Urheberrecht: Supreme Court bescheinigt Google Books Rechtmäßigkeit

Michael Schäfer
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Urheberrecht: Supreme Court bescheinigt Google Books Rechtmäßigkeit
Bild: skeeze | CC0 1.0

Über zehn Jahre dauert der Rechtsstreit zwischen Google und der Authors Guild inzwischen an. Die Vereinigung der Autoren sah in dem Scannen von Büchern und dem ins Netz stellen von Auszügen eine Verletzung des Urheberrechts. Mit Ablehnung der Klage hat das oberste US-amerikanische Gericht nun ein endgültiges Urteil gefällt.

Bereits vor zwei Jahren scheiterte die Autorenvereinigung vor einem US-Bezirksgericht mit dem Vorwurf, Google würde durch sein Vorgehen mit Google Books als „Marktersatz“ fungieren, da Nutzer über den Dienst anhand leicht variierender Suchbegriffe einen kompletten Zugriff auf durch das Urheberrecht geschützte Werke erhalten würden.

Bezirksgericht entschied schon 2013 gegen die Authors Guild

Dieser Argumentation folgte der damalige vorsitzende Richter Denny Chin jedoch nicht: Seiner Meinung nach würde Google die Scans der Bücher weder verkaufen noch würden die Bücher durch die Erfassung ersetzt. Auch der Verzicht auf Werbung innerhalb der angezeigten Suchergebnisse spreche für ihn für eine „angemessene Verwendung“. Darüber hinaus würden laut Chin Autoren die Möglichkeit erhalten, die Nutzung ihrer Bücher einzuschränken, zum Beispiel indem diese nur bestimmte Teile zur Anzeige frei geben.

Gleichzeitig folgte Chin der Argumentation seitens Google, welche sich auf die US-amerikanische „Fair Use“-Rechtsdoktrin berief. Diese gesteht die nicht autorisierte Nutzung von geschütztem Material unter der Voraussetzung zu, dass sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen diene. Für Chin mache die Möglichkeit über die Volltextsuche auf einen Bestand von Millionen von Büchern gleichzeitig zuzugreifen zu können den Dienst zu einem „außerordentlich wertvollen Werkzeug“ für die Forschung, welches zudem „signifikante Vorteile für die Öffentlichkeit“ bieten würde. Darüber hinaus war Chin der Meinung, dass Google Books den entsprechenden Autoren einen wertvollen Dienst erweisen würde, da Nutzer der Suchfunktion in vielen Fällen erst so von den Werken erfahren würden.

Endgültiges Urteil nach über zehn Jahren Rechtsstreit

Direkt nach dem Urteil im Jahre 2013 kündigte die Authors Guild, welche in zahlreichen Verlagen Unterstützer fand, an, den Rechtsstreit vor den obersten Gerichtshof bringen zu wollen. Das oberste rechtsprechende Staatsorgan der Vereinigten Staaten von Amerika hat nun die Klage abgelehnt und damit einen jahrelangen Rechtsstreit beendet. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichtes (PDF) hervor. Darüber hinaus bestätige dieses die Rechtmäßigkeit von Google Books und dessen Halten an die Vorgaben des Fair-Use-Prinzip.

In einer ersten Stellungnahme spricht die Autors-Guild-Präsidentin Roxana Robinson von „einem kolossalen Verlust“, welchen die Autoren mit dem Urteil erleidet hätten. Ihre Vertreterin, Mary Rasenberger, fand deutlichere Worte: Für sie sei das Gericht von dem Argument des öffentlichen Nutzens geblendet gewesen. Der Preis für diese Sichtweise könnte ihrer Meinung nach „die künftige Vitalität der amerikanischen Kultur“ sein. Schon jetzt gehören ihrer Meinung nach Autoren zu den am schlechtesten bezahlten Arbeitern in den USA, von denen nun viele Gefahr laufen würden, sich die schriftstellerische Tätigkeit in Zukunft nicht mehr leisten zu können.

Angeblich eigenen Dienst in Planung

Darüber hinaus kündigte die Vereinigung an, genaustens zu beobachten, ob Google die vom Gericht festgelegten engen Grenzen in Zukunft einhalten werde. Gleichzeitig wurden Pläne eines eigenen Dienstes ähnlich dem von Google offenbart, bei dem zusammen mit nicht näher genannten Partnern ein Gegengewicht zu Google Books geschaffen werden soll.

Google Books stellt die zur Zeit größte private Sammlung retrodigitalisierter Bücher dar. Über die genaue Anzahl der vorhandenen Werke gibt Google keine Auskunft, es wird aber angenommen, das Nutzer über den Dienst aktuell Zugriff auf über 20 Millionen Bücher erhalten, welche sie in Auszügen einsehen können.