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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Sammelthread] Post vom Anwalt, STA und Co (1. Beitrag beachten)


loconiz
22.02.2006, 12:13
Threadregeln
Anfragen bitte mit ausführlichen Informationen, sachlicher Schilderung des Falles und mit Fakten.
Antworten bitte genauso sachlich und auf die geposteten Fakten bezogen.
Rechtsberatung kann und darf nicht gegeben werden.
Im Besonderen ist dieser Artikel zu beachten: Internetrecht und Moderation (http://www.computerbase.de/artikel/hardware/netzwerk_internet/2007/kolumne_internetrecht_moderation/)
Halbwissen, unsachliche Spekulationen und ständige Wiederholungen werden Kommentarlos versenkt.




Hallo,
So was ist mir noch nie passier und jetzt von innerhalb drei tagen zwei Briefe!
Den ersten Brief habe ich von einem Rechtsanwalt MATTHIAS BRANDES bekommen.
Es ist ein Dina A4 Blatt mit einer Überweisung und alles mit PC geschrieben.
Die Unterschrift ist noch nicht einmal mit der hand geschrieben! Ich sollte mich bei FIRSTLOAD.de mit einem test Zugang angemeldet haben und da sie von meinem Konto nicht abbuchen konnten soll ich 139,78euro überweisen.Sollte ich das nicht bezahlen wird die Forderung gerichtlich durchgesetzt!
Es ist keine Adresse auf dem schreiben nur ein Postfach und tel.nummer,seit heute ist die tel.nummer abgeschaltet.Gestren und vorgestern ging nur der Anrufbeantworter.
Ich habe mich nie bei firstload.de angemeldet und auch kein test Zugang genommen!
Wie kommt der an meine Daten und was soll ich machen?

Der zweite Brief ist von AUER WITTE THIEL Rechtsanwälte gekommen.
Dort sollte ich winfixer.com in Anspruch genommen haben und nicht bezahlt! Hatte mich bei winfixer.com nie angemeldet oder irgendwas in Anspruch genommen,bis gestern kannte ich die Seite überhauptnichtnicht! Ich soll bis 02.03.06 73,30euro bezahlen.Habe versucht heute anzurufen aber komme nicht durch.Bei dem ersten Brief denke ich das es ein Fake war und nichts mehr kommen wird aber der zweite sieht schon echter aus und ich habe keine Lust das noch mehr auf mich zukommt!
Was soll ich dagegen machen? Vielleicht hatte jemand von euch gleiche post bekommen und kann mir Tips geben!
Ganz unten steht noch folgender text:
Beachten Sie dabei bitte,das wir eine Stundung der Forderung grundsätzlich nur maximal einen Monat akzpeptieren können!
Was bedeutet das?

Green Mamba
22.02.2006, 12:19
Google doch einfach mal nach den Anwalts-Namen. ;)
http://www.aerger-forum.de/dcforum/DCForumID58/218.html

Wirklich erschreckend was sich da alles findet. :rolleyes

kennyalive
22.02.2006, 12:28
wenn du die seiten nicht besucht hast, dann hast du nix zu befürchten
einfach nicht drauf reagieren
wenn das erste schreiben nicht mal handschriftlich unterschrieben ist, kannstes eigentlich gleich inne tonne hauen (bitte nicht machen :D)

lufkin
22.02.2006, 12:42
erstmal auf keine Fall bezahlen!
Dann würd ich mich mit nem Anwalt in Verbindung setzten und den fragen was der dazu sagt. Günstige Beratung durch Fachanwälte bekommt man z.b über die Verbraucherzentralen.

*FullFlex*
22.02.2006, 12:55
genau setz dich mit der verbraucherzentrale in verbindung, oder deinem persönlichem anwalt wenn du einen hast. aber nen rechtsbreif haste bestimmt unter deinen eltern oder schon selbst wo du umsonst nachfargen kannst, zahlst ja schließlich immer ein.
meiner meinung nach ist das fake. du bist nciht der erste der sowas bekommen hat;)

DaTr1Xa
22.02.2006, 13:18
Exorbitante Abzocke!!

Geh zur Polizei und erklär ihnen deine Situation,
sind bestimmt schon andere dagewesen!

bitfunker
22.02.2006, 14:22
Schau mal in die aktuelle c't 5-2006, Seite 116!

Kurz zusammengefasst ist zu empfehlen:
1. Nicht ignorieren, 2. Anwalt suchen, 3. nichts unterschreiben!

loconiz
22.02.2006, 14:28
Danke für die hilfe!
Bin wirklich am überlegen ob ich zur polizei gehe und anzeige mache!
Der erste brief hat sich sowieso erledigt.Anschluss ist seit heute tod und adresse haben die auch keine!

AUER WITTE THIEL machen mir nur kopfzerbrechen aber ich werde auf den brief nicht reagieren und sehen was passiert.

noway
22.02.2006, 14:45
Hi!
Ich würde das ganze nicht Ignorieren! Ich hab (ist schon ne Weile her) schonmal über ähnliche Fälle in der CT gelesen, und wenn jetzt wieder was drin steht, solltest du mal reinschauen!
Wahrscheinlich hat sich da sonst wer mit deinen Daten angemeldet.

Chippo
22.02.2006, 14:51
@b-runner
Kurz zusammengefasst ist zu empfehlen:
1. Nicht ignorieren, 2. Anwalt suchen, 3. nichts unterschreiben!
Ich habe gerade die C´T nicht zu Hand. Kannst du mir sagen warum ich solch ein Schreiben nicht ignorieren sollte, wenn ich mal sowas bekomme? Ich meine das ist doch eindeutig Betrug. Warum sollte ich mir extra Streß machen wenn die mich betrügen wollen. Was sollten die tuen, die Polizei verständigen weil ich bei der Zahlung säumig bin? Der Schuss würde ganz schön nach hinten losgehen, das SIE beweisen müsste das ich mich auf solchen seiten kostenpflichtig eingeloggt habe.
Gibt es in meiner Argumentation irgend einen juristischen Stolperdraht denn ich beachten sollte, falls mir das passiert?

Das gilt natürlich nur falls ich mich dagegen entscheiden würde mich einer Sammelklage gegen Unbekannt anzuschließen.

Ich habe denn Beitrag von noway erst jetzt gelesen (zu langsam getippt), das wäre natürlich ein Argument.

JulesBärle
22.02.2006, 14:54
Die Kanzlei AUER WITTE THIEL betreibt unter anderem Forderungsinkasso und hier das so lustige Mengeninkasso. Ob die Forderung an dich berechtigt ist oder nicht, interessiert vorrangig nicht, das wird ggf. vor Gericht geklärt und die Beweislast liegt bei dir ! Die Kanzlei AUER WITTE THIEL hat einen Inkassoauftrag und den ziehen sie durch. Die Kosten hierfür gegen zu deinen Lasten und glaub mir, das ist nicht wenig. Eine Hauptforderung von € 73,30 kann sich mit Inkassokosten locker auf € 200-300 summieren, das zu Recht und völlig legal. Neben HR obliegt mir auch die Leitung des Mahn- und Klagewesens, so habe ich hier Einblick in die Materie. Ich kann dir aus eigener Erfahrung nur raten, schleunigst einen Anwalt aufzusuchen.

AUER WITTE THIEL sollten dir deshalb wirklich Kopfzerbrechen machen und den Satz "aber ich werde auf den brief nicht reagieren und sehen was passiert" würde ich an deiner Stelle schleunigst revidieren. Was passiert denn ? Nach Ablauf der Frist bekommst du einen gerichtlichen Mahnbescheid, danach erfolgt die Vollstreckung desselben, ggf. per Gerichtsvollzieher. Zahlst du immer noch nicht, Lohnpfändung (sofern möglich).

Diesbezüglich darf ich auch jedem Internetnutzer den Abschluß einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung für solche Fälle anraten, ist neben Arbeitsrechtsschutz heute unerläßlich.

Acrylium
22.02.2006, 15:30
Die Kanzlei AUER WITTE THIEL betreibt unter anderem Forderungsinkasso und hier das so lustige Mengeninkasso. Ob die Forderung an dich berechtigt ist oder nicht, interessiert vorrangig nicht, das wird ggf. vor Gericht geklärt und die Beweislast liegt bei dir !
Moment! Das würde ja bedeuten ich kann einfach behaupten mein Nachbar schuldet mir 200 €, damit zu der Kanzlei (oder einem anderen Inkasso-Unternehmen) gehen und dann muss mein Nachbar beweisen dass ich mir das ausgedacht habe? Das kann doch nicht sein...

JulesBärle
22.02.2006, 15:58
und warum nicht ? Was meinst du warum so viele mit dieser Masche reisen und auch durchkommen ? Ist leider so :(

Bestes oder schlechtestes Beispiel ist die Firma JIWA, dazu kam erst ein netter Bericht in WISO (http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,3895918,00.html), die haben eine ähnliche Masche obwohl über 100 Anzeigen gegen die Firma vorliegen.

Ralf B.
22.02.2006, 16:47
Wenn es so wäre, wie JulesBärle das meint, was kann dann dagegen ein Anwalt tun? Der würde dann sicher auch nur fragen, könnten sie das Gegenteil beweisen?

Dope4you
22.02.2006, 17:08
Ich würde als das ganze auch NICHT einfach "aussitzen". geh zur Polizei/Staatsanwaltschaft und stelle Anzeige gegen Unbekannt, da jemand sich mit deinen Daten ja scheinbar eingeloggt hat und frage an dieser Stelle nach was du tun sollst, bzw. was jetzt passiert. Anwalt bedeutet Kosten (Ausser du hast Rechtsschutz-wie oben erwähnt sind diese 70-80 Euro pro Jahr nicht die schlechteste Investition :) )-wenn du also eine Beratung beim Anwalt nimmst hast du also erst mal Kosten, was ja nicht sinn der Sache ist--also würde ich Staatsanwaltschaft/Polizei einschalten, die sollten dir dann auch Auskunft geben wie die Sache weiter geht.

TURRICAN
22.02.2006, 20:12
Moment! Das würde ja bedeuten ich kann einfach behaupten mein Nachbar schuldet mir 200 €, damit zu der Kanzlei (oder einem anderen Inkasso-Unternehmen) gehen und dann muss mein Nachbar beweisen dass ich mir das ausgedacht habe? Das kann doch nicht sein...Das denke ich auch. Und wenn es doch so sein sollte muss schleunigst das Gesetz geändert werden. Seit wann kann man ohne irgentwelche Beweise andere Beschuldigen etwas nicht gezahlt zu haben? Da muss doch erstmal bewiesen werden das derjenige überhaupt etwas damit zu tun hat. Wenn das nicht erforderlich wäre hätte jeder 2te (wenn das reicht) schon solch eine Zahlungsaufforderung bekommen. Kostet ja nur 55 ct für den Brief.
In dem WISO Artikel steht auch:Sie müssen nicht auf jedes Schreiben eines Inkassobüros reagieren, bei der ersten Mahnung könnten Sie aber auf den Widerspruch zur Rechnung verweisen.

Honk0815
22.02.2006, 20:35
Da kann ich aber nicht zustimmen!
Meines Wissen ist keine Firma und kein Unternehmen Gezwungen ein Inkasso Büro in Anspruch zunehmen.
Wenn ein Mahnverfahren eingeleitet werden soll,kann das jede Privat Person und auch Unternehmen ohne Inanspruchnahme eines solchen oder ähnlichem Ikasso Institutes.
In einem Fall aus meinem Bekannten Kreis wurden nach Gerichtlicher Verhandlung diese Hohen Summen eines Inkasso Institues Zurückgewiesen und Letztendlich musste nur die Schuld+6% Zins Bezahlt werden.

Da diese Utopischen Summen gerne von Schuldner Bezahlt werden,werden diese Institute auch Weiterhin auf dieser Schiene fahren.
Diese Extrem Hohen Inkasso Gebühren werden vor keinem Gericht Stand halten,
normal ist die Schuld+6% Zins und Eventuell eine Aufwandsentschädigung z.b Porto,Telefonkosten und ähnliches aber keine 2-300€ InkassoGebühren.

Inkasso Unternehmenn "kaufen" die Schuldner bei denn Gläubigern ein.
Das heißt ein Inkasso Unternehmen Bezahlt z.b der Telekom eine Gewisse Summe der Schuld,des Schuldners und wird damit selbst zum Gläubiger.

Nun versuchen sie Natürlich ihr Geld bei dir wieder zu Holen und auch noch Ordentlich Gewinn zumachen.

JulesBärle
22.02.2006, 20:53
was hat das mit einer Gesetzesänderung zu tun ? Die Sache funktioniert wie folgt:

1. Firma A stellt an User B eine Rechnung aus
2. User B zahlt nicht - er hat ja nichts gekauft, bestellt usw.
3. Firma A gibt den Fall an Inkassobüro C ab
4. Inkassobüro C mahnt User B an
5. User B zahlt nicht
6. Inkassobüro C stellt bei Gericht Antrag auf gerichtlichen Mahnbescheid
7. Antragsgrund und Beweis: Rechnung von Firma A !
8. Gericht erstellt Mahnbescheid

für das Gericht ist damit alles in Ordnung, die "vermeintliche" Richtigkeit des Antraggrundes wurde mit der ja offiziell existierenden Rechnung gg. dem Amtsgericht nachgewiesen. Warum sollte der überlastete Amtsrichter bei Hunderten von Mahnbescheiden je Woche argwöhnen, ausgerechnet hier sei die Rechnung nicht in Ordnung ?

Deshalb empfehle ich schon bei der ersten "falschen" Mahnung zumindest schriftlich zu widersprechen. Ein Anwalt kann immer mehr erreichen, denn dann bekommt die Gegenseite adäquaten Druck. Und bevor so etwas dann mit Gegen-Anwalt vor Gericht geht, ziehen die meist zurück und verlegen sich auf die armen Hirsche, die schon in der Mahnbescheidfalle hocken.

Nachtrag:

@Honk0815 - deine Aussage "Meines Wissen ist keine Firma und kein Unternehmen Gezwungen ein Inkasso Büro in Anspruch zunehmen" ist Käse. Natürlich wird niemand gezwungen. Aber gehen wir mal von einem rechtmäßigen Fall aus.

- unsere Firma versendet im Monat 1.500 Mahnungen
- geschätzte 1300 Kunden bezahlen
- geschätzte 200 Kunden nicht - auch User Honk0815 nicht
- wir geben die 200 Fälle an unser Inkassobüro ab

Das Inkassobüro verlangt im Erfolgsfalle ihre Prozente. Was die von User Honk0815 verlangen ist mir egal, es ist im Rahmen ihrer AGBs und der gesetzlichen Bestimmungen absolut legal. Und auch vollkommen in Ordnung. Denn User Honk0815 hat nicht bezahlt, User Honk0815 muß dafür büßen. Denn User Honk0815 riskiert mit seiner beschissenen Zahlungsmoral die Existenz unserer Firma und damit meinen Arbeitsplatz.

Honk0815
22.02.2006, 21:15
Heu Heu ist da einer Säuerlich?:D
Da muss ich Wohl was erwähnt haben was dir Überhaupt nicht passt,Naja kann ich nichts ändern ist einfach so.

Achja wieso gibt man das an ein Inkasso Büro?Wo der Weg über Mahnbescheid,Gerichtsvollzieher,EV Schneller wäre?

Woher willst wissen was ich Bezahle und was nicht?:)

JulesBärle
22.02.2006, 21:21
nicht im geringsten. Loconiz, du und jeder andere kann machen was er für richtig hält.

Ich schreibe nur aus der 15jährigen Praxis wie bei uns in der Firma gehandhabt wird. Wir können und wollen nicht soviel Personal beschäftigen, um die ganzen nicht zahlenden Dumpfbacken an den Haken zu bekommen, denn das ganze Theater ist nur irrsinnig zeitaufwendig und zudem höchst unwirtschaftlich. Deshalb geht alles ans Inkassobüro mit angeschlossener Anwaltskanzlei. Die prügeln sich leidenschaftlich gerne mit Schuldner und Gerichten rum.

Honk0815
22.02.2006, 21:24
@JulesBärle,

Aber wenn einer nicht Bezahlen will und kann dann macht er das so oder so nicht!
Und ein Gerichtstitel mit Daraufvolgender Pfändung wäre doch der Schneller Weg oder stimmst mir da nicht zu?!

Ralf B.
23.02.2006, 08:27
Aber sollte man denn nicht vorher regulär eine Rechnung von Firma A erhalten, bevor Inkassobüro C mit Mahnbescheid und und und winkt? :(

In dem Fall von loconiz geht gar nicht hervor, ob er jemals von Firma A eine Rechnung erhalten hat. Woher kommt dann die Schuld?

JulesBärle
23.02.2006, 09:54
klar. Davon geht man ja auch in der Regel aus, allerdings nicht bei illegalen Mahnschreiben bzw. fiesen Tricks.

Aber da wir nicht im Busch von Amerikanisch-Samoa leben und der statistische Verlust der deutschen Bundespost gegen 1% tendiert, geht die deutsche Gerichtsbarkeit einfach von einer ordnungsgemäßen Zustellung von Briefen - ob Rechnung oder Mahnung - aus.

Würden wir den Aussagen unserer zahlungsunwilligen Kunden glauben, wäre es so: ungefähr 50 % aller nichtbezahlten Rechnungen sind nie beim Empfänger angekommen, etwa 90 % aller Mahnungen die wir verschicken, werden von der Briefträger-Mafia vernichtet. Die säumigen Schuldner schwören jeden Eid auf so was. Ein Schelm, der böses dabei denkt. :cool

Just my 2 cents

TURRICAN
23.02.2006, 14:25
Bei der Post werden durchschnittlich an einem Werktag 70 Millionen (http://www.dpwn.de/dpwn?skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=2002189) Briefe in Deutschland zugestellt. Wenn da ein Verlust von 1% Auftritt sind das 700000 in Worten Siebenhunderttausend die pro Tag verloren gehen oder nicht? Da einfach von einer ordnungsgemäßen Zustellung auszugehen ist eine Frechheit aber leider die Warheit in Deutschland.

JulesBärle
23.02.2006, 14:36
meine Fresse - die 1% waren schlichtweg blöd geschätzt von mir, ich habe in dem Punkt Null Ahnung und hab mir auch nicht die Mühe gemacht, wie du vorher extra die Homepage der Deutschen Post zu besuchen. Du brauchst dich deshalb nicht zu echauffieren, vom Kern her ist die Aussage was die Einschätzung der Gerichte anbelangt, richtig.

Deshalb revidiere ich meine Aussage dahingehend: "Aber da wir nicht im Busch von Amerikanisch-Samoa leben und der statistische Verlust der deutschen Bundespost gegen 0% tendiert, geht die deutsche Gerichtsbarkeit einfach von einer ordnungsgemäßen Zustellung von Briefen - ob Rechnung oder Mahnung - aus."

nun zufrieden ? :freak

Mein Motto steht weiter unten ...

TURRICAN
23.02.2006, 15:01
meine Fresse - die 1% waren schlichtweg blöd geschätzt von mir, ich habe in dem Punkt Null Ahnung und hab mir auch nicht die Mühe gemacht, wie du vorher extra die Homepage der Deutschen Post zu besuchen.Wer weiss wo du noch nur mal so irgentwas hingeschrieben hast. Leider bin ich davon ausgegangen das du in dem Punkt bescheid weisst und recht hast. Wie es aussieht war das ein Fehler.nun zufrieden ?

Mein Motto steht weiter unten ...Willst du mich damit angreifen? Du schreibst doch hier Sachen die sich im nachhinein als völlig aus der Luft gegriffen herrausstellen. Also wenn es hier einen Idioten gibt mit dem man nicht diskutieren sollte.........

@ Topic
Irgentwo im Netz hab ich gelesen das der Verlust bei der Post im Promillebereich liegt (finde den Link leider nicht mehr). Und selbst das ist imho zu viel als das man immer von einer Zustellung ausgehen kann wie es in Deutschland gehandhabt wird.

Nicht-Natan
23.02.2006, 16:10
Nunja, das Sünder es generell gerne mal auf die Post schieben und dies in 99.9999% aller Fälle eine Schutzbehauptung ist, ist nunmal eine Tatsache.

Außerdem gibt es auch verschiedene Wege der Zustellung. Ich denke da besonders and die "behördentliche Zustellung" (die berühmten blauen Briefe) und an die Zustellung, die nur dem Empfänger persönlich ausgehändigt wird.

Aber klar doch, Mahnbescheide gehen selbstredend immer verloren...

Es ist ja auch nicht so, daß man nur einmal angemahnt wird, in der Regel wird man 3 mal angemahnt, dann erst kommt dir behördentliche Zustellung.

Und es ist schon ziemlich unwahrscheinlich, daß die Post genau diese 3 Senungen verliert und ziemlich ausgeschlossen, daß dann auch noch die behördentliche Zustellung verloren geht.

loconiz
23.02.2006, 18:47
Habe mich entschlossen morgen auf die polizei zu gehen und den meinen fall schildern.scane heute die briefe ein und stelle sie ins netz dann könnt ihr euch selber ein bild davon machen.
Am liebsten würde ich an den leuten selbstjustiz durchführen!
Mir wurde empfohlen das ich wiederspruch per fax einlegen soll.Hatte das jemand von euch schon gemacht und kann mir sagen was ich da schreiben aoll?

Hier sind die briefe.
Kann mir jemand sagen was ich beim wiederspruch schreiben soll?
hatte es noch nie gemacht.

Stewi
23.02.2006, 19:33
Deine Links funktionieren nicht, die Seite wird nicht gefunden.
Versuche bitte in Zukunft, Doppelpost zu vermeiden.

-NachtschatteN-
23.02.2006, 19:45
Äh...WinFixer.com? Verbreiten die nicht solche netten Malwareschleuder-PopUps, die einen darauf hinweisen, dass der verwendete PC voll mit Viren und Spyware sei und dann auch noch großmütig anbieten, den Rechner zu "scannen"? Irgendwie klingt mir das nicht ganz koscher. Hab's mir bisher auch immer verkniffen, auf sowas zu klicken. Könnte mir aber vorstellen, dass die für ihren großzügigen "Scan" Geld verlangen (wollen).

loconiz
23.02.2006, 20:21
Falls ich wirklich auf so ein popup fenster gedrückt habe um mein pc zu scanen,habe ich eine chance gegen die betrüger was auszurichten?
Habe mir diesen text geschrieben und morgen wollte ich den faxen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Ihrem Az. XXXXXXXX fordern Sie mich zur Zahlung von 73,30€ auf.

Ich muss Sie dringend bitten mir ungehend die Anmeldedaten mitzuteilen inkl. IP-Adressen, da ich bei der zuständigen Polizeidienststelle Anzeige erstatten möchte, da hier der Verdacht besteht, daß hier meine Daten mißbräuchlich von einem Dritten verwendet wurden (§ 269 StGB).

Ich bitte Sie daher um eilige Antwort. Desweiteren weise ich darauf hin, daß ich diese Forderung nicht begleichen werde und widerspreche ihr hiermit ausdrücklich.


Mit freundlichen Grüßen"

-NachtschatteN-
23.02.2006, 22:38
Ich hab hier mal noch einen Link, der sich auch mit einer Forderung von 2000charge befasst. Vielleicht hilft Dir das weiter. Wenn möglich, dann wende Dich an deine Rechtschutz. Falls Du keine hast, dann auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen und besagte Rechnungen einfordern. Den Verbraucherschutz kannst Du ja auch mal kontaktieren, "schwarze Schafe" sind denen meist bekannt...

Hab mir auch nochmal die WinFixer-Homepage angesehen. Soll wohl 'ne Art Tuning-Tool sein. Sieht soweit eigentlich recht seriös aus (wobei der Schein trügen kann). Bezahlung erfolgt für Kunden außerhalb der USA nur per Kreditkarte. Hab keine Ahnung, wie da offene Forderungen entstehen können. Aber vielleicht schaltet WinFixer.com nebenbei wirklich solche PopUps (die m.W. aber meist "nur" Spyware hinterlassen).

Zu Deinem Anschreiben:

Ich denke, das ist ok so. Heb auf jeden Fall den Sendebericht auf. Sonst ist das Fax dort sicher nie angekommen... ;)

m0hawk
23.02.2006, 23:11
mit der Kanzlei Auer Witte Thiel hab ich auch schon meine Erfahrungen gemacht. Obwohl die Lastschrift einwandfrei abgebucht wurde, sollte ich löhnen - und das nicht knapp. Mein Anwalt hat darauf die Angeschrieben, bis dato nix mehr von denen gehört :)

bdb
24.02.2006, 08:02
meiner meinung nach ist nicht alles korrekt was hier geschrieben wurde ... also die beweislast liegt ganz klar bei denen ... das war in deutschland schon immer so und wird auch immer so bleiben ... ne rechnung kann immer angefochten werden und dann müssen die vor gericht beweisen das die rechnung korrekt ist ... haben in der firma gerade ein fall, in dem alle verträge korrekt sind und trotzdem wird angefochten, geht jetzt vor das oberste landesgericht ... also ist es dir ein leichtes zu sagen die rechnung ist nicht korrekt, nimm dir nen anwalt und gut ... das gericht (wenn es überhaupt so weit kommt, was ich bezweifle, da solche firmen meist nur auf die schnellen bezahler aus sind die angst haben, da ein verlohrener prozess viel zu viel kosten verursachen würde ... ) verlangt dann den log der ip die bei der anmeldung verwendet wurde, diese kann mit deinem anbieter verglichen werden, und gut ;)

MFG

@ jules

mich würde mal interessieren in welcher branche du tätig bist ... kannst mich jetzt gern als idiot beschimpfen mir egal, aber glaub mir das was du schreibst ist nicht die gängige gerichtspraxis, hast du eigentlich ne ahnung wie lange das dauert bis mal der gerichtsvollzieher kommt? ich glaube eher nicht ... der von mir oben angesprochene prozess geht schon ins 2. jahr und das ist noch gar nichts ...in nem anderen fall hat das gericht auf eine ratenzahlung von 10€ über weiss ich wie viel jahre entschieden ... es ist leider für alle selbstständigen in deutschland so das es viel zu oft auf einen vergleich hinaus läuft ... alles was ich schreibe natürlich nur mit einem guten anwalt der sich an alle fristen hällt ...

will hier echt keinen angreifen, aber son forum ist immer nen guter platz sich als was auszugeben was man eigentlich nicht ist ... schade für leute die hier wirklich ernsthaften rat suchen ...

@ themenstarten

halte dich an das was ich und die anderen gesagt haben: ANWALT! und du hast bei solchen amchenschaften nichts falsch gemacht, wie auch erwähnt ist die verbraucherzentrale nen guter anflaufpunkt!

JulesBärle
24.02.2006, 10:05
>will hier echt keinen angreifen, aber son forum ist immer nen guter platz sich als was auszugeben was man eigentlich nicht ist ... schade für leute die hier wirklich ernsthaften rat suchen<

Eine billige auf Polemik abzielende Unterstellung wie oben kannst du dir schenken. Ich geb hier ernsthaften Rat aus eigener Erfahrung. Es muß ihn ja keiner annehmen und wenn du alles besser weist, auch ok.

Die Branche ist Handel, ich beschäftige mich seit 15 Jahren jeden Tag u.a. mit dem Klagewesen in unserem Konzern, gängige Praxis: Abgabe der Verfahren an das Inkassoinstitut mit angeschlossener Rechtsanwaltskanzlei. Deshalb habe ich mir erlaubt hier zu posten. Hauptsächlich mache ich noch was anderes.

bdb
24.02.2006, 10:53
das sagt mir einer mit der signatur, das du dir dabei nicht selbst lächerlich vorkommst ... aber dazu sag ich nix weiter ... habe ich dein ernstgemeinten rat für den hier vorliegenden fall übersehen? dann tut es mir sehr leid ... du kannst mich gern eines besseren belehren und mir nocheinmal, falls vorhanden, deinen rat aufzeigen... und ich weiss auch nicht alles besser, nur eins weiss ich, das nicht alles was du hier geschrieben hast korrekt ist ...

aber an deinem zitierten posting musste ich ja schon feststellen das du auf fakten nicht eingehst sie nicht wiederlegst, warum auch immer (bei wem liegt die beweislast in diesem fall? ;) ) ...

ich will nur eins, das sich der threadstarter nicht von irgendwelchen inkassofirmen einschüchtern lässt ... das einzig aussagekräftige ist nen rechtskräftiges gerichtsurteil welches man auch vollstrecken kann, das ist das einzige was zählt ... und das hat er meiner meinung nach nicht zu befürchten, solange keine beweise seitens der rechnungsstellenden firma vorliegen ...

Nicht-Natan
24.02.2006, 10:59
ich will nur eins, das sich der threadstarter nicht von irgendwelchen inkassofirmen einschüchtern lässt ... das einzig aussagekräftige ist nen rechtskräftiges gerichtsurteil welches man auch vollstrecken kann, das ist das einzige was zählt ... und das hat er meiner meinung nach nicht zu befürchten, solange keine beweise seitens der rechnungsstellenden firma vorliegen ...

Ich sage dazu nur eines, und das ist aus dem praktischen Leben gegriffen:

Vor ein paar Jahren war ich beruflich für 5 Monate im Ausland, wobei ich vergessen hatte, eine offene, höhere Rechnung zu bezahlen. (Mahnung war vor Abreise noch nicht eingetrudelt).

2 Wochen nach meiner Rückkehr stand dann der Gerichtsvollzieher (natürlich) vor der Tür, - und ich hatte Glück, daß dies nicht in meiner ABwesenheit passiert war -, und den hat die ursprüngliche Rechnung erst einmal gar nicht interessiert. Er war im Auftrag des Inkasso-Unternehmens tätig, und Inkasso-Firmen reicht meiner praktischen Erfahrung nach erst einmal eine vom Auftraggeber erstellte Rechnung.

Ich kann dem Threadersteller nur der Rat geben jetzt gleich Widerspruch einzulegen und nicht einfach etwas zu ignorieren, wie einige hier empfehlen. Das kann ganz böse ins Auge gehen. Nein, das wird mit Sicherheit ganz böse ins Auge gehen.

bdb
24.02.2006, 11:10
joar das war ja auch mein rat ... einspruch mit hilfe eines anwalts einzulegen ... dein fall liegt ja nun wieder etwas anders, da du nicht errecihbar warst und dich auch nirgens gemeldet ahst wurde eine gerichtliche verfügung erstellt, da kann dann auch schnell der gerichtsvollzieher kommen, du hättest dich ja auch absetzen können ;)

aber er ist ja da, legt einspruch ein und alles geht seinen normalen weg, sollte er immer innerhalb allen fristen rechtzeitig reagieren kommt es auch zu ner ganz normalen verhandlung ... wenn überhaupt, wie schon geschrieben ... der nirmale weg ist 1. urteil 2. gerichtsvollzieher ... dieser kann nur ein vorhandenes urteil vollstrecken .. ;)

loconiz
24.02.2006, 11:25
Wollte esrst einspruch per fax schicken aber dann habe ich mir gedacht das der bestimmt bei den nicht ankommt oder die den nicht lesen können!
Also gehts nachmittags auf die post und per einschreiben geht mein brief an die kanzlei raus.
Falls ich es schaffen werde wollte ich noch bei der polizei vorbeifahren und mich mal so erkundigen,vieleicht gibts noch mehr fälle von der sorte und die wissen bestimmt bescheid wie ich weiter vorgehn soll.
Vielen dank für eure Hilfe und tips!

Ralf B.
24.02.2006, 11:27
Bitte aber als Einschreiben mit Rückschein! Auf keinen Fall als Einwurf-Einschreiben.

loconiz
24.02.2006, 17:49
Wiederspruch ist heute per einschreiben weg.Auf der polizei war ich noch nicht werde es aber am montag machen.
Gebe montag mal bescheid wie es gelaufen ist!

weird
24.02.2006, 18:10
wenn du schon bei der polizei bist, dann kannst du auch gleich anzeige erstatten. am besten in bezug auf womöglich vorliegende einschlägige strafttatbestände. strafanzeigen haben den vorteil, dass sie verfolgt werden müssen und die, die daran arbeiten, haben mehr motivation.

ggf solltest du noch alles mögliche sichern, was darauf hinweist, dass du gar nicht mit der firma ein vertragsverhältnis eingegangen und keine entsprechende willenserklärung abgegeben hast - oder dass du das gar nicht konntest (verreist, what ever). wenn du keine wirklichen beweismittel wie urkunden, zeugen usw. auftreiben kannst, dann sichere wenigstens andere entlastende hinweise (mails, internetseiten ausdrucken fällt auch darunter). das sind dann zwar nur augenscheinsobjekte, aber auch solche begünstigen ein eventuelles verfahren in deinem sinne.

falls du keine rechtsschutzversicherung oder ähnliches hast: wenn du unter einer gewissen einkommensgrenze liegst bzw. vom staat lebst (sozialhilfe, alg, bafög...) kannst du beim amtsgericht einen beratungshilfeschein bekommen, gegen den dich ein anwalt (imho deiner wahl) für dich kostenlos berät. sollte es zu einem prozess kommen, kannst du an gleicher stelle auch prozesskostenhilfe beantragen, was nach den gleichen kriterien beurteilt werden sollte.

viel erfolg, weird

baFh
24.02.2006, 18:14
den beratungsschein vom gericht sollte man aber tunlichst VOR dem ersten anwaltsbesuch holen.

baFh

werner001
15.03.2006, 20:03
Hallo zusammen,
ich habe heute auch eine Mahnung über 139,18€ bekommen.

Das sieht nach Betrug aus.

Bitte melden Sie sich bei mir

groh2000@gmx.de

China
09.05.2006, 13:36
Nen Kollege hat Post bekommen von Olaf Tank....

Welt bekannter der Mensch....
Fälle gegen ihn liegen bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und Darmstadt vor.

Das Verfahren ist immer das gleiche:

Auf irgendeiner .....blablablaheute.com Seite gewesen, angebliche IP wurde zurück verfolgt.

Das Beste an der Sache: Mein Kollege hat nimmer Inet :lol :freak
Strafanzeige eingeleitet und abwarten....
Geforderter Betrag 84€.

Gut das ich hier schon was gelesen hatte....

Wollte es aber nochmal erwähnen falls noch einer von Euch, oder Euren Kollegen ( ohne Inet :lol )
Post bekommt...

Gaucho23
09.05.2006, 15:08
@China: Ist das nicht der Typ, der letztens bei BIZZ das "Fass ohne Boden" bekommen hat? Das Traurige ist, dass viele Menschen sich von sowas auch noch einschüchtern lassen und dem tatsächlich das Geld überweisen. Unglaublich, wie dreist manche Menschen sind..

havox
11.05.2006, 20:22
So lange sie funktioniert, machen es die Leute.

es gibt ständige neue mails vonwegen ja wir hatten nen virus in der datenbank bitte schick deinen username und dien passwort nochmal bitte an unsere lycos addresse.

Das mit dem Geld ist auch ne Tierische Abzocke wobei es sehr unwahrscheinlich ist da man bei Firstload kaum so krumme Beträge bezahlt und dann schon über mehrer Monate das gemacht haben muss da selbst 50 Gb da nicht so teuer sind :P und ich weiß jetzt net genau die Preise aber man verdammt viele für das Geld gel33cht haben muss.

Immer wieder aufpassen, und nix bezahlen, und Firstload klagt auch nicht, normalerweise nicht da es ja selbst illegale Sachen anbietet, ähnliche Kazaa etc, weiß aber net was die genaue rechtslage da ist.

Aufjedenfall nicht bezahlen, oder was noch besser ist in der besagten Kanzlei anrufen.

CHEE KO PEK
22.05.2006, 08:37
also, der Amtsrichter hat mit dem gerichtlichen Mahnverfahren erst einmal nichts zu tun, das machen die rechtspfleger. der amtsrichter kommt erst dann ins spiel, wenn der antragsteller die option angewaehlt hat, dass die sache ggf an das streitgericht angegeben werden kann.
ausserdem muss entweder gegen den mahnbescheid innerhalb von 14 tagen ab zugang widerspruch eingelegt werden oder einspruch gegen den vollstreckungsbescheid, der ergeht, wenn eben dieser widerspruch nicht erolgt. der vollsteckungsbescheidsteht einem versaemnisurteil gleich d.h.vorlaeufig vollstreckbar, 14 tage notfrist ab zustellung des vollstreckungsbescheides.
wenn es dann zum streit kommt, dann obliegt selbstverstaendlich die beweislast demjenigen, der einen anspruch geltend macht und zwar fuer die voraussetzungen der den anspruch erfuellenden tatsachen.
einfach behaupten, der nachbar schulde 200 euro, reicht also nicht, es sei den, der nachbar kuemmert sich im falle des gerichtlichen mahnverfahrens nicht um seine geschaefte.

wer den widerspruch gegen den mahnbescheid versaemt, braucht keine angst zu haben, solange der einspruch gegen den vollstreckungsbescheid nicht versaemt wird. dieser wird dann naemlich als rechtzeitig eingelegter widerspruch behandelt.

wichtig ist also, dass eventuelle Mahnbescheide/vollstreckungsbescheide abgewartet werden und unverzueglich widerspruch bzw. einspruch eingelegt wird. entweder schriftlich oder zu protokoll der geschaeftsstelle des angegebenen amtsgerichtes. einen anwalt braucht dafuer niemand, eine (gar juristisch ausgefeilte) begruendung ist ist nicht erforderlich. sollte der antragsteller dann tatsaechlich eine klagebegruendung einreichen, dann kann man die einschaltung eines anwaltes erwaegen. in faellen ungerechtfertigter/betruegerischer forderungen wird es dazu meist nicht kommen.

und noch etwas: wer solche briefe per email bekommt, der sollte bei zweifeln (der brief macht einen unserioesen eindruck) auf keinen fall irgendeine angegebene rufnummer waehlen, dahinter, und das ist der trick, kann sich eine teure mehrwertnummer verbergen.

China
25.04.2007, 19:36
*Wieder ausgrab*

Olaf Tank lebt noch und ärgert die Leute jetzt sogar mit Viren!



Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Rheiner Landstraße 197

49078 Osnabrück

Aktenzeichen: XXXXXX/XX
Osnabrück, den 24.04.2007

Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.

Sehr geehrte Kunde,

hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an.
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:

Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer RXXXXXX
für die Anmeldung vom 29.07.2006 um 14:52 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.XXX.XXX.XX.

Sie schulden meiner Mandantschaft daher XXX,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind
Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.

Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte Word Datei.
Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.

Liquidation:

1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV XXX,50 EUR

Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV X,50 EUR

Gesamtsumme XXX,00 EUR


Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf XXX,00 EUR.

Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum

09.04.2007 (hier eingehend)

auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto.
Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen,
die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen,
wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen,
welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.

Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt
übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den
Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des
PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des
Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten
herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem
Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige
Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die
dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Tank
Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Postfach 6251
49078 Osnabrück
Tel: 0541-34 97 70-0
Fax: 0541-34 97 70-77
anwalt@forderungseinzug.de

Bankverbindung Ausland: Postbank Hannover IBAN DE06 2501 0030 0077 6673 07, BIC: PBNKDEFF

Bankverbindung Deutschland: Postbank Hannover Kontonummer: 77 667 307, BLZ 250 100 30


Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt RA Olaf Tank an und Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck.


Und jetzt der Kracher: Die Mail ist 1:1 reinkopiert!
Die ständigen XXX sind NICHT von mir.
Damit soll man dann genötigt werden in die verseuchte Rechnung.zip zu schauen...:freak

Hoffentlich kriegt der nochmal ein drauf! :rolleyes

Ulrik
12.05.2007, 22:09
Hallo Leidensgenossen,

habe eine kleine über Internet verkaufende Firma und seit 1/2 Jahr ca 50 Rechnungen ohne Bestellung erhalten, davon 21 von RA Olaf Tank angeblich im Namen der Fa Schmidtlein.

Auf Euren Thread kam ich über die Google-Eingabe "Auer-Witte-Thiel", da ich bei Webtrade mich für "Flirt-Fever" angemeldet haben soll.

Die "Beweis - IP" von mir (wohne in Berlin) zeigt nach Dresden ... und ist exakt identisch mit einer häufig von RA Olaf Tank in den Rechnungen an mich verwendeten... ein interessanter Zusammenhang dem die Staatsanwaltschaft nachgehen sollte.

Da ich genug exakte Betrugsbeweise habe, habe ich inzwischen eine koplette Anzeige wegen betrügerischer Erpressung sowohl direkt gegen die Firmen als auch unabhängig dierekt gegen ihre Anwälte erstattet - nicht gegen unbekannt.
In den meisten Fällen gibts nämlich gar keine Rechnungen, sondern sofort Anwaltsbriefe, insofern sind die Anwälte uns gegenüber die eigentlichen Täter.

Wir müssen auch (wenn das Beweismaterial reicht,) bei den jeweiligen Anwaltskammern Beschwerde gegen die Anwälte einreichen, weil diese die Anwälte ausschließen können.

Kurz gefasst, wenn eine unberechtigte Forderung kommt:

1. genau prüfen, ob nicht doch wer aus der Familie was bestellt hat

2. ein Einziges Mal klar und deutlich schriftlich widersprechen, am besten per Fax mit Sendeprotokoll (gilt vor Gericht ähnlich Einschreiben) - oder per Einwurfeinschreiben, ein Übergabeeinschreiben kann Annahmeprobleme bringen.
Auf weitere Schreiben und vor allem Drohungen nicht eingehen, nur wenn der Eindruck besteht, daß die fordernde Firma ernsthaft glaubt im Recht zu sein.

Manche wollen, daß man einen Fragebogen ausfüllt u. z.B. angibt wer sonst noch Zugang zum PC hat etc. - das geht zu weit und die nix an.

3. zumindestens gegen Internetbekannte Firmen braucht Ihr (aus m.Sicht) keine Anwälte, da deren Verhalten bekannt ist.

4. bei unberechtigten Mahnbescheiden unbedingt sofort widersprechen und Frist (meist 2 Wo.) beachten.
Besonders tückisch sind während des Urlaubs "Hinterlegte Sendungen", die trotz Nachsendeantrag nicht nachgesendet werden. Bei Fristüberschreitung unbedingt die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen (mit glaubhafter Begründung!).

5. Manche behaupten Bestellungen mit Absenderadresse "@zipzaps.de" , diese ist ideal für Betrug, da sie 24 Std. nach der letzten Nutzung sich spurlos in Nichts auflöst.
Der Betrüger kann in Eurem Namen so ne Addy anlegen, sich die Zugangsdaten holen und Ihr bekommt die Rechnung.
Zumindestest wenn das bei einer Fa. die gegen Euch Forderungen stellt öfter passiert, ist klar, daß sie das wissen musste, also BÖSGLÄUBIG oder zumindest sehr fahrlässig handelt, und Ihr seid raus.

6. Wenn Ihr Kraft und Zeit habt, erstattet Anzeige - im Prinzip ist es im Rechtsleben immer besser möglichst schnell, fundiert und stark zurückzuschlagen.

7. eigentlich müßte man gegen die "Spezial-Firmen" dieser Branche Schadensersatzklagen einreichen.

Ich hoffe das hier hilft ein paar von Euch - ich warte (ohne Anwalt) ab, erstatte meine Anzeigen und hoffe, daß die Mühlen die richtigen zermahlen.

viele Grüße
Ulrik

TomCat911
13.05.2007, 00:17
Auf Euren Thread kam ich über die Google-Eingabe "Auer-Witte-Thiel", da ich bei Webtrade mich für "Flirt-Fever" angemeldet haben soll.



Bekomme seit einiger Zeit Mails von "Flirt-Fever".
Unter dem Betreff: Passende Kontakte für Weltenbummler12

Habe nun mal unten geklickt bei: Solltest Du unseren kostenlosen Email-Service nicht weiter in Anspruch nehmen wollen, klicke bitte hier.

Hoffe mal, dass da nun kein Spam mehr kommt.


Kannte diese Seite vorher natürlich nicht und habe mich nie dort angemeldet.

Chippo
14.05.2007, 17:13
Hallo Tomcat. Ich hoffe das war kein Fehler, jetzt wissen die nämlich das deine Email-Adresse wirklich in Benutzung ist. Daher kann es sein, das es vermehrt Spam hagelt.

Oggy04
12.07.2007, 16:44
Hallo,
auch ich bekomme schon seit längerer zeit Post von dem genannten Anwaltsbüro.
Bei mir ist das ganz auch ziemlich Kurios. Ich habe mich mal bei einem anbieter angemeldet zum downloaden. Dh. ich musste dafür zahlen! Es sollte alles ganz schnell gehen etc.
Das ganze hat mir aber echt nicht zugesagt und habe nach einer halben stunde das erstemal eine Kündigung aufgesetzt! kam aber keine Reaktion.. das ganze war natürlich erst per email. Dass man darauf nicht reagieren muss war mir klar ebenso dass ich für den Monat trotzdem bezahlen muss habe ich auch eingesehen!! Glaube ich habe ganze zehn kündigungnen rausgeschickt bis dan der Monat fast rum war und die mir dann geschrieben haben (also der download anbieter) ich hätte niciht geündigt und somit wurde mein vertrag verlängert. Wow... da war ich erst baff habe dann aber sofort per einschreiben das ganze gekündigt. Seitdem bekomme ich natürliche diese mails nicht mehr! Aber von da an kamen gleich die Anwalts Briefe! Immer mit der Drohung vor Gericht zu zu ziehen etc. Ich war bereit für die zwei Monate zu Zahlen obwohl ich den Anwälten mehrmals meine Kündigungen geschickt habe! Ich habe also meine zwei monate bezahlt. Trotzdem hörte dass ganze nicht auf!! Es kamen immer mehr Briefe und die Forderungen die Deren Mandantschaft an mich hatte wurden immer größer. Bis ich dann nochmal Per einschreiben an die Kanzlei geschickt habe dass ich bereits gezahlt habe also bankbeleg kopiert und dabei gelegt, meine Kündigungen dabei gelegt, und jetzt kommts ich habe sogar das Schreiben von der Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel beigelegt indem sie mir bestätigt haben dass ich bezahlt habe und sie meine Akte abgelegt haben!! Der Witz daran ist, dass ich am selbern Tag an dem sie mir bestätigt haben dass ich bezahlt habe, eine email mit noch höheren Forderungen geschrieben haben! ich hatte um mal auf den Punkt zu kommen die geforderten 85 euro bezahlt. und Sie haben es mir bestätigt. und nun wollten sie aber 100 euro haben. heute habe ich erneut Post bekommen also das geht schon rund ein halbes jahr jetzt so. Und heute stand drin dass sie meine Akte zum gericht gebracht haben oder ähnliches und es meine letzte Chance wäre zu bezahlen. mitlerweile sind sie bei 101 und ein paar zerquetschte angekommen! Das zahle ich doch nicht nochmal!!?? habe doch alle belege noch hier!! Und trotzdem ddrohen sie mit Pfändung und Gerichtsvollzieher! soll er kommen oder?? habe doch alles heir zum vorzeigen!??

Was kann ich dagegen machen??
Am Telefon erreicht man die Schweinehunde auch nicht!!

Meldet euch bitte!

gruß,
Oggy04

Ralf B.
12.07.2007, 17:00
Da sieht man mal wieder, daß das benutzt wird, um Kunden zu melken!

Wegen 100 Euro nen Gerichtsvollzieher? Nö, glaub ich nicht wirklich. Denn allein der möchte schon soviel sehen. ;)

Schon selbst mal beim Anwalt gewesen? Laß dich auch mal beim Verbraucherschutz beraten, was zu tun ist.

Nigigo
12.07.2007, 17:21
Leute euch wird mit Klage gedroht ?
Dann schaut euch die internetseite nochmal genau an lest euch stück für stück die AGBs durch und wenn ihr sachen findet wie "Abo für 59€...) oder sowas in die richtung dann lasst sie klagen.Das werden sie aber nicht tun ! Solche Firmen gehn so vor das sie euch mehr oder weniger drohen.Normaler weise sollt ihr angst bekommen und zahlen .. so zahlt ihr nicht dann drohen sie mehr aber mehr als drohen werden sie einfach nicht!Weil die Betreiber sich eignetlich sogar selber strafbar machen !Manche Anwälte die euch anschreiben gibt es sogar garnicht ... )Gelbeseiten machen das leben leichter^^)
Ansonsten empfehle ich AKTE07 auf SAT.1 mal zu gucken ... in fast jeder 3 Sendung ist nehmlich diese sache thema und die Firma Schmidtlein ist dort auch schon sehr bekannt .

dekular
13.07.2007, 15:20
Ich würde aus zwei Optionen wählen:

1) Man legt den Brief zur Seite und vergisst die Geschichte - rechtlich können die dir nichts.
2) Anzeige wegen Betruges erstatten

:D

fjmi
14.07.2007, 14:45
3) rechtschutzversicherung haben und denen den fall übergeben inkl. schadenersatzforderung.

Enolam
15.07.2007, 09:28
..schadenersatzforderung.

Und welcher Schaden soll da entstanden sein? :rolleyes

Ab damit zum Anwalt und sich freuen, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die einen solchen Fall abdeckt.

Darüber hinaus gute Nerven haben und abwarten.

Bazooka Joe
17.07.2007, 12:45
Hallo Oggy04!

Ich hab gedacht, dass ich der einzige bin, der genau diese Probleme mit dieser Anwaltskanzlei "Auer Witte Thiel" hat.

Ich hatte mich im September 2006 auf einer Internetseite angemeldet und sofort wieder gekündigt. Obwohl ich frühzeitig gekündigt hatte, hatten die von meinem Konto nocheinmal Geld abgebucht. Aber dies hatte ich wieder stoniert. Später hatten die noch auf die 30 Euro, Mahngebühren und Zinsen draufgepackt. Dass zog sich alles über 3 Monate hin, bis ich dann nach gab und den geforderten Betrag + Mahngebühren und Zinsen in höhe von 73 Euro, am 20.12.2006 überwiesen hatte. Dabei wurde mir noch ein Bestätigungsschreiben zugeschickt, das besagt, dass mein Account, auf dieser Internetseite, gekündigt worden ist.
Ich hatte schon gedacht, dass nach dieser Zahlung alles vorbei wäre. Aber so kam es leider doch nicht. Obwohl ich diesen Betrag bezahlt hatte, kam am 1.2.2007, wieder Post von dieser Kanzlei, wo ich dann wieder den Betrag in Höhe von 73 Euro + Zinsen bezahlen musste. Darufhin habe ich denen einen Brief geschrieben, in dem stand, dass ich den geforderten Betrag nicht bezahlen werde. Eine Kopie meines Kontobelegs, der Bestätigung meiner Kündigung und das Schreiben vom 1.2.2007 habe ich beigelegt. Später bekam ich von denen Post, wo drin stand, dass zu spät gekündigt hatte, was überhaupt nicht stimmt, weil ich direkt nach der Anmeldung, sofort gekündigt hatte. Das geht bis heute noch so!
Heute hatte ich die nächste E-Mail erhalten, in dem steht, dass ich bis zum 1.8.2007 den Betrag (inzwischen bei 77,58) überweisen muss, sonst drohen die mir mit Gericht.

Meiner Meinung nach, ist dies eine "Abzockerkanzlei". Wenn ich mich z.B. an einer kostenpflichtigen Internetseite anmelde und kann die kosten nicht bezahlen, dann kommt nach der Zeit, der 1. Mahnbescheid, dann der 2. und zuletzt der Gerichtliche Mahnbescheid(alles per Post). Das dauert insgesamt 1 höchstens 2 Monate und keine 6 Monate und mehr!
Außerdem zählen Mahnbescheide per E-Mail generell nicht! Sollte man aber trotzdem aufheben, falls irgendetwas ist.
Übrigens habe ich herausgefunden, dass man die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel telefonisch doch erreichen kann. Man muss nur ein bisschen Geduld haben!

Drachton
17.07.2007, 12:54
Nicht Angst einjagen lassen, dass ist nämlich die Masche. Wenn se euch vor Gericht zerren wollen, lasst se doch. Ihr habt fristgerecht gekündigt, bezahlt und alle schreiben auf eurer Seite. Euch kann niemand irgendetwas

WaltherDA
17.07.2007, 14:20
Hallo liebe Postempfänger von Auer Witte Thiel :D

Ihr könnt mal ein anderes Forum durchforsten, was sich auch mit dem Thema Anwaltinkasso, Flirtfever Abzocke usw. beschäftigt, in welches ich auch einige meiner Erfahrungen gepostet habe...die letzten Seiten sind auch soweit aktuell und nicht irgendwann von anno dazumal....
Dieses Anwaltsbüro ist sowas von lächerlich....es ist kaum zu glauben, dass die Polizei nicht schon längst alle verhaftet hat ;)

http://www.pc-special.net/index.php?option=com_forum&Itemid=99999999&page=viewtopic&t=17323&postdays=0&postorder=asc&start=90

China
17.07.2007, 14:24
Lest Euch einfach mal die vorherigen Postings von mir und anderen durch...
Die wollen nur Kohle, mehr nicht... und es gibt anscheinend genug Menschen
die ein schlechtes Gewissen plagt, die dann auch bezahlen... zu Unrecht natürlich...

Wenn Ihr dann auch noch mehr Hinweise im Netz findet -> Strafanzeige gegen die stellen!
Wird ein häufig zu geraten... auch wenn die wahrscheinlich versandet...oO

WaltherDA
17.07.2007, 14:47
@China

Genau so siehts aus....

Leute, lasst Euch nicht einschüchtern!

Ich zahle doch nicht für irgendetwas, was ich nicht einsehe und vorallem schmeisse ich mein Geld nicht wahllos zum Fenster raus, um den kleinen Juppies ihren Porsche zu finanzieren.
Eine Strafanzeige habe ich bis jetzt nicht gestellt, da ich mir davon auch nichts erhoffe. Desweiteren wüsste ich auch gar nicht, weswegen ich die anzeigen sollte, da Flirtfever, wie auch Auer Witte Thiel von mir bis jetzt kein Geld gesehen haben. Sollen die doch ihr Geld für Porto rausschmeissen, mir egal....hier noch eine FAQ, die ich auch in dem anderen Forum gepostet habe....ist vielleicht auch schon hier aufgetaucht, aber für all die, die neu hier lesen, sicherlich hilfreich.


Leute, haltet die Ohren steif und lasst Euch bloß nicht unterbuttern....wenn irgendwo was steht, dass jemand deswegen verklagt worden ist, dann ist das definitiv ein Member eines Inkassobüros, der dann über Foren Druck macht....
Frei nach dem Motto: Zahl bloß, böser böser Schuldner, sonst kommt der Gerichtsvollzieher....

Echt, so einen Scheiss kann ich nicht mehr hören....die verlieren vor Gericht jeden einzelnen Prozess

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/


In diesem Sinne

Gruss Walther

fjmi
17.07.2007, 16:54
Und welcher Schaden soll da entstanden sein? :rolleyes

Ab damit zum Anwalt und sich freuen, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die einen solchen Fall abdeckt.

Darüber hinaus gute Nerven haben und abwarten.

anwaltskosten, zeitaufwand, .... nötigung.

Enolam
17.07.2007, 17:59
Keine Ahnung wie Du auf Nötigung kommst, aber Du solltest Dich vielleicht mal mit einem Anwalt und/oder der Rechtsberatung Deiner Rechtsschutzversicherung unterhalten, bevor Du hier von Schadensersatzansprüchen schreibst.

Aus einem Schreiben irgendeines x-beliebigen Anwalts zu irgendeiner x-beliebigen Sache entstehen definitiv keine Schadensersatzansprüche.

fjmi
17.07.2007, 19:02
nötigung zur zahlung von diensten die nicht in anspruch genommen wurden? selbst ein antwalt oä weil du das mit dieser sicherheit sagen kannst?

ich würde auf jeden fall mit meiner rechtsberatung auch über dieses thema sprechen, spätestens dann erfahr ich eh möglichkeiten und erfolgschancen.

Enolam
17.07.2007, 21:34
Kein Anwalt, aber:

Nötigung ist ein Straftatbestand, die persönliche Freiheit wird dadurch geschützt. Konkret wird die Freiheit geschützt, seinen eigenen Willen auszuüben.

Das ist 1000%ig bei einem Mahnbescheid bzw. einer Rechnung eines Anwaltsbüros nicht der Fall.

Um mal hier die Kurve zum Thema zu bekommen:

- In der Regel hat jemand freiwillig eine Seite angesurft.
- In der Regel hat jemand freiwillig seine Daten dort hinterlassen.
- In der Regel ist dieser Jemand darüber im Unklaren geblieben, dass er zahlen muss.
- In der Regel erhält dieser Jemand eine Rechnung bzw. einen Mahnbescheid durch einen Anwalt.

Wie man dann vorgehen kann wurde hier ja schon zur Genüge beschrieben.

Nach Nötigung und Schadensersatz sieht das aber so oder so nicht aus.

Fairy Ultra
18.07.2007, 07:16
Die Kanzlei AUER WITTE THIEL betreibt unter anderem Forderungsinkasso und hier das so lustige Mengeninkasso. Ob die Forderung an dich berechtigt ist oder nicht, interessiert vorrangig nicht, das wird ggf. vor Gericht geklärt und die Beweislast liegt bei dir ! Die Kanzlei AUER WITTE THIEL hat einen Inkassoauftrag und den ziehen sie durch. Die Kosten hierfür gegen zu deinen Lasten und glaub mir, das ist nicht wenig. Eine Hauptforderung von € 73,30 kann sich mit Inkassokosten locker auf € 200-300 summieren, das zu Recht und völlig legal. Neben HR obliegt mir auch die Leitung des Mahn- und Klagewesens, so habe ich hier Einblick in die Materie. Ich kann dir aus eigener Erfahrung nur raten, schleunigst einen Anwalt aufzusuchen.

AUER WITTE THIEL sollten dir deshalb wirklich Kopfzerbrechen machen und den Satz "aber ich werde auf den brief nicht reagieren und sehen was passiert" würde ich an deiner Stelle schleunigst revidieren. Was passiert denn ? Nach Ablauf der Frist bekommst du einen gerichtlichen Mahnbescheid, danach erfolgt die Vollstreckung desselben, ggf. per Gerichtsvollzieher. Zahlst du immer noch nicht, Lohnpfändung (sofern möglich).


Ingesamt Schwachsinn.
Die Gebühren von Inkasso sind in der Regelüberhöht und nicht haltbar.(wenn man wiederspricht)

Sollte ein Mahnbescheid gestellt werden-> einfach wiedersprechen
Dann muss geklagt werden.

UND SIE MÜSSEN ES DIR NACHWEISEN.

Mein Tipp ignorieren. (garnicht erst kontakt aufnehmen)
(Da sie dann wissen das sie jm gefunden haben)

Dies Empfiehlt nebenbei auch mein Rechtsprof. (bei nicht gerechtfertigten Forderungen wohl gemerkt)
Eine Rechtschutzversicherung sollte heute allerdings jeder haben.
------------------

als nächstes kommt vielleicht noch eine überhöhtere Forderung um die Leute dann mit der "drohenden" hohen Geldstrafe einzuschüchtern.

CHEE KO PEK
18.07.2007, 08:05
Hi,

dieser fred ist den festplattenplatz, auf dem er gespeichert ist, nicht wert. Ein aufstand aufgrund belangloser mahnpost vor irgendwelchen internet unternehmen, unglaublich.

Ich fasse das mal fuer alle vom lande und extra zum mitschreiben zusammen:

a) brief oeffnen und lesen, und zwar vom anfang bis zum ende
b) gehirn einschalten und ueberlegen, ober der erinnerte tatbestand mit dem im brief dargelegten uebereinstimmt. im einzelnen bedeutet das folgendes: (i) wollte ich am soundsovielten mit dem unternehmen x einen vertrag ueber eine kostenpflichtige leistung abschliessen? war ich mir also im fraglichen zeitpunkt uebner die essentialia negotii (wesentlichen vertragsbestandteile) im klaren, was voraussetzt, dass mir zumindstens der leistungsgegenstand und der preis bekannt war.
c) lautet die antwort ja, dann besteht eine leistungspflicht und die forderung sollte zuegigst beglichen werden (es sei denn, es sprechen andere gruende dagegen)
d) ist die antwort nein, wird die mahnung ignoriert und das mahnschreiben abgeheftet.
e) zum zwecke der beweissicherung sollten die agb des unternehmens sowie die relevanten seiten des internetangebotes kopiert und sicher abgespeichert werden.
f) ich habe fertig

Jeder weitere diskussionsbeitrag eruebrigt sich. alle betroffenen sollten sich ernsthaft die frage stellen, ob fuer sie tatsaechlich eine zahlung in betracht kommt, bloss weil die andere seite penetrant nervt und mahnbriefe versendet (sollte jetzt auch nur einer mit ja auf diese frage anworten, werde ich selbst damit beginnen, massiv mahnbriefe zu versenden, denn genau das ist die masche).

Abschlussinfo:

Inkassounternehmen haben keine vollstreckungsmacht, kommen nicht nach hause
Gerichtsvollzieher werden nur taetig, wenn ein vollstreckbarer titel in der welt ist und die kosten der vollstreckung gedeckt sind (letztere muss der glaeubiger naemlich aus eigener tasche vorschiessen), kommen nur nach hause, wenn genannte voraussetzungen erfuellt sind
vollstreckbare titel , die hier eine rolle spielen, sind das rechtskraeftige urteil (nicht rechskraeftig reicht, wenn es fuer vorlaeufig vollstreckbar erklaert wurde) und der vollstreckungsbescheid

abgesehen von einem fall, der aber verloren wurde, hat noch keiner diese unternehmen derartige verfahren angestrengt. grund: gehoert nicht zum plan, die erwaehnung dieser verfahren hier dient der reinen information.


cheers

knuddelboerin
27.08.2007, 10:59
:DHallo, ich hab heute eine email bekommen von matthias brandes. ( Junk-Mail ) ich soll die Zahlung überweißen. ( 2037,53,- ) Wenn nicht geht das zum Gericht, ich habe das letzte Schreiben am 31.10.06 erhalten, was will der Idiot?

Ralf B.
27.08.2007, 12:54
einmal googeln "matthias brandes" wohl sehr seriös dieser RA :D

http://d4o-forum.gamigo.de/archive/index.php/t-35131.html

lefty2909
27.08.2007, 18:26
Guten Tag
Ich habe heute Post von Herrn Brandes bekommen .
Von mir will er 139,26 Euro haben.
Da ich mir keiner Schuld bewusst bin wollte ich anrufen, habe aber nach 6min aufgelegt.( Warteschleife)
Nun der Blick in die gelben Seiten zeigte ,dass es zwar einen RA Brandes gibt aber nur einen Thomas Brandes der allerdings in der Mönckeberg Str 17 und nicht in der 19 ansässig ist . Ich gehe davon aus , dass dieser Typ den Namen missbraucht und sich so an unser Geld schmeisst.
Ich werde nicht auf das Schreiben reagieren und erwäge Strafanzeige.
Desweiteren werde ich versuchen richtigen RA Brandes zu informieren.

Mir fällt echt nichts legales mehr zu diesem Typ - diesen Leuten ein .


Also Leute lasst euch nicht das Geld aus der Tasche ziehen.


Gruß Lefty2909

hummerfisch
27.08.2007, 19:13
Es gibt leider immer mehr (schlechte) Anwälte, die in ihrem Beruf nix werden und so einfach versuchen über Internetsachen an ihr Geld zu kommen. Da gab es schonmal irgendwann eine DoKu von Monitor (glaube ich zumindest, das es Monitor war) drüber. Leider ist es so, das wohl unsere Gesetze immer noch so schlüpfrig sind, das diese "netten" Herren bzw. auch immer mehr Damen im Internet machen können, was sie wollen. Es ist an der Zeit, das unser Staat diesen "netten" Zeitgenossen mal einen Riegel vorschiebt. Was die da teilweise abziehen, ist echt unter aller S**!:grr

knuddelboerin
29.08.2007, 10:51
hallo, ich habe den lieben namen vom rechtsanwalt sofort in google eingegeben, da steht ja wohl einiges drinne, über den. ich habe die email gelöscht, dort angerufen und gesagt mit der junk-mail von ihnen werde ich mir den po abwischen und runter spülen, guten tag noch. die spinnen doch alle. :evillol

hoellenhund
11.09.2007, 19:23
Hallo Ioconiz,

Mir schreibt dieser Anwalt auch Briefe, mein Anwalt hat mir geraten diese nicht zu öffnen und sie postwendent ohne zu frankieren zurück zu senden, das Porto bezahlt dann dieser Herr Brandes.

Ich habe übrigens bei der Kripo eine Anzeige wegen Betrugsversuch eingereicht, das sollten eigentlich alle tun, die solche Briefe erhalten dann würde sich im Internet warscheinlich entlich was gegen solche Leute bewegen.

Uebrigens habe die richtige Anschrift von Herr Brandes,

Seine Kanzleianschrift lautet: c/o Mielke Sonntag pp, Mönckebergstr. 19, 20095 Hamburg.
http://www.msbh.de/

Telefonisch kann man Ihn ebenfalls über die Kanzlei Mielke Sonntag erreichen, er arbeitet dort.

Mfg. hoellenhund

thatslife
16.10.2007, 11:21
Hui

ganz schön viel nonsens der hier verbreitet wird...

eins vorweg, ich habe gut n halbes jahr bei auer witte thiel (awt) gearbeitet... ich weiß also wovon ich spreche... und bin einfach der meinung mal MEINEN senf dazugebn zu müssn und meine sicht der dinge mal darzustelln...

@walther leute wie du gehörn für ihre dummheit doch schon eher verhaftet... der einzige der sich lächerlich macht das bist du und zwar genau für deine dämlichen parolen die du hier durch die gegend gröhlst...

hier muss niemand in irgendeiner for die ohren steif halten...

mein rat an euch:

bevor ihr im inet, wo auch immer eure daten eingebt lest doch einfach mal die agb....
und überprüft ob die site auf der ihr euch euch befindet auch ne erklärung in sachen datenschutz abgibt und ob ihr persönlich die site für vertrauenswürdig haltet...

wenn ihr ein abo abgeschlossen habt (und sei es aus dummheit die agb bzw das worauf ihr geklickt habt nicht gelesn zu habn) dann seid ihr zahlungspflichtig ob euch das passt oder nicht!

habt ihr hingegen kein abo abgeschlossen (oder wart nie auf der entsprechenden site) und seit euch dessen 1000% sicher so braucht ihr weder einen anwalt bemühen noch euch großartig bei irgendwelchen verbraucherzentralen/anwaltskammern beschwern und auch nicht völlig sinnfrei irgendwelche hasstiraden in irgendwelchen foren posten sondern schreibt einfach kurz ne mail an awt in der ihr erklärt kein abo abgeschlossen zu haben... DENN auch awt kann nix dafür wenn ein unbekannter dritter eure daten missbraucht!

für gewöhnlich lässt man euch dann nochmal einen verbindungsnachweis zukommen den ihr am besten nochmal überprüft ob das auch wirklich nicht eure ip ist/war..
dann schreibt ihr am besten nochmal das ihr nach wie vor der meinung seid nichts abgeschlossen zu haben. damit hat sich die sache für euch (im normalfall) erledigt.. (wenn es denn wirklich nicht eure ip ist)
anz gegn unbekannt wegn betrug geht raus und fertig

allgemein hierzu noch:

bedenkt einfach, am anderen ende der leitung (oder die person die eure email empfängt) ist auch nur ein mensch und möchte in einem normalen umgangston behandelt werdn...
wörter/aussagen wie ihr blödn arschlöcher/wixer/penner etc sind NICHT freundlich, tragen nicht zu einer ordentlichen kommuniktation bei wie sie zur klärung einer solchen angelegenheit nun einmal nötig ist... und außerdem sind sie im endeffekt auch eher kontraproduktiv und verschwenden eure sowie auch die zeit der mitarbeiter von awt!

wenn ihr ein bestehendes abo fristgerecht gekündigt habt und es auch nachweisen könnt (kündigungsbestätigung vom anbieter oder einschreibn an den anbieter wenn dieser auf email nicht reagiert...) seid ihr im übrigen auch nicht zahlungspflichtig, wer dafür bezahlt ist selbst schuld.. awt erhält die info euer vertragsverhältnis betreffend vom anbieter der dienstleistung die ihr bestellt habt..ob diese stimmen kann awt nicht überprüfen!

Hinsichtlich der kündigung eines vertragsverhältnisses liegt die beweislast auf eurer seite. habt das einfach bei etwaigen kündigungen immer im hinterkopf und fordert eine bestätigung eurer kündigung an... wenn diese nicht kommt müsst ihr SELBST euch um eine ordentliche beweisführung kümmern (einschreiben etc)
außerdem sei noch erwähnt.. wenn ihr keinen vertrag abgeschlossen habt, braucht ihr ihn auch nicht zu kündigen.


zum thema beweispflicht noch was...

die beweislast liegt immer bei dem der was habn will und nicht umgekehrt! der gläubiger muss nachweisen dass der (angebliche) schuldner ihm den betrag auch tatsächlich schuldet (eine ausgestellte rechung ist für eine ordentliche beweisführung nicht umbedingt ausreichend)

für walther sei auch noch mal angemerkt das awt mit sicherheit 99% aller prozesse gewinnen WÜRDE wenn sie denn für jeden ihrer kleinstschuldner ein mahnbescheid erwirken würden was sich aber einfach aus wirtschaftlicher sicht nicht lohnt.. es ist ja nie vorher klar ob der schuldner am ende überhaupt bezahlen kann...

[Abschließend möchte ich nochmal anmerken dass es sich bei diesem Post um allein MEINE Meinung/Erfahrungen handelt die ich bei awt gesammelt habe und nicht um ein offizielles Statement von awt!]

gr

Ralf B.
16.10.2007, 13:36
...am besten nochmal überprüft ob das auch wirklich nicht eure ip ist/war..Fragt sich nur, wie man das überprüfen soll, welche IP einem gerade zugewiesen wurde. Viele wissen ja noch nichtmal mit welcher IP sie jetzt gerade online sind. Loggt Windows denn IPs mit?

Nigigo
16.10.2007, 13:46
Ich sehe es auch so wie "thatslife" !

Selbst ich überfliege immer bevor ich was bestelle oder so was die AGBs ...
Allerdings muss ich auch sagen, das das Telefon immer noch besser ist als eine E-mail, per E-mail kann man keinen anschreien wenn einem danach ist ^^

In diesem Sinne

Screemon
16.10.2007, 21:47
Das erinnert mich einen Fall, den ich auch hatte!
Ich soll mich mal angeblich bei simsen.de angemeldet (vorher nie die Seite gesehen) haben und einen Betrag in Höhe von ca 120 Euro zahlen. Damit könnte ich angeblich eine bestimmte Anzahl im Jahr SMS schreiben und den Betrag müsste ich immer im Vorraus zahlen... O.o

Ich erkundigte mich im Internet und stellte fest, dass ich nicht alleine bin und dass diese Firma solche Betrügereien oft abzieht. Aber da es bekanntlich genug Dumme gibt, die aus Angst oder Unwissenheit trotzdem zahlen und solche Firmen erst am Leben erhalten und vor allem Reich machen, habe ich doch gleich dort angerufen und erstmal eine Frau am Telefon angegriffen usw...
Die war plötzlich total ängstlich und habe gelogen "die Firma sei siriös", ich sprach darüber das ich die Betrügereien im Internet von vielen Leuten bestätigt bekommen habe und habe genug herausgefunden.
Sie sagte Sie würde von nichts wissen (kann ja sein, vielleicht wieder nur so eine Art CallCenter-Arbeitering).
Ich habe gesagt ich werde nichts zahlen und gleich die Polizei und mein Anwalt anrufen, dies wollte die mir erst ausreden. Als ich Sie aber gefragt habe, wie denn meine Handy-Nummer sei, mit der ich mich angeblich angemeldet habe um diesen "SMS-Service" zu nutzen, hat die natürlich nicht sagen können... war ja klar... ^^
Am Ende habe ich auf jeden Fall nichts gezahlt und habe für die Polizei eine "eideststaatliche Erklärung" unterschrieben und die Polizei hat sich dann mit dem Fall beschäftigt. Die wollten IP-Nummer etc... herausfinden und ob die zu mir gehört.

Heute ist dies ca. 2 Jahre her und ich habe bis heute auch nichts zahlen müssen ^^


Fazit:
Einfach nichts zahlen und im Zweifelsfall im Internet kundig machen. Bei Verdacht oder Mahnungen einfach Polizei/Anwalt miteinschalten, schon bekommen die Betrüger es mit der Angst zu tun und man muss plötzlich nichts zahlen ^^

thatslife
17.10.2007, 13:40
die agb nur zu "überfliegen" reicht nicht immer, häufig steckt der teufel im detail das man beim ersten überfliegen gern auch übersieht... Seriöse anbieter werden euch aber über die wesentlichen/relevanten bestandteile des vertrages auch in "normalen" deutsch kurz und fündig informieren und diese nicht in den agb verstecken..

sag ma white wen magst du am tel anschreien? O.O

@Screemon

nicht immer sind die firmen die betrüger sondern all zu häufig auch die betrogenen... bevor du also gleich einen unglaublichen hass gegn diese "bösen" firmen entwickelst bemühe dich doch einfach um klärung der sache mit den betroffenen firmen (oder wenn es schon beim inkasso is mit denen)... kooperation bringt hier dir als auch den betroffenen firmen mehr:

1) dir erspart es eine menge ärger und zeit (anwalt/polizei/mahnungen etc...)

und

2) du hilfst den ehrlichen firmen die ja auch nur betrogen wurden den betrüger vll noch
ausfindig zu machen und zur verantwortung zu ziehen denn dieser hat ja auch dir geschadet (deinen nerven und möglicherweise dich sogar beklaut - deine vll gerade gute laune^^)

es gibt im inet sicherlich auch eine menge schwarzer schafe und betrügerischer firmen mit fragwürdigen methoden.. das mag einfach an der größe des mediums liegen als auch daran dass man sich hier besonders gut verstecken kann..

ABER anstatt uns vom inkasso anzuschrein/beleidigen oder gar zu bedrohen (was nicht gerade selten vorkommt..) bleibt doch einfach sachlich...
WIR können für euer problem nämlich am wenigsten! und ob unsere klienten immer im recht sind können wir auch nicht überprüfen wir verlassen uns eben darauf was diese uns mitgeteilt haben.

es kommt durchaus auch nicht selten vor dass menschen sich bei einem servicedienstleister anmelden, sich voll darüber im klaren sind dass sie gerade einen vertrag abgeschlossen haben und einfach aus der laune "ich hab kein bock das zu bezahlen" heraus nicht bezahlen, dafür gibt es inkasso denn diese leute schaden den ehrlichen firmen!


@ralf

meines wissens loggt win keine ips, am besten issses immer noch sein kopf einzuschalten nachdenken hab ich ein abo abgeschlossen oder nicht :)

gr

Suxxess
17.10.2007, 18:33
Ich sags mal so, seriöse Firmen haben es nicht nötig die entstehenden Kosten ins Kleingedrucke unterzubringen. Solche Angebot wo man nur seine Daten eingibt und den Dienst sofort nutzen kann, zielen doch darauf ab dass z.B. die Kinder sich anmelden weil da z.B. steht 10 SMS gratis* (*Im ersten Monat danach xx € im Abo).

Der Kunde soll das Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an den Anbieter schicken (+ Vorkasse zahlen)... . Fertig Problem gelöst, damit ist sichergestellt das der Kunde im völligen Bewusstsein diesen Vertrag eingeht. Sollte der Kunde dann die Monatsgebühren nicht bezahlen ist das natürlich ein Fall für's Inkassobüro.

Und wenn das erste Schreiben was man bekommt gleich vom Anwalt kommt, was für ein Licht wirft das denn auf die Firma? Jede Firma mit berechtigten Forderungen schickt doch erstmal eine ordentliche Rechnung. Wenn das erste Schreiben vom Anwalt kommt, dann hat das doch sofort den Anschein unseriös zu sein. Meistens steht dann auch noch drin, zahlen sie innerhalb von 3 Tagen folgenden Betrag ansonsten verklagen wir sie mit einen Streitwert von 10.000 €.

Seien wir doch mal ehrlich es gibt sehr viele schwarze Schafe, sowohl Kunden als auch Anbieter. ( Von dem ganzen Spam im E-Mail Ordner noch abgesehen. ) Dann wird man natürlich gerne in einen Topf geworfen.

Du hättest vorwegnehmen sollen, dass ein Inkassobüro die Forderungen nicht prüft sondern einfach stellt. Und somit gar nicht im Vorwege prüfen kann ob die Forderungen wirklich berechtigt sind oder nicht. Es gibt natürlich auch viele "Kunden" die nicht "zahlungsunfähig" sind, sondern nur "zahlungsunwillig"... :rolleyes

Ich bleib dabei, seriöse Anbieter lassen sich den Vertrag schriftlich zukommen und fangen dann erst mit der Leistung an. Dann wird es zwar immer noch Zahlungsunwillige geben, aber dann hat man den Vertrag schwarz auf weiss und muss nicht mit irgendwelchen IP's kommen. Oder ist doch ihr Pech wenn sie ihre Kinder nicht beaufsichtigen, offener W-Lan Punkt..selbst Schuld. u.s.w.

lefty2909
17.10.2007, 19:38
Hallo

lange Rede kein Sinn. Es gibt kein Geld....

@ thatslife
Du klingst sehr frustriert und ich glaube nicht , das Du ausgerechnet in diesem Forum Leute findest, die Dir ohne Vorbehalte zustimmen.

Sicherlich könnt ihr nichts dafür wenn ihr in einem Inkassounternehmen mit wütenden Schuldnern kommunizieren müßt und meist sind die Personen selbstverschuldet in diese Lage geraten.
Ist das die richtige Plattform für Dich?


Danke ....
Gruß Lefty

thatslife
22.10.2007, 10:35
Was machst du in nem Forum lefty wenn du nicht diskutieren möchtest? Niemand muss mir zustimmen - wär ja furchtbar wenn wir alle die gleiche Meinung hätten..
Ich geb mein Kommentar eben da ab wo drüber geredet wird und das is unter anderem auch hier! Frustriert bin ich keineswegs...

@suxx

das moderne medium internet ermöglicht auch völlig seriöse vertragsabschlüsse online :)


gr

masteruser
22.10.2007, 17:52
Wie die Betrxxxxer Kunden bekommen.

Beispiele : xxxxxx.xx

Diese Firma gibt sich sehr seriös, auf der Anmeldeseite komplett
alle Bedingungen und Kosten aufgeführt, mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht.

im Gegensatz zu "ichwillpornos.xx"

Hier ist der Kostenhinweis wieder einmal typisch versteckt.

Was haben nun beide Seiten gemeinsam? (Seiten nur als Beispiel genannt)

Es gibt im Internet viele Seiten mit kostenlosen Gewinnmöglichkeiten wie Gewinnbote.xx oder viele andere . Dort trägt man seine Daten ein und nimmt an unzähligen angeblichen Gewinnspielen teil.

Irgendwann bekommt man ein Email das man entweder etwas gewonnen hat , oder ein Angebot für eine kostenlose Dienstleistung. Ein Klick auf den Link in dieser Email reicht, und man ist mit Name und Anschrift bei dem sogenannten Service angemeldet ohne Kostenhinweis.

Beispiel unten. Es reicht nur dem Link zu folgen und schon ist man kostenpflichtiges Mitglied ohne es zu merken, wenn man nicht innerhalb 3 Tagen wiederruft, dieses Widerrufsrecht steht aber nur auf der Portalseite. (bez. sich auf das Bespiel unten )

Wiederruft man nicht, hat man nach 14 Tagen eine kostenpflichtige Mitgliedschaft an der Backe, die Rechnung folgt umgehend.

Allerdings ist diese Vorgehensweise nicht rechtens, Zahlungsaufforderungen wiedersprechen und den Rest in den Spamordner. Die Abozocxxer werde noch ein paar Mahnungen senden, und irgendwann ist Ruhe in der Truhe.



Hallo xxx

Vielen Dank für die Teilnahme beim letzten Gewinnspiel. Leider hattest du da kein Glück, aber das kann sich ja schnell ändern.

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thatslife
22.10.2007, 23:18
Hierbei wurde kein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen folglich musst du auch nichts widersprechen.. oder gar bezahlen..
Solche "Firmen" sind auch zumeist keine Kunden von Inkassounternehmen sondern schlicht und ergreifend Betrüger, die es leider im Inet zuhauf gibt


gr

RaiseHell
30.10.2007, 02:47
Was ich nicht verstehe ist, wie diese kriminellen Individuen auch über längere Dauer hinweg aktiv sein können.

Insofern stellt sich mir also die Frage, ob es nicht doch sinnvoll sein kann, Strafanzeige wegen Betrugsversuchs zu erstatten. Wenn jeder diese Mahnungen ignoriert, dann haben die natürlich freie Hand, ziehen weiter ihre betrügerischen Machenschaften durch und können munter weiter Leute terrorisieren, was wiederum bedeutet, dass sie weiter Kohle damit verdienen.

hapelo
30.10.2007, 21:28
Auch wenn dieser Thread sich schon über eine Spanne von mehr als 1,5 Jahren streckt, fällt mir doch auf, dass ausgerechnet hier ungewöhnlich viele Newbies Beiträge bezüglich schlechter Erfahrungen erstellen, und sich dann nie wieder melden. :rolleyes

Pitbiker
31.10.2007, 22:35
...würde an Deiner Stelle erst zur Polizei gehen; vielleicht geben Dir die irgend etwas mit(zB. deine Anzeige in schriftlicher Form) die Du dann als Kopie mit schicken kannst. Gleichzeitig würde ich,wenn Du schon mal auf dem Polizeirevier bist, Anzeige wegen Nötigung gegen diese Fa. stellen. :cool


Hab' wohl schon geschlafen; hab' nicht gesehen das die Sache schon etwas älter ist.

thatslife
01.11.2007, 23:43
Tja irgend muss ma halt seine Meinung ablassen...
anmelden schreibn un wieder weg

lool

2006
10.11.2007, 16:35
in meinem bekannte kreis haben 4 leute solche schreiben erhalten.

kurz :

1. ignorieren
2. kein inkasso büro kann einem was anhaben
3. es sei man-n ist selber schuld
4. seit letzten sommer ist bisher nix mehr passiert die sache ist erledigt.

leider gibt es immer wieder welche, die darauf reinfallen und zahlen das ist gut für diese abzocker.

ansonsten muss man keine panik haben und sich den kopf zerbrechen, wenn man nichts gemacht hat braucht man auch nichts zahlen.


gruss

2006

und3r
07.12.2007, 17:17
wenn alle nach dem motto "Wenn jeder an sich selbst denkt ist an jeden gedacht" leben passiert sowas leider... :freak

highlight11
12.12.2007, 07:25
musst du dir keine sorgen machen ! Ich habe es auch erhalten und zwar stand da 199 € oder so -_-
einfach lächerlich... es waren irgendwelche deppen die deine daten angegeben haben o.ä.
ich habe da angerufen kommt nur mailbox oder ist besetzt reine verarsche es ist jetzt fast ein jahr hier und nix passiert wird auch nix passiert...

Marco1972
19.12.2007, 14:31
Hallo ich habe seit graumer Zeit keine E-Mail mehr von Auer Witte und Thiel erhalten bis zum 18.12.07 eines noch vorweg die Herren haben zu letzt nur noch via E-Mail gedroht Briefe habe ich seit langen nicht erhalten.
In der letzten Mail Kündigten sie an das sie Nun meine Akte der Rechtsabteilung übergeben hätten um das Mahnverfahren einzuleiten, das war irgendwann im Frühjahr 07. Da ich aber bereits in mehreren Foren gelesen hatte einfach nicht zu reagieren habe ich dies auch getann. Mit dem Ergebnis das ich am 18.12.07 folgende Mail bekam:

wir teilen Ihnen mit, dass wir die Erwirkung des Vollstreckungstitels gegen
Sie im automatisierten
Mahn- und Vollstreckungsverfahren bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht
nun eingeleitet haben.

Sobald uns der Vollstreckungstitel vorliegt, werden wir diesen an den für
Sie zuständigen
Gerichtsvollzieher weiterleiten.

Diese Maßnahme können Sie nur noch durch eine umgehende Zahlung i.H.v. EUR
53,00 abwenden!

Mit freundlicher Empfehlung

Auer Witte Thiel
Rechtsanwälte
Prozessabteilung

Jetzt mache ich mir doch etwas sorgen den wer möchte schon den GV vor der Tür stehen haben. Was soll ich tun ? jetzt doch in den Sauren Apfel beissen und den Betrag Zahlen? oder weiter abwarten? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Ralf B.
19.12.2007, 21:14
Wenn der gerichtliche Mahnbescheid kommt, sofort Widerspruch einlegen! Ein Gerichtsvollzieher kommt noch lange nicht zu Besuch! Da muß erstmal eine Gerichtsverhandlung passieren und der Richter dich für schuldig befunden haben!

Marco1972
20.12.2007, 01:18
Danke für die Antwort, na dann werde ich das mal so machen und mal schauen wie weit die das treiben.:king

Relict
23.12.2007, 15:02
Außerdem, wenn der GV kommen sollte, könnteste immer noch zahlen und/oder mindestens mit ihm verhandeln. Der beißt nicht. :D

Nicht-Natan
23.12.2007, 19:56
Wenn der gerichtliche Mahnbescheid kommt, sofort Widerspruch einlegen! Ein Gerichtsvollzieher kommt noch lange nicht zu Besuch! Da muß erstmal eine Gerichtsverhandlung passieren und der Richter dich für schuldig befunden haben!

Nö, muß nicht. Ich hatte schon des öfteren Besuch von diesen Herren, weil ich einfach vergessen hatte eine Rechnung zu bezahlen nach längerer Auslandstätigkeit. Eine Gerichtsverhandlung muß da keine sein.

masteruser
23.12.2007, 20:02
Wenn du einem Mahnbescheid nicht wiedersprchst kommt der VSB.
Und wenn du diesem nicht Widersprichst kommt der Vogel mit dem Ei.:evillol

Was anderes ist bei Behörden ( Arbeitsamt / Rundfunkanstalt / Rathaus ).
Wenn du einem Gebührenbescheid (unberechtigter) nicht widersprichst, wird die Forderung gültig und irgendwann kommt ein Vollstrecker.

WaltherDA
29.12.2007, 12:06
So, nach längerer Abstinenz melde ich mich auch mal wieder zu Wort. Zuerst möchte ich auf die Post´s von Thatslife eingehen:


Also, auch wenn Du schreibst, Du seist nicht frustriert, hat es aber auf mich genau diesen Eindruck gemacht. Ich finde es natürlich gut, auch mal die Gegenseite zu hören, aber wem willst Du denn erzählen, dass AWT das arme Unschuldslamm ist und überhaupt nicht weiss, ob die Forderungen von auftraggebenden Firmen auch tatsächlich der Wahrheit entsprechen?? Jetzt mal im Ernst, aber wenn eine Kanzlei wie AWT nicht weiss, wen sie vertritt, finde ich das schon recht seltsam. Und AWT verdient auch ziemlich gut daran, deshalb möchte ich jetzt hier auch keine Moralpredigt halten, weil wenns die nicht machen, dann kommt eben eine andere Anwaltskanzlei.
Zum Thema Seriös/ Unseriös, AGB´s lesen, eigene Dummheit usw.pp........Das sind doch genau die Punkte, die sich Firmen wie Flirtfever zu Nutze machen und aufgrund des Kleingedruckten auf Beutefang gehen. Und das ist meiner Meinung nach hochgradig unseriös. Und jetzt rate mal, welcher Eindruck von AWT entsteht, wenn die eine solche Firma vertreten?? Gut, da liegt die Antwort wohl auf der Hand.
Ich kann verstehen, dass Du natürlich gegen den Grossteil der Posts hier im Forum argumentierst.
Du warst bei AWT nicht zufällig in der Abteilung, die sich den ganzen Tag mit so Leuten wie mir rumquälen musste und hast deshalb die Kanzlei gewechselt??
Aufgefallen ist mir, dass Du sehr schnell auf etwaige Beleidigungen eingehst. Wie sagt man so schön?..Der getroffene Hund bellt. Das scheint ja wohl öfters vorzukommen, dass der ein oder andere Schuldner ein wenig ungehalten reagiert. Aber was erwartest Du denn, wenn Du bei einem Inkassobüro arbeitest? Eine Verkehrspolitesse, die Falschparker aufschreibt, ist sich ja auch im Klaren, was auf sie zukommt. Und da macht bekanntlich der Ton die Musik. Wenn mir durch AWT direkt mit Prozess und Gerichtsvollzieher gedroht wird, dann bin ich auch nicht mehr freundlich.

Seriöse Verträge kann man im Internet sicherlich abschließen, aber bitte versuche nicht, die Vorgehensweise von Flirtfever und anschließend AWT schön zu reden. Es ist doch genau darauf ausgelegt, dass die Leute i.d.R. die AGB´s nicht lesen und somit in die Schuldenfalle treten. Wenn man von jeder Seite oder neuen Programmen die AGB´s lesen würde, dann wäre man den ganzen Tag nur mit Lesen beschäftigt.

Meine Einstellung wird sich in keinster Weise ändern. Ich zahle nicht, warte ab und zur Not muss es eben vor Gericht gehen, auch wenn es nur um die 110 Euro sind.

Brigitta
30.12.2007, 00:14
Da sich immer gleiche Anfragen im Forum häufen, dient dieser Thread ab sofort als Sammelthread für
"Post vom Anwalt, STA und Co".

Threadregeln
Anfragen bitte mit ausführlichen Informationen, sachlicher Schilderung des Falles und mit Fakten.
Antworten bitte genauso sachlich und auf die geposteten Fakten bezogen.
Rechtsberatung kann und darf nicht gegeben werden.
Im Besonderen ist dieser Artikel zu beachten: Internetrecht und Moderation (http://www.computerbase.de/artikel/hardware/netzwerk_internet/2007/kolumne_internetrecht_moderation/)
Halbwissen, unsachliche Spekulationen und ständige Wiederholungen werden Kommentarlos versenkt.

snaapsnaap
12.01.2008, 13:00
Mir wird vorgeworfen ich hätte die Datei "Call.Of.Juarez.German.AlcoholCloneDVD-OPIUM.part1.rar" illegal heruntergeladen/bereitgestellt zu haben. Es wird kein Programm genannt aber das ich ein P2P Netzwerk genutzt haben soll. Ich muss eingestehen das ich es auch gemacht habe und ich denke die Zeit würde auch stimmen "17.09.2006 23:16:29". Deshalb soll ich nun insgesamt 450€ zahlen, 300€ für den Mandanten und 150€ für die Vergütung. Nun frage ich mich aber, ob es ihnen was bringt mich wegen eines Teils des Spieles zu ermahnen? Man erkennt ja schon nach dem Dateinamen das es aus mehreren Teiles besteht. Könnten die mir nachweisen das ich den Rest auch geladen hab? Desweiteren hab ich auch schon nach der Firma im Internet gesucht und fand schnell einige. Bei manchen was er wilkür bei manchen aber auch wahr. Was soll ich nun tun?

Einfach abwarten oder zahlen?

Spielkind
12.01.2008, 14:59
Ich muss eingestehen das ich es auch gemacht habe und ich denke die Zeit würde auch stimmen
Du räumst die Urheberrechtsverletzung ein. Urheberrechtsverletzung ist Diebstahl geistigen Eigentums.
Deshalb soll ich nun insgesamt 450€ zahlen, 300€ für den Mandanten und 150€ für die Vergütung.
K.A. ob das viel ist, aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, das du mit einem blauen Auge davon kommst.
Bei manchen was er willkür bei manchen aber auch wahr.
Ich mag die Abmahnmasche auch nicht. Die suchen sich, meiner Meinung nach, will fähige Opfer, die man mit Papier, Unterlassungserklärungen, Vorladungen, Gerichtsschreiben, usw. einschüchtern und letztlich melken kann.
Was soll ich nun tun?
Ich würde mich wenigstens rechtlich beraten lassen. Entweder von einem auf Internetrecht spezialisierten Anwalt oder aber vom Verbraucherschutz (k.A. ob die das wirklich machen). Solltest du dich zum Zahlen entscheiden, würde ich im Gegenzug eine 'Quittung' verlangen, das mit dem Begleichen der Forderung alle Folgen abgegolten sind.

Und ich würde es zukünftig unterlassen, urheberrechtlich geschützte Dateien mit Filesharingprogrammen anzubieten.

Daywalker1977
12.01.2008, 15:06
17.09.2006 oder meinst du 2007

Zimon
12.01.2008, 15:07
... Solltest du dich zum Zahlen entscheiden, würde ich im Gegenzug eine 'Quittung' verlangen, das mit dem Begleichen der Forderung alle Folgen abgegolten sind.

Haha, sowas kann dir diese Komische Kanzlei wohl kaum auhändigen, denn um weitere Maßnahmen kümmert sich der Staatsanwalt... Was die da an Geld berechnen sind deren "Kosten" dich ertappt zu haben, und dir den Brief zu schicken oder so ähnlich.

Das beste was du machen kannst, ist damit zu nem Anwalt zu laufen und dich beraten zu lassen. Das kostet zwar auch wieder, ist aber wohl mehr als angebracht.

buuge
12.01.2008, 15:12
also hab von nem kumpel was ähnliches gehört, der hat die sache so erledigt:

ihm wurd auch vorgeworfen ein game geladen zu haben. danach hat er sich das game gekauft (also quasi original). dadurch hatte er die original-cd/dvd und hat gesagt, dass er das nur zwecks einer sicherheitskopie gemacht hat und schließlich wurd ihm des auch abgenommen.

also kauf die das original game und sag, dass du das nur wegen einer sicherheitskopie geladen hast, wenn sie den beweis sehen wollen hast du ja die cd :>

Zimon
12.01.2008, 15:16
und die quittung ist von heute... ne is klar :rolleyes mal abgesehen davon, das das schlimme nicht ist, dass er es geladen hat, sonder eben über p2p beim laden gleichzeitig auch anderen usern zur verfügung stellt... von daher ist das was du da als lösung anbietest für mich eher bockmist, sorry.

buuge
12.01.2008, 15:18
also wenn ich ein game vor 1-2 jahre gekauft hätte, hätte ich keine quittung mehr... du etwa? also sowas hebe ich vll 2 wochen auf zwecks zurückgeben etc.... ist ja nix wo man garantie drauf hat :freak

Lord.Saddler
12.01.2008, 15:20
Dass du hier öffentlich die Schuld zugibst ist nicht sehr schlau... :rolleyes

Aber gut, ich würde dir raten dichauf dieser Seite mal genauer zu inforrmieren:

Abmahnwahn (http://abmahnwahn.dreipage.de/)

da steht genau wie du dich am besten verhälst. Nimm dir wirklich genug Zeit dich zu informieren. Nichts tun, oder einfach unterschreiben und bezahlen ist nicht unbedingt der beste Weg!

1668mib
12.01.2008, 15:31
Der Punkt ist, dass man sich ja vor allem der Verbreitung strafbar macht, und dass es sich hier lediglich um einen Teil des Ganzen handelt ist auch nicht relevant, weil nicht nur das Gesamtwerk dem Urheberrecht untersteht.
Da spielt es auch keine Rolle, ob man das Oriignal besitzt oder nicht.

buuge
12.01.2008, 15:34
@1668mib

stimmt, daran hab ich gar net gedacht, dass man ja, sobald man n teil hat, auch uploadet... hm dann wünsch ich dem TE mal viel erfolg oO

Metzlor
12.01.2008, 15:45
Die Justiz ist schon überlastet, wenn du nicht zahlen würdest, könnte es sein das der Staatsanwalt die Sache wegen geringfügigkeit einstellt. Allerdings könnten die auch Zivilrechtlich gegen dich vorgehen und da darf die sache nicht fallengelassen werden.

Allerdings wenn es zu einem Prozess kommt und du verlierst mußt du sofort einige 1000 € zahlen.

Ich würde es auf jeden Fall versuchen aussergerichtlich zu klären, ob das jetzt mit den 450 € oder ob du dir was einfallen lässt ... ist deine Sache. Wenn du WLAN hast, könntest du behaupten das du es nicht warst und sich wohl jemand in dein Wlan eingeloggt hat, ist aber natürlich auch etwas naja. Dann könnte es auch zu einer Haudurchsuchung und beschlagnahmung deines PC`s kommen, was dir vlt. noch mehr Schaden einbringt, falls du noch mehr Urheberrechtlich geschütztes Material auf der Festplatte hast!

snaapsnaap
12.01.2008, 15:48
Naja, wenn ich die 450€ zahlen würde und alles vorbei wäre, könnte man es sich wirklich überlegen, nur weiß ich nicht ob da noch was kommt, kann ja sein das die dann denken "bei dem is was zu holen also nur weiter..."

Aber wie man hier sieht http://abmahnwahn-dreipage.foren-city.de/topic,7,60,-abmahndaten.html stehen etliche andere auch mit dem Problem da und laut einem Freund meinte er eine Massenabmahnung verboten sei und wenns schon fast 10 sind ,dann ist das doch kein Einzelfall mehr, außerdem meinte er die Provider geben ihre Daten nur in Fällen raus wo ein erhöter Verdacht besteht, wegen einer Datei sei es kaum lohnenswert, erst ab 50 oder mehr.

Und wenn sie nun vor Gericht gehen wollten, würden sich auf einmal zahlreiche andere Nutzer melden weil sie den selben Brief bekommen haben und dann hätte S&W wieder ein Problem oder nicht?

Und nein ich hab kein WLAN, aber der Anschluss gehört meinem Vater, er bezahlt ihn!

ICEKALT
12.01.2008, 15:49
Selbst wenn er sagt, es war jemand in seinem Wlan drin bringt ihm das garnichts. Hab mal einen Bericht gesehen, bei Akte war das glaube, da war das selbe nur mit Kinderp****. Und im Endeffekt haftete der Anschlußinhaber, selbst wenn sich einer übers Wlan verbunden hat und die Straftat begangen hat (in dem Bericht war es auch so). Deswegen muss man das Netzwerk so sichern, dass keiner reinkommt.

Edit: Es sein denn er hat sich wirklich reingehackt, aber das beweise mal...

Pipe_Zero
12.01.2008, 15:53
Vielleicht hilft dir das etwas:

http://golem.de/0712/56639.html

snaapsnaap
12.01.2008, 16:11
Nun hab mal einen gefragt und der meinte seiner sähe ähnlich aus, wird bestimmt ein Serienbrief sein meinte er und deshalb auch rechtswidrig. Steht ja in der News das eine Standardisierung unerlaubt sei, weil das Persönlichkeitsrecht verletzt werde.

xxxx: stimmt schon aber er versteht ja weniger davon

xxxx
12.01.2008, 16:19
@snaapsnaap wenn der Anschluß auf deinen Vater läuft müsste er ja die Abmahnung gekriegt haben oder?

zonte
12.01.2008, 16:29
Mittlerweile isses so, dass du selber deine Unschuld beweisen musst. Denn seit dem 1.1.08 ist da nen neuen gesetz in Kraft, was auch den Download verbietet.

WJoerg
12.01.2008, 16:46
...Wenn du WLAN hast, könntest du behaupten das du es nicht warst und sich wohl jemand in dein Wlan eingeloggt hat, ist aber natürlich auch etwas naja. ...


Das geht ja mal garnicht!

Weil Du Dich strafbar machst wenn Du Dein W-Lan nicht ausreichend schützt.
Dafür gibt's sogar schon ein Urteil.
Eine "W-Lan-Bereitstellerin" wurde demnach bestraft.
Ein Teil wurde ihr erlassen aber zahlen musste sie trotztdem einen nicht zu verachtenden 4stelligen Betrag.



Edit: Es sein denn er hat sich wirklich reingehackt, aber das beweise mal...

Rüschtüsch! ... beweisen geht aber du musst ja dann auch mehr als 6Monate speichern.
Man sieht ja 2006 beim Threadersteller. ;) ... Daten Daten Daten ....

.marcel
12.01.2008, 16:50
WEP-Verschlüsselung reicht rechtlich gesehen als Schutz! Und wie schnell WEP geknackt ist...naja! ;)

WJoerg
12.01.2008, 16:52
WEP-Verschlüsselung reicht rechtlich gesehen als Schutz! Und wie schnell WEP geknackt ist...naja! ;)

Kommt darauf wie man's einstellt. ;)
Aber wenn WPA da ist sollte man das auch nehmen... übrigens
"Ich hasse default-Einstellungen in Routern!" :D

AnZaMa
12.01.2008, 17:25
Sehr geil. Genau diesen Brief habe ich heute auch bekommen. Anscheinend waren wir nun bei der Welle dabei.
Können uns gerne mal per PN unterhalten, zwecks des weiteren Vorgehens.
Bin allerdings erst morgen wieder am Rechner.

Grüße

snaapsnaap
12.01.2008, 17:27
Wenn die Sache damit beendet wäre, würde ich die 450€ bezahlen und es nie wieder tun! Da ich aber nicht weiß ob die dann noch mehr verlangen bin ich mir gerade unsicher ob ich überhaupt was tun soll!

Spielkind
12.01.2008, 17:32
@Natan
Die Medaille hat zwei Seiten. Die der Urheberrechtsverletzung und die der schamlosen Abzockerei durch unseriöse Rechtsanwälte. Beides ist verwerflich! So wie es Recht ist, sein Urheberrecht durchzusetzen, so hat man auch das Recht, sich gegen möglicherweise haltlose, oder übertriebene Forderungen zur Wehr zu setzen. Das nennt man Rechtsstaat.

xxxx
12.01.2008, 17:38
@Natan laber hier nicht rum und verunsichere die Leute zusätzlich fakt ist das das Massenabmahnungen sind die von dieser Anwaltskanzelei verschickt werden die sogar teilweise unberechtigt sind.
@Threadersteller http://board.gulli.com/thread/663847-logistep-und-konsorten/

yogi1273
12.01.2008, 17:45
Da steht bestimmt auch drin das der Staatsdanwalt trotzdem weiter ermitteln kann in der Sache, trotz das man die Strafe bezahlt hat! So ging es einem Kolegen von mir der musste 250 € bezahlen und nach knapp nem halben Jahr kam die Kripo und hat ihm den Rechner mitgenommen !

AnZaMa
13.01.2008, 12:47
Na super. Das hört sich ja gut an. Ich denke aber, dass man immer noch unterscheiden muss, was man runtergeladen hat. Bei Musik gibt es ja die Grenzen von 500 Liedern und 1000 Liedern. Ich werde mich morgen dem Thema mal widmen und schauen, was sich rausfinden lässt.

marcodj
15.01.2008, 19:59
Sehr geil. Genau diesen Brief habe ich heute auch bekommen. Anscheinend waren wir nun bei der Welle dabei.


Habe ich auch bekommen.

Aber die kriegen von mir nur die abgeänderte UE und sonst nix!

mosquito87
16.01.2008, 14:34
Sorry, aber was hier einige Leute für einen Müll verzapfen, geht unter keine Kuhhut.
Da wird dir empfohlen, einfach das angeblich downgeloadete Spiel nachzukaufen um somit aus der Sache rauszukommen oder einfach zu behaupten, jemand wäre in dein WLAN eingedrungen und hätte es gesaugt- ja nee, is klar!

Ich würde auf keinen Fall bezahlen. Hallo? Du hast einen Part einer Rar Datei hoch-/runter-geladen, die halt zufällig "Call of Juarez" heißt und mehr als binäre einsen und nullen ist da sowieso nicht rauszuholen...
Weiß nicht, was in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Wenn ich von meinen Urlaubsfotos ein Rar Archiv erstelle und splitte, und anschließend "call of juarez" nenne, mache ich mich auch noch nicht strafbar. Wär' ja noch schöner.

Und wenn das ganze eine Abmahnwelle war, wie hier jetzt behauptet, ist es sowieso unzulässig- wurde ja auch erwähnt.

AnZaMa
16.01.2008, 15:42
@marcodj:
Welche abgeänderte UE hast Du denn genommen? Ich weiß so langsam aber sicher nicht mehr, was ich denken oder machen soll. Am Freitag läuft meine Frist ab. Ich habe leider noch keinen Anwalt kontaktiert. Sollte ich das noch machen?

Grüße

Ralf B.
16.01.2008, 15:47
Hierzu gibts wohl den Verein, der da helfen sollte: http://verein-gegen-den-abmahnwahn.foren-city.de/

marcodj
16.01.2008, 20:54
@marcodj:
Welche abgeänderte UE hast Du denn genommen? Ich weiß so langsam aber sicher nicht mehr, was ich denken oder machen soll. Am Freitag läuft meine Frist ab. Ich habe leider noch keinen Anwalt kontaktiert. Sollte ich das noch machen?

Grüße
Hast PN

Also Kumpel von mir ist Anwalt und der hat auch gemeint ich soll nur mal die äbgeänderte hinschicken oder gar nix machen.

Also hab ich die heut weggeschickt. Da ich das Teil gar net runtergeladen hab müssen dir mir das erstmal beweisen.

Da könnt ja jeder kommen und 1000 Briefe mit irgendwelchen anschuldigungen in der gegend rumschicken bzw. 150€ verlangen . Das ist ja wohl ein Witz

Aber net mit mir.

d2980
17.01.2008, 12:30
Hallo zusammen!
habe ebenfalls gestern den o.ä. brief bekommen.
ich sollte das spiel am 26.11.2006 runtergalden haben.
gibts da nich irgendwie eine verjährungsfrist ?

MfG Dimi

Gor3ng
01.02.2008, 16:54
hallo CB,

eine freundin von mir wurde wegen downloaden bei bearshare zu 5000 € srafe veureilt, sie dachte schon das wäre abgehackt, weil die anzeige von der polizei schon viele monate her ist, und auf einmal kam die firmenklage... sie hat mehrere hundert songs (knapp 1000) runtergeladen, vermutlich sogar in den sharend ordner gepackt. das ist halt total mies... was unseriös ist, das auf der anzeige steht "sie können sofort 2500€ zahlen oder später 5000€ -sinngemäss-". Kein ahnung was soll sie nur tun, mit absicht hat sie keine songs weitergeschickt wenn es so war, und sind so hohe geldstrafen nicht abnormal, sie ist in der ausbildung und hat die kohle wohl schlecht in der hosentasche.
Könnt ihr meiner freundin mit paar Tipps und Tricks helfen? wäre echt Klasse !

Platinumus
01.02.2008, 16:56
Da kann nur ein Anwalt für Internet Recht helfen.
Auskünfte darüber bekommt man bei Gericht.

Tankred
01.02.2008, 17:04
So kann Dir hier ohnehin keiner helfen, denn Deine Informationen sind komplett wirr.

Anfangs schreibst Du etwas von einer Strafe. Eine Strafe bekommt aber nur, wer von einem Gericht wegen einer Straftat rechtmäßig verurteilt wurde. Dann schreibst Du was von einem Privatunternehmen bzw. einer "Firmenklage". Diese können aber kein Strafmaß festlegen, das kann nur ein ordentliches Gericht.

Prinzipiell gibt es bei illegalem Filesharing zwei Möglichkeiten:

1. Strafverfolgung, d.h. Anzeige bei der Polizei und Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft. Die klagt dann auch vor Gericht an und das Gericht verurteilt den Täter zu einer Strafe (Gefängnis u.o. monetäre Strafe).

2. Privatklage, d.h. die Firma bzw. deren Bevollmächtigter verklagt Dich wegen Urheberrechtsverletzung. Hier helfen den durchführenden Firmen meist die Erkenntnisse aus 1. und in der Folge muss man oft erstens die erworbenen Titel nachträglich kaufen, einen Betrag als Schadenersatz leisten und die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Die "erst 2500, später 5000 Euro" beziehen sich also wohl auf den Fall, dass das Ganze vor Gericht geht. Dann erhöhen sich die Anwaltskosten der Gegenseite logischerweise prägnant.

In beiden Fällen ist es übrigens unwichtig, ob urheberrechtlich geschützte Dateien hoch- oder runtergeladen wurden - auch wenn das einige Filesharer bis heute/bis Ende 2007 nicht wahrhaben wollen. :rolleyes

lnstinkt
01.02.2008, 17:18
Ich bin zwar nicht CB, antworte aber trotzdem mal:

ein strafrechtliches Gerichtsverfahren mit einem Urteil am Ende ist immer letztes Mittel, um Delikte zu ahnden. Viel häufiger werden zivilrechtliche Verfahren gewählt, um - wie bei Deiner Freundin - gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen. Zweck ist es, Menschen nicht zu kriminalisieren und damit die Zukunft zu verbauen (Vorstrafe) oder finanziell zu ruinieren.



Noch herrscht ein Rechtsberatungsmonopol der Anwälte, sodass ich mich meinem Vorredner anschließen und auf einen Anwalt verweisen muss.

abulafia
01.02.2008, 17:42
Das ja mal total blabla ...

Zivil- und Strafrecht sind strikt getrennt. Der Zivilprozess ist doch kein Ersatz für einen Strafprozess.

Wenn allerdings im Strafverfahren der Verstoß schon nachgewiesen wurde, und ein Urteil erfolgte, ist natürlich die Beweisführung im Zivilprozess für den Kläger viel einfacher.


Das Rechtsberatungsgesetz greift hier auch nicht unbedingt, wir machen ja keine direkte Rechtsberatung, sondern diskutieren das hier. Man kann auch davon ausgehen, dass niemand auf Grund einer Forendiskussion irgendwelche juristisch wichtigen Entscheidungen trifft. Das kann keine professionelle Beratung ersetzen.

ShaÐe45
01.02.2008, 17:47
Wenn wirklich eine Strafe kommt und so wie es aussieht, hat sie ja wirklich Songs da runtergeladen, dann bleibt da nicht viel übrig, außer zu bezahlen. Ob Sie die Songs absichtlich oder unabsichtlich bzw. ohne Ihr Wissen verteilt hat, spielt keine Rolle.

Tankred
01.02.2008, 18:11
Das ja mal total blabla ...

Zivil- und Strafrecht sind strikt getrennt. Der Zivilprozess ist doch kein Ersatz für einen Strafprozess.

Das hat er doch auch gar nicht behauptet!?

Wenn allerdings im Strafverfahren der Verstoß schon nachgewiesen wurde, und ein Urteil erfolgte, ist natürlich die Beweisführung im Zivilprozess für den Kläger viel einfacher.

Es muss nicht einmal zu einem strafrechtlich relevanten Verfahren kommen. Die Firmen, die für Urheberrechteinhaber klagen erstatten meist Strafanzeige, damit sie im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen an die Anschrift der zu einer IP gehörenden Person kommen. Mit dieser Info wird dann auf zivilrechtlichem Wege geklagt, das bringt den klagenden Firmen ohnehin mehr.

lnstinkt
01.02.2008, 20:06
Jap...das gleiche Vorgehen mit der Anzeige wird auch zig-fach bei Unfällen im Straßenverkehr angewandt. Zurückziehen kann man danach immer noch.

Advocat
22.02.2008, 11:47
Hallo zusammen!

Netter kleiner Fall aus eigener Erfahrung:

Sohn eines Mandanten hatte eine LAN-Party veranstaltet. Dabei war durch einen Gast unbemerkt (und ungewollt) die dem Urheberrecht unterliegende Datei zum Upload zur Verfügung gestellt worden.

Schutt und Waetke kamen mit ihrer üblichen Forderung, wobei als Anwaltshonorar die Erstberatungsgebühr gem. § 34 RVG angesetzt wurde, um trotz des geringen Streitwerts zu einem schönen Honorar von 250 € zu kommen. Nebenbei bemerkt, halte ich es für fraglich, ob dieser Ansatz einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, da bei solchen Massensachen ja nicht wirklich eine Beratung anfällt. Für eine außergerichtliche Tätigkeit nach RVG (und Mittelgebühr, die auch noch zu hoch sein könnte!) wären dagegen nur 96,39 € fällig.

Wir haben eine abgänderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben und darauf verwiesen, dass die zur Störerhaftung zitierten Urteile durch neue, die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers sehr moderat sehende Entscheidungen überholt sind.

Nach gut zwei Monaten kam das nächste Schreiben. Jetzt wurden zusätzlich 1,3 Geschäftsgebühr sowie Postpauschale (11,70€) in Rechnung gestellt. Das ist witzig, weil die Erstberatungsgebühr eigentlich NUR die Beratung abdeckt; schon das erste Schreiben war vom Honorar nicht erfasst. Sind Schutt Waetke hier etwa versehentlich gratis tätig geworden ;-) ? Nach meiner Auffassung hätte schon das erste Tätigwerden auf Basis (nur) einer Geschäftsgebühr abgerechnet werden müssen; die Beratungsgebühr ist fehl am Platze.

Inhaltlich bezog sich das Schreiben wiederum auf ein überholtes Urteil des LG Frankfurt (das OLG Frankfurt hat längst anders entschieden). So ganz war der Verfasser auch nicht im Bilde, weil er ausführlich angeblich erfolgreich geführte einstweilige Verfügungsverfahren (jetzt neueren Datums - darum wohl!) zitierte; schließlich hatte mein Mandant ja die Unterlassungserklärung abgegeben.

Unsere Rechtsposition bleibt natürlich unverändert. Im UrhG existiert keine Regelung, dass der Anschlussinhaber generell als Störer in Ansprich genommen werden kann. Der Anschlussinhaber muss schon eine zumutbare Verhaltenspflicht, speziell eine Prüfpflicht, verletzt haben. Dabei kommt es auf den Einzelfall an. Erwachsene Kinder z.B. bedürfen nach einer neueren Entscheidung weder einer Belehrung noch der Überwachung.
Aber schauen wir mal, welche Späßchen die Kollegen noch im Sinn haben!

Freundliche Grüße

Tankred
22.02.2008, 11:49
Vielen Dank für den Erfahrungsbericht, so etwas ist immer interessant zu lesen.

h3nn1ng
07.03.2008, 12:07
Liebe User,

ich habe heute eine E-Mail (!) von Schutt & Waetke erhalten, in der ich aufgefordert werde, 500 € zu zahlen.
Im Oktober 2007 bekam ich Post von dieser Kanzlei inklusive Unterlassungserklärung. Diese habe ich in modifizierter Form zurück gesandt.
Nun pochen S & W weiterhin auf das Geld, aber eben per E-Mail.
Momentan gedenke ich, nichts zu unternehmen, da ich die E-Mail nicht als offizielles Schriftstück ansehe.

Was ratet Ihr mir ?

Beste Grüße :)

Ralf B.
07.03.2008, 12:12
Mußtest du irgendwie den Erhalt der Email bestätigen?
Ist ja schon sehr interessant. Jetzt wird da sogar schon am Porto gespart. ;)

h3nn1ng
07.03.2008, 12:18
Nein, den Erhalt musste ich nicht bestätigen :)

Ich werde erst wieder aktiv, wenn ein Brief vom Gericht ins Haus flattert.

Bitte gebt mir Tips, wenn Ihr anderer Meinung sein solltet.


edit:


mir ist heute noch folgende Frage durch den Kopf gegangen:

Kann es trotz eines eingestellten Strafverfahrens noch (bzw. ohne Benachrichtigung über die Aufnahme eines neuen Verfahrens) zu einer Hausdurchsuchung kommen ?

Wäre schön, wenn jemand darauf eine Antwort wüsste.

Grüße
h3nn1ng

Tankred
07.03.2008, 19:17
Nur wenn die Strafverfolgung neu aufgenommen wird.

Hier hast Du mehr Infos:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausdurchsuchung

h3nn1ng
07.03.2008, 19:48
Danke !

Eine (hoffentlich letzte) Frage habe ich noch.

Wie sieht das neue Urheberrechtsgesetz aus ?
Ist nun auch der Download verboten, oder weiterhin nur der Upload ?

Ich hoffe, ich nerve Euch nicht zu sehr !
Wünsche allen einen guten Abend !

Tankred
07.03.2008, 21:02
Wie sieht das neue Urheberrechtsgesetz aus ?
Ist nun auch der Download verboten, oder weiterhin nur der Upload ?

Beides ist verboten.

verpeil0r
03.04.2008, 11:00
Hallo,

ich habe das Schreiben von Schutt, Waetke auch vorgestern bekommen. Es geht um eine Datei, die ich am 14.09.06!!! runtergeladen haben soll. Unglaublich.

Können diejenigen, bei denen das Schreiben schon lange zurückliegt und die nicht darauf reagiert haben, sagen, was passiert ist in der Zwischenzeit? Was passiert, wenn man nicht reagiert? Wieviele Schreiben kommen da nach? Hörte es irgendwann auf? Könnt ihr bitte die Zeitabstände nennen?
Ich glaube nämlich, dass zeitliche Abstände und so etwas Verjährung bei dem Thema keine Rolle spielen und erneute Abmahnungen auch noch ein Jahr später kommen können.

Hat jemand von den Betroffenen einfach die UE geändert UND die Anwaltsgebühren und Schadensersatzforderungen einfach mal durchgestrichen, kleinere Beträge eingesetzt und dann abgeschickt und überwiesen?

Bin dankbar für jede Erfahrung, die ihr gemacht habt. Ich hab nur noch diese Woche Zeit.

Ralf B.
03.04.2008, 11:11
Es gibt eine bereits abgeänderte UE als Muster. Diese dann benutzen. Auf keinen Fall die, welche im Schreiben mit dabei war.
Melde dich mal da an: http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/

linda_1987
09.04.2008, 22:42
Das hört sich garnicht gut an! geh sobald du das liest auf diese seite: internetrecht.de.lv
Die haben auch mir geholfen!

Ralf B.
09.04.2008, 23:01
Kannst du mal deinen Fall näher beschreiben? Dort gehts doch eher um ABO-Abzocke.

Master_nick_123
26.04.2008, 12:02
hallo ich habe heute ein brief bekommen wo steht das ich gegen das urheberrecht verstoßen hab
ich soll Tom Clancy#s RainbowSIX vegas runtergeladen haben

ich weis aber das ich das nicht gemacht habe ich weil ich sowas scheiße finde
so mich wundert das der brief kommt von der Staatsanwaltschaft

was kann ich da machen ??

mfg master_nick_123

Ralf B.
26.04.2008, 13:22
Dann wirst du wohl noch in Kürze von den Anwälten einen Brief bekommen.
In dem Brief von der Staatsanwaltschaft steht wohl, daß das Verfahren eingestellt wurde, oder?

Am besten da reinschauen und deinen Fall in die Datenbank eintragen:
http://verein-gegen-den-abmahnwahn.foren-city.de/

http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/

Master_nick_123
26.04.2008, 14:06
nein das sthet in den Brief

aber ich weis ganz genau das ich sowas nicht mache
und mein Wlan ist 3 fach gesichert

da stimmt irgendwas nicht :mad

http://saved.im/mjiznjzmytf4_vs/scannen0001.jpg (http://saved.im/mjiznjzmytf4/scannen0001.html)

meine PCs auch mit Firewalls Antivier Antispy und co.

Tankred
26.04.2008, 14:17
nein das sthet in den Brief

Na das was im Brief steht hat Ralf B. doch korrekt vorausgesagt. Laut dem von Dir verlinkten Brief wurde Anzeige gegen Dich erstattet, das Verfahren jedoch eingestellt.

aber ich weis ganz genau das ich sowas nicht mache
und mein Wlan ist 3 fach gesichert ... da stimmt irgendwas nicht ... meine PCs auch mit Firewalls Antivier Antispy und co.

Momentan brauchst Du noch nichts machen. Demnächst wird aber wahrscheinlich ein Brief der Anwälte kommen, die auch die Anzeige erstattet haben. Das ist der erwähnte Privatklageweg.

Und hierfür hat Dir Ralf B. auch schon zwei Links gegeben.

Was Deine Aussage betrifft, dass Du sowas nicht machst: Deine Adresse wurde anhand Deiner IP ermittelt, d.h. sie wurde von Deinem Anschluss aus genutzt und die Urheberrechtsverletzung dann offensichtlich von Deinem Anschluss aus durchgeführt.

Nutzt sonst noch jemand das Netz?

Master_nick_123
26.04.2008, 14:24
nein niemand nutz das ich sehe wer im netzt geht
aber kann es sein das es ein missverständniss ist das
irgedwelche fehler an der leitung sind ich wohne in ein hoch haus wo mehre parteien drinnen wohnen

Ralf B.
26.04.2008, 14:27
Mach nach der Post von den Anwälten das, was man in den Links von oben vorschlägt, mehr nicht!
Vor allem keinen Kopf drüber machen.

Master_nick_123
26.04.2008, 14:36
ok danke erstmal

mfg

bambang
30.04.2008, 13:04
Hallo,

auch ich habe am 28.04.08 den altbekannten Brief von S&W bekommen. Wegen einer call of Juarez-Datei, geloggt Sept. 06. Forderung insgesamt 450 €.

Ich hab mir zwei Tage lang die Augen in den verschiedenen Foren wund gelesen und hab wie überall empfohlen, die mod. UE per Einschreiben losgeschickt.

Nun brummt mir aber dennoch der Schädel. Ich weiß, daß ich auf jedem Fall mit dem 2. Schreiben rechnen muß, in dem dann eine höherer Geldbetrag gefordert wird. Das sollte ich dann ignorieren oder laut einem anderem Forum damit zum Anwalt.

Auf welches Schreiben müßte ich denn reagieren? Es wird immer von einem gerichtlichen Mahnbescheid gesprochen. Bedeutet das, daß ich dann schon verklagt wurde oder es erst bevorsteht. Bin ich dann verpflichtet zu zahlen oder geh ich dann zum Anwalt? Muß ich zu irgendeinem Zeitpunkt vor Gericht erscheinen und eine Aussage machen? Ich bin ziemlich verwirrt...

Ich hab mir die ganzen Regeln und Statistiken durchgelesen. Aber gab es überhaupt schon Fälle, bei denen es zu einem Mahnbescheid oder einer Klage kam? Denn überall lese ich, daß die Kläger es als zu großen Aufwand sehen, wegen einer Datei vors Gericht zu ziehen?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr etwas Klarheit in meine verwirrten Gedanken bringen könntet...

LG
bambang

aggitron
24.06.2008, 14:56
Grüße,

scheinbar muss man in der heutigen Zeit ständig mit Abmahnungen oder Anwaltsschreiben rechnen, sofern man sich etwas mehr als der Normaluser im Internet bewegt.

Das es dann aber gleich eine polizeiliche Vorladung ist hat selbst mich schockiert.

Ich soll also im September 2007 per eDonkey einen kopiergeschützten Film illegal gedownloaded und weiter verbreitet haben. Soso.

Kurzes nachfragen bei meinem Mitbewohner, der schwört nix dergleichen getan zu haben.

Stellt sich die Frage: Was nun?

Den Termin werde ich natürlich war nehmen. Bloß wie beweisen das ich nix damit zu tun habe?

Die ganze Sache ist ja auch schon ne ganze Weile her. Mein Provider, 1&1, wird meine damals gültige IP sicherlich noch gespeichert haben. WLAN war zu 99,8% der Zeit aus. Zahlreiche private LAN's wurden während dieser Zeit durchgeführt, jeder Spieler hatte Internet Zugriff, teilweise auch für mehrere Tage.

Hat jemand irgendwelche Hinweise, wie ich mich verhalten muss?

florian.
24.06.2008, 15:04
Du bist wohl im falschen Forum gelandet.
hier gibt es nur zweifelhafte Rechtsberatung.

z.b. bei recht.de bekommt man Hilfe.

Vulture_Culture
24.06.2008, 15:27
Ich würde mal sage, dass die dich nicht belangen können. So ein Fall gab es auch schonmal. Auch bei 1&1. Damals wurde gesagt, dass man nicht mit 100% warscheinligkeit sagen kann, welche IP den Film gedownloadet hat.

aggitron
24.06.2008, 19:22
@florian.
naja, bei FB gibts auch oftmals nützliche Hinweise. Die Hilfe bei recht.de ist auch nur mäßig.

Jace
24.06.2008, 21:20
eventuell die gulliforen mal ausprobieren.

Prinzipiell musst du nicht zu einer Vorladung gehen.
Ob es sich hier in dem Fall empfiehlt bzw nicht empfiehlt, wage ich nicht zu beurteilen.

Allerdings.. beachte.
Wenn der Anschluss auf dich läuft. Nun.. das Thema ist momentan strittig, aber wenn du die Schuld auf andere schiebst, könntest du dich auf dünnem Eis bewegen, da afaik zumindest manche Gerichte bis dato dem Anschlussinhaber im Zweifelsfalle die Schuld zugewiesen haben.


Ich nehme mal an, dass du keine Rechtsschutzversicherung hast, sonst würde ich dich auf einen Anwaltsbesuch hinweisen.

JaY90
15.07.2008, 09:12
Hallo

Habe soeben eine schriftliche Mahnung vonUmfragescout.com erhalten. Ich soll ihnen 102 € zahlen, da ich angeblich ein Profil bei denen eingerichtet habe und immer noch nicht bezahlt hab.
Nun ja, das coole ist dass ich noch nie auf deren Internetseite war oder überhautp etwas davon gehört habe. Was soll ich jetzt tun? Die schreiben sie haben eindeutig die Ip zu dem Zeitpunkt wo ich doft war und bla bla und drohen mit Gericht usw..

lufkin
15.07.2008, 10:11
Schreib denen das du ihre Seite nicht kennst, dich nie dort angemeldet hast und keinerlei geschäftliche Beziehung mit ihnen wünscht. Und wenn sie dich weiter belästigen würdest du rechtliche Schritte wegen versuchten Betruges einleiten... dann dürfte Ruhe sein.

MRM
15.07.2008, 10:11
Eigene Erfahrung hab ich da keine, ich habe aber gerade letztes einen Artikel bei Spiegel - Online zu diesem Thema gelesen, vielleicht ist der ja interessant für dich

Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren können

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,564774,00.html

Edit: Gerade noch mal gelesen, eigentlich steht im Artikel nur wie die Abo Fallen aufgebaut sind.

Also ich würde mich in so einem Fall erst mal an die Verbraucherschutzzentrale wenden, falls bei dir eine in der Nähe ist.
Die Forderung steht in den meisten Fällen aber wohl eher auf tönernen Füßen ...

Edit2: Stand doch da, im kleingedruckten ..

Den Empfängern solcher Mahnung raten die Verbraucherzentralen, nicht zu zahlen, wenn die Forderungen unberechtigt sind. In einem Service-Beitrag führt die Verbraucherzentrale NRW zum Beispiel aus: "Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen." Die Verbraucherschützer bieten auch Widerspruchsmusterbriefe für Betroffene an.
VZBV-Justiziar Bradler erklärt: "Wir schätzen die Chancen der Unternehmen, ihre Zahlungsforderungen vor Gericht durchzusetzen als gering ein." Dass Online Content Ltd. das in Einzelfällen versucht, ist allerdings nicht auszuschließen – die Entscheidungen der Gerichte in Frankfurt und Hanau beziehen sich auf Wettbewerbsrecht, vier konkrete Angebote und deren Gestaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Müs Lee
15.07.2008, 18:40
Nicht zahlen/einschüchtern lassen und ignorieren. Das sind, wie du schon sagtest, Abzocker, die auf die Angst der Menschen setzen, um ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Irgendo hier gibts auch noch einen ähnlichen Thread, den man mal suchen müsste :p

Orvieto
16.07.2008, 12:45
Hi Boarders, ich habe vor zwei Tagen in mein Emailpostfach geschaut und habe eine Email einer Internetseite erhalten, die sich www.Führerhscheincheck.com nennt. In der Email steht, dass ich mich mit einer bestimmten IP Adresse, die auch in der Email aufgeführt ist, angemeldet hätte und das ich umgehend einen bestimmten Betrag überweisen soll. Doch habe ich mich auf dieser Seite nie angemeldet aber besucht habe ich sie mal. Heute habe ich bereits eine Mahnemail erhalten. Was soll ich tun? Steht irgendwann die Polizei vor meiner Haustüre für eine Straftat, die ich nicht begangen habe?

zimmi
16.07.2008, 12:47
Moin,

Mahnung per Mail => ignorieren.
http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=187066

usw. gibt hier etliceh Threads im Forum. ;)

Mfg

Tankred
16.07.2008, 12:50
Lass Dich nicht einschüchtern und ignoriere die Mails. Du musst erst reagieren, wenn ein Mahnbescheid kommt. Das wird aber nie der Fall sein. Melde das aber nach Möglichkeit Deiner Verbraucherzentrale.

Zu solchen Themen gibt es übrigens einen Sammelthread:

http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=187066&page=9

Schau Dir auch unbedingt Beitrag #168 an.

Orvieto
16.07.2008, 12:52
Entschuldigt das überflüssige Thread. Danke für eure schnellen Anworten. Ich werde mir die Beiträge einmal anschauen.

Edit: Eine Mail von einer Inkassostelle habe ich auch schon erhalten. Ich habe dem Support dieser Seite bereits eine Antwortmail gesendet und Stellung dazu genommen, dass ich damit nichts zutun habe, aber wenn es nur eine Falle ist pfeif ich nun drauf und mach mir keinen Kopf mehr darüber. ^^

Edit2: Danke fürs verschieben. ^^

Mad_87er
30.08.2008, 18:45
Hiho,

ein Bekannter von mir hat einen Brief von der Staatsanwaltschaft Sachsen bekommen, in dem ihm der DL und UL (P2P) von "Call of Juarez" vorgeworfen wird.

In diesem Schreiben steht allerdings keine IP Adresse, jedoch ca. 10 verschiedene Zeiten zu denen er die Datei geladen haben soll. Im Zweiten Schreiben wird ihm dann die Verbreitung vorgeworfen (P2P halt).

Es handelt sich dabei auch um keine Abmahnung (sprich es wird keine x-beliebiger Betrag von ihm verlangt) und er hat ca. 3 Wochen Zeit sich zu dem Vorwurf zu äußern.

Was hat das nun genau zu bedeuten, bzw. wie sollte er sich nun verhalten?! Denn garnicht reagieren halte ich persönlich für keine gute Idee...

MfG

aggitron
31.08.2008, 00:46
Es gibt für diese Sachen ein sehr gutes Forum. Ich such morgen mal den Link raus.

King_Rollo
12.09.2008, 19:32
Hallo zusammen,

langsam kriege ich echt Halsschlagadern wie Fahrradschläuche, aber auch ein bißchen kalte Füße ... :(

Aber der Reihe nach: seit einigen Monaten bekommen sowohl ich als auch meine Lebensgefährtin immer wieder den gleichen Brief. Die Briefe unterscheiden sich ausschließlich im Namen der Person, die angeschreieben wird und der Uhrzeit; alle anderen Daten (Datum, IP-Adresse, zu zahlender Betrag) sind identsich. Hier einmal ein Auszug aus dem Brief von heute, der nun nicht mehr die 1., 2. bzw. 3. Mahnung sei, sondern die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahrens":

Sehr geehrte(r) Herr/Frau <Vorname> <Nachname>

Gemäß Rechnung vom 16.04.2007 aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Re-Nr.: <Rechnungsnummer> für die Anmeldung vom 13.04.2007 um 21:47 Uhr mit folgender Anmelde-IP: <IP-Adresse> für Bereitstellung Dienstleistung IQFieber.de
schulden Sie meiner Mandantin, der Firma Online Service LTD, vertreten durch den Director Robert Adamca, Rodenbacher Chausee 6, D-63457 Hanau
noch einen Betrag in Höhe von € 109,56.

Dann geht es noch weiter, ich hätte ja auf die 3 Mahnungen nicht reagiert (hab ich ja auch nicht!), dann ein Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung, nach der ich definitiv im Unrecht sei und dass ich doch bis zum 22.09. bezahlen soll, da sonst ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Klageverfahren gegen mich eingeleitet werden würde.

Nachdem ich vor einigen Monaten die erste Mahnung erhielt, hatte ich mich ein bißchen schlau gemacht zu dem Thema und fand heraus, dass es sich bei diesen Geschichten um eine Abzocke handelt, die vor Gericht nicht standhalten würde, und dass man die Mahnungen einfach ignorieren sollte. Aber jetzt bekomme ich doch ein bißchen Muffensausen und brauche Rat!

Es versteht sich natürlih von selbst, dass weder ich noch meine Freundin jemals irgend einen Dienstleistungsvertrag o.ä. auf dieser Seite eingegangen sind! Ich kann jetzt nicht mehr 100%-ig sagen, ob ich nicht mal zufällig durch ein bescheuertes Werbebanner oder etwas aähnlichem auf der fraglichen Seite gelandet bin, aber ich habe nie meine Daten eingegeben und auch nie einer kostenpflichtigen Leistung zugestimmt.

Was soll ich jetzt tun?

KL0k
12.09.2008, 19:38
am besten machste dich mal schlau bei deinem örtlichen amtsgericht oder siehst dich im netz nach vorfällen bzgl der firma um, bzw. ob irgendwo ein anwalt mal innem forum oder auf seiner eigenen internet präsenz vielleicht mal auf so einen fall einging und wie man sich am besten verhalten sollte.


PS: allerdings würde mich auch interessieren wie die an deine anschrift gekommen sind, da die ja scheinbar nicht per email kamen, also mal mit deinem provider kurzschließen.^^

steve127
12.09.2008, 19:48
soweit ich informiert bin musst du nicht bezahlen, da ein vertrag auf solchen seiten nicht ordnungsgemäß zustande kommt.

lade dir auf den seiten der verbraucherzentralen einen musterbrief mit einspruch gegen den vertrag runter und schicke ihn per einschreiben an die firma. danach sollte die sache für dich erledigt sein. der einspruch ist allerdings formaljuristisch unbedingt nötig, soviel ich weiß. nur taubstellen hilft nix.

hoffe das hilft dir weiter .

Burner87
12.09.2008, 22:28
- Die Firma ist ja für ihre "betr...." Machenschaften bekannt
- der Dienst, den sie dir angeblich verkauft haben, ist das Geld nicht wert -> kein Richter dieser Welt würde Ihnen Recht geben
- wegen 109 € klagt keiner, dass kannst du mir glauben
- selbst wenn sie im Recht wären, würde man bei 109 € nicht über eine Klage gehen, da man das i.d.R (= praktisch immer) über ein gerichtliches Mahnverfahren macht, und sowas wirst du noch nicht bekommen haben
-> Solange bei dir kein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, muss du dir keine Gedanken machen
-> also cool down

keshkau
12.09.2008, 22:42
Erstens musst Du wissen, ob die Forderung berechtigt ist. Ist ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen oder nicht? Wenn ja, besteht die Pflicht zur Zahlung. Wenn nicht, kannst Du Dich vorläufig ruhig verhalten. Aber Achtung!

Vor einem Gericht müsste man die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen. Aber das lässt sich umgehen, indem man das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch nimmt. Der Mahnbescheid wird nämlich ausgestellt, ohne dass die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüft wird.

Daher ist es zwingend notwendig, gegen den Mahnbescheid Einspruch zu erheben. Siehe § 694 ZPO. Ohne Einspruch kommt die Gegenseite problemlos zu einem Vollstreckungsbescheid.

Der vom Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Aus ihm kann somit die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Ich würde mir diesen Artikel genau durchlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren


Wenn Du gegen den Mahnbescheid Einspruch eingelegt hast, müsste die Gegenseite vor Gericht ziehen, um an das Geld zu kommen. Dann hätte sie das Problem, die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung beweisen zu müssen. Wer eine "Abzocker-Website" betreibt, wird das tunlichst vermeiden, um nicht vom Richter den Kopf abgerissen zu bekommen.

wiesel201
12.09.2008, 23:01
Das hier (http://www.abzocknews.de/2008/08/11/limited-wechsel-dich/#more-4783) ist vielleicht nicht ganz uninteressant...

DerWitwenmacher
13.09.2008, 09:50
Was soll ich jetzt tun? - Erstmal nichts, das sind nur leere "Versprechungen"

Mal ne kurze Frage nebenbei: welchen Absender hat denn der Brief?

King_Rollo
13.09.2008, 10:20
Absender ist "Katja Günther - Rechtsanwältin" aus München.

Ralf B.
13.09.2008, 11:30
Dann gib mal bei google Katja Günther - Rechtsanwältin ein, was da so alles steht! Widerruf genügt! Eventuell Verbraucherschutz melden und Anzeige bei der Polizei! :)

Burner87
13.09.2008, 11:31
Hab mir das nochmal genau angesehen. Der verlorene Prozess vor dem Amtsgericht Wiesbaden hat keinerlei Bedeutung für die Opfer, da es sich um einen komplett anderen Fall (Kläger - Beklagter umgedreht) handelt.
Das ganze kann man auch hier nachlesen:
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/inkasso-dubios-firma-droht-mit-irrefuehrendem-urteil-aus-wiesbaden-080912/
-> definitiv nicht zahlen

osssi
13.09.2008, 18:25
Kurz mal meine Sache:

ich habe bereits vom Betreiber zwei Email-Mahnungen bekommen, denen ich widersprochen habe. Heute nun das Schreiben von einem bekannten Inkasso-RA.

Wie am besten vorgehen? Ich würde das ganze am liebsten ignorieren. Die dürfen mir auch gerne weiter Post schicken. Man bekommt ja gerne Zuwendung von seinen Mitmenschen.

Oder sollte ich besser doch noch mal einen Widerspruch aufsetzen? Von Verbraucherzentrale verspreche ich mir nicht viel, denn wie ich nun recherchiert habe, ist der betreffende RA schon seit Jahren unterwegs. Der Fred hier ist ja auch schon länger am Laufen.

Burner87
15.09.2008, 09:00
Ein Widerspruch ist nie verkehrt.
Handelt es sich bei dir auch um die Firma Online Content Limited?
Wenn ja, da nicht zahlen.

osssi
15.09.2008, 11:13
Bei dem Widerspruch habe ich innerlich irgendwie ein Problem damit, daß das mit Kosten verbunden ist. 'ne Email reicht da wohl nicht, oder?
Bei mir handelt es sich um den RA, mit dem der Fred hier mal angefangen hat. Der stellt Forderungen für webbilling, da ich die Frechheit besessen habe, eine nicht genehmigte Lastschrift wieder zurück buchen zu lassen.
Gezahlt wird von mir eh nicht. Für den schlimmsten Supergau, den es aber scheinbar noch nie gegeben hat, habe ich 'ne Rechtsschutz. Da zahle ich seit über 10 Jahren ein, ohne die mal in Anspruch genommen zu haben.

Ralf B.
15.09.2008, 11:49
Afaik muß ein Widerspruch schriftlich erfolgen und am besten per Einschreiben-Rückschein!

osssi
13.11.2008, 17:47
Wenn das so sein sollte, habe ich halt nie etwas bekommen und sitze das aus. So hat hier mal 16 Jahre lang ein Kanzler überlebt.....

Aktueller Zwischenstand: insgesamt bekam ich 3 Schreiben vom Abmahnanwalt:

1. von wegen man könne meine Loginzeiten (welche?) usw. lückenlos nachweisen; nach Fristablauf wird man der Mandantin empfehlen, die Forderungen gerichtlich durchzusetzen
2. nach Fristablauf wird nun der Abmahnanwalt im Auftrag der Mandantin Klage erheben oder das gerichtliche Mahnverfahren einleiten (Mehrkosten und hastenichtgesehen).
3. Nun will man wieder der Mandantin empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten....: was denn nun? macht das nun Herr Anwalt? oder gibt es etwa keine Vollmacht, so daß man die 'Mandantin' nur berät?
Inkl. Hinweis auf Schufaeintrag

Die letzte mir gesetzte Zahlungsfrist ist nun seit über zwei Wochen abgelaufen. Schau'n mer mal, ob da noch was kömmt....

Ralf B.
13.11.2008, 18:49
was war das mit webbilling gleich nochmal? Abo?

King_Rollo
13.11.2008, 18:57
Da kommt nix, wenn es nicht rechtens ist! Die würden vor Gericht sag- und klanglos verlieren! Also ruhig Blut ... ich hab auch geschwitzt am Anfang, wo ich noch nicht wusste, wie es weitergeht ...

FidelZastro
18.11.2008, 09:31
Jo, alles sehr unwahrscheinlich. Selbst wenn sie tatsächlich davon ausgehen würden, zu gewinnen, müssten sie die Kosten fürs Mahnverfahren erst mal vorstrecken (25€ Mahnbescheid + Vorschuss Gerichtsvollzieher bzw. Anwalts- und Gerichtskosten wenn du in Widerspruch gehst).

Das mit dem "lückenlosen Nachweis" ist sowieso das lustigste ever - das ist doch nicht anders als bei der Anmeldung an sich: die können höchstens Zeigen, dass irgend etwas in deren Datenbank steht - wie es da rein kam ist typischerweise mehr als zweifelhaft.

Ich habe eine ähnliche Geschichte mit meiner Freundin am Laufen, die angeblich ein gewisses kostenpflichtiges Downloadangebot genutzt haben soll (2 Wochen bevor deren DSL überhaupt geschaltet wurde - mit 56k Dial-In macht das sicher viel Spaß).

Eigentlich wollte ich denen ein paar gepfefferte Schreiben zurückkommen lassen, aber das Porto ins Außereuropäische Ausland und die Tatsache, dass sogar Leute die aus Angst bezahlt haben offensichtlich weiter mit Drohungen belästigt werden hat uns dazu bewogen, das auszusitzen.

Die gehören echt in den Knast, das ist doch ein groß angelegter Massenbetrug das Ganze. Aber bei 8.000 Anwälten die jedes Jahr von den Unis kommen sehen sich offensichtlich viele genötigt, schwarzes Schaf zu werden, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Nicht zuletzt deshalb haben wir so chronisch überlastete Gerichte.

Eigentlich sollte jeder eine gute Rechtsschutzversicherung abschließen und versuchen, die Leute durch alle Instanzen zu schleifen. Ein höchstrichterlicher Spruch zu deren Geschäftsgebahren wäre schon mal ein guter Anfang auf dem Weg der Entledigung dieser Landplage. Leider werden die mit allen Mitteln versuchen, das zu verhindern (wer weiß, vielleicht bekommt man ja eine ordentliche Vergleichssumme herausgeschlagen? ;) )...

Kaiser Wilhelm
19.11.2008, 14:41
Die Abmahnanwälte Schutt und Waetke haben bei einigen vermeintlichen Urheberrechtsverletzern auf Granit gebissen und anstatt zu klagen, wie sie es angedroht haben (da ihre Beweise ja so perfekt sind) beauftragen sie nun eine Inkasso-Firma, die "Schulden" einzutreiben, die bisher von keinem Richter bestätigt worden sind.

Dieses Inkassounternehmen ist die infoscore Management GmbH, die anscheinend noch niemandem eine Vollmacht von S&W zugesandt hat, die nicht berechtigte Inkasso- und Kontoführungskosten aufführt und zudem noch Zinsen verlangt.
Weitere Informationen und Widerspruchsmuster findet ihr auf:

http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/

In was für einem Land leben wir? Da scheint die geplante französische Handhabung bei Urheberrechtsverletzungen viel fortschrittlicher zu sein, auch wenn ich das Internetverbot lächerlich finde.

TnTDynamite
21.11.2008, 13:25
Hallo. Meine Freundin hat heute einen Brief bekommen, indem sie aufgefordert wird 1000€ zu bezahlen, wegen geschützter Musik-Uploads bei einer Onlinetauschbörse. Vorausgegangen war der übliche Briefverkehr:
-Aufforderung zur Zahlung einer utopischen Summe;
-Mahnung;
->Eltern meiner Freundin (zur Tatzeit noch 17, mittlerweile 19) gingen zum Anwalt
->Dieser schickt modifierte Unterlassungserklärung zum Klage-Rechtsanwalt
->Heute, Monate später, kommt die Zahlungsaufforderung.

Die Zahlungsaufforderung, bzw. deren Form will ich mir heute Abend bei den Eltern meiner Freundin (sie wohnt inzwischen bei mir) mal ansehen, bisher haben nur die die Post gesehen.

Frage1: Nach bald 2 Jahren...kann das noch ernsthaft verfolgt werden? Weder der PC, noch die Downloads existieren noch irgendwo...Der einzige "Beweis" den sie haben ist ein Screenshot eines von ihnen genutzen Fileshare-Programmes, in denen sie die Dateien meiner Freundin zum Download ausgewählt haben.
Frage2: Ich lese immer nur Fälle, von Leuten die beschuldigt wurden. Ich finde selten etwas zum Ausgang dieser Vorfälle, bis auf einige, die von Anfang an nicht antworteten und damit durchkamen und einigen, die aus Angst einfach zahlten. Gibt es hier jemanden, der nach dem Einschalten eines Anwalts und dessen Schreiben nochmals zur Zahlung aufgefordert wurde? Stand hier jemand wegen so etwas schonmal vor Gericht? Weiß jetzt nicht, was ich meiner Freundin raten soll...

Danke im Vorraus

King_Rollo
21.11.2008, 13:37
Mit dem erhaltenen Schreiben zum anwalt gehen ist sicher der richtige Schritt. Der Anwalt sollte dann alle weiteren Schritt einleiten und die Sache auch im Auge behalten. Die Frage die sich aber natürlich stellt ist, ob die Anklage berechtigt ist! Wenn ja, finde ich 1000 Euro, je nach Umfang der begangenen Verstöße, als relativ human ...

TnTDynamite
21.11.2008, 13:54
Sie hat damals ein paar Lieder runtergeladen, jedoch ohne zu wissen, dass sie damit gleichzeitig zum Upload bereitstellt. Wenn jemand mit Upload-Angeboten über Werbung oder direkt Gewinn erziehlt, sehe ich ein, dass mal bei 200€ Gewinn 1000€ Strafe fällig sind. Aber weil man vor fast 2 Jahren mal ein paar Bushido-Lieder runtergeladen hat (den schlechten Geschmack hat sie inzwischen zum Glück abgelegt), 1000€ zu zahlen, find ich ungerecht. Zumal sie eine Unterlassungserklärung abgegeben hat (wenn ich mich recht erinnere ohne Schuldeingeständnis) und seither niemehr eine Online-Tauschbörse genutzt hat.

Einhörnchen
21.11.2008, 14:33
Übrigens, sollte die Haltlosigkeit offensichtlich sein am besten noch negative Feststellungsklage einreichen. Manch ein fleißiger Abmahner wurde so schon in die Knie gewzungen.

TnTDynamite
21.11.2008, 14:48
Die Rechtslage ist da eben etwas schwammig. Weiß nicht ob hier eine offensichtliche Haltlosigkeit vorliegt, sonst würde ich einfach nicht reagieren. Sie hat ja damals ein paar Lieder runtergeladen. Aber eben mit einer Software, die nicht darauf hinweist, dass man runtergeladene Inhalte automatisch zum Upload bereitstellt.

Ich dachte man könnte da am ehesten rauskommen, weil das Verfahren eh als Bagatelle eingestellt würde!?

Danke soweit

Subdominante
22.11.2008, 03:10
Sie hat damals ein paar Lieder runtergeladen, jedoch ohne zu wissen, dass sie damit gleichzeitig zum Upload bereitstellt.
Entgegen einer gewissen Legendenbildung ist der Download genauso strafbar wie der upload. Urheberrechtverletzung bleibt Urheberrechtverletzung.

Sprich doch mal Klartext: Deine Freundin hat die Künstler. betrogen, wieso sollte sie da jetzt so einfach herauskommen? Oder werden Betrugsdelikte seit neuestem in diesem Land ncht mehr geahndet?

In deinem Fall ist das Verfahren absolut rechtens.

weil man vor fast 2 Jahren mal ein paar Bushido-Lieder runtergeladen hat (den schlechten Geschmack hat sie inzwischen zum Glück abgelegt), 1000€ zu zahlen, find ich ungerecht.

Und Bushido findet es ungerecht, daß deine Freundin ihn bescheißt. Schonmal auf den Trichter gekommen? Gibt im Leben eben nicht alles "für lau". Also: Den Kunstler entlohnen und nächstes mal nicht wieder denken ,Musik gibts für lau.

King_Rollo
22.11.2008, 10:52
Also jetzt mal halblang! Grundsätzlich gebe ich dir sehr Recht, dass in diesem Land eine gewisse "Nehmer-Mentalität" gebildet hat, die so nicht weitergehen darf. ABER: 1. Wer frei von Sünde ist, der werfe den ersten Stein! Und 2. Selbst wenn es ca. 15 Lieder waren (also ein Album, Ladenpreis 15-20 Euro maximal!) sind 1000 Euro schon ziemlich hoch gegriffen.

Subdominante
22.11.2008, 11:56
ABER: 1. Wer frei von Sünde ist, der werfe den ersten Stein! Und 2. Selbst wenn es ca. 15 Lieder waren (also ein Album, Ladenpreis 15-20 Euro maximal!) sind 1000 Euro schon ziemlich hoch gegriffen.

A) Bin frei von "Sünde", bin selber im kreativem Bereich tätig und finde es eine Schweinerei, wie hier von Internet-User, die Kreativen betrogen und geprellt werden. Zudem würde ich sofort meinen Arbeitsplatz verlieren, wenn ich Schesetwauren würde, und das publik würde.

B) 1000€ sind gar nicht mal so viel, gemessen an anderen Betrugsdelikten und am endetabernen Schaden (x-fache Weiterverbreitung).

Insofern sehe ich den Beitrag und den ursächlichen User, auf den ich mich beziehe, in diesem Thread fehl am Platze, da seine Freundin in der Tät Betrug begangen hat und hier ein Vermeiden der Strafe bzw. ein Beugen der Rechtsprechung zugunsten der Täterin erfolgen soll.

Nach dem Opfer fragt - wie so oft - keiner.

King_Rollo
22.11.2008, 15:33
Entschuldige bitte, aber wer heutzutage allen Ernstes behauptet, noch nie im Leben ein Liede/Film/Software kopiert oder illegal bezogen zu haben, der lügt entweder oder ... tja, da fällt mir gar nichts ein. Wir waren alle mal jung, hatten wenig Geld und irgendein Kumpel hat uns mal eine CD kopiert (oder früher auf Kasette überspielt) oder irgendjemand von den Kollegen hat irgendeinen Film zufällig als Image mitgebracht ...

Subdominante
22.11.2008, 17:20
@King_Rollo:

Tja, ich muß dich enttäuschen, ich habe noch nie Musik, Spiele, Programme kopiert. Ich weiß, das mag für die meisten hier - inklusive dir - schwer vorstellbar sein, aber humanistisch und alt-philologisch schön seit Kindestagen erzogen, selbst eine Künstlerin nun, habe ich nun einfach Respekt vor der Leistung anderer. Erstickt dran ;)

Tum anderen: Das Kopieren unter 5, 6 Freunden auf dem Schulhof (dazu verbunden mit Qualitätsverlusten) ist etwas anderes als millionenfaches Verbreiten und sekundenschnelles Saugen.

King_Rollo
23.11.2008, 09:43
Tja, dann herzlichen Glückwunsch! Ich habe kein Problem damit zuzugeben, dass es für mich sehr schwer vorstellbar ist. Und ich betone noch einmal, dass ich grundsätzlich vollkommen mit dir übereinstimme.

Die Frage ist jedoch auch, wie weit man mit einer solchen Einstellung kommen wird ... es ist vielleicht ein wenig vergleichbar mit dem Straßenverkehr: wer sich immer exakt an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, wird ständig angehupt und überholt. Selbst ich, der immer versucht, nicht mehr als 10 km/h über Limit zu fahren, ist meist schon der Gearschte ...

baFh
23.11.2008, 09:51
...
Tum anderen: Das Kopieren unter 5, 6 Freunden auf dem Schulhof (dazu verbunden mit Qualitätsverlusten) ist etwas anderes als millionenfaches Verbreiten und sekundenschnelles Saugen.

sorry, aber was ist das denn für eine einstellung? wenn die qualität beim kopieren leidet wirds legaler? also ein camrip mit ton vom diktiergerät ist "legaler" als ein dvdrip? :freak

bis denne

OverAndOver
13.01.2009, 09:22
Hi,
ich hab da ein kleines Problem, unzwar habe ich mich mit meiner Fak* Email Adresse einmal bei irgendso einer downloadfirma oder so angemeldet und jetzt habe ich eine E-mail bekommen, dass ich nun 99€ zahlen muss, aber das ist meine Fak* e-mail, wo ich mich da angemeldet habe, die str*ße auf der ich wohne gibt es nicht, also habe ich nichts zu befürchten?

FidelZastro
13.01.2009, 09:56
Ich möchte mal versuchen, deinen Beitrag so neutral wie möglich zu beantworten. Natürlich lediglich aus meiner persönlichen Meinung, als nicht-Jurist. Für Rechtsberatung brauchst du auch einen Anwalt.

Im Grunde stehen 3 Fragen im Raum:
1. Ist die Rechnung gerechtfertigt?
2. Ist nachvollziehbar wer du bist?
3. Ist dein Verhalten gerechtfertigt?

Zu 1. kann man mit so wenigen Informationen nicht viel sagen. Die Rechtssprechung ist sich weitgehend einig, dass wenn Preise nur versteckt aufgeführt werden, diese kein Vertragsbestandteil werden. Sprich: Nur weil irgendwo am Seitenende im Kleingedruckten steht dass du ein Zweijahresabo zu 8€ im Monat abschließt heißt das nicht automatisch, dass dies aus jurisitscher Sicht vertretbar ist.

2. Eine E-Mail-Adresse mit falschem Namen in Verbindung mit einer falschen Adresse sollte eine recht harte Nuss sein. Prinzipiell ist es ein Leichtes, über die Verbindungsdaten an deine Identität zu kommen. Ob bei den einschlägigen zwielichtigen Downloadanbietern - gegen die oft schon ganze Schränke voller Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft existieren - die Kooperationsbereitschaft der Behörden sehr hoch ist, kann man derzeit wohl verneinen. In deinem Fall könnte das aber theoretisch auch anders sein.

3. Wohlwollend liest sich dein Beitrag so als warst du einfach zu faul, durchzulesen was da auf der Anmeldemaske so steht. Genauso könnte man dich aufgrund deines Beitrags aber beschuldigen, bewusst falsche Informationen angegeben zu haben. Wenn dem so ist, dann hilft es dir natürlich nichts dass die Forderung im Normalfall unberechtigt ist. Schließt du in dem Bewusstsein die Anmeldung ab, dass da zwar Kosten kommen könnten, du das aber ignorierst, dann ist es nicht dem Unternehmen anzulasten dass sie nicht ausreichend informiert haben. Hast du sogar in der Absicht, die Rechnung nicht begleichen zu müssen, bewusst falsche Daten angegeben könnte das eine Straftat sein!
§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nein, es ist unwahrscheinlich, dass etwas passiert. Aber der Irrglaube, das Internet sei ein Selbstbedienungsladen ohne Kasse geht mir schon eine ganze Weile gehörig auf den Keks :rolleyes

OverAndOver
13.01.2009, 11:38
Nein, es ist unwahrscheinlich, dass etwas passiert. Aber der Irrglaube, das Internet sei ein Selbstbedienungsladen ohne Kasse geht mir schon eine ganze Weile gehörig auf den Keks :rolleyes


Gut, das erleichtert mich, ich hab die e-mail einfach gelöscht, weil ich dachte, dass das Werbung ist oder so, man weiß ja nie...
Also Danke.

Adam_Smith
14.01.2009, 20:06
Ne E-Mail ist ne E-Mail und eben nicht rechtsverbindlich.

So lange also nichts per Post kommt sollte man gar nicht reagieren.

Dennoch gilt das, was FidelZastro unter Punkt 3. sagte. Beim nächsten Mal besser aufpassen und nicht versuchen schlauer zu sein als die "Betrüger". Der Schuss kann nämlich mal nach hinten los gehen.

Svendrae
28.02.2009, 17:25
Guten Tag,


ich habe heute einen "lustigen" Brief von Schutt, Waetke Rechtsanwälte bekommen.

Es handelt sich um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Man wirft mir vor:

Sehr geehrter Herr XXX,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firma XXX , XXX XX, XXXXX XXX, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende X. XXX, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel unserer Mandantin "XXX".

...

Folgende Daten konnte unsere Mandantschaft - neben weiteren Einwahlen - aufgrund einer speziell entwickelten Software feststellen und beweissicher dokumentieren lassen:

Datum: xx.xx.xxxx xx:xx Uhr
Datei: xxx.rar
IP-Adresse: xx.xxx.xxx.xxx

Die Software der Antipiracy - Firma LOGISTEP AG, Sennweidstraße 45, CH-6312 Steinhausen-Zug (Schweiz), mit der die obigen Daten festgestellt und dokumentiert wurden, ermittelt ohne Ausnahme korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise hinsichtlich der Nutzung derartiger Tauschbörsen. ...

...


Es folgen 5 weitere Seiten incl. der Unterlassungserklärung und einer Zahlungsaufforderung über 385,00€

___________________________________________________________

So, damals war ich noch bei T-Online und nutzte einen W-Lan Router. Ich nutzte in der Zeit auch Tauschbörsen, allerdings bin ich mir ziemlich sicher, niemals so ein beklopptes Spiel mit dem ich rein gar nichts anfangen kann je auf meiner Festplatte gehabt zu haben, und angeboten habe ich das ganz sicher auch nicht.

Was ist von diesem Schreiben zu halten, wie sollte ich weiter vorgehen? Bin rechtsschutzversichert inkl. Onlinerecht ohne SB, ich dachte ich gehe am Montag mal zu einem Anwalt. Leider ist keiner für Onlinerecht in meiner Umgebung.

Was habt ihr für Ratschläge? Ist das Schreiben ernst zu nehmen?


mfg Sven

kisser
28.02.2009, 19:33
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang dies hier:

http://www.heise.de/newsticker/Gericht-attestiert-Logistep-Massenabmahnern-Gebuehrenschinderei-Update--/meldung/84201

King_Rollo
28.02.2009, 20:09
@ Svendrae: Ganz klarer Fall: geh zum Anwalt. Und nimm am besten gleich einen Ausdruck des Heise-Artikels mit.

Acrylium
28.02.2009, 21:00
Auch ich gehören zu denen, die ihr Geld über ihre kreative Arbeit verdienen. Daher bin auch ich entsprechend schlecht auf Raubkopierer zu sprechen.

Klar habe auch ich als Kind Spiele und Musik kopiert. Mit 10 Jahren fehlt einem da auch noch irgendwie das Urechtsbewußtsein. Von einem Erwachsenen erwarte ich das aber schon. Doch stattdessen bekommt man meistens nur die haarsträubensten Ausreden präsentiert wenn man die Leute in seinem Umfeld direkt darauf anspricht.

Das in großen Teilen der Bevölkerung vorhandene Rechtsverständniss macht mich rasend. Auf der einen Seite schimpfen alle über Ladendiebe, Steuerhinterzieher, etc., aber gleichzeitig läuft der illegalle Download mit maximaler Bandbreite.

Ich bin zwar durchaus auf der Meinung, dass es Zeit wird, etwas gegen Anwälte zu unternehmen, die sich mittels massenhafter Abmahnungswellen eine goldene Nase verdienen wollen, aber grundsätzlich halte ich Abmahnungen keineswegs für ein ungerechtfertigtes oder gar ungerechtes Mittel.

Svendrae
28.02.2009, 21:52
ich schon, wenn es um etwas geht, dass ich nichtmal mit der Kneifzange anfassen würde und ich solchen Datenmüll daher nie auf meiner Festplatte lagern, geschweige denn anderen zum Download anbieten würde!

Und ich kann leider auch nicht alles kontrollieren, zu der Zeit liefen immer 2-3 PC's über den W-Lan Router von denen nur einen ich genutzt habe. Was auf den anderen PC's passiert ist kann ich nicht wissen, denn es waren nicht meine.

mfg

Fairy Ultra
28.02.2009, 21:58
es war aber wohl dein Anschluss ;(

Acrylium
28.02.2009, 22:43
Ne E-Mail ist ne E-Mail und eben nicht rechtsverbindlich.

So lange also nichts per Post kommt sollte man gar nicht reagieren.

Seit wann sind eMails nicht rechtsverbindlich? Ich verschicke schon seit Monaten meine Rechnungen als PDFs per eMail und die sind ganz gewiss verbindlich.

FreddyMercury
01.03.2009, 23:48
Dann koennt ja jeder ankommen und einfach x-beliebig Rechnungen verschicken.

King_Rollo
02.03.2009, 06:19
1. E-Mail ist heutzutage anerkanntes und rechtskräftiges Geschäftspapier.
2. Eine Rechnung ohne Gegenwert (Ware, Dienstleistung) ist ja Quatsch. Denn in dem Fall bist du nicht verpflichtet zu bezahlen. Ebenso hätte der Rechnungsersteller keinen Anspruch darauf.
3. Könnte auch jeder per Post einfach so Rechnungen versenden. Wo ist jetzt der Unterschied?

morphium
02.03.2009, 08:35
E-Mails haben wenig Beweiskraft, da der Sender bei den herkömmlichen Protokollen und Log-Mechanismen keine Möglichkeit hat, zu beweisen, wann er was an wen versendet hat und ob der Empfänger die E-Mail erhalten hat oder ob sie tatsächlich abgesendet wurde.
quelle: Sozialgericht Aachen, September 2006, Az. S 11 AL 13/06 – „E-Mails gehen verloren.“

soviel zum thema "anerkanntes und rechtskräftiges geschäftspapier"... ohne digitale signatur wird das nichts!

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine digitale Signatur rechtlich eine qualifizierte elektronische Signatur darstellen, und dann eine zur manuellen Unterschrift eines Briefes gleichwertige Rechtskraft besitzt.

Svendrae
02.03.2009, 19:11
Übrigens zur Info:

Rechtsschutzversicherung lehnt Deckungszusage bei Urheberrechtsstreitigkeiten generell ab. Habe heute mit ihr telefoniert.

Kreisverkehr
07.06.2009, 17:01
Also, ich möchte mal diesen Thread wiederbeleben.
Es geht zwar nicht direkt um mich, aber trotzdem:

Vor kurzem kam bei jmd. eine Abmahnung an, mit folgendem Inhalt:

Sie haben am XX.XX.2009 einen Film heruntergeladen, der urheberrechtlich geschützt ist. Neben einigen Passagen, wo aufgezeigt wird, dass man vor Gericht pro Musikstück mit min. 10.000€ belangt werden würde, wird auch noch geschrieben, dass die Kosten des Verfahrens mit 1,3 beziffert werden würden, falls der Beschuldigte das "Verfahren" verzögert oder Korrespondenz erzeugt. Nach oben hin sind die Grenzen offen.

Im Ergebnis gibt sich aber der Rechteinhaber mit 450€ bei sofortiger Klärung zufrieden und die Anwaltskosten belaufen sich auf "nur" 506€, falls man denn keinerlei Schwierigkeiten macht.

=> 956€ für einen Film, der nichtmal gesehen wurde, sondern nur zu Testzwecken runtergeladen wurde.

Daneben muss auch noch die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

So nun meine Frage: Wie soll der Betroffene nun vorgehen, da die Fristen mit 7 Tagen insgesamt recht niedrig sind?

morphium
07.06.2009, 18:39
einen anwalt konsultieren

Kreisverkehr
07.06.2009, 18:54
Die Frage ist, welchen genau. Muss es Medienrecht sein, oder geht auch ein "normaler" Anwalt?
Wie schauts aus, wenn man direkt vor Gericht geht. Straftechnisch sollte es doch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, oder? Kann man dann überhaupt zivilrechtlich belangt werden, wenn die Strafsache eingestellt wurde ohne Urteil?

Ralf B.
07.06.2009, 19:23
Würde mich an deiner Stelle erst mal hier http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ schlau machen!

lnstinkt
07.06.2009, 20:03
@Kreisverkehr:
1. Nein, es muss nicht Medienrecht sein, aber wäre ratsam.

2. Ja klar kann ohne strafrechtlichen Titel zivilrechtlich prozessiert werden. Ich denke aber nicht, dass es dazu kommt (reines Gefühl).



[

King_Rollo
07.06.2009, 20:09
1. Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben!!!
2. Einen Anwalt (wnn möglich natürlich auf MEdien und Internet spezialisiert) kontaktieren und ihn alles weitere klären lassen (z.B. modifizierte Unterlassungserklärung, falls berechtig Widerspruch usw.)

Und meine ganz persönliche Meinung (auch wenn ich mich damit vielleicht nicht beliebt mache): jeder weiß, dass es illegal ist, Filme oder Musik herunterzuladen. Jetzt bist du halt erwischt worden - Pech! Und knapp 1000 Euro ist schon ne heftige Hausnummer, aber zum einen soll natürlich ein Abschreckungseffekt erreicht werden und zum anderen gehen die ja immer gleich davon aus, dass du den Film auch anderen Leuten zum Download anbietest - das treibt die Summe gleich ordentlich nach oben!

Kreisverkehr
07.06.2009, 20:19
Gut, bei der UA habe nicht nur ich ein mieses Gefühl, bloß auf sich ruhen lassen kann man das ja auch nicht.
Inwiefern wirkt sich das aus, die UE nicht oder in modifizierter Form zu unterzeichnen?

Ist ein Gang vor das Gericht sinnvoll und auf eine Einstellung des Verfahrens zu hoffen (Unverhältnismäßigkeit und Geldschneiderei bei Abmahnungen)?


@ King_Rollo

Und zum einen: Ich bin nicht erwischt worden, nur tangiert es mich persönlich. Das es nicht legal war, ist klar und streitet keiner ab. Es bestand aber in dem Fall nicht die Absicht sich Geld zu sparen oder sich einen (geplanten) Kauf durchs runterladen zu ersparen. Macht aber im Endeffekt keinen Unterschied.

Grappo
07.06.2009, 20:50
Für den Anfang das hier (http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=19&t=35) durchlesen, und dann im dortigen Forum weiter schlau machen.

Acrylium
07.06.2009, 20:53
Es macht wirklich keinen Unterschied zu welchem Zweck Du das urheberrechtlich geschützte Material heruntergeladen hast. Es ist allgemein bekannt, dass dies nicht rechtens ist, und da kann man sich nicht einfach rausreden mit "Ich wollte doch nur testen...".

Lass es ruhig auf's Gerichtsverfahren ankommen. Entweder Du hast Glück und zahlst nichts, oder aber die können Dir das einwandfrei nachweisen, und Du zahlst bis zum Ende Deines Lebens. Viel Spaß beim darauf ankommen lassen.

Ach ja, da die den Verstoß gegen Ihre Rechte nicht auch einfach so auf sich sitzen lassen wollen, der Gedanke ist Dir schon gekommen, oder?

King_Rollo
07.06.2009, 22:59
@ Kreisverkehr: Ganz wichtig: DU schickst gar nichts zurück! Weder die UE, noch ein modifizierte UE noch sonst irgendwas! Das macht alles dein Anwalt! (Sonst wird das glaube ich gar nicht anerkannt.) Tja, und aussitzen halt ich persönlich für keine gute Idee ... aber vielleicht hat's ja Erfolg ...

Dragstor [GER]
17.06.2009, 16:54
Mich hats heute auch erwischt :D

Laut U+C Rechtsanwälte habe ich per eMule "Teens with Tits 13" geladen und verteilt :evillol

Nach längerer Recherche im Netz läuft es wohl darauf hinaus einen Fachanwalt (Medienrecht) damit zu beauftragen, der höchst wahrscheinlich die zu zahlende Summe (bei mir 650€) drücken kann.

Der Überwiegende Teil der Betroffenen rät zwar das Schreiben zu ignorieren und das ganze auszusitzen da es bis jetzt noch zu keiner Verhandlung gekommen ist, da das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde oder schlicht weil die Gerichte wegen der schieren Anzahl von Mahnung nicht nachkommen.

Halte ich persönlich nicht für ratsam da die Chance auf ein Verfahren zwar verschwindend gering ist, sollte es jedoch dazu kommen kann dies den finanziellen Ruin bedeuten!

Also persönlich nichts Unterschreiben oder zahlen und sich direkt an den Verbraucherschutz bzw Fachanwalt wenden.

OT:

Wenn man Downloads in Relation zu 650€ stellt, ist die Summe einfach nur:volllol

Was war das früher schön im Netz, wo noch nicht der überwiegende Teil der Menschheit (also die Idioten) online war. Ok man zahlte noch pro Minute, aber man musste sich nicht ständig Gedanken über Spam, Massenabmahnungen, kostenpflichtige Downloads oder Arschlochkinder im Onlinegame machen...

Keyser Soze
20.07.2009, 11:35
Hab mich letztes WE mit nem Freund von nem Freund unterhalten der bei Bertelsmann arbeitet. Er meinte i.d.R. kommen max. drei Briefe mit Drohungen und gut ist.
Die sind von dem vorgehen der Anwälte auch nicht begeistert, da auch oft gegen gewisse Regeln verstoßen und daher auch die Unternehmen ausehen, als wollte sie die Büger (oft HartzIV Empfänger, Eltern bei denen die minderjährigen Kinder was gezogen haben etc.) abzocken.

Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es i.d.R. nicht, ausser du hast mehr als 30, 40 Lieder, Filme, Hörbücher gezogen.

Das rechtliche ist ja auch die Frage,

1. Sind seit diesem Jahr die Anwaltkosten gedeckelt worden auf glaub 100€-150€
2. Ist die Staatsanwaltschaft angehalten worden, nur eine Rausgabe der Daten zu beantragen, wenn es sich hier um mehr Dateine handelt. Also ein handel mit daten erkennbar ist.
3. Die Daten werden von einer Firma erhoben die staatlich überhaupt nicht kontrolliert werden (meist inner Schweiz) und nur davon leben. Von daher ist ja auch die Frage wie seriös das ist.
etc...

Gerichtsverhandlung !
Das können die sich nicht leisten, es werden jedes Jahr über 1/4 Mio. Abmahnungen verschickt, mittlerweile bezahlen nur noch 28% (2007 waren es noch 48%).
Das kann sich aber jeder mal ausrechnen, welche Summe da zusammen kommt beim schnitt von 800€ und jetzt stellen wir uns mal vor die ziehen wegen 800€ vor Gericht und verlieren auch noch. Was bedeutet das für die 250.000 Mio. Abmahnungen im Jahr ?

Es gibt einen Präzedenzfall, worauf sich mit etwas Glück (kommt auf den Präzedenzfall an) jeder drauf berufen kann. Das Risiko gehen die nicht ein.

Im übrigen leben die Herren ja auch so sehr gut, hab damals in München in ner Nebenstraßen von dem Waldorfanwalt gewonnt. Nobel, Nobel. Der wohnt anner Theresienwiese, wer mal während des Oktoberfestes schauen will.

Ach ja, was mich wundert. 250.000 Mio. Abmahnungen, aber irgendwie hat nie einer was damit zu tun. Der Kollege von Bertelsmann, meinte nach nen paar bier, dass er sogar selber ab und an zieht :freak2