Android TV: Google kontrolliert jede App auf Benutzerfreundlichkeit

Nicolas La Rocco
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Android TV: Google kontrolliert jede App auf Benutzerfreundlichkeit
Bild: Google

Googles Play Store ist für seine vergleichsweise laxen Richtlinien in puncto App-Bewilligung bekannt. Entwickler können schnell und unkompliziert neue Anwendungen anbieten, ohne dass diese von Google abgesegnet werden müssen. Bei Android TV gibt es diese Freiheiten zugunsten einer besseren Benutzerfreundlichkeit nicht mehr.

Wie ein Leser des Portals AndroidPolice entdeckt hat, hat Google der Entwicklerdokumentation für das Hochladen von Apps speziell für Android TV einen Passus hinzugefügt. Dieser besagt nicht nur, dass Apps für Android TV über die Leanback-Funktion für den eigenständigen Start und ein TV-Bannerbild und Screenshots verfügen müssen, sondern auch, dass Apps, bevor sie im Play Store für Android-TV-Geräte vertrieben werden können, von Googles Team hinsichtlich ihrer „Benutzerfreundlichkeit mit einem Joypad (Apps) oder Gamepad (nur Spiele) und mithilfe anderer Qualitätsrichtlinien“ freigegeben werden müssen.

Google stellt durch die manuelle Freigabe jeder App sicher, dass die Plattform nur entsprechend angepasste Apps erreichen. Dieser Schritt ist nachvollziehbar, da Smartphone- und Tablet-Anwendungen in den meisten Fällen ungeeignet für die Darstellung auf sehr großen Bildschirmen sind und sich schlecht in das System integrieren.

Nexus Player mit Fernbedienung und Gamepad
Nexus Player mit Fernbedienung und Gamepad (Bild: Google)

Zwar behält sich Google schon jetzt das Recht vor, Anwendungen im Nachhinein aus dem Play Store zu entfernen. Dabei geht es Google allerdings weniger um das Thema Benutzerfreundlichkeit und viel mehr um die Einhaltung gewisser Grundsätze. In der Vereinbarung für den Entwicklervertrieb nennt Google unter anderem folgende Gründe:

Google [...] kann [...] nach eigenem Ermessen ein Produkt aus dem Store entfernen [...], wenn Google [...] zu dem Schluss kommt, dass ein Produkt oder ein Teil davon oder Ihre Markenkennzeichen (a) die gewerblichen Schutzrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, (b) gegen anwendbares Recht oder eine einstweilige Verfügung verstoßen, (c) pornografisch oder obszön sind oder in anderer Weise die jeweiligen von Google nach eigenem Ermessen änderbaren Hosting-Richtlinien oder andere Nutzungsbedingungen von Google verletzen, (d) von Ihnen nicht ordnungsgemäß vertrieben werden, (e) eine Haftung von Google oder seinen autorisierten Mobilfunkanbietern hervorrufen könnten, (f) nach Ansicht von Google mit einem Virus behaftet sind, Malware oder Spyware enthalten oder einen schädlichen Einfluss auf das Netzwerk von Google oder eines autorisierten Mobilfunkanbieters haben könnten, (g) gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung oder die Richtlinien für das Entwicklerprogramm verstoßen oder (h) durch seine Darstellung die Integrität der Google-Server beeinträchtigt.

Google Play – Vereinbarung für den Entwicklervertrieb

Google hatte Android TV zur Google I/O 2014 im Juni als Nachfolger des Flops Google TV vorgestellt. Zusammen mit Herstellern wie Sony und Sharp sollen noch dieses beziehungsweise nächstes Jahr Fernseher mit Android TV angeboten werden. Von Razer und Asus sind Set-Top-Boxen mit Android TV geplant. Asus ist mit dem Nexus Player, der derzeit nur über den US-amerikanischen Play Store vertrieben wird, bereits auf einem Kontinent aktiv. Die Box wird ab Werk mit Fernbedienung für rund 100 US-Dollar angeboten, das Gamepad ist gegen einen Aufpreis von 40 US-Dollar erhältlich.