1&1 Beginn der Widerrufsfrist

missi1976

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Hallo geschätzte Forenmitglieder,

brauche dringend eure Hilfe hinsichtlich Widerrufsfrist von 1&1. Ich habe für einen Freund am 6. Januar 2012 das DSL Surf & Fon Paket von 1&1 bestellt. Daraufhin wurde der Router und die Kennungsdaten geschickt. Die DSL-Schaltung erfolgte erst am 26.01.2012.

Kann ich den Vertrag nun (09.02.2012) noch widerrufen? Welches Datum ist hier relevant? Er konnte ja schließlich erst ab dem 26.01. DSL (Internet + Telefon) nutzen. Ich denke mal, dass in diesem Fall der Abschluß, also der 6. Januar wesentlich ist. Liege ich mit meiner Vermutung richtig?

Ein einfaches JA oder NEIN würde mir schon helfen.

Gruß Missi
 
Ohne es wirklich zu wissen würde ich sagen JA, kann ja erst wirklich probiert werden an dem Tag wo man es hat.
 
Sobald du die Belehrungen zum Widerruf unverzüglich erhalten hast.
Also meistens mit der Auftragsbestätigung.

Dementsprechend wäre dein Widerruf unwirksam.

Sollte diese Widerrufsbelehrung nicht der Auftragsbestätigung beiliegen, würde sich das
Widerufsrecht verlängern. Fristen finden sich im Internet.


@Darkscream: Das ist ein Irrglaube. Die Belehrungen müssen unverzüglich nach Vertragsabschluss zugestellt werden. Und du schließt einen Vertrag mit den dir zugesandten Auftragsbestätigung ab,
weil du dem Angebot zustimmst, was der ISP dir macht.

Ein Vertrag ist hierbei nicht als Sache zu werten, weil es eine Dienstleistung ist. Bei Warenlieferungen oder mehreren Teillieferungen muss jedem Lieferschein eine Widerrufslbelehrung beiliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau dafür ist die Widerrufsbelehrung gedacht. Lies in deiner Widerrufsbelehrung nach. Meistens steht dort dass die Frist nicht vor Erhalt der Sache beginnt. Von daher kannst du meiner Meinung nach noch widerrufen.

EDIT: Ansonsten ruf einfach bei 1&1 an.
 
Hi,
ich würd einfach mal bei 1&1 anrufen.
Die sollten es ja Wissen was da noch machbar ist.
Ich denke auch mal wenn ein wichtiger Grund dahntersteht
lassen die vieleicht auch man ne 5 gerade sein.
 
Laut BGB §355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(3) Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist.[...]

Guck doch mal in was in der Belehrung von 1&1 weiter steht.
 
Aus der AGB von 1&1:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei der Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei der Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und in beiden Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Wann sind den der Router und so angekommen ? Scheinbar gilt das als Anfangsdatum
 
normalerweise 14 tage nach widerrufsbelehrung bei der auftragsbestätigung.

bei serviceleistungen is das anders, da verfällt der widerruf, wenn die leistung schon genutzt wurde. wie das mit leitung schalten und router ist, weiß ich nicht, habe im moment nen ähnlichen fall :\
 
Hallo mache es sofort und richte Dich auf ein lange Zeit ein . Ich habe wegen eines WLAN Stick´s für 9,90€ zweieinhalb Monate mich mit dem Verein rumgeärgert, bis zum Rechtsanwalt
für den Betrag dann gings.
 
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