Händler verschweigen Informationen beim E-Book-Verkauf

Michael Schäfer
36 Kommentare

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat siebzehn E-Book-Verkaufsplattformen untersucht und dabei erhebliche Mängel festgestellt. Ein Großteil der Anbieter soll für den Kunden wichtige Informationen verstecken oder gar verschweigen. Die Untersuchung weist allerdings auch Mängel auf.

Die Verbraucherschützer monieren, die Händler würden relevante Informationen zu häufig in den AGB, FAQ oder auf weiteren Hilfeseiten verstecken, teilweise werden sich gar nicht genannt. So geben fast alle Anbieter lediglich auf ihren AGB oder Hilfeseiten an, welche Nutzungsrechte der Kunde an den digitalen Büchern erhält – direkt bei den Produktinformationen der sieben ausgewählten E-Books fehlen diese Informationen jedoch. „Viele Nutzer sind sich gar nicht darüber im Klaren, dass sie lediglich ein Nutzungsrecht für das erworbene Buch erhalten und nicht das Eigentum“, erklärt Martina Totz von der Verbraucherzentrale.

Ferner rügt die Verbraucherzentrale, dass sich in den Produktinformationen keine expliziten Angaben darüber befinden, dass ein Ausleihen der Bücher an Familienmitglieder aufgrund der Nutzungsbedingungen untersagt ist, selbst wenn dies aufgrund der Verwendung eines „weichen Kopierschutzes“ durchaus möglich wäre. Auch über die Verwendung der Bücher auf mehreren Geräten werde nur unzureichend informiert.

Das ist bei vielen anderen immaterielle Güter wie Musik- und Software-CDs seit Jahren Praxis. Auch hier erwirbt der Kunde zwar das Eigentum über den jeweiligen Datenträger, für den Inhalt erhält er jedoch nur ein Nutzungsrecht. Ähnlich verhält es sich bei gebundenen Büchern – auch wenn das Verleihen aufgrund der Beschaffenheit von Büchern kein Problem darstellt.

Weiter missfällt den Verbraucherschützern eine unzureichenden Aufklärung bezüglich der Verwendung eines Kopierschutzes. Zwar geben fast alle der getesteten Anbieter an, ob ein Kopierschutz Verwendung findet. Um welchen es sich im Einzelfall genau handelt, darüber geben lediglich neun Anbieter Auskunft. Vom verwendeten Kopierschutz ist auch abhängig, in welcher Dateiform das jeweilige E-Book dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Darüber geben auf ihren Hilfeseiten nur elf Anbieter Auskunft. Wie der Kunde zum Beispiel mit einer acsm-Datei umgehen muss, verschweigen die restlichen sechs.

Nicht geprüft hat die Verbraucherzentrale, ob der Kunde darüber informiert wird, welche Angaben über ihn bei Verwendung eines weichen DRM im Wasserzeichen gespeichert werden. Zugleich bedienen sich die Tester teilweise veralteter Informationen. So ist es entgegen aller angebrachten Kritik nicht zwingender Weise notwendig, bei der Verwendung des E-Pub-Formates Adobe Digital Editions zu installieren. Bei vielen Readern besteht bereits seit Längerem die Möglichkeit, die Bücher nach Eingabe der zugehörigen Adobe-ID auf dem Reader direkt auf das Lesegerät zu laden. Die Verbraucherschützer fordern, in Zukunft auf ein hartes DRM zu verzichten. Dafür sind allerdings nicht die Händlern sondern in erster Linie die Verlage verantwortlich.

Ein großes Problem offenbart auch die Untersuchung für die seit dem 13. Juni dieses Jahres in Kraft getretene Neuregelung des Widerrufsrecht für Online-Käufe. Konnte der Kunde vor diesem Stichtag lediglich bei Amazon und Apple auf eine freiwillige Rückgabemöglichkeit hoffen, räumen zwar mittlerweile sechs weitere Anbieter einen Widerruf nach aktueller Rechtslage ein. Bei fünf Anbietern muss der Kunde auf dieses Recht vor dem Kauf allerdings ausdrücklich verzichten – das Gesetz duldet dieses Vorgehen. Schuldig bleiben die Verbraucherschützer die Information, wann genau der Kunde über den Verzicht informiert wird. Vier Anbieter haben ihre Widerrufsbelehrung bisher nicht auf den neusten Stand gebracht.

Auch die Verlage werden von den Verbraucherschützern kritisiert. So lag der Preis der sieben ausgewählten Test-Bücher im Schnitt gerade einmal 20 Prozent unter dem der gebundenen Ausgaben. Das stehe in keinem Verhältnis zur Kosteneinsparung durch den digitalen Vertrieb. Dass viele Verlage, besonders bei Fachbüchern, neben der bereits seit Jahren bestehenden Möglichkeit die erworbenen Bücher online über den Browser zu lesen, mittlerweile ihre Werke für den Kunden gratis als E-Book zur Verfügung stellen, heben die Verbraucherschützer hingegen nicht hervor.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat im Zeitraum April bis Mai 2014 insgesamt siebzehn Internet-Buchhändler und E-Book-Verkaufsplattformen untersucht. Dass mehrere Anbieter unter verschiedenen Namen auf die gleiche Infrastruktur zurückgreifen (zum Beispiel buch.de und thalia.de), wurde dabei nicht berücksichtigt. Weitere Informationen zur Erhebung sind dem Marktcheck E-Book (PDF) zu entnehmen.

25 Jahre ComputerBase!
Im Podcast erinnern sich Frank, Steffen und Jan daran, wie im Jahr 1999 alles begann.