Windows 7 OEM Lizenz

OverM1nd

Cadet 2nd Year
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Hallo,

mein Notebook ist vom Hersteller mit Windows 7 HP 32Bit (OEM) geliefert worden.
ich weiss das man mit dem Key auch Windows 7 HP 64Bit (OEM) installieren kann.

Meine frage ist nun ob ich gegen irgendwelche Lizenzbestimmung verstoße wenn ich das Notebook formatiere und Windows 7 HP 64Bit installiere und aktiviere?

Danke schonmal im voraus.
 
Das funktioniert kannst ohne weiteres auch eine 64-bitt version installieren und auch aktivieren macht heute keinen unterschied mehr ;)
 
bei OEM kommt es auf den Hersteller drauf an ob du sie für beide Version benutzten kannst
 
das es funktioniert weiss ich ja! will wissen wie es Lizenztechnisch aussieht...
ob ich gegen irgendwelche Lizenzauflagen verstoße?

was hat das mit dem Hersteller zu tun ist OEM nicht gleich OEM?
 
gute Frage die ich nicht definitiv beantworten kann. Ich gehe aber mal davon aus das wenn es funktioniert auch so ok ist.

Fakt ist ja, du hast eine gültige Lizenz und ich denke das es MS absolut Banane ist ob Du 32 oder 64bit installierst..
 
Laut Microsoft ist es auch Lizenzmäßig kein Problem mit dem vorhandenen Key entweder die 32-Bit- oder die 64-Bit-Version von Windows 7 zu installieren. Der Key bezieht sich nicht auf 32- oder 64-bit, sondern auf Home Premium, Professional oder Ultimate.
 
@Udo Kammer:"Laut Microsoft ist es auch Lizenzmäßig kein Problem" => dann gibt es dafür doch bestimmt eine Quelle...

@Nitewing: Man kann vieles machen ohne dass es Probleme gibt, und deshalb ist nicht legal / erlaubt.
Ein Beispiel, das häufig falsch interpretiert wird, ist z.B. die 30-tägige Nutzung von Windows ohne Lizenz. Es geht, aber es ist nicht erlaubt. Die Betonung hier liegt bei "ohne Lizenz" und nicht "ohne Eingabe eines Keys". Wenn man eine Lizenz (zu der auch ein Key gehört) hat, darf man natürlich das Windows auch ohne Key installieren...

@OverM1nd: Wenn es dir absolut wichtig ist, dann würde ich vorschlagen eine Mail an den Microsoft-Support zu schreiben. Die werden es wohl sicher wissen, zumindest wenn sie es erlauben ist es Fakt. Wenn sie sagen nein heißt es noch nicht unbedingt dass es stimmt ;-)
 
1668mib schrieb:
@Udo Kammer:"Laut Microsoft ist es auch Lizenzmäßig kein Problem" => dann gibt es dafür doch bestimmt eine Quelle...

Aus der deutschen OEM EULA. Seiten 1 und 2. Sie findet sich auf der DVD in sources\license\de-de\oem\homepremium

2. d. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden. Wenn der Hersteller oder das Installationsunternehmen Ihnen die einmalige Möglichkeit zur Auswahl zwischen Sprachversionen zur Verfügung stellt, sind Sie nur zur Verwendung der von Ihnen ausgewählten Sprachversion berechtigt.

Jeweils eine Bit-Version, jeweils eine Sprache. Microsoft erlaubt es also selbst in der eigenen EULA. Hauptsache, Windows ist nur einmal installiert, siehe 2. a. Eine Kopie pro Computer.

PS: Aber zu betonen ist, dass Windows keine Shareware ist, obwohl sie sich so verhält. Da hat 1668mib recht. Windows verlangt zwar erst nach 30 Tagen eine Aktivierung, das ist aber kein Probierzeitraum. Installieren darf man nur, wenn man im Besitz einer Lizenz ist.
 
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gegen was für Lizenzierungen soll man verstoßen ?
die Wahl des Datenträgers ist frei von wo du Windows Neu installiert das darf nur nicht
aus illegalen Quellen wie Tauschbörsen nicht stammen u.a Crak Versionen sind illegal und verstößt gegen Lizenz und Urheber Rechte.

du kannst mit einer Windows 7 Home DVD drei PC Neu installieren wenn der dafür vorgesehene Key und Lizenz auch Windows 7 Home ist egal ob 32 oder 64 Version.
Alternativ kann man sich das auch bei MS als Iso Datei legal runter laden wenn man keine Original DVD hat oder diese beschädigt ist eine Neue DVD erstellen ,
dann Neu Produkt aktivieren mit dem Key der zum PC/Book gehört muß die gleiche Windows Lizenz sein, also Starter/Home usw. sonnst geht das nicht so, wenn das abweicht
muss man dann eine Neu Lizenz Extra dazu erwerben den Key Neu dazu kaufen .
 
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In der EULA von Microsoft, bezieht sich Microsoft auf die Vollversionen, die mit 32 und 64 bit Datenträgern ausgeliefert wird.
Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit
Bei einer Vollversion ist das also richtig.
Die EULA ist allgemein gehalten und nicht nur für die OEM bestimmt.

Für Systembuilder Versionen, die nur mit einem Datenträger kommt, (entweder 32 Bit oder 64 bit) gilt das nicht.
http://www.zdnet.de/magazin/41522436/p-2/windows-7-lizenzen-was-microsoft-nicht-verraet.htm
siehe Lizenzchema von Windows 7 Tabelle.
Dort wird ein Wechsel von einer 32 bit OEM Systembuilder Version zu einer 64 bit OEM Systembuilder Version (oder umgekehrt) definitiv ausgeschlossen. Man muss sich für eine der beiden beim Kauf entscheiden. (siehe Fußnoten der Tabelle).

In der EULA steht auch, das man eine Lizenz nur besitzt, wenn man mindestens:
1. Einen COA Lizenzaufkleber UND einen Kaufnachweis ODER
2. Den Lizenzkey in irgendeiner Form UND einen Kaufnachweis
nachweisen kann. Nur beides zusammen, ergibt die Lizenz.
Weiter muss im Kaufnachweis hervorgehen, auf welche BS Version und welche BIT Version man diese Lizenz besitzt. Bei einer Systembuilder z.B. geht daraus nur die BIT Version hervor, für die man sich beim Kauf entschieden hat.
Somit hat man nur eine Lizenz für die BIT Version(en), die im Kaufnachweis nachgewiesen werden.

Damit dürfte man mit OEM Versionen nicht die BIT Version wechseln, obwohl das mit dem Key möglich wäre.

Rechtlich ist man also auf dem Holzweg. Auch nach Deutschem Recht.
Da Microsoft noch nie geklagt hat oder dagegen klagen wird, gilt es also nur als geduldet. (sonst hätte Microsoft schon lange diesen Weg durch den Lizenzkey dicht gemacht, wenn sie könnten).
Weil auch der ganze Lizenzdschungel von Microsoft, selbst für Microsoft selbst und alle Rechtsexperten teils undurchdringlich ist.

Es kann schon durchaus sein, das der Weg mit Windows 8 verbaut wird. Aber das erfordert auch eine totale Umstellung der gesamten Lizenzpolitik. Und das kostet eine Menge Geld. Ob man das Geld nun nur für den Wechsel von 32 auf 64 bit oder umgekehrt berappen möchte ? Daran möchte ich stark zweifeln.

Sollte aber Microsoft irgendwann mal gezwungen sein, die Lizenzpolitik neu zu gestalten, wird sicherlich auch der Weg der OEM Versionen verbaut sein, beide BIT Versionen mit dem Lizenzkey Freischalten zu können.
Bis es so weit ist, wird es nur noch eine BIT Version geben :D

Viele Grüße
 
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Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit.
Dieser Satz ist wertfrei. Er sagt aus, dass möglicherweise statt einer Version auch zwei Versionen geliefert sein können. Dieser Satz spricht also beide Auslieferungszustände an. Er leitet den zweiten Satz ein.
Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden.
Dieser Satz schränkt ein. Auch wenn mehr als eine Version enthalten sein sollte, darf man nur eine installieren - jeweils. Er soll die Idee zerschlagen, 64 Bit auf dem PC und 32 Bit auf dem Notebook zu installieren, weil Benutzer von zwei DVDs auf zwei Windows-Installation schließen könnten. Mit den Sätzen wird weder eine Bit-Version vorgeschrieben, noch die Wahl eingeschränkt. Er sagt flapsig ausgedrückt, bilde dir bloß nicht ein zweimal Windows zu besitzen, nur weil du zwei DVDs hast. ZDNet hat zur oben verlinkten Tabelle keine Quelle und sagt zusätzlich, Achtung, dieser Text soll eine Orientierungshilfe bieten, eine rechtskräftige Beratung ist er nicht. Es ist nicht ersichtlich, woher die vermutete Einschränkung rührt.

Die Wechselfrage taucht auch auf Microsoft-Seiten auf. Es wird nie eingeschränkt, weder in den Foren, noch in den FAQs. Als einziger Wechselhinweis wird angegeben, dass ein Bit-Wechsel mit einer Neuinstallation verbunden ist, was allerdings technische Gründe hat.
http://windows.microsoft.com/de-de/windows7/help/upgrade-center
http://windows.microsoft.com/de-DE/windows7/32-bit-and-64-bit-Windows-frequently-asked-questions
http://social.technet.microsoft.com...e/thread/37c45f27-7bc8-4f66-9f0a-cb4c17fe555c

Nebenbei zu den Begriffen. Die Version mit zwei Datenträger nennt sich Retail, das Pendant dazu OEM. Mit Vollversion ist das Gegenstück zu Upgrade gemeint. Es gibt z.B. auch Retail, Upgrade, ohne Datenträger. Einfach mal mit den Filtern spielen. http://geizhals.de/?cat=ossoft&xf=400_Windows+7#xf_top

Schildkröte09 schrieb:
Weiter muss im Kaufnachweis hervorgehen, auf welche BS Version und welche BIT Version man diese Lizenz besitzt. Bei einer Systembuilder z.B. geht daraus nur die BIT Version hervor, für die man sich beim Kauf entschieden hat.
Somit hat man nur eine Lizenz für die BIT Version(en), die im Kaufnachweis nachgewiesen werden.
Wo steht das? Der Punkt ist in der EULA nicht zu finden. Bei einem hier liegenden Notebook beispielsweise steht weder in der Rechnung, noch auf dem COA eine Bit-Version. Sucht man in der Windows-Hilfe nach Lizenz, wird nur gesagt, dass wenn zwei Versionen vorliegen, nur eine installiert werden darf.
 
Zitat von Windows 7 Lizenzbestimmungen
16. LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“).
a. Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity) von Microsoft mit dem beiliegenden originalen Product Key sowie Ihr Kaufnachweis. Wenn Sie die Software online gekauft und heruntergeladen haben, ist Ihr Lizenznachweis der originale Product Key von Microsoft für die Software, den Sie beim Kauf erhalten haben, sowie Ihr Kaufnachweis.
https://www.computerbase.de/forum/threads/anhand-von-produktkey-version-erkennen.1003883/page-2#post-11286955

Viele Grüße
 
Auf was soll sich das beziehen? Es geht konkret hier im Thema um 32/64 Bit. Wo wird etwas untersagt oder ausgeschlossen?
 
Im Kaufnachweis ! Unawave wird sich bestimmt dazu in Kürze äußern.
Eine PM habe ich ihm gerade geschrieben. Er weiß, wo sich der Passus in den Lizenzbestimmungen und Kaufnachweis befindet und was aus dem Kaufnachweis hervorgehen muss.
unawave schrieb:
Und wenn im Kaufnachweis z.B. "Systembuilder-Version Home Premium 64 bit" steht, dann ist die Lizenz auch nur für Home Premium 64 bit gültig.

Viele Grüße
 
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Wo steht, dass im Kaufnachweis 32 oder 64 Bit festgehalten sein muss? Auf dem Kaufnachweis selbst?
 
In der EULA steht auch, das man eine Lizenz nur besitzt, wenn man mindestens:
1. Einen COA Lizenzaufkleber UND einen Kaufnachweis ODER
2. Den Lizenzkey in irgendeiner Form UND einen Kaufnachweis
nachweisen kann. Nur beides zusammen, ergibt die Lizenz.


Alles Quatsch. Wenn ich meinen Kassenzettel wegschmeiße, ist meine Lizenz ungültig?

Die sogenannte Eula verstößt sowieso in weiten Teilen gegen deutsches und EU Recht.

Außerdem kenn ich die Eula vor dem Kauf nicht und ist somit auch ungültig und nicht rechtlich bindend.


Was natürlich nicht den Einsatz von Raubkopien erlaubt.
 
ich finde hier sollte man zu machen wenn der TE damit einverstanden ist,
es wurde ja alles wichtige gesagt .
 
Hallo,

sehr interessant hier.

Ich habe meine Win 7 Lizenz via Digital River *digital* eingekauft. In meinem Kaufnachweis ist nicht einmal die Rede von einer 32 oder 64 Bit Lizenz. Nur von einer Windows 7 Pro Lizenz. Schildkröte verrennt sich gerade ein bisschen hier, wie mir scheint.

Ich kann gerne die Mail von Digital River hier zitieren.

Und was die Frage vom TE angeht. Solange Du Deinen Key auf nur EINEN Rechner nutzt, spielt es keine Rolle, ob 32 Bit oder 64 Bit. Fertig.

Grüße,

Blubbs
 
man kann heute gar nicht mehr gegen die Lizenz verstoßen weil spätestens bei der Erneuten 2. Produkt Aktivierung bei Microsoft der 2. PC nicht frei schaltet wird
wenn der 1. PC die gleiche so hat,gleicher Key für zwei Rechner bei Einzelplatz und OEM Lizenz geht einfach so nicht, OEM ist OEM egal ob beim PC dabei oder extra gekauft die kann man 1 x nutzte für einen Rechner, egal vom wo her die stammt .
 
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