Europäische Union: Roaming-Gebühren fallen, die Netzneutralität fällt mit

Parwez Farsan
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Europäische Union: Roaming-Gebühren fallen, die Netzneutralität fällt mit
Bild: fdecomite | CC BY 2.0

Europäisches Parlament, Europäischer Rat und Europäische Kommission haben sich in der vergangenen Nacht auf ein Ende der Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union geeinigt. Im Gegenzug stimmte das Parlament nun aber Einschränkungen der Netzneutralität für Spezialdienste zu, wie es sich im Vorfeld bereits abzeichnete.

Das Ende der Roaming-Gebühren erfolgt zum 15. Juni 2017 und damit ein Jahr später als ursprünglich geplant. Innerhalb der Europäischen Union zahlen Mobilfunk-Kunden dann in allen Ländern für Telefonate, SMS und Datenverbindungen die gleichen Preise wie in ihrem Heimatland. Wer Pakete mit Inklusivkontingenten gebucht hat, wird diese folglich auch innerhalb der EU nutzen können.

Ein Freifahrtschein, um mit einer ausländischen SIM-Karte die Kosten der heimischen Anbieter zu unterlaufen, wird die neue Regelung allerdings nicht sein. Dem Missbrauch der Roaming-Freiheit sollen Fair-Use-Klauseln vorbeugen, die im Detail noch nicht feststehen und von der EU-Kommission ausgearbeitet werden. Sicher ist aber, dass permanentes Roaming – das heißt: der ständige Gebrauch einer ausländischen SIM-Karte und ausländischer Tarife im Land in dem man lebt – durch die Roaming-Freiheit nicht abgedeckt werden, da sich dies negativ auf die Preise des Heimatmarktes auswirken könne.

Ab welchem Punkt hier die Grenze gezogen wird und wie hoch die Freikontingente sein werden, steht noch nicht fest und wird nun von der EU-Kommission ausgearbeitet. Für alles, was über die Freikontingente hinaus geht, werden die Mobilfunkprovider eine „geringe Grundgebühr“ verlangen können. Diese soll deutlich niedriger ausfallen als die aktuellen Roaminggebühren und werde vermutlich weiter sinken, wie die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung ausführt.

Da es bis zur endgültigen Abschaffung der Roaming-Gebühren in der EU noch zwei Jahre dauert, wird es ab April 2016 nochmal eine Senkung der Gebühren geben. Im Unterschied zur aktuellen Regelung, die im EU-Ausland seit 1. Juli 2014 Maximalbeträge von 19 Cent pro Gesprächsminute, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Datenvolumen – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer – vorsieht, gibt die EU ab 30. April 2016 den Betrag vor, den Mobilfunkanbieter zusätzlich zu den auf dem Heimatmarkt gültigen Tarifen berechnen dürfen.

Pro Gesprächsminute und Megabyte Datenvolumen beträgt die zulässige Zusatzgebühr 5 Cent, bei SMS dürfen die Anbieter jeweils 2 Cent draufschlagen – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. In der Summe kann dies für den Kunden, abhängig vom eigenen Tarif, in einigen Bereichen sogar teurer werden als die aktuelle Regelung: Wer in einem der gängigen 9-Cent-Tarife der Mobilfunkanbieter im EU-Ausland eine SMS verschickt, zahlt dafür derzeit maximal 6 Cent plus Mehrwertsteuer. Ab 30. April 2016 kann eine im Ausland verschickte SMS in diesen Tarifen dagegen – bis zur Abschaffung der Roaming-Gebühren im Folgejahr – 9 Cent + 2 Cent Roaming-Gebühr + Mehrwertsteuer für die Roaming-Gebühr kosten.

Dass die Abschaffung der Roaming-Gebühren erst ein Jahr später als geplant erfolgt, begründet die Kommission mit der Notwendigkeit, eine gründliche Überprüfung der Preise vorzunehmen, die die Mobilfunkanbieter sich gegenseitig für die Nutzung ihrer Netze berechnen.

Parlament knickt bei der Netzneutralität ein

Während die EU-Mitgliedsstaaten beim Roaming ein Stück weit nachgegeben haben, musste das Parlament im Gegenzug einer Aufweichung der Netzneutralität zustimmen. Die Kommission umschreibt die getroffenen Vereinbarungen zwar als „Regelungen zur Sicherung des offenen Internets“, die die Priorisierung von Daten gegen Bezahlung sowie das Blockieren und Drosseln bestimmter Inhalte durch die Provider über ein „vernünftiges alltägliches Datenverkehrs-Management auf Basis gerechtfertigter technischer Anforderungen“ hinaus verbieten und jedem Europäer sowie allen Unternehmen einen gleichberechtigten Zugang zum offenen Internet sichern sollen, wobei Daten unabhängig vom Ursprung und dem Ziel gleich behandelt werden müssen.

Gleichzeitig erlaubt die Vereinbarung der EU-Institutionen jedoch – sofern dies mit den vorhandenen Kapazitäten zusätzlich zu einem „qualitativ hochwertigen offenen Internet“ möglich ist – die Einführung von „innovativen“ Spezialdiensten, die auf eine besonders hohe Netzqualität oder bestimmte technische Voraussetzungen angewiesen sind. Die Zusatzdienste dürfen also nur dann angeboten werden, wenn durch ihre Vorzugsbehandlung der Rest des Netzes nicht beeinträchtigt wird. Als mögliche Beispiele für solche Dienste nennt die Kommission IPTV, telemedizinische Anwendungen, hochauflösende Videokonferenzen und das autonome Fahren.

Wie genau ein qualitativ hochwertiges und offenes Internet auszusehen hat – das heißt welche Mindestanforderungen ein Internetanschluss erfüllen muss –, werden die nationalen Aufsichtsbehörden festlegen, überwachen und durchsetzen. Von einer europaweit einheitlichen Regelung kann in diesem Punkt also keine Rede sein.

Ausnahmen vom Verbot des Blockens bestimmter Inhalte und einem zu starken Eingriff in den Fluss des Internetverkehrs gibt es vor allem im Hinblick auf illegale Aktivitäten. So dürfen illegale Inhalt auf Anordnung von Exekutive oder Judikative geblockt werden. Auch zur Bekämpfung von Viren, Malware und DoS-Angriffen darf in den Internetverkehr eingegriffen werden.

Zudem ist es Internetanbietern erlaubt, bei einer „zeitweisen oder außergewöhnlichen“ Überlastung des Netzes in den Datenverkehr einzugreifen, um die Funktion aufrecht zu erhalten. Dies gilt ausdrücklich nicht für dauerhaft überlastete Netze, die auf fehlende Investitionen und zu geringe Kapazitäten zurückzuführen sind.

Mit expliziter Zustimmung beziehungsweise auf Bitten der Nutzern dürfen Internetprovider außerdem Spam, Pornographie und gewaltverherrlichende Inhalte filtern. Diese Filter müssen sich auf Wunsch der Kunden aber jederzeit deaktivieren lassen.

Grundsätzlich erlaubt wird das sogenannte Zero Rating, bei dem die Daten bestimmter Anwendungen nicht zum Datenvolumen hinzugerechnet werden. Dies sind zum Beispiel Mobilfunktarife, in denen für die Nutzung bestimmter Messenger keine Kosten entstehen. Dies dürfe allerdings nicht dazu führen, dass der Kunde in seinen Freiheiten eingeschränkt wird, weshalb entsprechende Angebote von den Regulierungsbehörden überwacht werden sollen.

Von der Idee einer ursprünglich angedachten europaweiten Verwaltung des Funkspektrums hat sich das Europaparlament zunächst verabschiedet. Damit verbleibt hier der Status Quo, wonach jede einzelne Regierung ihre eigenen Vergabepraktiken anwenden darf. Das Thema soll nun im kommenden Jahr im Rahmen der geplanten Reform der Telekommunikationsrichtlinien angegangen werden.

Die Übereinkunft zwischen Parlament, Rat und Kommission zum Roaming und der Netzneutralität stellt noch keine Rechtsnorm dar, rechtlich bindende Beschlüsse sind erst im Herbst zu erwarten.