Hallo Leute,
wenn ein Auftragsnehmer ein Lastenheft vorgelegt bekommt (ein Auftragsgeber schreibt einen Auftrag an mehrere Firmen aus (oder öffentliche Ausschreibung)), kann ein potentieller Auftragsnehmer das Lastenheft (oder Teile davon) aus Qualifikation, bzw. Zeitgründen Teile davon auslagern?
Denn aus vielen Lastenheften geht ja nicht hervor, ob man dies darf oder nicht, da diese floskeln ja nicht erwähnt werden.
Gibt es da etwas zu beachten. Datenverarbeitung im Auftrag (BDSG) wäre ja nicht relevant, da es sich nicht um persönliche Daten handelt. (Wenn Auftragsgeber = Unternehmen und im Auftrag keine personenbezogenen Daten sind. )
Grüße
wenn ein Auftragsnehmer ein Lastenheft vorgelegt bekommt (ein Auftragsgeber schreibt einen Auftrag an mehrere Firmen aus (oder öffentliche Ausschreibung)), kann ein potentieller Auftragsnehmer das Lastenheft (oder Teile davon) aus Qualifikation, bzw. Zeitgründen Teile davon auslagern?
Denn aus vielen Lastenheften geht ja nicht hervor, ob man dies darf oder nicht, da diese floskeln ja nicht erwähnt werden.
Gibt es da etwas zu beachten. Datenverarbeitung im Auftrag (BDSG) wäre ja nicht relevant, da es sich nicht um persönliche Daten handelt. (Wenn Auftragsgeber = Unternehmen und im Auftrag keine personenbezogenen Daten sind. )
Grüße