CDU/CSU: Fraktion hält am Leistungsschutzrecht fest

Andreas Frischholz
17 Kommentare
CDU/CSU: Fraktion hält am Leistungsschutzrecht fest
Bild: CDU

Neben Netzaktivisten kritisierten zuletzt auch Urheberrechtsexperten das Leistungsschutzrecht und forderten von der Bundesregierung, es wieder abzuschaffen. Davon wollen Abgeordnete aus den Reihen von CDU/CSU allerdings nichts wissen.

So erklärte der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling im Rahmen einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, dass der Streit zwischen den VG-Media-Verlagen und Google vor dem Deutsche Patent- und Markenamt auch den Kern des Leistungsschutzrechts betreffe. Denn dieses verfolge das Ziel, „ein Gleichgewicht zwischen den Beteiligten eines Marktes herzustellen, der bislang weitestgehend unreguliert ist“. Es geht also nicht nur um den Schutz von geistigem Eigentum, sondern auch um die Marktmacht von Google, die durch das Leistungsschutzrecht eingeschränkt werden soll. Dementsprechend betrachtet er die kartellrechtliche Debatte und den Streit um die Reichweite des Leistungsschutzrechts als übliche Konsequenz, die so ein Gesetz mit sich bringt.

Ähnlich sieht es der CSU-Abgeordnete Michael Frieser. Dieser kündigte allerdings an, dass die Union im kommenden Jahr eine Initiative vorstellen will, um „Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt zu beschleunigen“. Wie diese in der Praxis aussehen soll, erklärte er allerdings nicht. Zudem besteht für Frieser derzeit kein Grund, dass Bundesregierung und Bundestag erneut tätig werden müssten. Sowohl die Kritik der Oppositionsparteien als auch die der Urheberrechtsexperten zielt seiner Ansicht nach nicht auf die Entwicklungen der letzten Monate, sondern betrifft „die bereits in der letzten Legislaturperiode vertretene Auffassung, dass es eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger nicht bedarf“.

Darüber hinaus verweist Frieser auf die Pläne von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger. Dieser hatte Ende Oktober vorgeschlagen, im Zuge der Reform des europäischen Urheberrechts auch eine Abgabe für die Online-Nutzung von geistigem Eigentum einzuführen.

Kritik von Opposition und Experten

Der Bundestag hatte sich erneut mit dem Leistungsschutzrecht befasst, weil Grüne und Linke beantragt hatten, das Gesetz wieder abzuschaffen. Es sei „unnötig und schädlich“ und habe zudem mehr Verwirrung als Klarheit gestiftet, lautet die Kritik der Oppositionsparteien. So sei nach wie vor nicht nachvollziehbar, was genau unter den vom Leistungsschutzrecht geschützten „kleinste[n] Textausschnitten“ zu verstehen ist, weil diese im Gesetz nicht präzise definiert werden. Da Pressetexte bereits durch das Urheberrecht klar vor unerlaubter Nutzung geschützt sind, bestehen zudem erhebliche Zweifel am Sinn des kompletten Vorhabens.

Ähnlich kritisch äußerten sich bereits in der letzten Woche Urheberrechtsexperten, die das Leistungsschutzrecht im Rahmen einer Anhörung des Bundestagsausschusses Digitale Agenda bewertet hatten. So bezeichnete es etwa Bitkom-Expertin Judith Steinbrecher als „das wirksamste Mittel, um alternative Angebote auszubremsen“. Damit würde das Leistungsschutzrecht die Marktmacht von Google allerdings nicht begrenzen, sondern letztlich sogar stärken.