Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grafikkartenverkauf! Nun wohl ein Schaden - Ideen?
Shiro <Kamui>
24.12.2004, 17:04
Hi,
ich bin jetzt zwar total genervt,aber irgendiwe bringt es ja nicht.Also ich habe bei Ebay meine Radeon 9800 Pro verkauft und sie dann per Hermes versichert verschickt!
Nun macht die Grafikkarte bei ihm Bildfehler was eindeutig für einen Transportschaden spricht schließlich lief sie bei mir Einwandfrei!
Ich habe vor der Versendung extra nochmalig 3 STunden Ati-Tool laufen lassen ohne einen einzigen Bildfehler!
Wer haftet nun wie,da ich zu dieser Graka leider keine Rechnung mehr hatte? Wäre fürn paar Ratschläge dankbar.
Gruß an alle die trotz Weihnachten mir kurz helfen *g*
vieleicht liegt es ja auch nur an seinem System
Shiro <Kamui>
24.12.2004, 17:14
glaub mir...ich hoffe schon darauf!,da es sonst nur wieder zu Stress wird! Und ich hasse Stress!
Wie würde die Haftung aussehen,wenn die Graka echt nen Schaden hat?
sagen wir es mal so, falls du es Hermes als Transportschaden anlasten willst könnte es durchaus sein das die ein Gutachten/bestätigung des Herstellers haben wollen, welches den Schaden durch den unsachgemässen Transport bestätigt, und dieses sicherlich den wert der Karte bei weitem übersteigen würde
kam den das Paket lädiert bei dem Käufer an? dann wäre das schon mal ein pluspunkt für dich
ansonsten wenn keine äusserlichen schäden an der Verpackung sind, sieht es eher schlecht aus
Shiro <Kamui>
24.12.2004, 17:36
für was ist die versandversicherung da? Und das mit aüßerlichen Schäden wird er gerade mir sagen ;-)
-RGC-excoutor
24.12.2004, 17:39
naja sie müssen ja erstmal prüfen ob es durch denn versand passiert ist. sonst könnte ja jeder sagen ja das durch denn versand pasiert. ;) und er will geld sehen. hm ich würde es so machen das er die karte zurück schicken soll, und du sie testest. wenn sie bei dir keine fehler macht weißt du das es an seinen system liegt.
Wenn die Karte gut verpackt war und an der Verpackung kein sichtbarer Schaden ist, wird Hermes einen Teufel tun und Dir etwas ersetzen. Da der Kunde auch keinen Mangel bei der Übergabe des Paketes hatte, wird es schwer werden einen Transportschaden nachzuweisen. Gutachter kosten sehr viel Geld, was also den Wert der Karte wohl übersteigen wird. Also nimm die Karte zurück, teste sie wie schon die anderen gesagt haben und gib evtl das Geld zurück, erspart viel Ärger. Viele Ebaykäufer wollen aber nur den Preis drücken. Lohnt der Aufwand für einen Anwalt, wenn ja nimm Dir einen (Rechtschutz, zahlt auch den Gutachter). Hast Du Zeugen, das die Karte nicht defekt war?
perfekt!57
24.12.2004, 20:47
Stimmt Werkam:
und wenn sie z.B. ganz zufällig beim Käufer runtergefallen ist? "Aus Versehen"? So könnte es am Ende auch noch passiert sein. (oder gibt gar keinen Defekt, wie Werkam sagt, alles nur Preisdrückerei. Oder gefällt ihm nich,t und er will bloß sein Geld zurück.) Will sagen: "Ich ziehe mir längst nicht mehr immer jeden Schuh gleich selber an".
Wenn ich was als i.O. verkauft habe, dann war es auch ok. So einfach. Ggfls. würde ich erwägen den Käufer gegen Hermes "prozessieren lassen". Warum immer ich?
.
Shiro <Kamui>
25.12.2004, 01:29
Mein Bruder könnte das bezeugen! Imemrhin ging die Graka von meinem Rechner direkt in die Verpackung.
Wenn ich Werkam richtig verstehe soll ich als ca. 200€ innen Wind schiessen,damit ich ne kaputte Grafikkarte zurückbekomme? Wunderbar! Und ich soll für den Mist gerade stehen denn andere angerichtet haben.
ich habe nicht vor die Karte zurückzunehmen und wüsste auch nicht warum ich sollte^^immerhin handelt es sich bei mir um keinen Händler!
Shiro <Kamui>
28.12.2004, 16:33
Ich habe ihm n un angeboten,dass wenn er die Grafikkarte zurückschickt und sie wirklich nicht geht und es meine ist...das ich ihm die Hälfte des Betrages zurücküberweise und wir uns somit den Schaden teilen.
Bin mal gespannt,ob er drauf eingeht,da ich es ansonsten auf nen Verfahren ankommen alsse...ich bin mir keinerlei Schuld bewusst und finde meinen Vorschlag sehr kulant.
Naja mal abwarten.
Is ja ne klassische Schickschuld. Wenn Du das Paket gut verpackt hast und der Versand versichert war, hast Du mit dem Versand alles nötige getan. Mit der Übergabe an die Transportperson geht die Gefahr des Untergangs oder Beschädigung auf den Käufer über. Pech. Für ihn. Er muß sich dann an Hermes halten. Und wenn er behauptet, Du wärst es gewesen oder hättest es schlecht verpackt, muß er Dir das erstmal beweisen. - Das ist eben das eBay-Risiko.
Es gibt evtl. noch die Möglichkeit einer sog. Drittschadensliquidation... - Aber, da Du es versichert hast... dann muß Du Dich an Hermes halten, oder wie war das? :D - Nun, wenn Hermes dann sagt: "Nö" - dann hat er eben Pech gehabt.
Green Mamba
28.12.2004, 22:56
Das kanns ja auch nicht sein, dann könnte ich ja ständig defekte Sachen bei eBay verkloppen, und mir könnte keiner was, weil ich versichern kann, dass bei mir noch alles in Ordnung war. :rolleyes
Biste sicher dass du in dem Fall auch aufgepasst hast in der Vorlesung!? :D
Na ja, so geht es natürlich nicht. :D - Vorsatz is immer schlecht. Aber Du hast bei eBay schon ein grundsätzliches Problem der Beweisbarkeit.
Aber das neue EU recht sagt doch das keinerlei Garantie für die Waren die bei Ebay verkauft werden müssen nicht zurück genommen werden.
mfg Cyrus
Nö, sagt es nicht. - Du kannst nach wie vor einen Gewähleistungsausschluß vereinbaren, das ging auch vorher schon. Ist der nicht vereinbart oder liegt Vorsatz vor, dann greifen die ganz normalen Regeln. - Und wenn ein Händler unterwegs ist, geht es soagr noch einfacher, denn dann gelten die Regeln über den Verbauchsgüterkauf und den Verbraucherschutz.
Tautologe
29.12.2004, 14:37
Schreib doch mal ne Email, ob der Käufer mit einem Rabatt einverstanden wäre. Ist er dies, ist es ein Betrüger - Niemand gibt für eine defekte Karte Geld aus. ;)
kurt cobain
29.12.2004, 14:41
Moment, richtig lesen ;-)
Er wollte bei dem Deal die Grafikkarte selbst behalten. Dann wäre die Graka für den Käufer weg...
Shiro <Kamui>
29.12.2004, 14:44
Ich gebe nur Geld raus,wenn ich die Grafikkarte in meinen Händen halte^^Wenn sie kaputt ist kann er sie wegen mir wieder haben
GevatterTod
29.12.2004, 14:58
Vielleicht hatte er schon eine 9800 die er sich kaputt getaktet hat und nun will er diesselbe Karte bei Ebay ersteigern und dir den Schaden an seiner eigenen Karte anlasten. So etwas ist mir schon mal in ähnlicher Form mit einem Mainboard passiert. Glücklicherweise mache ich immer vor dem Versand Vergleichsfotos und notiere mir die Seriennummern. So konnte dieser Hirni bei mir nichts holen.
Das hilft dir zwar im aktuellen Fall nicht weiter, für die Zukunft kann es aber den Stress mindern.
Shiro <Kamui>
29.12.2004, 15:04
Au mein Gott! Ich habe gerade mit dem Typ telefoniert...der hat absolut null Ahnung! Naja immerhin trau ich ihm nicht zu das er was mit Absicht kaputt gemacht hat.
Das heisst...
-entweder Transportschaden ( wohl unmöglich zu beweisen)
-oder er hat aus Dummheit die Karte geschrottet^^
Naja wie gesagt mal sehn wie alles läuft.
Ich melde mich :)
Shiro <Kamui>
11.01.2005, 11:02
Also letzter Stand! Ich bot ohm an,dass ich Graka zurücknehme und wenn sie nicht geht ihm 100€ zurücküberweise...
Das war vor ca. 10 Tagen und nun ist das Thema für mich abgeschlossen ( er hat sich nimmer gemeldet!)...sogar wenn er sich jetzt noch meldet gibt es nichts zurück...
Naja und ich hab mir soviel Gedanken drüber gemacht^^...
Shiro <Kamui>
31.01.2005, 17:14
Hi,
ich habe vor nen paar Wochen ne Grafikkarte bei Ebay verkauft und sie hat wohl beim Käufer zuerst Pixelfehler verursacht und ist dann komplett ausgegangen und macht nun garnichts mehr.
Nun meine Frage ist das überhaupt möglich? Ich kenne bisher immer nur Pixelfehler bei ner Graka,aber garkein Bild mehr?
Ich gehe davon aus,dass er vllt versucht hat die Radeon 9800 Pro auf ne XT zu flashen was durchaus möglich ist,da nen r360 drauf ist.Und er nun den Shcaden auf mich abwälzen will,da die Graka 100% bei mir noch perfekt funktioniert hat!
Kann ich irgendwie anhand der Grafikkarte,wenn er sie mir zurückschickt testen,ob er versucht hat zu flashen?
Gruß
Dope4you
31.01.2005, 17:18
Das wird schwer sein IHM zu beweisen, das er die Grafikkarte geflasht hat oder OC. Wie lange ist der Kauf denn schon her, bzw bestand für die Grafikkarte noch Händlergarantie. Und hat er schon eine Bewertung abgegeben, bezüglich alles OK oder so?
Da es ein privat Kauf war übernimmst du ja keine Garantie, du versicherst ja nur das die Karte bei dir in einwandfeiem Zustand war, oder lieg ich da jetzt falsch?
Breakout_Basti
31.01.2005, 17:18
du kannst mal nachsehen ob du ein normales bios zu flashen findest, dann kannst du das einfach zurück flashen. wenn er natürlich die speicher bausteine oder den kern der gpu beim flashen kaputt gemacht hat dann kannst du ihm ja netterweise sagen das es bei ebay keine garantie gibt!
schnopsnosn
31.01.2005, 17:21
wenn sie bei dir noch funktioniert hat, hast du nix zu befürchten
jetzt brauchst du nur noch beweise, dass es stimmt ^^
Shiro <Kamui>
31.01.2005, 17:25
Also es ist keine Garantie mehr drauf,da ich nen Silencer drauf gemacht habe! Und per Oc kann man an der Graka fast nichts kaputt machen,da sie echt nen Oc Wunder war...die ging bei mir per ATI Tool weit über XT-Werte drüber...
Ich kann mir nur vorstellen das nen Transportschaden oder er hat wie irre geflashed was ich grundsätzlich nicht tue ( Risiko zu groß-dafür das eben Radeon 9800 XT dasteht).
Ich hole jetzt mal ne PCI-Graka und versuche das Bios von der wohl kaputten Graka auszulesen...das dürften doch die Programme noch hinkriegen oder?
Edit.Naja ich habe als Beweis nur meinen Bruder und das ist wo9hl so ne Sache!Echt mich nervt die Sache total...
@ Shiro <Kamui>
Hast du in deiner Ebay-Auktion auch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es ein Privatverkauf ohne Garantie ist?
z. B. so:
Der Artikel wird von Privat verkauft!
EU-HINWEIS, Gemäß BGB § 312 kein Recht auf Widerruf, Garantie oder
Rückgabe!
Dann kannst du dich auf das Gesetz berufen, und bist somit nicht mehr belangbar.
Moin!
Bei einem Verkauf von Privat kannst (und solltest) Du die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausschließen, dann wärst/ bist Du hier fein raus. Ansonsten bist Du tatsächlich in der Beweispflicht, dass der Fehler nicht schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache einen Defekt hatte. Da reicht es aber nicht, dass die Karte evtl. noch einmal (oder öfter/länger) funktioniert hat. Vielmehr musst Du tatsächlich beweisen, dass der Defekt erst hinterher - möglicherweise durch einen Eingriff des Käufers - aufgetreten ist.
MfG, HOMI!
Shiro <Kamui>
31.01.2005, 17:29
hier ist der Link!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=5144214837&ssPageName=STRK:MESO:IT
Lasst euch vom Datum nicht täuschen,da es bei der Abwicklung bei ihm etwas gedauert hat.
Moin!
Bei einem Verkauf von Privat kannst (und solltest) Du die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausschließen, dann wärst/ bist Du hier fein raus. Ansonsten bist Du tatsächlich in der Beweispflicht, dass der Fehler nicht schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache einen Defekt hatte. Da reicht es aber nicht, dass die Karte evtl. noch einmal (oder öfter/länger) funktioniert hat. Vielmehr musst Du tatsächlich beweisen, dass der Defekt erst hinterher - möglicherweise durch einen Eingriff des Käufers - aufgetreten ist.
MfG, HOMI!
Nachtrag:
Ein Hinweis auf ein Privatverkauf reicht alleine nicht! Die Gewährleistungsrechte müssen AUSDRÜCKLICH ausgeschlossen werden, da diese grundsätzlich bei allen Kaufverträgen gelten und nur bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden können. Und dieser "EU-Hinweis" ist überhaupt vollkommen belanglos.
2. Nachtrag:
Mist! Doppelpost!
3. Nachtrag:
Mit dem Inhalt: "Bitte Beachten:Hierbei handelt es sich um eine PrivatAuktion,d.h.sie kaufen den Artikel "wie er ist"! Ich muss jegliche Gewährleistung|Garantie|Rückgabe ausschließen,allerdings ist die Karte in einwandfreiem Zustand ( keine Schäden!) und funktioniert ohne Probleme! ( siehe Bewertungen)" hast Du meiner Meinung nach die Gewährleistungsrechte wirksam ausgeschlossen. Wenn die Karte beim Käufer wenigstens einmal funktioniert hat, ist alles andere dessen Risiko.
4. und letzter Nachtrag:
Nach den interessanten Links, die -RGC-excoutor gepostet hat, sehe ich die Sache wieder anders. Wenn Du angibst, die Karte sei im einwandfreien Zustand, obwohl Du es besser weißt, ist das mehr als nur eine Schweinerei, sondern Betrug. Nimm die Karte zurück und decke den Mantel des Schweigens über die Angelegenheit.
-RGC-excoutor
31.01.2005, 17:35
öhm war die karte nich schon defekt klick (http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=109218)
und warum machst du nich hier weiter ?klack (http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=105990)
Garentie ist da wegen dem Silencer sowieso nicht mehr drauf.
Ich würde einfach sagen, hat der Kunde pech gehabt. Hart aber wahr :)
edit: Dass du allerdings ne bereits defekte Karte verkauft hast, hast du nicht dazu geschrieben ne? Find ich schon ne Schweinerei.
-RGC-excoutor
31.01.2005, 17:37
in deiner ebay autkion steht aber :
Bei der hier versteigerten Karte handelt es sich um eine Sapphire Radeon 9800 Pro @ XT.
* 256bit Anbindung
* r360 Chip ( XT-Chip auf der Radeon 9800 Pro)
* VGA Silencer verbaut für bessere Kühlung und Lautstärkenreduktion
Ich gehe davon aus,dass er vllt versucht hat die Radeon 9800 Pro auf ne XT zu flashen was durchaus möglich ist,da nen r360 drauf ist.Und er nun den Shcaden auf mich abwälzen will,da die Graka 100% bei mir noch perfekt funktioniert hat!
Gruß
muss man das verstehen? du hast sie doch umgeflasht. :freak
Shiro <Kamui>
31.01.2005, 17:39
@-RGC-excoutor
Da ich hier auch Tips bezüglich des Testens der Grafikkarte will und dafür ist doch das Grafikkartenforum da oder?
ALso ich teste gleich mal mit Pci-Graka! Danke für alle Ratschäge bisher...FB is the Best.
Edit.
@Xt ist wegen den Taktraten...man kann per Radlinker usw. doch feste Taktraten einstellen usw. Das hat aber nichts mit Flashen zu tun!
Ich würde nie ne Grafikkarte flashen und habe diese auch nicht geflasht!
Jungs! Es geht bisher immer um den selben Käufer und um die slebe Grafikkarte...ich habe nicht Defektes verkauft!
-RGC-excoutor
31.01.2005, 17:41
@-RGC-excoutor
Da ich hier auch Tips bezüglich des Testens der Grafikkarte will und dafür ist doch das Grafikkartenforum da oder?
willst du nun tipps wie du die fehler weg bekomst oder wie du dich verhalten sollst:confused
@-RGC-excoutor
Da ich hier auch Tips bezüglich des Testens der Grafikkarte will und dafür ist doch das Grafikkartenforum da oder?
ALso ich teste gleich mal mit Pci-Graka! Danke für alle Ratschäge bisher...FB is the Best.
Edit.
@Xt ist wegen den Taktraten...man kann per Radlinker usw. doch feste Taktraten einstellen usw. Das hat aber nichts mit Flashen zu tun!
Ich würde nie ne Grafikkarte flashen und habe diese auch nicht geflasht!
Jungs! Es geht bisher immer um den selben Käufer und um die slebe Grafikkarte...ich habe nicht Defektes verkauft!
Dann ist die aber übertaktet und hat nichts mit XT zutun :)
Shiro <Kamui>
31.01.2005, 17:42
willst du nun tipps wie du die fehler weg bekomst oder wie du dich verhalten sollst:confused
Beides :) Zumindest schau ich jetzt mal,ob ich rausbekomme welches Bios auf der Karte ist und dann dürfte ich weiter sehen^^
Das @Xt kann man so oder so sehn! Die Karte wurde von mir nicht geflasht und außerdem habe ich unten in der AUktion alles nochmal erklärt...ich habe mir nun wirklich nichts zu schulden kommen lassen.
Dope4you
31.01.2005, 17:44
Jetzt mal ne Frage zur Auktion:
Wieso hast du den Satz geschrieben: "läuft und es ist auch möglich das XT-Bios drauzuspielen,da der r360-CHip auf der Karte verbaut ist."
Du hast also mehr oder weniger dem Kunden die Möglichkeit gegeben das Bios aufzuspielen und wenn es nicht klappt anhand der Beschreibung eine Rückgabegarantie gegeben :)
Der Satz macht die Sache meines Erachtens etwas schwieriger.
Dope4you
Shiro <Kamui>
31.01.2005, 17:48
Nene...es ist nen r360 drauf...also kann man flashen,aber wenn er zu dumm zum flashen ist?
Mein Fehler wäre es,wenn ich das geschrieben hätte und es wär nen r350 drauf/bzw. die Graka würde bei höheren Taktraten abkacken.
Hast doch drauf hingewiesen, dass du Privatverkäufer bist und keine Garantie etc übernimmst, wenn er die Karte verbrutzelt kannst du doch da auch nix machen, gibt so leute, die kaufen bei ebay ne karte, jagen die hoch und verlagen dann wieder ihr geld zurück, das hab ich schonmal bei nem mainboard gehabt, der hat mit nem schraubenzieher beim entfernen des kühlers en ganzen satz leiterbahnen zertrennt und wollte dann behaupten, dass das so vor dem versand gewesen sein musste LOL
sei nicht so gutmütig und nimm die karte wieder zurück, wer ne karte zum occen kauft, occed die auch und wenn man keine ahnung hat, geht da auch mal ne karte drauf, erst recht wenn man das falsche bios flashed!
Dope4you
31.01.2005, 18:29
Nene...es ist nen r360 drauf...also kann man flashen,aber wenn er zu dumm zum flashen ist?
Mein Fehler wäre es,wenn ich das geschrieben hätte und es wär nen r350 drauf/bzw. die Graka würde bei höheren Taktraten abkacken.
Du hast aber keinen Hinweis geschrieben, daß das Flashen der Karte riskant ist. Bzw das durch das falsche Bios die Karte kaputt gehen kann.
Also den Satz den jede Zeitschrift, Internetmagazin usw. unter solche Tipps schreibt. Also unerfahrener User kann ich das so auslegen, daß ich ja nicht wußte das da ein Risiko besteht. Und damit mußt du rechnen wenn es um 200 Euro geht, daß der jede Ausrede nimmt die irgendwie greifbar ist.
Du hast aber keinen Hinweis geschrieben, daß das Flashen der Karte riskant ist. Bzw das durch das falsche Bios die Karte kaputt gehen kann.
Also den Satz den jede Zeitschrift, Internetmagazin usw. unter solche Tipps schreibt. Also unerfahrener User kann ich das so auslegen, daß ich ja nicht wußte das da ein Risiko besteht. Und damit mußt du rechnen wenn es um 200 Euro geht, daß der jede Ausrede nimmt die irgendwie greifbar ist.
Hallo?
Noch sind wir bei uns nicht so weit, daß wir den Leuten sagen müssen ihr eKatze nicht in die Microwelle zu stecken. :rolleyes
Etwas weit hergeholt deine Argumentation.
Dope4you
01.02.2005, 15:16
Hallo?
Noch sind wir bei uns nicht so weit, daß wir den Leuten sagen müssen ihr eKatze nicht in die Microwelle zu stecken. :rolleyes
Etwas weit hergeholt deine Argumentation.
Könnte aber auch etwas "blauäugig" sein zu glauben es läuft anders :)
Wenn du dir die ganzen Threads anschaust wo Hinz und Kunz Ihre Grafikkarte übertaktet haben und dann heulend zum Händler rennen mit dem Versuch irgendwie die Kohle wieder zu kriegen, dann gehe ich davon aus das bei einem Privatkauf der Käufer jedes Mittel einsetzt um sein Geld wieder zu kriegen.
Und da ja mehr Leute eine Rechtschutzversicherung haben, als wie eine Haftpflichtversicherung, gehe ich mal von den Argumenten der Gegenseite aus. Und da würde der erste Ansatz bei mir sein, das der Käufer ja gesagt hat das ich jederzeit das Bios aufspielen konnte, da stand ja nicht das das gefährlich sein könnte..........
Du glaubst garnicht wie erfinderisch manche bei 200 Euro werden können ;)