Englisches Gericht erklärt drei Apple-Patente für ungültig

Patrick Bellmer
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Nachdem Apple in den USA zuletzt einstweilige Verfügungen gegen Samsung erwirken konnte, musste das Unternehmen nun in England eine Niederlage gegen HTC hinnehmen. Im Streit um die mögliche Verletzung vierer Patente folgte der High Court of Justice dem Antrag des taiwanischen Konkurrenten.

Das Verfahren drehte sich um Schutzschriften, die die sogenannte Slide-to-Unlock-Technik – also das Entsperren des Bildschirms mit einer Wischgeste, das Scrollen innerhalb einer Fotogalerie und einer alphabetischen Liste sowie die gleichzeitige Erkennung von Touchscreen-Eingaben an zwei verschiedenen Punkten des Displays abdecken. Apple hatte in seiner Klage angeführt, dass HTC mit verschiedenen Geräten gegen diese Punkte verstoßen und die Techniken dementsprechend unerlaubt einsetzen würde.

Schwerer als die Niederlage selbst dürfte jedoch die Begründung des zuständigen Richters Christopher Floyd wiegen. Denn Floyd urteilte, dass drei der vier Patente, die auch Bestandteil von Klagen in Deutschland sind, ungültig seien. Einzig die im Zusammenhang mit der Navigation in Fotogalerien stehende Schutzschrift käme in Frage, diese würde HTC mit seinen Hard- und Software allerdings nicht verletzen.

In einer ersten Stellungnahme begrüßte das Unternehmen die Entscheidung des Gerichts. Gleichzeitig erklärte man jedoch, dass man über Apples Verhalten enttäuscht sei. Hier würde der Konkurrent „den Wettbewerb im Gerichtssaal gegenüber dem Wettbewerb im Markt vorziehen“.

Dabei wirft dieses Urteil nicht zum ersten Mal die Frage auf, ob die Kriterien, die zum Erwerb eines Patents erfüllt werden müssen, noch zeitgemäß sind. Zuletzt wurde darüber spekuliert, ob Google und Samsung gemeinsam gegen in ihren Augen ungültige Patente Apples vorgehen werden.