E-Mail: Posteo verbindet Transparenzbericht mit harscher Kritik

Ferdinand Thommes
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E-Mail: Posteo verbindet Transparenzbericht mit harscher Kritik
Bild: Andrew Taylor | CC BY 2.0

Der Berliner E-Mail-Provider Posteo legt zum zweiten Mal einen Transparenzbericht vor und übt harsche Kritik am Verfahren der Bestandsdatenauskunft. Gleichzeitig fordert Posteo Bundesjustizminister Heiko Maas auf, den Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu stoppen.

E-Mail-Provider Posteo legte heute den Transparenzbericht für das Jahr 2014 vor. Demnach erhielt das Unternehmen, dass anonyme Postfächer anbietet, im vergangenen Jahr insgesamt 22 Ersuchen von deutschen Strafverfolgungsbehörden, die eine Herausgabe von Daten verlangten. Geheimdienstliche Anfragen wurden nicht an den Provider übermittelt.

Die 22 Anfragen gliedern sich in 17 Bestandsdatenersuchen, eine Postfachbeschlagnahmung, zwei Verkehrsdatenersuchen und zwei TKÜ-Ersuchen zur Überwachung eines Postfachs für einen bestimmten Zeitraum. Die Anwälte von Posteo befanden von den 17 Bestandsdatenersuchen lediglich zwei als formal korrekt. Beschlagnahmung, Verkehrsdatenersuchen und TKÜ wurden korrekt beantragt. Posteo gab lediglich den beiden Ersuchen nach Überwachung eines Postfachs statt, da hier jeweils ein formal korrekter richterlicher Beschluss vorlag. Eine Überwachung wurde zwischenzeitlich wieder abgebrochen, da der Originalbeschluss nicht fristgerecht an Posteo übersandt wurde. Bei der Herausgabe von Bestands- und Verkehrsdaten konnte der Provider keine Daten herausgeben, da er diese aus Gründen der Datensparsamkeit nicht vorhält.

Art und Anzahl der Ersuchen
Art und Anzahl der Ersuchen
Herausgaben
Herausgaben

Im Rahmen des Transparenzbericht wurden von Posteo 15 Beschwerden beim Landesdatenschutzbeauftragten wegen rechtswidrigem, unsicherem Übermitteln der Behördenersuchen und rechtswidrigem Ersuchen nach Verkehrsdaten eingereicht. Zudem übt das Telekommunikationsunternehmen anhand von Belegen Kritik an der Art und Weise, wie öffentliche Stellen im Rahmen von Auskunftsersuchen oft riskant und rechtswidrig mit sensiblen Daten umgehen und dabei potenziell laufende Ermittlungen gefährden.

Korrektheit der Ersuchen
Korrektheit der Ersuchen
Beschwerden
Beschwerden

Die Beispiele, die Posteo veröffentlicht, stammen von Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften. Dabei wurden bisher alle Anfragen unverschlüsselt per E-Mail versendet, teilweise an den Support von Posteo gerichtet anstatt an das Abuse-Team. Zudem fehlt bei einigen Ersuchen die Angabe der Rechtsgrundlage vollständig. Ein Ersuchen wurde nicht einmal von einer dienstlichen E-Mail-Adresse aus versandt. Zudem werden teils rechtswidrig IP-Adressen oder Aktenzeichen anderer Behörden erfragt. All diese Vorgehensweisen verstoßen laut Posteo gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen und sind rechtswidrig. Die Bestandsdatenauskunft ist nach Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes geregelt und schreibt etwa die Zustellung auf dem Postweg und nur ausnahmsweise per Fax genauso vor, wie es die Nachfrage nach Herausgabe von IP-Adressen untersagt. Den Datenschützern ist die rechtswidrige Praxis in dieser Hinsicht wohlbekannt, wie Posteo in Schriftverkehren belegt.

In diesem Zusammenhang vermutet Posteo, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzentwurfs zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eine Zunahme der Auskunftsersuchen nach §113 TKG erfolgt. Deshalb wurde Bundesjustizminister Heiko Maas aufgefordert, den Gesetzentwurf zu stoppen.

Deshalb fordern wir, dass die Bundesregierung schnellstmöglich Maßnahmen trifft, die dazu geeignet sind sicherzustellen, dass die Abfrage bzw. Übertragung von sensiblen Bürgerdaten durch Behörden nach §113 TKG grundsätzlich auf einem sicheren Wege (keine proprietären Lösungen) und auch sonst gemäß der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt – und wenn sie per E-Mail erfolgt, dann ausschließlich per verschlüsselter E-Mail. Darüber hinaus fordern wir, dass die Bundesregierung schnellstmöglich Maßnahmen trifft, die sicherstellen, dass im Rahmen von Bestandsdatenabfragen nicht mehr rechtswidrig nach Verkehrsdaten ersucht wird oder um andere Informationen, die weit über den Regelungsgehalt der Norm hinausgehen. Bis diesbezüglich Abhilfe geschaffen wurde, muss von der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ("Einführung des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten") unserer Ansicht nach alleine schon aus dem Grunde abgesehen werden, dass sich die Anzahl der unsicheren und unzulässigen Datenübermittlungen und der Rechtsbrüche im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach §113 TKG durch die Einführung des Gesetzes noch weiter erhöhen würde.

Posteo

Unabhängig davon lehnt Posteo die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auch aus weiteren Gründen wie etwa dem Datenschutz, der Datensicherheit sowie der mit der Vorratsdatenspeicherung einhergehenden verdachtsunabhängigen Einschränkung der Grundrechte mit Nachdruck ab. Darüber hinaus wird auch der Richtervorbehalt kritisiert, der nach Auffassung von Posteo seiner zugedachten Aufgabe nicht mehr gerecht wird. Dabei wird der Richtervorbehalt auch bei der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung als Argument der Befürworter ins Feld geführt. Das dieses Argument eine stumpfe Waffe ist, belegt Posteo mit Zahlen – in Berlin ist nach dem Jahr 2007 kein einziger Antrag auf Telekommunikationsüberwachung mehr abgelehnt worden.

Posteo hatte als erster deutscher E-Mail-Provider für das Jahr 2013 einen Transparenzbericht vorgelegt und damit andere Provider dazu angeregt, es gleichzutun. Zudem ist Posteo immer bedacht, neue Sicherheitsmerkmale möglichst frühzeitig umzusetzen, wie etwa bei der Einführung von Dane/TSLA, der Zwei-Faktor-Authentifizierung oder der Eingangsverschlüsselung von E-Mails.