Dauer Speicherung der Zugangsdaten beim Provider?

Ash-Zayr

Commander
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Sep. 2007
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2.049
Hallo,
wisst ihr um die aktuelle die Sach- und Gesetzeslage? Speziell würde mich das für die Telekom interessieren.
Wie lange speichern die meine Internet-Zugangsdaten (Datum, Uhrzeit, IP, Anschluss) - oder umgekehrt; bis wie weit zurück in die Vergangenheit kann ein Provider auf Antrag der Staaatsanwaltschaft Daten über User herausgeben?

Gruß
Ash
 
Ist das mit den 6 Monaten eine Gesetzesvorschrift, an die sich die Provier zu halten haben, oder eher vom Provider sich selbst so festgelegt, damit die keine endlos steigende Datenflut erzeugen, die sie auch verwalten müssen, wenn sie eine komplette Historie für jeden Anschluss anlegen und fortlaufen lassen?

Ash
 
Zuletzt bearbeitet:
@derChemnitzer

So wurde es mir aber von der Telekom mitgeteilt. Mehr als meine Quelle wiedergeben kann ich ja auch nicht.
 
@derChemnitzer

Irrelevant, aus diesem Grund hatte ich mich dann gegen einen Vertrag mit der Telekom entschieden ;)
 
die 80 Tage mx kann ich auch bestätigen - bei uns an Gericht wurden schon Urteile diesbezüglich gesprochen. Übrigens ist es sehr sehr schwer Daten der User zu erlangen! Und falls einem die Muffe geht, weil ein XY Anwalt abmahnt - ertmal Ruhe bewahren .... und nix ZAHLEN !!!

Um zu zahlen, müsste Euch ein Gericht verurteilen zu zahlen - dafür muss ein Abmahnanwalt erstmal klagen usw. Klage zugelassen sein usw...

Bei der Staatsanwaltschaft kommts drauf an, um was es geht (schwere der Tat, die einem vorgewurfen wird)

Glaubt mir einfach mal... arbeite in der Branche
 
Also das klingt ja so, als wenn Provider gar nicht speichern dürfen. Das aber würde doch den Staatsanwaltschaften jedes Mittel nehmen, um überhaupt Strafverfolgung im Internert zu betreiben; und nochviel wichtiger....die ganzen Abmahnkanzleien könnten dicht machen, weil es schlicht keine verfolgbaren VErstöße mehr gibt??
 
Andere Provider sagen zwar gerne, sie speichern nicht, aber dennoch sieht man dann immer mal wieder Fälle, wo dann doch plötzlich die IP-Adressen bei den Behörden aufschlagen.

Marketing.
 
mrdeephouse schrieb:
die 80 Tage mx kann ich auch bestätigen - bei uns an Gericht wurden schon Urteile diesbezüglich gesprochen. Übrigens ist es sehr sehr schwer Daten der User zu erlangen! Und falls einem die Muffe geht, weil ein XY Anwalt abmahnt - ertmal Ruhe bewahren .... und nix ZAHLEN !!!

Um zu zahlen, müsste Euch ein Gericht verurteilen zu zahlen - dafür muss ein Abmahnanwalt erstmal klagen usw. Klage zugelassen sein usw...

Bei der Staatsanwaltschaft kommts drauf an, um was es geht (schwere der Tat, die einem vorgewurfen wird)

Glaubt mir einfach mal... arbeite in der Branche

Wenn die Abmahnung kommt, ist ja bereits von der Abmahnkanzlei erfoglreich Klage eingereicht worden, woraufhin die Staatsanwaltschaft dann die Daten vom Provider direkt bekommt! Ich weiß leider auch, wovon ich gerade rede...
 
Ash-Zayr schrieb:
Wenn die Abmahnung kommt, ist ja bereits von der Abmahnkanzlei erfoglreich Klage eingereicht worden, woraufhin die Staatsanwaltschaft dann die Daten vom Provider direkt bekommt!
Auskunftsverfahren und Zivilklage gegen den Ermittelten ist doch nicht dasselbe.

Gegen 99% derjenigen, deren Adressen von den typischen P2P-Abmahnanwälten ermittelt wurden, ist noch keine Klage eingereicht worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darum geht es doch nicht....die Abmahnkanzlei kommt auf Antrag über die Staatsanwaltschaft überhaupt an den Namen zur IP Adresse, der für eine Urherberrechtsveletzung mutmaßlich verantwortlich ist. Klage hin oder her, das ist erstmal egal und eher theoretischer Natur, aber wenn Du ein paar Tausend Eurto zahlen musst/sollst, weil ein Anwalt an Deinen Namen gekommen ist, ist der Schaden doch faktisch da.
Somit war die Frage: wie lange haben Daten bei den Providern Bestand; wie weit in die Vergangenheit muss man sich fürchten, dass da noch was kommen kann?
 
Ja, aber es ist eben noch keine Klage, auch wenn du Abwehraufwand hast. Erst wenn Klage eingereicht wird, wird es durch Anwalts- und Verfahrenskosten richtig teuer.

wie weit in die Vergangenheit muss man sich fürchten, dass da noch was kommen kann?
Eine ganze Weile, weil ja auch die Abmahnanwälte sich mitunter sehr lange Zeit lassen, bevor sie dann aktiv werden, vor allem wenn sie viele Datensätze haben. Vorher bekommst du ja von den Vorgang nichts mit, auch wenn der Provider mittlerweile wirklich gelöscht hat. Urheberrechtsverletzungen verjähren wenn ich mich recht entsinne nach 3 oder 5 Jahren.
 
Ash-Zayr schrieb:
Wenn die Abmahnung kommt, ist ja bereits von der Abmahnkanzlei erfoglreich Klage eingereicht worden, woraufhin die Staatsanwaltschaft dann die Daten vom Provider direkt bekommt! Ich weiß leider auch, wovon ich gerade rede...

Neee!!! Niemals! Das ist absolut falsch.
 
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