Cyber Monday: Amazons Schnäppchenwoche startet mit Kritik

Jan Wichmann
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Cyber Monday: Amazons Schnäppchenwoche startet mit Kritik
Bild: William Warby | CC BY 2.0

Der Cyber Monday von Amazon lockt seit dem heutigen Tag wieder mit Rabatten von bis zu 50 Prozent. Die in der Stückzahl limitierten Angebote werden viertelstündlich um weitere Blitzangebote ergänzt. Die Aktion läuft täglich vom 24. November bis zum 1. Dezember von 9 bis 23 Uhr und steht wie in den Vorjahren in der Kritik.

Die seit dem Jahr 2010 auch in Deutschland nach Vorbild des Mutterkonzerns durchgeführte Aktion umfasst dieses Jahr 5.500 verschiedene Angebote mit insgesamt 1,2 Millionen Produkten. Die jeden Tag von neun Uhr veröffentlichten Blitzangebote stehen jeweils zwei Stunden beziehungsweise solange der Vorrat reicht zur Verfügung. Wird ein Produkt im Warenkorb abgelegt, wird es 15 Minuten lang reserviert. Wird der Kauf nicht abgeschlossen, wird der Rabatt wieder freigegeben.

Anfang 2012 hatte das Landgericht die Aktion als „Lockwerbung“ eingestuft, weil einige Produkte schon nach Minuten nicht mehr verfügbar waren. Das Gericht hatte Amazon dazu aufgefordert in Zukunft sicherzustellen, dass Produkte mindestens dreißig Minuten und damit ein Viertel des ausgerufenen Zeitraums von zwei Stunden verfügbar sind.

Amazon Cyber Monday
Amazon Cyber Monday

Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen steht der Amazon-Cyber-Monday-Woche dennoch erneut kritisch gegenüber. Sämtliche Rabattierungen seien Lockmittel und bezögen sich auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, die von Amazon in nahezu allen Fällen aber auch schon vor der Aktionswoche unterschritten wurde. So wird das Notebook Asus F750LA-TY044D mit einer UVP von 399 Euro beworben, schon vor der Cyber Monday kostete es 349 Euro. Der Rabatt auf 279 Euro in der Aktionswoche liegt damit bei zwanzig und nicht bei vierunddreißig Prozent, rechnen die Verbraucherschützer vor.

Darüber hinaus sieht Verbraucherschutzzentrale immer noch Defizite im Hinblick auf die geringe verfügbare Stückzahl eines Angebotes. Auch der Zwang, den Kauf innerhalb von 15 Minuten abzuwickeln, sehen die Verbraucherschützer negativ.

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