tron1980
Ensign
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 161
Hallo Gemeinde, es passt zwar nicht in eine Computer Forum aber vielleicht habt ihr ja auch dazu ein paar Tipps.
Ich habe mir im Juni 2010 einen Mazda 3 EZ 10.2009 mit 10000 KM gekauft (22000 €) Es war ein Dienstwagen des Geschäftsleiters des Autohauses. Nun wollte ich das Fahrzeug an einen anderen Mazda Händler verkaufen und dieser teilte mir mit das es sich wohl um einen Unfallwagen handelt weil die beiden Kotflügel lackiert worden sind. Ich habe dann bei dem Händler nachgefragt und es wurde natürlich alles bestritten. Nach zwei Tagen erhielt ich dann doch noch eine andere Aussage von dem Händler weil ich nicht locker gelassen habe. Es gab wohl mahl eine Schaden an der Stoßstange. Der Dienststellenleiter habe wohl einen Anhängerkupplung beim einparken gerammt woraufhin die Stoßstange getauscht und lackiert wurde. Der daraufhin entstanden Farbunterschied sei so groß gewesen das die Kotflügel wohl auch noch ohne Demontage lackiert worden sind. Es handele sich aber nicht um einen Unfallwagen und ich müsse mich mit dieser Aussage zufrieden geben. Die ADAC Rechtsauskunft teilte mir mit das ich vom Kauf zurücktreten könnte. Was stimmt nun?
Ich habe mir im Juni 2010 einen Mazda 3 EZ 10.2009 mit 10000 KM gekauft (22000 €) Es war ein Dienstwagen des Geschäftsleiters des Autohauses. Nun wollte ich das Fahrzeug an einen anderen Mazda Händler verkaufen und dieser teilte mir mit das es sich wohl um einen Unfallwagen handelt weil die beiden Kotflügel lackiert worden sind. Ich habe dann bei dem Händler nachgefragt und es wurde natürlich alles bestritten. Nach zwei Tagen erhielt ich dann doch noch eine andere Aussage von dem Händler weil ich nicht locker gelassen habe. Es gab wohl mahl eine Schaden an der Stoßstange. Der Dienststellenleiter habe wohl einen Anhängerkupplung beim einparken gerammt woraufhin die Stoßstange getauscht und lackiert wurde. Der daraufhin entstanden Farbunterschied sei so groß gewesen das die Kotflügel wohl auch noch ohne Demontage lackiert worden sind. Es handele sich aber nicht um einen Unfallwagen und ich müsse mich mit dieser Aussage zufrieden geben. Die ADAC Rechtsauskunft teilte mir mit das ich vom Kauf zurücktreten könnte. Was stimmt nun?