Übers fremde WLAN ins Internet

B

[BC]Oliver

Gast
Hallo,

ich mache gerade einen Vortrag über WLAN und möchte auch WarChalking und Co mit reinbringen. Dazu möchte ich die rechtliche Seite auch ansprechen. Nur leider finde ich keine guten Quellen zum Thema, ob es legal oder illegal ist, wenn man über ein fremdes WLAN ins Internet geht.

Ich bin für jede Hilfe dankbar.


MfG

Oliver
 
Sehr interessantes Thema! Es ist auf jedenfall moralisch nicht ok, wenn man übers fremde WLAN ins Netz geht, aber im Prinzip hat jeder selbst dafür zu sorgen, dass keine fremden Leutz ins eigene WLAN einsteigen. Ich könnte mir evtl. vorstellen, dass es erst dann illegal wird, wenn eventuelle Schutzmaßnahmen wie z.B. WEP geknackt werden ... ?
 
Es gibt ja so genannte HotSpots. Das sind WLANs, die extra offen sind, damit man kostenlos surfen kann. Oder man muss sich einen Zugangscode kaufen. Beispiele dafür sind Hotels.
Also kann ich mir privat einen AP kaufen und meine Nachbarn kostenlos mit Internet versorgen, weil ich so ein lieber Mensch bin :D. Das ist natürlich nicht strafbar, da darf dann jeder mitsurfen.

Will ich das nicht, dann verschlüssel ich das WLAN. Ist dann wie der Kopierschutz bei CDs. Wer den knackt macht sich strafbar.
 
Smily schrieb:
Es gibt ja so genannte HotSpots. Das sind WLANs, die extra offen sind, damit man kostenlos surfen kann. Oder man muss sich einen Zugangscode kaufen. Beispiele dafür sind Hotels.
Also kann ich mir privat einen AP kaufen und meine Nachbarn kostenlos mit Internet versorgen, weil ich so ein lieber Mensch bin :D. Das ist natürlich nicht strafbar, da darf dann jeder mitsurfen.

Will ich das nicht, dann verschlüssel ich das WLAN. Ist dann wie der Kopierschutz bei CDs. Wer den knackt macht sich strafbar.

Ja genau, so dachte ich mir das auch. Wenn das WLAN unverschlüsselt ist, ist es sozusagen eine Einladung "Benutz mich!". Wenn es verschlüsselt ist und ich das WLAN knacken würde, wäre es dann illegal.

Hast du eine Quelle, mit der ich das belegen kann?
 
in der chip 03/05 wird alles ngesprochen, vielleicht findest du die irgendwo...
 
Allerbesten Dank!

b) offene Netze

Als Daten im Sinne der Norm kommt bei unverschlüsselten Netzen naturgemäß kein WEP-Schlüssel in Betracht, da ein solcher gerade keine Verwendung findet. Daher kann allenfalls auf die IP-Adresse abgestellt werden. Allerdings ist bei einem unverschlüsselten WLAN gerade keine Vorkehrung speziell zu dem Zweck getroffen worden, den Zugang Unbefugter zu erschweren oder zu verhindern. Der Router teilt dem verwendeten Client auf simple Anfrage eine IP-Adresse zu. Eine wie auch immer geartete Hürde muss der Nutzer dazu nicht überwinden, von Einschalten seines Rechners innerhalb der Funkreichweite des Routers einmal abgesehen. Angesichts der Tatsache, dass WLAN-Geräte ab etwa 20 Euro für jedermann frei zugänglich sind, kann die Übertragung per Funk als solche ebenfalls nicht als Zugriffsschutz angesehen werden. Daher kommt bei unverschlüsselten Netzen eine Strafbarkeit aus § 202a StGB mangels besonderer Sicherung der Daten nicht in Betracht.

Da ist der Beleg. Vielen Dank!
 
Zurück
Oben