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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Und jeden Tag steht ein Dummer auf :)


Dope4you
22.02.2005, 21:58
Ich verstehe manche Auktionen bei Ebay echt nicht ganz :)

Lesen die Leute den Text nicht ?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=47564&item=5167928017&rd=1

Er schreibt ja 3 Mal das es nicht die Karte ist !

Origano
22.02.2005, 22:14
Ich verstehe manche Auktionen bei Ebay echt nicht ganz :)

Lesen die Leute den Text nicht ?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=47564&item=5167928017&rd=1

Er schreibt ja 3 Mal das es nicht die Karte ist !
Das ist schon richtig.
Trotzdem unterstelle ich diesem Anbieter, daß er auf die Blödheit der Bietenden spekuliert, um abzuzocken.
Solche Auktionen sollte Ebay sofort stoppen und den Anbieter abmahnen.

Ich bin mir sicher: hätte er einen Sofortkaufpreis von z.. 150€ eingetragen, wäre das Teil sofort weg gewesen.

Yasin
22.02.2005, 22:19
ich bin einfach nur buff. was soll man dazu sagen?
ich würde auf geistige benebelung oder analphabetismus tippen
wir deutschen werden halt immer dümmer(verzeiht die pauschalität)
man sollte aber nicht den verkäufer sondern die käufer wegen dummheit anklagen.
am besten in einen sack packen und mit nem baseballschläger draufhauen bis er sich nicht mehr bewegt :freak !

Sherman123
22.02.2005, 22:24
Ich buddle jetzt noch schnell all meine Verackungen aus. Bei einem Durschschnitsspreis von 50€ werde ich damit steinreich. :lol

Andy
22.02.2005, 22:32
Das ist schon richtig.
Trotzdem unterstelle ich diesem Anbieter, daß er auf die Blödheit der Bietenden spekuliert, um abzuzocken.
Solche Auktionen sollte Ebay sofort stoppen und den Anbieter abmahnen.
Denke ich nicht. Es steht klipp und klar da, was er verkaufen möchte. Wenn einige Primaten darauf reinfallen -> selbst schuld!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. ;)

Dope4you
22.02.2005, 22:46
Denke ich nicht. Es steht klipp und klar da, was er verkaufen möchte. Wenn einige Primaten darauf reinfallen -> selbst schuld!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. ;)

Seh ich auch so, warum sollte Ebay sowas verbieten? Man könnte das verbieten um manche Leute vor Ihrer eigenen Dummheit zu schützen, einen anderen Grund für ein "Verbieten" seh ich nicht :)

a!i3n
22.02.2005, 22:46
Ist schon schade, wie doof Leute sein können! :rolleyes
Unten stehen auch noch mal 2 beantwortete Fragen, indem
er noch mal sagt, das es nur die Verpackung ist! :freak
Meine Verpakungen sind mir aber zu wertvoll um sie
bei Ebay zuversteigern :evillol
der Max

crux2003
22.02.2005, 22:49
Ich glaube Ebay macht das selber oder Verkäufer bieten über dritte auf eigene Gebote - Keine ahnung was der MIST genau bringt, aber Ebay bekommt dadurch immer Zündstoff und wird nie langweilg

da gab es ja schon leute, die Handys für 350 € neu als jpg gekauft haben. Und als Bild wurde genau dieses eingeblendet.

Oder dieser 5 jahre alte toast, wo Maria sich abgebildet hat.

Otternase
22.02.2005, 22:53
Respekt an den Verkäufer :evillol

Soviel Doofheit muß bestraft werden ;)

HolyDude02
22.02.2005, 23:43
Ich sehe nicht, dass Ebay sowas verbieten sollte. Wer 70€ für ein Stück Pappe ausgeben will ist doch selbst schuld. Also da hat's derjenige echt nicht besser verdient...

Wenn er es verschleiert hätte wär's ja okay, aber da steht ja deutlich, dass es die Verpackung ist...

insane42
23.02.2005, 02:15
Da steht zwar exakt was zum Verkauf steht, aber ich denke rechtlich stehts trotzdem auf wackligen Beinen. Falls sowas mal vor Gericht landet, weil der Käufer keine 300 Euro für Pappe ausgeben will, könnte der Schuss für den Verkäufer nach hinten los gehen

Shiro <Kamui>
23.02.2005, 02:33
Und ich als Packungssammler schau bei ebay immer in die Röhre^^ Ich denke *über den Daumen gepeilt* dürfte meine Sammlung nen Wert von ca. 10000€ haben...

th3o
23.02.2005, 07:59
ich denke ebenfalls dass der verkauf einer verpackung ja wohl legitim ist. es gibt doch bestimmt irgendwelche leute, denen ihre verpackung abhanden gekommen ist und sie diese gerne hätten. warum also nicht sich bei ebay eine ersteigern? was kann der verkäufer denn dafür?
also wenn hier einer unverfroren ist, dann derjenige, der einfach darauf losbietet und erst später den text genau durchliest und am besten auch noch von der auktion zurück treten möchte.
ich meine...wie würdet ihr sonst eine verpackung zum kauf anbieten wenn nich in der art?

playme
23.02.2005, 09:30
Hat jemand interesse an einem 6800GT AGP karton? ich will das hier regeln, dann erspar ich mir den ebay stress....also alle angebote über 80€ sonst lass ich erst ar nicht mit mir reden ;)


Ich glaub ich werd echt mal mein Karton bei ebay anbieten...

-RGC-excoutor
23.02.2005, 09:51
das ist doch nich das erste mal das man so was bei ebay sieht.


werde meine packung da auch mal reinsetzen. :D erst letztens ging eine verpackung für 150€ weg gegangen. :lol

blümli
23.02.2005, 11:15
ich denke ebenfalls dass der verkauf einer verpackung ja wohl legitim ist. es gibt doch bestimmt irgendwelche leute, denen ihre verpackung abhanden gekommen ist und sie diese gerne hätten.

Versandkosten 10,- Euro, das sagt doch schon alles! Der Typ hat es ganz klar darauf abgesehen, die Leute auf den ersten Blick zu täuschen. Das er die zwei Fragen letztendlich wahrheitsgetreu beantwortet hat, ändert aber nichts an der Tatsache, dass er den Angebotstext und Titel hätte wesentlich unmissverständlicher formulieren können.

Bin mal gespannt, ob er seine 100% Bewertung halten kann. ;)

Newagent
23.02.2005, 11:46
Versandkosten 10,- Euro, das sagt doch schon alles! Der Typ hat es ganz klar darauf abgesehen, die Leute auf den ersten Blick zu täuschen. Das er die zwei Fragen letztendlich wahrheitsgetreu beantwortet hat, ändert aber nichts an der Tatsache, dass er den Angebotstext und Titel hätte wesentlich unmissverständlicher formulieren können.

Bin mal gespannt, ob er seine 100% Bewertung halten kann. ;)

sehe ich auch so !

so z.b.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=47559&item=5166768017&rd=1

der wird die auktion bestimmt noch mit ein paar seiner anderen accounts hochgejagt haben. vielleicht finde ich was raus, den sack kriegen wir :evillol

th3o
23.02.2005, 13:18
hauptsache der nennt sich auch noch Theo (siehe unterschrift der zweiten antwort) :mad

@puppetmaster
ok die 10€ sind schon arg zu viel für das verschicken eines kartons...

Dope4you
23.02.2005, 13:33
Da steht zwar exakt was zum Verkauf steht, aber ich denke rechtlich stehts trotzdem auf wackligen Beinen. Falls sowas mal vor Gericht landet, weil der Käufer keine 300 Euro für Pappe ausgeben will, könnte der Schuss für den Verkäufer nach hinten los gehen

Seh ich nicht so, warum sollte der Käufer ärger kriegen wenn er seinen Karton verkauft, was sollte daran falsch sein. Besonders weil er wirklich darauf hinweist, daß es der Karton ist. Wenn ich mir beim Media Markt etwas kaufe und dann sehe das ich es viel zu teuer gekauft habe, kann ich ja auch nix machen.

Und wenn du für zB. Garantieabwicklung einen Orginal Karton brauchst, du deinen aber kaputt gemacht hast, dann würdest du auch einen höheren Preis zahlen- Angebot und Nachfrage :)

Newagent
23.02.2005, 13:43
Seh ich nicht so, warum sollte der Käufer ärger kriegen wenn er seinen Karton verkauft, was sollte daran falsch sein. Besonders weil er wirklich darauf hinweist, daß es der Karton ist. Wenn ich mir beim Media Markt etwas kaufe und dann sehe das ich es viel zu teuer gekauft habe, kann ich ja auch nix machen.

Und wenn du für zB. Garantieabwicklung einen Orginal Karton brauchst, du deinen aber kaputt gemacht hast, dann würdest du auch einen höheren Preis zahlen- Angebot und Nachfrage :)

dann siehst du was falsch, das ist täuschung !!!

werde mal ebay anschreiben, diesem schwein sollte man seinen account sperren !!!

[Moepi]2
23.02.2005, 13:47
@newagent

wohl mal nen karton überteuert gekauft ? ;)

@thread

denke auch das die aktion in Ordnung ist, wenn die Leute so doof sind und sich das Angebot nicht genau durchlesen - selbst schuld.
Denke mal auch warum sollte ein Richter das anders sehen.

Newagent
23.02.2005, 13:58
nicht direkt :D

Reaper
23.02.2005, 14:04
Lol,

zu geil, hab ich schonmal gesehen bei Ebay, da hat auch jemand nur den Karton verkauft von nem Fernseher glaub ich :D

Die Leute sind doch selber schuld, wer lesen kann ist klar im Vorteil :p

Hab noch die Verpackung von meiner Inno3D 6800 GT, da könnt ich doch des doppelte rausholen :D

Ne mal ernsthaft, man sollte sowas nicht ausnutzen!

Reaper

THE DEPUDEE
23.02.2005, 14:13
Das er die zwei Fragen letztendlich wahrheitsgetreu beantwortet hat, ändert aber nichts an der Tatsache, dass er den Angebotstext und Titel hätte wesentlich unmissverständlicher formulieren können.

Bitte? Wie unmissverständlicher brauchst du es denn noch ? Wenn man mit dem Kürzel "OVP" nichts anfangen kann sollte man sich informieren. Und "Verkaufe die Original Verpackung..." kann man glaube ich nicht noch deutlicher machen. Schließlich ist auch nur die Verpackung und nicht die Karte abgebildet.

Wer blind durchs leben rennt, stößt sich nun mal irgendwann irgendwo die Rübe.

Newagent
23.02.2005, 14:21
fifagifw hat die auktion gewonnen, der arme kerl :lol

Mr. Snoot
23.02.2005, 14:41
fifagifw hat die auktion gewonnen, der arme kerl :lolUnd das bei jemandem, der 108 Bewertungen hat :rolleyes

Das ist ja bei eBay Neulingen schon verwunderlich, aber so jemand ...

Newagent
23.02.2005, 14:53
kennt jemand zufällig das tool


best buyers friend ?



ich kann die homepage leider nicht mehr finden.

Michael
23.02.2005, 15:00
@puppetmaster
ok die 10€ sind schon arg zu viel für das verschicken eines kartons...
Zumal er das Ding bestimmt erst Freitag losschickt... ;)

Newagent
23.02.2005, 15:01
jo, aber an sich selbst !!!

Origano
23.02.2005, 16:21
werde mal ebay anschreiben, diesem schwein sollte man seinen account sperren !!!

Sehe ich keinen Deut anders und habe selbiges getan.

Nun habe ich persönlich einen sehr guten Draht zu einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Berlin und dort diesem mal den link zu der Seite geschickt.

Kurze und knappe Antwort: Das Angebot ist einwandfrei sittenwiderig und der Verkäufer würde vor keinem Gericht in DE seine Ansprüche geltend machen können, da einwandfrei eine arglistige Täuschung vorliegt. Irrtum erregen nennt man das im BGB.
Wenn der in die Irre geführte Käufer schlau ist, zahlt er keinen Cent und lässt es drauf ankommen.
Mitgeteilt hat man ihm das bereits...*lol*

THE DEPUDEE
23.02.2005, 16:25
Inwieweit liegt denn bei dem Angebot eine arglistige Täuschung vor ?

Scaari
23.02.2005, 16:31
Aber ne Sauerei ist es auch, ATi X800 PRO schön fett geschrieben und in der Überschrift steht auch nix von Karton.

Und warum schreibt mann bei einem Karton DVI & VIVO ? Ist doch voll die verarsche vom Verkäufer. :utmachine

Und zum Schluß das beste ; keine Garantie...

Op0s!T
23.02.2005, 16:41
ich kann dazu nur sagen dass es sehr dumm wäre/ist bei solch einer auktion mitzubieten. es ist auch nach meiner auffassung beschrieben dss nur der karton verkauft wird. aber er hätte es doch etwas deutlicher machen können. ich denke aber wie auch schon geschrieben dass es nur ein scherz war und der verkaüfer sein produkt selbst gekauft hat;) und das vielleicht um seine bewertung zu verbessern...

Op0s!T

Origano
23.02.2005, 16:48
Inwieweit liegt denn bei dem Angebot eine arglistige Täuschung vor ?
Auch durch geschicktes Verformulieren oder irreführendes Weglassen von Informationen kann man arglistig täuschen.

Im übrigen bin ich keine Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf den Verbraucherschutz.
Aber den Worten eines Fachmanns glaube schon, zumal er sich seit Jahrzehnten mit dieser Materie beschäftigt.

THE DEPUDEE
23.02.2005, 16:59
Er hat doch aber keine Informationen weggelassen...
Steht doch ganz klar da, dass er eine Verpackung verkauft. Und wer schreibt vor, dass das Wort Verpackung im Titel vorkommen muss. OVP als Originalverpackung finde ich in Ordnung (aber ich bin auch kein Rechtsanwalt). Mal so nebenbei: Wenn ich mein 3 Jahre altes Auto verkaufen würde, täte ich auch nicht bei einer Annonce im Titel schreiben, dass die Kiste 3 Jahre alt ist. Das würde ich erst bei den genauen Eigenschaften erwähnen. Hauptsache es ist erwähnt. Und nicht nur irgendwo ganz kleingedruckt sondern explizit bei der genaueren Bezeichnung. Es steht auch nirgendwo, dass er die Karte verkaufen will. Wer das ließt hat was mit den Augen.

Mr. Snoot
23.02.2005, 16:59
Ich warte derweilen mal auf ne Antwort des Käufers, warum er so viel Geld dafür berappt. Mal sehen ob's ihm nicht zu peinlich ist zu antworten :lol

-RGC-excoutor
23.02.2005, 17:14
is doch total korrekt was der da macht. in der überschrift stand OVP. wer bietet is selber schuld. :lol

noway
23.02.2005, 17:18
Hi!

:volllol Ich meine klar war das irgendwie Abzocke, aber in der Beschreibung steht doch eindeutig, dass es nur die Verpackung ist (oder muss man das erst dreimal schreiben...) Wer soo 'n Spaten ist und da nicht lesen kann verdient mein Mitleid echt nicht... es ist schließlich nicht zu übersehen. Der Verkäufer ist aber zugegebender Maßen auch nicht gerade "sympatisch" ist schon fies :king
cu

Rammsie
23.02.2005, 17:23
Nun habe ich persönlich einen sehr guten Draht zu einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Berlin und dort diesem mal den link zu der Seite geschickt.

Kurze und knappe Antwort: Das Angebot ist einwandfrei sittenwiderig und der Verkäufer würde vor keinem Gericht in DE seine Ansprüche geltend machen können, da einwandfrei eine arglistige Täuschung vorliegt. Irrtum erregen nennt man das im BGB.
Wenn der in die Irre geführte Käufer schlau ist, zahlt er keinen Cent und lässt es drauf ankommen.
Mitgeteilt hat man ihm das bereits...*lol*

Bevor ich das glaube, würde ich mir vorher noch 2-5 andere Meinungen anhören! Der Auktionsgegenstand ist doch ganz eindeutig beschrieben.

HolyDude02
23.02.2005, 17:23
Auch durch geschicktes Verformulieren oder irreführendes Weglassen von Informationen kann man arglistig täuschen.

Im übrigen bin ich keine Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf den Verbraucherschutz.
Aber den Worten eines Fachmanns glaube schon, zumal er sich seit Jahrzehnten mit dieser Materie beschäftigt.

Das stimmt schon, aber müssten dann nicht auch so ziemlich alle Werbeplakate der Welt abgeschafft werden? Da steht dann ja auch ganz riesig "Super Handy für 10€" und dann im kleingedruckten drunter (was man ja in der Fahrt sowieso nicht lesen kann...) "Gilt nur in Verbindung mit nem 20Jahres-Vertrag...

Da finde ich die vermeintliche Täuschung hier deutlich glimpflicher. Wenn man den Text liest (und wenn ich was kaufe lese ich doch den Text komplett durch, um eben Betrügern auf die Schliche kommen zu können...) und kritisch alle Informationen betrachtet, wird man nicht dem Irrtum aufsitzen es handle sich um ne super-GraKa!

noway
23.02.2005, 17:27
Hi!
Also bidde ein Betrug ist das nun wirklich nicht... Es steht doch deutlich da, dass es nur die Verpackung ist und er hat das in den Fragen auch zweimal beantwortet. Soll er die Auktion stoppen, um die Leute vor sich selber zu schützen...
Mit der Begründung dürfte man gar keine Verpackungen mehr verkaufen!
cu

Dope4you
23.02.2005, 17:39
dann siehst du was falsch, das ist täuschung !!!

werde mal ebay anschreiben, diesem schwein sollte man seinen account sperren !!!


WO ist das Täuschung? Er schreibt es in der Artikelbeschreibung, er wiederholt es nochmal in den Fragen und das sogar 2 MAL, Auf dem Bild ist nur eine Verpackung, keine Karte-also BITTE wo soll das Täuschung sein? Ich glaube ich hab selten eine soooo genaue Artikelbezeichnung gesehen. Also mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn ich das jetzt nicht sehe und dann auf die Verpackung biete, dann bin ich wohl selber Schuld.

Wer von den Anwesenden hat nicht! sofort gesehen das es sich hier nur um die Verpackung habdelt? Würd mich mal interessieren, ob nur EINER es nicht gemerkt hat.

niz
23.02.2005, 17:59
Ich sehe da gar keine Verpackung - ich sehe nur die Grafikkarte, aber keine Spur einer Verpackung :evillol


Mal im ernst. Wer selbst so einen, zwar sperrlichen aber deutlichen, Text nicht lesen
kann und in dem Glauben bietet, es sei die Hardware im Originalkarton, ist selbst schuld.
Sehe es wie Dope4you, dass man es deutlicher eigentlich nicht schreiben kann; ok
vielleicht doch, indem man direkt in die Überschrift "NUR VERPACKUNG!" ganz dezent
einbaut. Imho ist das aber kein Betrug - es ist ausreichend ausgewiesen.

ZeRo.G
23.02.2005, 18:03
cool... da ist die OVP für 73€ zzgl. 10€ versand weggegangen :D *rofl*

aber nun ja... mal abwarten was in seiner bewertung erscheinen wird ;)

Day.wal.ker
23.02.2005, 18:05
Der Verkäufer macht eigentlich nichts anderes, als sich die anscheinend endlose Dummheit einiger Personen zum Nutzen zu machen. Wieso auch nicht :D

Wer nicht lesen kann, sollte gar nicht erst mitbieten... :rolleyes

lufkin
23.02.2005, 18:11
Ich hab absolut kein Mitleid mit dem Bieter...wenn der nich lesen kann is er selbst schuld.
Deutlicher als kann man doch wohl nich schreiben das es nur ne Packung is.
Ich se da auch weder Täuschung noch Betrug. Ich mein... 3 MAL! Hallo..das kann man doch nich übersehen.
cu all
lufkin

Mixter
23.02.2005, 23:44
bevor ihr euch streitet ob legal oder nicht

ich frag einfach mal meinen vater der is zufällig anwalt, aber glaub kaum dass er zu nem eindeutigen urteil kommt.
anwälte halt :D

DeathMonkey
24.02.2005, 01:06
Hi,

ist eigentlich schon mal jemandem aufgefallen, das der Käufer aus Italien kommt???
Dieser wird wohl der deutschen Sprache nicht mächtig sein! Also, ich glaube, der wird Augen
machen wenn seine Karte, ehh ich meine sein Karton kommt. :evillol

Ich denke, der Bieter hats einfach verpeilt, da Beschreibung einfach nicht verstanden, da nicht
mächtig deutsche Sprache!!! Is somit wirklich dumm, wenn es so war!

Und ich dachte, ich würde das Geld zum Fenster raus werfen!!! :lol

insane42
24.02.2005, 01:39
bevor ihr euch streitet ob legal oder nicht

ich frag einfach mal meinen vater der is zufällig anwalt, aber glaub kaum dass er zu nem eindeutigen urteil kommt.
anwälte halt :D

Frag lieber nen Richter ;)

an.ONE
24.02.2005, 02:49
Morgen :),
ich dachte auch schon, ich dass ich zuviel Geld sinnlos ausgebe, aber solche news berhigen dann immer wieder.

Ich hatte bei ebay auch mal eine tolle Auktion. und zwar:

Ich habe damals motoGP(PC-Spiel) angeboten und extra noch einen Link angegeben, unter welchem sich der mögliche Käufer genauer über das Spiel informieren konnte. Hier tauchte unter anderem der Ladenpreis des Spieles auf. Damals noch 15€, war ja auch schon ein halbes Jahr alt. Gekauft hatte ich das Spiel für 15.99, verkauft bei ebay für 28 €, da sich vorallem zwei Bieter regelrecht um das Spiel stritten. :D (immerhin war es ja schon älter und gebraucht.)

> Jedem das, was ihm geschieht :lol

Solche Auktionen sind nicht rechtswidrig und können daher nicht verboten werden.
Wer nicht genau liest, auf was er bietet, der soll sich mit seinem "Schnäppchen" zufrieden geben.
Im Falle eines Sprachenmissverständnises, würde ich versuchen Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen, um den Prozess zu annulieren.

mfg
an.ONE

dmncstmpfl
24.02.2005, 07:43
was soll den da bitte betrug sein? es steht genau geschrieben was verkauft wird, und dafür wurde geboten. Betrug wäre es, wenn er die Graka anbieten würde, und dann nur den karton abschicken würde.

Ich kann ja auch eine klopapierrolle verkaufen. wenn jemand dann halt 100 euro dafür geben will, soll er doch.

Meinen Glückwunsch an den Verkäufer ;)

Dope4you
24.02.2005, 08:40
Es gibt Menschen die geben für ein Stück Papier zig Millionen aus nur weil ein Rubens drauf gemalt hat :) Da sagt auch keiner das das Betrug ist. Warum sollte so eine Packung nicht 70 Euro wert sein? Versuch mal eine einzelne Verpackung zu kaufen, die gibt es meist nur in verbindung mit den Grafikkarten. Wenn der Typ tatsächlich kein Deutsch kann, dann sollte er nicht auf einen Artikel bieten der eine deutsche Beschreibung hat. Ich biete ja auch nicht auf einen Artikel der eine chinesische Beschreibung hat. Warum hier einige von Betrug reden ist mir schleierhaft. Mein RedZac um die Ecke verkauft auch CD-Hüllen, wenn ich nun zu doof bin die Verpackung zu lesen, wo genau drauf steht das das nur Hüllen sind, kann ich doch nicht behaupten das mich der Händler jetzt betrügt, weil keine CD drin ist. Es steht ja drauf das es nur die Hüllen sind.

Mixter
24.02.2005, 13:50
Frag lieber nen Richter ;)


kein problem ;)

kisser
24.02.2005, 13:55
Da steht zwar exakt was zum Verkauf steht, aber ich denke rechtlich stehts trotzdem auf wackligen Beinen. Falls sowas mal vor Gericht landet, weil der Käufer keine 300 Euro für Pappe ausgeben will, könnte der Schuss für den Verkäufer nach hinten los gehen


Der Schuss wird fuer den Verkaeufer nach hinten los gehen, da es sich hier um einen Taeuschungsversuch handelt. Ein Pappkarton hat nunmal in der Rubrik "Grafikkarten" nichts verloren.


das ist doch nich das erste mal das man so was bei ebay sieht.


werde meine packung da auch mal reinsetzen. :D erst letztens ging eine verpackung für 150€ weg gegangen. :lol


Jo, und der Verkaeufer ist mittlerweile bei ebay gesperrt. Waren uebrigens 171 Euro falls wir dieselbe Auktion meinen.

Sehe ich keinen Deut anders und habe selbiges getan.

Nun habe ich persönlich einen sehr guten Draht zu einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Berlin und dort diesem mal den link zu der Seite geschickt.

Kurze und knappe Antwort: Das Angebot ist einwandfrei sittenwiderig und der Verkäufer würde vor keinem Gericht in DE seine Ansprüche geltend machen können, da einwandfrei eine arglistige Täuschung vorliegt. Irrtum erregen nennt man das im BGB.
Wenn der in die Irre geführte Käufer schlau ist, zahlt er keinen Cent und lässt es drauf ankommen.
Mitgeteilt hat man ihm das bereits...*lol*



Exakt so ist es, es gibt darueber auch schon entsprechende Urteile.
Ich wuerde uebrigens auf Lieferung der Karte klagen, ne X800XT fuer unter 80 Euro ist doch ganz nett.

Hi!
Also bidde ein Betrug ist das nun wirklich nicht... Es steht doch deutlich da, dass es nur die Verpackung ist und er hat das in den Fragen auch zweimal beantwortet. Soll er die Auktion stoppen, um die Leute vor sich selber zu schützen...
Mit der Begründung dürfte man gar keine Verpackungen mehr verkaufen!
cu


Doch du darfst Verpackungen verkaufen, und zwar in der dafuer vorgesehen Rubrik. Aber nicht unter Grafikkarten.

Der Verkäufer macht eigentlich nichts anderes, als sich die anscheinend endlose Dummheit einiger Personen zum Nutzen zu machen. Wieso auch nicht :D

Wer nicht lesen kann, sollte gar nicht erst mitbieten... :rolleyes


Dass ebay international ist ist dir aber bekannt? Und ich glaube kaum, dass alle Welt des Deutschen maechtig ist. Aber die Rubriken bei ebay sind eindeutig.

Jannn
24.02.2005, 14:13
Also ich finde, wer der dann noch mitbietet ist selbst Schuld! Selbst in der Beschreibung wurde ausdrücklich gesagt das auf die Verpackung geboten wird nicht auf die Karte und dies wurde in 2 Mails nochmals gefragt und bestätigt :D
Schon der erste der geboten hat war ja dumm! 15€ mein Gott und es ging für 72€ weg :hammer :volllol Einfach nur Genial! :cool

THE DEPUDEE
24.02.2005, 15:27
Doch du darfst Verpackungen verkaufen, und zwar in der dafuer vorgesehen Rubrik. Aber nicht unter Grafikkarten.

Also wird der "dumme" Bieter jetzt in diesem konkreten Fall geschützt, dass er aus lauter Blödheit (ich sags jetzt einfach mal so krass) den Karton ersteigert hat. Das kann und will ich nicht verstehen. Man muss sich also nicht die Beschreibungen durchlesen ?!
Wir machen mal ein anderes Beispiel...
Ich versteigere jetzt mal eine defekte Grafikkarte im dafür vorgesehen Grafikkartenbereich. Der Titel lautet: "Geforce 6600GT AGP". In der Beschreibung weise ich explizit auf den Defekt hin. Irgendjemand bietet 190,00 EUR, weil er nicht richtig gelesen hat. Muss ich ihm jetzt eine funktionstüchtige Grafikkarte liefern ? Habe ich ihn betrogen ?

lufkin
24.02.2005, 15:37
Doch du darfst Verpackungen verkaufen, und zwar in der dafuer vorgesehen Rubrik. Aber nicht unter Grafikkarten.

mal abgesehn davon das es keine kategorie für OVP´s gibt (so viel ich weiß) wäre die hälfte aller ebay auktionen ungültig nur weil se im falschen bereich sind. Schau mal in den handy bereich..das is mit glück jede 2te auktion n handy der rest zubehör.
Und nu kommt nich mit...ja, aber da steht ja auch nich da n handy verkauft wird! Stimmt. In dieser Auktion steht auch nich das ne Graka verkauft wird! ;)
cu all
lufkin

kisser
24.02.2005, 16:19
mal abgesehn davon das es keine kategorie für OVP´s gibt (so viel ich weiß) wäre die hälfte aller ebay auktionen ungültig nur weil se im falschen bereich sind. Schau mal in den handy bereich..das is mit glück jede 2te auktion n handy der rest zubehör.
Und nu kommt nich mit...ja, aber da steht ja auch nich da n handy verkauft wird! Stimmt. In dieser Auktion steht auch nich das ne Graka verkauft wird! ;)
cu all
lufkin


Verpackungen:

http://listings.ebay.de/Versandmaterialien_W0QQcatrefZC4QQfromZR3QQfsooZ1QQfsopZ1QQsacatZ62441QQsalisZ77 QQsocmdZListingItemList


Und in der Tat sind einige Auktionen den falschen Rubriken zugeordnet. Aber nicht die Haelfte.



Also wird der "dumme" Bieter jetzt in diesem konkreten Fall geschützt, dass er aus lauter Blödheit (ich sags jetzt einfach mal so krass) den Karton ersteigert hat. Das kann und will ich nicht verstehen. Man muss sich also nicht die Beschreibungen durchlesen ?!
Wir machen mal ein anderes Beispiel...
Ich versteigere jetzt mal eine defekte Grafikkarte im dafür vorgesehen Grafikkartenbereich. Der Titel lautet: "Geforce 6600GT AGP". In der Beschreibung weise ich explizit auf den Defekt hin. Irgendjemand bietet 190,00 EUR, weil er nicht richtig gelesen hat. Muss ich ihm jetzt eine funktionstüchtige Grafikkarte liefern ? Habe ich ihn betrogen ?


Ja, Dummheit (oder sagen wir Unwissenheit) wird in einigen Faellen vom Gesetz geschuetzt.


Dein Beispiel wuerde ich als Grenzfall sehen, du bietest ja ein Grafikkarte an. Damit man sich sicher keinen Aerger einhandelt sollte man aber den Defekt schon in die Artikelueberschrift mit aufnehmen.

Hepatitis
24.02.2005, 16:37
Auch wenn es kein Betrug ist, ist der Kaufvertrag trozdem Anfechtbahr!

Laut BGB müssen für einen Vertrag 2 Übereinstimmende Willenserlärungen bestehen,
plus der Wille ein Rechtsgeschäft einzugehen.

Bei diesem Geschäft gibt es sogar 2 möglichkeiten als Käufer vom Kauf zurückzutreten:

-Der Käufer hat keinen Willen eine Verpackung zu Kaufen; er kann den Vertrag deswegen Anfechten. Bei Erfolg gilt der Vertrag als von Anfang an Nichtig!

-Wenn der Verkäuferes schnell genug (Sofort nachentdeckung des Irtums) reagiert, kann er die Willenserklärung (Gebot) aufgrund von "Irrtum" zurücknehmen. (schlieslich ist bei aufmachung des Artikels ein Irtum möglich) In diesem Fall kann der Veräufer jedoch Schadensersatz geltend Machen. In diesem Fall etwa die Ebay-Gebühren.

Wie die praktische Durchsetzbahrkeit aussieht steht wieder auf einem anderen Blatt!
Vorallem da der Streitwert (Meiner meinung Nach) für eine verfahren eigentlich zu gering ist.



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Aber ich glaub das Risiko ist es wert! Ich sollte auch mal meine "alten Schachteln" rauskrahmen!
:evillol :evillol :evillol

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Greez
Hepatitis

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:evillol ............................. :D ............................. :evillol ............................. :D ............................. :evillol .............................

Mr. Snoot
24.02.2005, 17:21
Bei diesem Geschäft gibt es sogar 2 möglichkeiten als Käufer vom Kauf zurückzutreten: [...]Tjo, aber laut eBay gilt folgendes:Ein Gebot oder Preisangebot kann aus den folgenden Gründen zurückgenommen werden:

Sie haben versehentlich den falschen Gebotsbetrag eingegeben, beispielsweise 99,50 Euro statt 9,95 Euro. In diesem Fall müssen Sie sofort nach der Rücknahme Ihres Gebots den richtigen Betrag eingeben. Wenn Sie kein neues Gebot abgeben, verstoßen Sie gegen die eBay-Grundsätze. Dies kann zu Ihrem Ausschluss bei eBay führenDas ist hier schonmal nicht der Fall. Und weiter:Die Beschreibung eines Artikels, auf den Sie geboten haben, hat sich nach Ihrer Gebotsabgabe in wesentlichen Punkten geändert.Trifft auch nicht zu. Und weiter:Sie konnten den Verkäufer nicht kontaktieren. Sie haben versucht, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, aber Sie konnten den Verkäufer nicht unter der angegebenen E-Mail-Adresse erreichen.Wird vermutlich auch nicht zutreffen.

Generell sind die Gebote bei eBay bindend. Das wird auch, bevor man sein Gebot abgibt ausdrücklich erwähnt!

Hepatitis
24.02.2005, 17:27
@ Gauder

Schön und Gut dass Ebay dass so sagt.


Die Rechte (und Pflichten) aus dem BGB lassen sich nicht so einfach aushelbeln!

Das Gebot bei Ebay ist ja auch tatsächlich bindend! Nur eben der Kaufvertrag nicht!

Kaufvertäge die bei Ebay geschlossen werden müssen genauso behandelt werden wie andere auch. Daher kommt hier auch das Ganz normale BGB Recht zum Zuge.