Kanzler-Handy: NSA-Ausschuss kritisiert die Bundesanwaltschaft

Andreas Frischholz
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Kanzler-Handy: NSA-Ausschuss kritisiert die Bundesanwaltschaft
Bild: patrick-sensburg.de

Abgeordnete aus dem NSA-Ausschuss kritisieren, dass die Bundesanwaltschaft erwägt, kein offizielles Verfahren wegen der Überwachung des Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel einzuleiten. Der Generalbundesanwalt müsse diese Entscheidung nun zeitnah erklären, fordert Patrick Sensburg (CDU), der Vorsitzende im NSA-Ausschuss.

Im Interview mit Zeit Online erklärt Sensburg: „Der Generalbundesanwalt muss jetzt sehr zeitnah erklären, welche Erkenntnisse er bei Einleitung des Verfahrens hatte und warum nun die Ermittlungen eingestellt werden sollen.“ Ebenso bezeichnet es Christian Flisek, der für die SPD im NSA-Ausschuss sitzt, als „völlig unverständlich“, dass die Generalbundesanwaltschaft sich nicht weiter mit dem Thema NSA-Überwachung befasse.

Dass die Behörde kein offizielles Ermittlungsverfahren wegen der Handy-Spionage gegen Kanzlerin Merkel einleiten wolle, hatte der Focus am letzten Wochenende berichtet. Demnach liegen den Ermittlern nicht genügend Beweise vor, um strafrechtliches Verfahren zu eröffnen. Die Dokumente aus dem Fundus von Edward Snowden würden als Grundlage nicht ausreichen.

Ein offizielles Statement von Generalbundesanwalt Harald Range steht aber noch aus. Laut Zeit Online betone die Generalbundesanwaltschaft derzeit, dass bislang noch nicht abschließend entschieden wurde, ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wird.

Derweil warnen die Abgeordneten aus dem NSA-Ausschuss vor einer vorschnellen Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Mittlerweile habe der Ausschuss „so viele Informationen“ vorliegen, sodass „auch in dieser Sache noch intensiv recherchieren wird“, sagte Sensburg. Ebenso kritisiert der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz die Entscheidung. Dass Merkels Telefonnummer auf einer der enthüllten Überwachungslisten von der NSA stand und sich Obama sogar öffentlich für die Spionage gegen das Kanzlerinnen-Handy entschuldigt habe, sei doch Anhaltspunkt genug.

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