Streit um Leistungsschutzrecht: Google verlangt Klarstellung vom Kartellamt

Andreas Frischholz
25 Kommentare
Streit um Leistungsschutzrecht: Google verlangt Klarstellung vom Kartellamt
Bild: bundeskartellamt.de

Google fordert vom Bundeskartellamt eine formale Bestätigung, dass die Wettbewerbshüter nicht in den Streit um das Leistungsschutzrecht eingreifen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) unter Berufung auf einen Brief, den der Suchmaschinenbetreiber an das Kartellamt verschickt hat.

Nachdem die VG Media zuletzt wiederholt erklärt hatte, Google missbrauche die Marktmacht im Suchmaschinengeschäft, um das Leistungsschutzrecht auszuhebeln, soll das Kartellamt nun für klare Verhältnisse sorgen. Auf Anfrage der FAZ erklärte ein Google-Sprecher: „Das Bundeskartellamt hat wiederholt öffentlich erklärt, dass es ein kartellrechtliches Vorgehen gegen Google beim Leistungsschutzrecht für nicht erforderlich hält“. Die Aussagen von Vertretern der VG Media würden allerdings einen „gegenteiligen Eindruck“ erwecken.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt hatte bereits vor einigen Wochen erklärt, Google könne nicht verpflichtet werden, den Verlagen die vom Leistungsschutzrecht geschützten Snippets abzukaufen. Solange die entsprechenden Artikel – so wie von Google geplant – zumindest noch mit Link und Überschrift in der Suche auftauchen, wäre diese Vorgehensweise kartellrechtlich nicht relevant. Eingreifen würde das Kartellamt vermutlich erst, wenn Google die Web-Angebote der Verlage vollständig aus der Suche entfernt. Bis dato ist das aber nicht der Fall.

Dennoch interpretiert die VG Media auch diese Maßnahme von Google als einen Missbrauch der Marktmacht. Aufgrund der reduzierten Darstellung von Artikeln in der Suche würden die von der VG Media vertretenen Verlage im Vergleich zu den Konkurrenten benachteiligt, die freiwillig auf die Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht verzichten – und deren Artikel damit samt Anreißertext und Thumbnail in der Google-Suche auftauchen.

Eine Klage der VG Media hat das Kartellamt zwar bereits im August abgewiesen, dennoch fordert Google nun Klarheit. „Wir haben deshalb beim Bundeskartellamt beantragt, seine Entscheidung nun auch formal zu treffen”, so ein Unternehmenssprecher gegenüber der FAZ.

Nvidia GTC 2024 (18.–21. März 2024): ComputerBase ist vor Ort!