Sony verklagt LG wegen Patentverletzungen

Maximilian Schlafer
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Die Weihnachtszeit scheint dem Anschein nach für größere Konzerne bzw. bekannte Persönlichkeiten des IT-Wesens die bevorzugte Zeit für das Austragen von Patentstreitigkeiten zu sein. Wie Bloomberg berichtet, hat nun auch Sony Klagen gegen LG und seine US-Töchter eingebracht, da firmeneigene Patente verletzt worden seien.

Sony vertritt in seiner bei der U.S. ITC (International Trade Commission) eingereichten Klage die Ansicht, dass Smartphones und Modems von LG Technologie von Sony beinhalten, die durch insgesamt sieben Patente geschützt sind. Darunter soll zum Beispiel die Foto-basierte Erkennung von Anrufern fallen. In dem betreffenden Patent wird beschrieben, wie mittels der Zuordnung von bestimmten Bildern zu bestimmten Telefonnummern bei Anrufen das passende Bild auf dem Bildschirm erscheint.

Darüber hinaus soll LG eine von Sony patentierte Technologie zur an die Bandbreitenverfügbarkeit angepassten Encodierung und Übertragung von Audio-Daten ebenso verletzen wie Sony-eigene Technologien zur variabel verzögerten Audioaufnahme für die Vermeidung von Nebengeräuschen, zur Verwendung der Bilder einer geräteinternen Kamera zur Echtzeit-Wegfindung und zur Speicherung qualitativ hochwertiger Bilder für den Fall, dass der Nutzer ein gemachtes Foto zu speichern gedenkt. Weiterhin wurde noch die angebliche Verletzung von Patenten, die Techniken für die effiziente Bandbreiten- oder Funkzellenkapazitätsausnutzung schützen, moniert. Andere Unternehmen wie Samsung, Nokia oder Sony Ericsson würden die betreffenden Techniken anstandslos gegen eine entsprechende Gebühr lizenzieren.

Als Beispiele für LG-Geräte, in denen die Technologien ohne Sonys Zustimmung verbaut wurden, werden von Sony die Namen „Fathom“, „Xenon“ und „VL600“ namhaft gemacht. Letzteres stellt ein externes Computer-Modem dar.

Sony begehrt schlussendlich von der ITC den Stopp des Importes der betreffenden Produkte. Derartigen Forderungen – die zumeist in Form einer einstweiligen Verfügung begehrt werden – wird aber in der Regel nicht stattgegeben, zumal es aufgrund der Verfahrensdauern in den meisten Fällen ohnehin zu gütlichen Einigungen kommt.

Eine weitere Klage wurde beim U.S. District Court in Los Angeles eingebracht, über ihren genauen Inhalt war jedoch bis jetzt noch nichts näheres in Erfahrung zu bringen. LG selbst hat sich bisher noch jeden Kommentares dazu enthalten.

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