Unfallwagen ja oder nein?

tron1980

Ensign
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Jan. 2009
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Hallo Gemeinde, es passt zwar nicht in eine Computer Forum aber vielleicht habt ihr ja auch dazu ein paar Tipps.

Ich habe mir im Juni 2010 einen Mazda 3 EZ 10.2009 mit 10000 KM gekauft (22000 €) Es war ein Dienstwagen des Geschäftsleiters des Autohauses. Nun wollte ich das Fahrzeug an einen anderen Mazda Händler verkaufen und dieser teilte mir mit das es sich wohl um einen Unfallwagen handelt weil die beiden Kotflügel lackiert worden sind. Ich habe dann bei dem Händler nachgefragt und es wurde natürlich alles bestritten. Nach zwei Tagen erhielt ich dann doch noch eine andere Aussage von dem Händler weil ich nicht locker gelassen habe. Es gab wohl mahl eine Schaden an der Stoßstange. Der Dienststellenleiter habe wohl einen Anhängerkupplung beim einparken gerammt woraufhin die Stoßstange getauscht und lackiert wurde. Der daraufhin entstanden Farbunterschied sei so groß gewesen das die Kotflügel wohl auch noch ohne Demontage lackiert worden sind. Es handele sich aber nicht um einen Unfallwagen und ich müsse mich mit dieser Aussage zufrieden geben. Die ADAC Rechtsauskunft teilte mir mit das ich vom Kauf zurücktreten könnte. Was stimmt nun?
 
Also nur weil die Kotflügel mal lackiert wurden ist es noch lange kein Unfallwagen. Auch eine neue Stoßstange reicht dafür nicht.
Das ist nur nen Argument um den Preis zu drücken.

edit:

Der Autobild Ratgeber sagt was anders.
http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html
Solange was am Auto repariert wird scheint es kein Unfallwagen zu sein, wird was getauscht, ists einer. Demnach wäre dein Wagen ein Unfallwagen. Wenn du jetzt bedenken hast, ab zum Anwalt und prüfen lassen und ggf. vom Kaufvertrag zurück treten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt immer drauf an wie man Unfallwagen definiert.

Ein kleiner Parkrempler oder so ist für mich kein Unfallwagen. Wenn die halbe Karre dagegen platt war und das getauscht wurde, dann ist das schon was anderes. Sowas müsste definitiv erwähnt werden.

Also Unfallwagen sind für mich Autos wo defintiv am Blech rum gemacht werden musste. Das heisst wenn da beispielsweise der Rahmen vorne wieder gerade gezogen werden musste oder neu eingeschweisst werden musste.

Ich würde aber auch mal behaupten, dass hier versucht wird über die Kotflügel den Preis zu drücken.
 
Gutachter (TÜV, Dekra oder freier Gutachter/vereidigter Sachverständiger) beauftragen wenn Du versichert bist, wenn Du es selbst zahlst solltest Du vorher fragen ob es sich auch lohnt, das Gutachten kostet einiges.
Du kannst ja auch das andere Autohaus um ein Gutachten bitten, aber ich denke, "da wird eine Krähe der anderen die Augen nicht aushacken".
 
Der Händler hat es eingesehen und nimmt das Auto zurück. Jetzt ist die Frage wie das berechnet wird. Klar die gefahrenen Kilometer... (gekauft bei 10000 km derzeit 45000 km) Wird auch abnutzung gerechnet?

Mazda 3 2.2 Diesel 185PS 29990 € Listenpreis EZ 10.2009 gekauft Juni 2010 21990 €.
 
Warum solltest Du die Nutzung nicht zahlen müssen, die Frage ist nur wieviel? Evtl verkauft er Dir ja einen anderen Wagen dafür und zeigt sich kulant?
Für diese Fragen solltest Du z.B. mal bei Deiner Versicherung anfragen, die haben Experten, die sich nur mit solchen Fragen beschäftigen, da ja nicht selten z.B. im Vollkasko Bereich diese Fragen geklärt werden müssen. Wenn Du einen neuen Wagen anmeldest und bei denen bleiben möchtest, helfen sie Dir bestimmt auch in dieser Angelegenheit oder geben wenigstens Tips, worauf Du achten solltest. ADAC Rechtsauskunft hast Du ja bereits angedeutet, bist Du Mitglied beim ADAC, wende Dich an sie, wofür zahlt man Beiträge?
 
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