Leistungsschutzrecht: Verlage werden vor Google kapitulieren

Andreas Frischholz
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Leistungsschutzrecht: Verlage werden vor Google kapitulieren

Im Streit um das Leistungsschutzrecht sind die Presseverlage mittlerweile bereit, die Ansprüche auf Lizenzgebühren gegenüber Google fallen zu lassen. Dies geht aus einem Brief der VG Media an das Bundeskartellamt hervor, das Golem.de vorliegt.

Der Grund für den Verzicht ist die Ankündigung von Google, künftig nur noch Überschriften und Links von Artikeln aus Verlagsangeboten anzuzeigen, die von der VG Media vertreten werden. Daher „werden voraussichtlich auch die Presseverleger, die der VG Media ihre Rechte übertragen haben, dem wirtschaftlichen Druck nicht standhalten können“, heißt es in dem Schreiben.

Mit diesem Schritt erzwinge Google „unentgeltliche Lizenzen auch von denjenigen Presseverlegern, die nicht bereits nach der Auslistungsandrohung im Sommer 2013 vor der Marktmacht Googles kapituliert haben“. Die Forderung der VG Media lautet nun, dass Google die Artikel von allen Verlagen in reduzierter Form darstellen müsse, um nicht diejenigen zu benachteiligen, die auf das Leistungsschutzrecht beharren.

Diese Argumentation der VG Media ist bereits bekannt. Doch diese Lesart des Leistungsschutzrechtes ist äußerst fragwürdig, da das Gesetz keinen Teilhabeanspruch vorsieht, sondern als Verbotsrecht formuliert ist. Google wird also die Nutzung von „kleinsten Textausschnitten“ untersagt. Rechtlich ist jedoch weiterhin nicht klar, ob die Anreißertexte in der Google-Suche bereits als „kleinste Textausschnitte“ gewertet werden – dies muss noch von Gerichten geklärt werden.

Hinzu kommt, dass Kartellamtspräsident Andreas Mundt bereits Anfang Oktober erklärt hat, Google könne nicht zum Kauf von Textausschnitten verpflichtet werden. Ebenso wenig stelle es einen Missbrauch der Marktmacht dar, wenn Google nur noch Überschriften und Links von Verlagsangeboten anzeigt, die Lizenzgebühren fordern. Demnach wäre der Streit um das Leistungsschutzrecht erst dann ein Fall für das Kartellamt, wenn die Web-Angebote der Verlage vollständig aus der Suche entfernt werden.

Die VG Media wirft Mundt nun vor, Google mit diesen Aussagen bereits vor einer eingehenden Prüfung ein „Placet“ erteilt zu haben. Allerdings hatte sich das Kartellamt bereits Mitte des Jahres mit dem Streit um das Leistungsschutzrecht befasst und eine Klage der Verlage zurückgewiesen.

Die Forderungen der VG Media richten sich derweil nicht nur gegen Google, auch die Anbieter von kleineren Suchmaschinen sollen zahlen. So wurden zuletzt etwa die Betreiber von der News-Suche Tersee aufgefordert, über Lizenzzahlungen zu verhandeln, berichtet Heise Online. Diese bewerten die Lizenzgebühr im Standardtarif der VG Media allerdings als deutlich zu hoch. Sollte man sich in den Verhandlungen nicht auf einen angemessenen Preis einigen können, will Tersee ebenfalls nur noch Links und Überschriften von Artikeln der VG-Media-Verlage darstellen, erklärte der Geschäftsführer Michael Voss im Gespräch mit Heise Online.

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    … ist Politikwissenschaftler und berichtet seit 2004 über Netzpolitik, Tech-Ökonomie und den digitalen Wandel der Gesellschaft.
Quelle: Golem

Ergänzungen aus der Community

  • Rockstar85 17.10.2014 14:01
    Ich habe mir den Artikel nun zweimal durchgelesen und bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe, aber ich habs so verstanden.

    [...] "flo36, post: 16417376
    Du hast es vollkommen Richtig verstanden, VGMedia Verlage sind ja u.a. der Springer Konzern, die ja schon anfangen wirklich wichtige Nachrichten mit ihrem Plus Abonnement anfangen ihre Kunden zu vergraulen. Der VGMedia sieht Google als Urheber für ihren Auflagenrückgang und für Verdienstausfälle. Andererseits möchte die VGMedia nicht aus dem Suchalgorythmus entfernt werden, was Google zeitweilig auch anbot. Man möchte als auf Jeden Fall, das Google zahlt. Es wundert mich allerdings, dass diesesmal der Lobbyismus nicht stark genug war. Eine Logische Konsequenz wird wohl sein, dass wir sehen werden wie das Leistungsschutzgesetz gekippt wird, da es eben nicht dienlich ist. GGF gibts eine Neufassung, ich vermute eher, dass es ersatzlos gelöscht wird.
    Hier steht nochmal ein sehr guter Kommentar zur Aussage des Kartellamtes:
    http://irights.info/artikel/b…gsschutzrecht-schreiben/23847

    Hier steht auch wunderbar das Dilemma beurteilt.. Wobei man natürlich solche Artikel mit Vorsicht genießen muss:
    http://www.stern.de/digital/c…kartellrecht-vor-2145723.html

    LG
    Micha