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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Defektes Gerät von Ebay was tun?


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22.11.2004, 19:57
Hallo Bordies,

hab das Forum mal auf solch ein Thema durcxhsucht dochnichts gefunden.

Ich habe ein Gerät bei Ebay ersteigert welches in der Auktion als "Einwandtfrei" bezeichnet wurde. Jedoch ist das Gerät Defekt! Leider konnte ich das Gerät erst nach ca. 2 Wochen testen da mir noch bestimmte teile zum betreiben fehlten.

Jetzt habe ich mit dem Verkäufer richtig Stress der legt einfach auf am telefon und lässt sich nicht auf entgegenkommende Angebote ein.

Er hat zwar in seiner Auktion geschrieben ohne Garantie aber das heisst doch nicht das er Defekte Geräte verkaufen darf oder?!? Ausserdem fehlt sogar ein kleines zubehörteil welches in der beschreibung stand.

Gerne würd ich erstmal eure meinung hören, wie man vorgehen kann.

Shiro <Kamui>
22.11.2004, 20:08
Geh zum Anwalt...habe selber solche Probleme und glaub mir! Versuch es einmal und wirklich nur einmal auf nett und wenns nicht klappt-geh gleich zum Anwalt...alles andere bringt nichts und kostet nur Zeit und Nerven.

Solche Leute erzählen Dir immer nur Märchen...und wenn sie Interesse an ner lockeren,stressfreien Einigung hätten,würden sie sich drum kümmern!

Wenn ich bei Ebay was verkaufen würde ( was ich oft tue) und etwas ni9cht klappt oder Probleme bestehen...rufe ich gleich beim Käufer an und das Problem ist nach spät. 2 Tagen geklärt,weil ich eben auch das Problem lösen will und es gibt immer ne Lösung!

th3o
22.11.2004, 20:16
also wenn da stand "EinwandTfrei" dann hättest du schon aufgrund des wortes stutzig werden sollen ;)

sry konnt ich mir net verkneifen :)

@topic
hammer ärgerlich, aber ich habe relativ wenig hoffnung dass sich da was machen läßt. vor allem bei einer nicht gerade hohen summe. bei solchen sachen sieht man, dass da immer noch eine gewisse grauzone vorhanden ist und einem ausser eine schlechte bewertung zu verteilen kaum was anderes übrig bleibt :(....vorausgesetzt der verkäufer ist nicht kulant und nimmt es zurück.

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22.11.2004, 20:19
Kennt sich jemand denn mit der Rechtslage aus? Bin ich im Recht? Ihr würdet mir sehr helfen!

Morgoth
22.11.2004, 21:01
Hast Du einen Screenshot der Seite/des Angebotes gemacht? Hast Du schon eBay verständigt? Ansonsten eben Anwalt, wenn es Dir das wert ist. Im Recht bist Du auf jeden Fall.

Leider eines dieser Probleme bei Online-Auktionen.

Gruß
Morgoth

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23.11.2004, 14:20
Hab die Seite Offline gespeichert.

Ich Danke euch erstmal für die netten Antworten. Werde mal schauen was ich mache.