Große Koalition: Zeitplan für Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung

Andreas Frischholz
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In der Großen Koalition hat man sich offenbar auf einen Zeitplan für die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung verständigt. Bereits Ende Januar soll das Justizministerium mit der Arbeit an einem Gesetzesentwurf beginnen, der dem Bundestag aber erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorgelegt wird.

Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung, die sich auf führende SPD-Kreise beruft. Demnach werde die Vorratsdatenspeicherung zunächst im Rahmen der Kabinettsklausur Mitte nächster Woche nochmals thematisiert, danach wird im Justizministerium ein Referentenentwurf erarbeitet. Bei diesem Entwurf handelt es sich um die Vorlage für das Gesetz, das die Regierung letztlich dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt. Dieser sogenannte Regierungsentwurf soll dem Kabinett aber erst dann zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn der Europäische Gerichtshof entschieden hat, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit europäischen Menschenrechtscharta übereinstimmt. Mit dem Urteil wird noch vor Ostern gerechnet.

Bei diesem Kompromiss handelt es sich um eine Antwort auf den Streit, dem die Ankündigung von Justizminister Heiko Maas (SDP) voraus geht, keinen Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, bis das Urteil vom Europäische Gerichtshof vorliegt. Bei CDU und CSU reagierte man äußerst verärgert auf den Vorstoß, Sicherheitspolitiker wie de Maizière und Hans-Peter Uhl (CSU) beharrten auf einer zeitnahen Umsetzung, ebenso wie einige Innenminister aus den Bundesländern.

Offiziell wurde der Zeitplan noch nicht bestätigt. Allerdings hatte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) bereits am Sonntag im ZDF erklärt, dass er sich in einem persönlichen Gespräch mit Justizminister Maas auf eine gemeinsame Linie verständigt habe. Ein Ergebnis verkündete de Maizière aber noch nicht. Das wollte er dem Justizministerium überlassen, das bislang aber noch keine Stellungnahme veröffentlichte.