Als Wahlhelfer eingeteilt, ist kommen Pflicht?

InTeNsO

Lieutenant
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Servus,

bin für den Sonntag zur Bundestagwahl als Wahlhelfer eingeteilt worden, obwohl ich mich nicht mal dafür gemeldet habe. Glaube das wird auch irgendwie zugeteilt.

Wurde hier noch einer als Wahlhelfer eingeteilt?

Habe eigentlich kein Bock da hin zu gehen, zumal ich mich nicht mal dafür gemeldet habe.
Wisst ihr ob es Pflicht ist da zu erscheinen?

Danke schon mal für Eure Hilfe.

Grüße InTeNsO
 
Hmm, glaub da komste so einfach nicht raus.

Ehrenamt,

eine im Dienst der Allgemeinheit stehende und nicht im eigentlichen Sinn entlohnte Tätigkeit.
Das Ehrenamt muss unterschieden werden in ehrenamtliche Tätigkeiten in einem öffentlichen Amt und in das Ehrenamt im weiteren Sinn des Wortes, worunter alle unbezahlten Tätigkeiten für Vereine, Parteien oder sonstige Organisationen zu rechnen sind.
Zur ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer oder Schöffe am Gericht ist jeder Bürger per Gesetz verpflichtet.
Ehrenämter im weiteren Sinn werden von den Bürgern in der Regel selbst angestrebt und per Wahl oder Berufung besetzt.
Die ehrenamtliche Tätigkeit wird immer nebenberuflich ausgeübt; bei einer Tätigkeit in einem öffentlichen Amt wird jedoch immer eine Aufwandsentschädigung geleistet, die sich in der Regel nach dem beruflichen Einkommen der ehrenamtlich Tätigen richtet.
Auch bei nichtöffentlichen Ehrenämtern wie z. B. der Tätigkeit als Betriebsrat wird häufig eine Aufwandsentschädigung gewährt.
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Würde mal bei dem zuständigen Wahlamt nachfragen.
Normalerweise meldet man sich freiwillig da zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie biste denn dazu eingeteilt worden, per Brief, Telefon ..? Weil ein Brief muss ja nicht zwangsläufig ankommen ;)
 
Das Ding kam per Brief. Es scheint Pflicht zu sein da zu erscheinen oder man hat ne Ausrede die nachweisbar is, nur leider fällt mir keine gute ein. Denn ich wollte wählen und wenn ich wähle und krank bin isses schlecht ^^

Sowas kotzt mich echt an, da muss man am Sonntag noch um halb 8 aufstehen bis zum Ende der Wahl.
 
3 Wochen oder so glaube. Nur jetzt rückt es näher und es nervt mich ^^
 
Ich kann´s zwar verstehen, dass dich die Sache irgendwie wurmt ;) - so früh aufstehen und so lange da vor Ort zu sein!

Aber das ist doch bestimmt ne interessante Sache, die du später deinen Kindern erzählen kannst :D
 
Da kannst du dir selber nicht das lachen verkneifen, bei der letzten Aussage was :-)
 
Oder mit Springerstiefeln, Bomberjacke, Glatze und NPD Fanartikeln da aufkreuzen....:D

Frag mal nach ob man nicht einen anderen dazu bemuehen kann weil es dir terminlich nicht passt.
Ansonsten seh es als deine buergerliche Pflicht und mit Spass, hat doch auch mal was.
 
Kriegt man nicht sogar ein paar Ocken? Bist du da nur Helfer oder erster Mann im Wahllokal? :rolleyes:
Glaube der bekommt doppelt soviel :D

Aber schon ärgerlich. Bin froh bisher nicht dafür angeschrieben worden zu sein. So früh auf, und dann bis 18Uhr da rumsitzen und noch bis 22Uhr auszählen. Glaub da wäre ich ziemlich genervt :mad: :D
 
Als Wahlhelfer nominiert zu werden ohne dafür kandidiert zu haben:
Vielleicht werden die Wahlhelfer, ohne sie ginge es ja nicht, per Auslosung unter allen Wählern bestimmt, wenn sich niemand freiwillig dafür gemeldet hat.
 
Das ist Bürgerpflicht. Und man bekommt, wenn man Glück hat, einen feuchten Händedruck dafür. ;)
 
ich hab noch ne ganz dumme Frage dazu.

In gonzo's quelle/zitat stand
Die ehrenamtliche Tätigkeit wird immer nebenberuflich ausgeübt

Nun, mein Ausbildungsvertrag verbietet mir aber nebenberufliche Tätigkeiten.
Dürften die mich dann überhaupt einteilen? Oder wie sieht das aus?
 
Die Wahlvorstandsmitglieder, auch Wahlhelfer genannt, werden auf Vorschlag der Parteien vom zuständigen Wahlamt in den Wahlvorstand berufen. Dies ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nur aus wichtigem Grund (Abwesenheit, Krankheit etc.) abgelehnt werden darf. Solltest du ohne wichtigen Grund das Amt ablehnen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet wird. Geregelt wird das ganze im Bundeswahlgesetz.

Für das "Ehrenamt" erhälst du eine Entschädigung von 16 €. Das sollte für ein Mittagessen und zwei, drei Bier reichen:D .

Außerdem, was regt ihr euch auf? Ich darf den gesamten Tag von früh Morgens bis spät Abends Wahldienst im Wahlamt schieben. Da ist nicht um 20 Uhr Schluß. Gab mal ne Wahl da hat das ganze bis 2 Uhr Nachts angedauert, weil sich ein paar Hirnies dreimal bei den Stimmen verzählt haben...

@ pcw:

Das ist keine Nebentätigkeit sondern eine ehrenamtliche Tätigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin auch eingeteilt worden, das Beste daran:
Da ich, wie mein Nick vermuten lässt, Spanier bin, bin ich somit auch nicht Stimmberechtigt für die Bundestagswahlen, aber mir den Arsch dort plattsitzen für euch Deutsche, das darf ich :D
(Oh man, was ein verschachtelter Satz :cool_alt: )
 
Spania schrieb:
Ich bin auch eingeteilt worden, das Beste daran:
Da ich, wie mein Nick vermuten lässt, Spanier bin, bin ich somit auch nicht Stimmberechtigt für die Bundestagswahlen, aber mir den Arsch dort plattsitzen für euch Deutsche, das darf ich :D
(Oh man, was ein verschachtelter Satz :cool_alt: )

Wenn du kein deutscher Staatsangehöriger bist, kannst du das Ehrenamt ablehnen. Ist aber ziemlich ungewöhnlich, dass ausländische Mitbürger hierzu berufen werden. Da hat dein Wahlamt wohl nen Fehler gemacht.
 
@pcw
Nur wenn du mit der nebenberuflichen Tätigkeit Geld verdienen würdest, so ist es ja Ehrenamtlich, also Entgeldlos. ;)
Und die Aufwandsentschädigung zählt nicht als Gehalt. :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja mich hats heuer auch mal erwischt, als Wahlhelfer. Und ich mußte den Empfang des Briefes mit meiner Unterschrift quittieren. Da erzählen nix bekommen zu haben geht nicht!
Außerdem wird der feuchte Händedruck bei mir jedenfalls noch mit 30 Euros etwas entlohnt.
 
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