Tod
Banned
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- Feb. 2004
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Hallo werte FBler!
Ein immer wieder heiß diskutiertes Thema: Der Verbrecher und sein Strafmaß; Täterschutz ja, Opferschutz nein? Sind unsere Gesetze zu lasch oder werden sie nur zu lasch angewandt?
Immer wieder kommt es vor, daß Vergewaltiger, deren Tat, mangels Presse-Interesse und öffentlicher Kenntnis mit geringen Strafen davonkommen.
Oftmals werden Prognosen von der Jugendgerichtshilfe gestellt, die unfaßbar scheinen.
Hafturlaub, Wiederholungstäter, schlechte psychologische Gutachten...
Überfüllte Gefängnisse.
IMO hängt es oft mit den Schöffen zusammen, dem öffentlichen Interesse und der Presse, wie ein Täter bestraft wird. Es gibt, trotz gut funktionierendem deutschem Rechtsstaat, eine Fehlerquote, vor allem bei Urteilen, möchte man meinen.
Eure Meinung?
Gruß,
blutrichter
PS: Beispiele solcher Urteile:
1) In Heidelberg wurde ein 16jähriger Schüler nur dazu verurteilt, eine gewissen Stadt, in der er iÜ nicht wohnt, zu meiden, da dort ein schlechter Umgang für ihn existiert. seine Tat: Vergewaltigung einer französischen Austausch-Schülerin.
2) Ein Arzt in Weißnichtmehrwo hat seine stellung dergestalt mißbraucht, daß er eine Schülerin mehrfach betäubte (angeblich Voraussetzung für die Behandlung), um sich dann sexuell an ihr zu vergehen. Strafe: 2 Jahre Berufsverbot (und 2 Jahre auf Bewährung, glaube ich).
3) Ein Mann wurde wegen Totschlags und anderer schwerer Delikte zu 17 Jahren Haft verurteilt. Nach einigen Jahren kam er zu Resozialisierungsmaßnahmen in einer psychiatrische Klinik, von wo er zunächst zweimal ausgebüchst war. nach etlichen Problemen wurde ihm die Nicht-Therapierbarkeit bescheinigt und er kam zurück in die JVA.
Nach einiger Zeit wurde er wieder der Klinik überstellt. Dort bekam er freigang ohne Aufsicht, obwohl eine Ärztin auf die Fluchtpläne des Täters hingewiesen hatte. Chef- und Oberarzt gaben ihm trotzdem Freigang.
Diesen nutzte er, um 2 Menschen zu töten und eine Frau zu vergewaltigen.
Die Ärzte waren wegen div. Delikte zu bestrafen... aber mußte es soweit kommen?
Ein immer wieder heiß diskutiertes Thema: Der Verbrecher und sein Strafmaß; Täterschutz ja, Opferschutz nein? Sind unsere Gesetze zu lasch oder werden sie nur zu lasch angewandt?
Immer wieder kommt es vor, daß Vergewaltiger, deren Tat, mangels Presse-Interesse und öffentlicher Kenntnis mit geringen Strafen davonkommen.
Oftmals werden Prognosen von der Jugendgerichtshilfe gestellt, die unfaßbar scheinen.
Hafturlaub, Wiederholungstäter, schlechte psychologische Gutachten...
Überfüllte Gefängnisse.
IMO hängt es oft mit den Schöffen zusammen, dem öffentlichen Interesse und der Presse, wie ein Täter bestraft wird. Es gibt, trotz gut funktionierendem deutschem Rechtsstaat, eine Fehlerquote, vor allem bei Urteilen, möchte man meinen.
Eure Meinung?
Gruß,
blutrichter
PS: Beispiele solcher Urteile:
1) In Heidelberg wurde ein 16jähriger Schüler nur dazu verurteilt, eine gewissen Stadt, in der er iÜ nicht wohnt, zu meiden, da dort ein schlechter Umgang für ihn existiert. seine Tat: Vergewaltigung einer französischen Austausch-Schülerin.
2) Ein Arzt in Weißnichtmehrwo hat seine stellung dergestalt mißbraucht, daß er eine Schülerin mehrfach betäubte (angeblich Voraussetzung für die Behandlung), um sich dann sexuell an ihr zu vergehen. Strafe: 2 Jahre Berufsverbot (und 2 Jahre auf Bewährung, glaube ich).
3) Ein Mann wurde wegen Totschlags und anderer schwerer Delikte zu 17 Jahren Haft verurteilt. Nach einigen Jahren kam er zu Resozialisierungsmaßnahmen in einer psychiatrische Klinik, von wo er zunächst zweimal ausgebüchst war. nach etlichen Problemen wurde ihm die Nicht-Therapierbarkeit bescheinigt und er kam zurück in die JVA.
Nach einiger Zeit wurde er wieder der Klinik überstellt. Dort bekam er freigang ohne Aufsicht, obwohl eine Ärztin auf die Fluchtpläne des Täters hingewiesen hatte. Chef- und Oberarzt gaben ihm trotzdem Freigang.
Diesen nutzte er, um 2 Menschen zu töten und eine Frau zu vergewaltigen.
Die Ärzte waren wegen div. Delikte zu bestrafen... aber mußte es soweit kommen?
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