Sicherheitspolitiker beharren auf Vorratsdatenspeicherung

Andreas Frischholz
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Sicherheitspolitiker und Polizei-Verbände beharren trotz zunehmender Kritik nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach wie vor auf der Vorratsdatenspeicherung. Dass die Vorratsdatenspeicherung kommt, wäre „so sicher wie das Amen in der Kirche“, erklärte CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl in der Mitteldeutschen Zeitung.

Allerdings bestehen einige Zweifel, ob das tatsächlich so sicher ist. Noch am Wochenende berichtete der Spiegel, dass die Große Koalition in dieser Legislaturperiode keine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung plant. CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender Volker Kauder und Justizminister Heiko Maas (SPD) hätten sich demnach darauf verständigt, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erst in Angriff zu nehmen, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorgelegt habe. Damit wird aber nicht vor Herbst 2016 oder Frühjahr 2017 gerechnet.

So lange wollen aber Innenpolitiker wie Wolfgang Bosbach (CDU) nicht warten. Zu 95 Prozent würde das Urteil vom Europäischen Gerichtshof mit dem des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2010 übereinstimmen. Die entscheidende Frage wäre daher, ob innerhalb der Koalition überhaupt noch der politische Wille für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung besteht. Bosbach: „Ich bin jedenfalls dafür, in dieser Legislaturperiode noch ein Gesetz zu machen – und zwar nach Maßgabe der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes.

Dass die Vorratsdatenspeicherung äußerst umstritten ist und Zweifel an der Wirksamkeit bestehen, spielt für Bosbach dabei keine Rolle. „An der fachlichen Notwendigkeit von Mindestspeicherfristen hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes überhaupt nichts geändert“, so Bosbach. Und greift dabei die Argumente von Polizei-Verbänden auf. Es wäre „aus sicherheitspolitischer Sicht eine Katastrophe“, falls die Große Koalition in dieser Legislaturperiode kein Gesetz beschließen sollte, sagte Arnold Plickert, Bundesvize der Gewerkschaft der Polizei, im Gespräch mit RP-Online.

Das Innenministerium hält sich derweil bedeckt. Den Spiegel-Bericht kommentiert man nicht, erklärte ein Ministeriumssprecher auf der Bundespressekonferenz am Montag. Stattdessen wird auf das nächste Treffen der EU-Innenminister am 5. und 6. Juni verwiesen. Dann soll das weitere Vorgehen auf EU-Ebene besprochen werden. Ansonsten gelte immer noch die Aussage von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Er wolle innerhalb der Bundesregierung „rasch auf eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung“ drängen.

Wie so eine Regelung aussehen könnte und was unter „rasch“ zu verstehen ist, bleibt derzeit aber offen.

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