Bundestag: Parlament beschließt das Ende vom Routerzwang erneut

Daniel Kurbjuhn
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Bundestag: Parlament beschließt das Ende vom Routerzwang erneut
Bild: AVM

Erneut hat der Bundestag sich mit der Abschaffung des Routerzwangs beschäftigt. In der Abstimmung sprachen sich sowohl Regierungskoalition als auch Opposition dafür aus. Damit wird die Gesetzesänderung erneut dem Bundesrat vorgelegt, der das Vorhaben jedoch allenfalls verzögern kann.

Mit dem „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ wird der Routerzwang nun endgültig abgeschafft. Damit dürfen die Provider ihren Kunden nicht mehr vorschreiben, welcher Router benutzt werden soll. Somit müssen dann auch die Einwahldaten an die Kunden ausgegeben werden, damit diese ihr gewünschtes Endgerät einrichten können.

Bislang schreiben viele Provider ihren Kunden vor, welcher Router im Haushalt eingesetzt werden muss. Möglich ist dies dadurch, dass die Unternehmen den Router einfach als Teil ihres Netzes definieren, über das der Anbieter verfügt und nicht der Kunde. Durch die Änderung im Telekommunikationsgesetz wird nun festgelegt, dass das Netz des Anbieters an der Anschlussdose endet, die künftig den „Netzabschlusspunkt“ darstellt. Der Kunde kann ab diesem Punkt frei entscheiden, welche Geräte und Kabel zum Einsatz kommen.

Damit geht das Gesetz erneut in den Bundesrat, der bereits Ende September den Entwurf über den Vermittlungsausschuss zurück an den Bundestag verwiesen hatte. Doch der Einwand der Ländervertreter, bei der freien Routerwahl müsse zwischen DSL-Anschlüssen und den Anschlüssen für Glasfaser und Kabel unterschieden werden, wurde vom Bundestag nicht aufgenommen. Da die Änderungen am Telekommunikationsgesetz allerdings nicht der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen, kann dieser lediglich Einspruch erheben und damit die Änderungen nur verzögern. Den Einspruch kann der Bundestag dann überstimmen, womit die Gesetzesänderung in seiner aktuellen Form wohl in Kraft treten wird.

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