Datenschutz: Verbraucherschützer warnen vor Lücken in EU-Reform

Andreas Frischholz
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Datenschutz: Verbraucherschützer warnen vor Lücken in EU-Reform
Bild: www.GlynLowe.com | CC BY 2.0

Wenn Unternehmen die persönlichen Daten von Nutzern auswerten und an dritte Firmen weiterleiten wollen, müssen die Nutzer zuvor explizit zustimmen. Das fordert der Bundesverband der Verbraucherschutzverbände (vzbv) anlässlich der Verhandlungen über die EU-Datenschutzreform.

Die Verbraucherschützer befürchten, dass die Vorschriften zu lax ausfallen. Sowohl die Bundesregierung als auch der Rat der Europäischen Union würden Pläne verfolgen, die den Unternehmen zu viel Freiraum bei der Datennutzung lassen. „Damit wäre eine rote Linie überschritten“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Das Ziel müsse sein, dass Nutzer zunächst „einwilligen, wenn ihre Daten zu einem anderen Zweck als vereinbart genutzt werden“.

Hintergrund der Aussage ist, dass nun die entscheidende Runde in den Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat startet. Einer der umstrittenen Punkte ist dabei, ob Unternehmen die gesammelten Nutzerdaten nur zu dem Zweck verwenden dürfen, der zuvor festgelegt wurde. Für die entsprechenden Klauseln sprechen sich die EU-Kommission und das EU-Parlament aus. Doch der EU-Rat – in dem die Vertreter der Mitgliedsstaaten sitzen – fordert Ausnahmen. So sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, dass der Verarbeitungszweck ohne Einwilligung der Nutzer geändert wird, sofern etwa ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt.

Das Problem: Solche Formulierungen sind nicht klar definiert. Daher befürchten Verbraucherschützer, dass auf diese Weise eine Lücke entsteht, die die eigentlichen Ziele der Reform aushebeln. Untermauert wird die Kritik mit einer Umfrage von TNS Emnid, die im Auftrag des vzbv erstellt wurde. Demnach geben 46 Prozent der Befragten an, dass sie einer Zweckänderung in keinem Fall zustimmen würden. 51 Prozent sagen, dass sie lediglich mit vorheriger Einwilligung einverstanden wären. Derweil sagen lediglich drei Prozent, dass sie eine veränderte Datennutzung ohne Zustimmung als unproblematisch erachten.

Ob die Verbraucherschützer bei der Bundesregierung auf offene Ohren stoßen, bleibt allerdings abzuwarten. Erst am Wochenende äußerte sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zum Thema Datenschutz. Sie ging zwar nicht expliziert auf die Zweckbindung von Nutzerdaten ein, warnte aber generell vor zu restriktiven Vorgaben in der Reform. Daten wären demnach der „Rohstoff in der virtuellen Welt“, auf den die Wirtschaft angewiesen ist – und das gelte auch für Nutzung von Kundendaten. „Wenn wir aber die Verbindung zum Kunden dann nicht richtig aufbauen, dann wird uns ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung verloren gehen“, so Merkel laut dem Donau-Kurier.