
das wäre mir in der heutigen Zeit zu riskant,
also als Beigabe zur Karte ,mit einem Hinweis
verschenken,Danke für die Antworten.
Vieleicht hat jemand Interesse an der Karte.
mfG bennue
 

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Als Beigabe zur Karte dürfte nichts dagegen sprechen. Verkaufen steht auf der CD schon drauf, not for Sale, darfst Du diese normalerweise nicht.

PS: Bekomme ich die restliche Ware noch?
 
werkam schrieb:
Als Beigabe zur Karte dürfte nichts dagegen sprechen. Verkaufen steht auf der CD schon drauf, not for Sale, darfst Du diese normalerweise nicht.?
Gilt das auch fuer die Ware, fuer die er ja eigentlich (Im Bundel) bezahlt hat?
Ich weiss nicht genau, waere ja aufgrund der aufschrift schon gesagt, aber nicht wirklich plausibel.Da ja jeder alles (legale, versteht sich ;)) verkauf duerfte, fuer das er selbst Geld bezahlt hat, es aber nicht mehr braucht (gebrauchtverkauf).

so denn ;)
 
Werkam,
wollte noch ne Mail schreiben,aber dann kann ich
es auch hier tun,
war am Wochenende in der Eifel,Termin mit
einem Makler,habe ein Haus von meinem
Onkel geerbt,und verkaufe dies.
Heute muss ich noch eine Spritze holen,und
dann meine Mutter im Altenheim besuchen,
packe es aber heute Abend,habe mir extra
bei der Post eine Verpakung gekauft.
mfG bennue
 
Danke Werner, :daumen:
Mach Dir nur keinen Stress, schadet Deiner Genesung.
MfG Werner
 
natürlich darf man software die im bundle bei retail verpackungen dabei war verkaufen!! erst recht verschenken (wenn mans hat)... , alle anderen comments die behaupten man darf diese software nicht verkaufen sind falsch.

schließlich hat man die software (das bundle) mit dem kauf der hardware rechtmäßig erworben. deshalb sind auch retail packungen mit software bundles teurer als bulk packungen ohne software. ein software bundle beizulegen kostet auch den hardware hersteller geld.

not for sale heißt in dem fall nur, dass die cd bundle software ist und nicht einzeln im freien verkauf (nicht privatverkauf) angeboten werden darf. wie t3 schon richtig sagte, sind die händler dann gezwungen , die software als bundle abzugeben und können somit nicht doppelt kasse machen.
 
verkaufs doch einfach bei ebay als karte mit spiele bundle, da kriegsch 100% kein Ärger abder dafür mehr Geld! Machen übrigens einige, die Grakas verkaufen!

MfG Kim
 
@guillome, bist Du Dir da so sicher? Die Software ist mit der Graka gebundelt, also auch nur mit der Graka weiterzuverkaufen. Wenn Du ein Notebook kaufst, mit einer gebundelten Windows Version, die zu diesem Notebook gehört, darfst Du sie auch nur mit diesem benutzen und nicht unbedingt noch auf einen anderen PC übertragen und mit diesem dann weiterverkaufen. Ein Brenner den ich mit Nero kaufe, da gehört auch die Neroversion zu und die kann ich auch nicht unbedingt mit einem anderen Brenner benutzen und weiterverkaufen. Das wird doch wohl mit den Spielen genauso sein, oder hast Du irgendwelche andere Quellen, die Deine Aussage bestätigen? Lass mich auch gern eines Besseren belehren. :daumen:
 
Da hak ich mal mit ein:
@werkam: Bei eBay sind die Software-Seiten doch voll mit OEM-Software, gerade das von Dir als Beispiel genannte Nero ist da sehr oft vorhanden.
Die Software die einer Hardware beiliegt ist auch (meist) OEM. Warum sollman die dann nicht verkaufen können? Oder gibt es da einen (rechtlichen) Unterschied zwischen OEM und beigelegter Software?

Anderes Beispiel:
Ich hab zu Hause noch 'ne alte Win 98-Version rumzugammeln. Auf der CD steht wörtlich:
Vertrieb nur mit einem neuen PC. (...)
Diese darf ich dann also auch nur mit einem neuen PC verkaufen ...? Das der Rechner mit dem ich dieses Win erhalten habe inzwischen nicht mehr existiert sei mal dahingestellt.
Warum soll ich diese Version nicht privat verkaufen können?

--blindfoxx
 
software bundel oder oem = gewerblicher verkauf meist verboten oder eingeschränkt

software bundel oder oem = privateverkauf erlaubt
 
Quellen, das Bundle gleichzusetzen sind mit OEM? OEM gibt es seit dem Rechtsstreit nicht mehr bei den meisten Herstellern.
 
sie sind nicht gleich zu setzten, aber sie weisen im prinzip gewisse ähnlichkeiten auf. auch ist es richtig, dass es oems bei den meisten hersteller nicht mehr gibt
 
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