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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Wort-Definition


Nebulus Jones
08.08.2002, 14:09
Unternehmen, Betrieb, Firma und Werk.

Das sind die Wörter, dessen Definition ich wissen muss. Da ich kein etymoligisches Wörterbuch oder dergleichen habe, bzw. im I-Net nicht gefunden habe bitte ich nun euch um Hilfe.

Könntet ihr mir die korrekte Definition der obenstehenden Worte sagen?

Tiguar
08.08.2002, 15:52
Mahlzeit!

Leider kann ich Dir nur den Begriff Firma definieren. Das steht im Handelsgesetzbuch:

§ 17 (1): Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
§ 17 (2): Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

Alles klar? :D

Ciao, Tiguar

Nebulus Jones
08.08.2002, 15:56
Dafür finde ich sicherlich verwendung, danke!

Falls ihr anderen noch Ahnung dazu habt, bitte ich euch, mir zu helfen :)

punk
08.08.2002, 16:44
Mhh als WiInf Student müsste ich das eigentlich beantworten können.

Dann mal los:

Unternehmen:
Ist eine planvoll organisierte, produktive Wirtschaftseinheit
bzw. Einzelwirtschaft, in der Güter erstellt, verarbeitet
oder gehandelt, und abgesetzt werden.

Werk:
Ist eine Wirtschafteinheit in der Güter erstellt und verarbeitet
werden.

Betrieb:
vgl. Unternehmen aber an einen Ort/Land gebunden,
ein Unternehmen wird also mittels Gliederung in Betriebe
eingeteilt(Organisation).

Firma:
würde ich eher als juristische Person einstufen
siehe Posting von Tiguar, also Unternehmensform etc.

Nebulus Jones
08.08.2002, 17:09
Wunderbar, genau nach diesen Definitionen habe ich gesucht!

Klasse, vielen Dank!!! :bussi :D

Tiguar
08.08.2002, 17:21
Hallo, da habe ich gerade zufällig noch etwas gefunden, und zwar die vorgeschlagene offizielle Definition des Unternehmensbegriffs durch die EU-Kommission:

"Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten, die als Einzelpersonen- oder Familienbetriebe eine handwerkliche Tätigkeit oder andere Tätigkeiten ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben."

Schön, daß die EU auch so etwas regelt, und nicht nur den Krümmungswinkel von Bananen! :lol :D

CU, Tiguar

Nebulus Jones
08.08.2002, 19:25
Besten dank Tiguar!

Hier bekommt man echt alle Fragen beantwortet. Gut, dass ich hier bin :)