Vorratsdatenspeicherung: FDP beschließt Verfassungsbeschwerde

Daniel Kurbjuhn
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Vorratsdatenspeicherung: FDP beschließt Verfassungsbeschwerde
Bild: FDP | gemeinfrei

Mit einem offiziellen Beschluss des FDP-Präsidiums wird die Klagewelle gegen die Vorratsdatenspeicherung eingeleitet. So hat die Partei beschlossen, dass die Verfassungsbeschwerde nun organisiert wird. Doch nicht nur die FDP wird sich gegen das Gesetz stemmen.

Beschluss der FDP

Mit der FDP wendet sich jetzt die erste Partei ganz offiziell gegen das Gesetz und kündigt entsprechend gerichtliche Schritte vor dem Bundesverfassungsgericht an. Als Prozessbevollmächtigter wurde mit Prof. Dr. Heinrich-Amadeus Wolff ein erfahrener Rechtsanwalt herangezogen, der unter anderem auch schon für das Innenministerium von 1998 bis 2000 tätig war.

Als Beschwerdeführer wird die Partei einige Mitglieder sowie die Partei selber berufen. Unter den Mitgliedern sind die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwältin oder der Bundesvorsitzende der FDP Christian Lindner in seiner Eigenschaft als Abgeordneter. Zudem Wolfgang Kubicki als Strafverteider, Jimmy Schulz als Journalist, Manuel Höferlin als IT-Unternehmer und Generalsekretär des Bundesverbandes IT Mittelstand und Pascal Kober als Pfarrer und Seelsorger. Die weiteren Beschwerdeführer decken ähnliche Bereiche ab.

Mit der Auswahl der Beschwerdeführer setzt die Partei insbesondere die Berufsgeheimnisträger, die einen besonderen Schutz für ihre Gespräche mit ihren Informanten, Mandanten oder Patienten benötigen, in den Mittelpunkt. Hier wurde bereits im Vorfeld mehrfach eine mangelnde Berücksichtigung beklagt.

Weitere Verfassungsbeschwerden angekündigt

Die FDP steht mit dem Vorhaben eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung einzulegen nicht alleine da. So hat auch bereits der Verein Digitalcourage, der unter anderem auch die kritische Seite vorratsdatenspeicherung.de betreibt, ein entsprechendes Vorgehen angekündigt. Gegner des Gesetzes können sich als Unterstützer auf der Aktions-Seite anmelden. Beim ersten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte das damals „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ genannte Bündnis 34.443 Klageschriften eingereicht.

Auch der Verein Digitale Gesellschaft hatte ComputerBase in einem Gespräch bereits mitgeteilt, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingeleitet wird. Der Verein ist ebenfalls sehr aktiv, wenn es um die Aufklärung und Gegenwehr gegen die Vorratsdatenspeicherung geht und hatte zuletzt am Tag der Abstimmung eine große Demonstration vor dem Deutschen Reichstag organisiert.

Auf Politischer-Ebene haben auch die Parteien Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Zudem werden auch einige Einzelbeschwerden gegen das Gesetz erwartet.

Letzte Hürden des Gesetzes

Bislang wurden allerdings noch keine Klageschriften ausgefertigt und bis auf den Beschluss der FDP liegen auch nicht mehr als Ankündigungen vor. Dies bedeutet allerdings nicht nicht, dass das Gesetz bei den Gegnern abgenickt wird, denn für eine Klage ist noch genügend Zeit.

So ist das Gesetz zwar vom Bundestag – trotz Gegenwehr der Opposition – beschlossen worden, jedoch muss dieses noch den Bundesrat passieren. Hier ist jedoch nicht mit großen Problemen zu rechnen, denn wie auch schon beim ersten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat die Große Koalition auch in diesem Organ der Legislative die Mehrheit inne.

Die letzte Hürde ist somit Bundespräsident Joachim Gauck, der das Gesetz am Ende ausfertigen muss. Diesem steht grundsätzlich ein Prüfungsrecht zu, womit er auch die Unterzeichnung eines Gesetzes ablehnen kann. Allerdings ist dies in der Geschichte des Bundespräsidenten bislang nur selten vorgekommen und dann meist aus formellen und nicht aus materiellen Gründen. Auch sein Vorgänger Horst Köhler unterzeichnete im Jahr 2007 das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ohne Einwände.

Erst wenn das Gesetz diese Hürden genommen hat und dann in Kraft getreten ist, beginnt die eigentliche Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde. Die Frist beläuft sich auf ein Jahr, eine vorher eingereichte Verfassungsbeschwerde ist formell unbegründet.