NAS

Kann ein Auftragsnehmer Sub-Unternehmen beschäftigen/Outsourcen?

standi

Lt. Junior Grade
Registriert
Nov. 2009
Beiträge
407
Hallo Leute,

wenn ein Auftragsnehmer ein Lastenheft vorgelegt bekommt (ein Auftragsgeber schreibt einen Auftrag an mehrere Firmen aus (oder öffentliche Ausschreibung)), kann ein potentieller Auftragsnehmer das Lastenheft (oder Teile davon) aus Qualifikation, bzw. Zeitgründen Teile davon auslagern?

Denn aus vielen Lastenheften geht ja nicht hervor, ob man dies darf oder nicht, da diese floskeln ja nicht erwähnt werden.

Gibt es da etwas zu beachten. Datenverarbeitung im Auftrag (BDSG) wäre ja nicht relevant, da es sich nicht um persönliche Daten handelt. (Wenn Auftragsgeber = Unternehmen und im Auftrag keine personenbezogenen Daten sind. )

Grüße
 
Ehm ich bin kein Anwalt, was mir aber auf alle Fälle aus Projektmanagment noch im Gedächtnis ist, ist das Du beachten musst das Du für die Arbeit dieser Subunternehmen dann verantwortlich bist, heisst wenn die Mist bauen, musst DU gegenüber Deinem Auftraggeber den Kopf hinhalten, aber das dürfte Dir vermutlich ohnehin klar sein.
 
Ja, das stimmt. (Man muss den Kopf hinhalten. Hat aber sicherlich wiederum ein Vertrag mit dem Zweitlieferant abgeschlossen um dementsprechend den Schaden ihm gegenüber gelten zu machen)
 
Also normalerweise ist in einer Ausschreibung sehr klar geregelt ob Sublieferanten und oder Bietergemeinschaften zulässig sind. Ist das nicht expliziert geklärt sollte es kein Problem sein, oft ist aber die Abfrage nach anderen Kriterien wie Jahesumsätze oder Qualifikationsnachweise mit Sublieferanten schwer zu bewerkstelligen.....

Lg
 
standi schrieb:
Ja, das stimmt. (Man muss den Kopf hinhalten. Hat aber sicherlich wiederum ein Vertrag mit dem Zweitlieferant abgeschlossen um dementsprechend den Schaden ihm gegenüber gelten zu machen)

Das müsstest Du wenn vertraglich mit denen (den Subunternehmern) Regeln und entlässt Dich nicht von Deinen Pflichten gegenüber deinem Auftraggeber, soll heißen:

Dein Auftraggeber wird weiterhin an Dich herantreten, ob und wieviel Du Dir von Deinem Subunternehmer zurückholen kannst ist Dein Problem und nicht das Deines Auftraggebers.

P.S: Ich würde Dir echt raten, es mit Deinem AG zu besprechen. Das schlimmst was passieren kann ist, dass er nein sagt, einen Vorteil darin es ihm "zu verschweigen" kann ich nicht finden, denn mitkriegen wird er es wohl sowieso.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben