Routerzwang: Bundesregierung will Routerfreiheit nicht einschränken

Andreas Frischholz
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Routerzwang: Bundesregierung will Routerfreiheit nicht einschränken
Bild: AVM

Trotz der Einwände des Bundesrats will die Bundesregierung den Routerzwang auch bei Kabel- und Glasfaseranschlüssen abschaffen, berichtet Netzpolitik.org. Man hält also an den bisherigen Plänen fest, sodass der entsprechende Gesetzentwurf nicht nochmals überarbeitet wird.

So heißt es in einer Stellungnahme des Bundeskabinetts: „Der Gesetzentwurf dient einer technologieneutralen Umsetzung der Endgerätefreiheit in Deutschland. Es besteht kein Anlass, davon im Hinblick auf bestimmte Betreiber oder Endgeräte abzuweichen.“ Das bedeutet in der Praxis: Selbst die Kabelnetzbetreiber dürfen den Kunden keine bestimmten Geräte mehr vorschreiben. Auf diese Weise soll ein Ziel aus der digitalen Agenda umgesetzt werden, das auch den Vorgaben der EU entspricht.

Das war einer der Kritikpunkte des Bundesrats, die der Haltung der Kabelnetzbetreiber entspricht, denn im Kern besagt das Gesetz: Der Netzabschlusspunkt ist die Steckdose, ab dann kann der Nutzer entscheiden, welches Gerät angeschlossen wird. Doch die Kabelnetzbetreiber argumentierten stets, dass es sich bei den Kabelnetz-Routern um einen „aktiven Netzabschlusspunkt“ handelt, der dementsprechend das Ende der Leitung darstellt. Wenn die Nutzer nun selbst den Router auswählen können, würden daher technische Störungen drohen.

Da die Routerfreiheit nun aber für sämtliche Anbieter verpflichtend wird, dürfte das in der Praxis auf zwei Alternativen hinauslaufen: Entweder bieten die Kabelnetzbetreiber eine Reihe von zertifizierten Modellen an oder die Kunden erhalten ein Modem, an das ein beliebiger Router angeschlossen werden kann.

Die Opposition ist derweil zufrieden mit der Entscheidung der Bundesregierung. Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher bei den Grünen, erklärt gegenüber Netzpolitik.org: „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung in ihrer heutigen Kabinettsentscheidung nicht auf diese Argumente eingegangen ist und es somit beim bisherigen Entwurf bleibt.“ Da die letzten Hürden nun aus dem Weg geräumt wurden, sollte das Gesetz alsbald endgültig beschlossen werden. Damit werden dann die Rechte der Verbraucher gestärkt werden, weil diese – etwa aus Sicherheitsgründen – auch auf Router anderer Anbieter setzen können, so von Notz.