Rechtliche Frage: Wandelung eines ASUS Motherboards?

DiMu

Cadet 3rd Year
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Hallo Community

Ich besitze seit dem 04.04.2005 ein ASUS A8V-E Deluxe. Gekauft habe ich es bei einem PC Hardware Händler in der Schweiz. Seit jeher läuft USB 2.0 nicht und USB 1.1/1.0 macht auch so seine faxen. Nicht so schlimm dacht ich mir, wart ich einfach auf ein BIOS Update seitens ASUS, die werden das Problem schon beheben…

Nach 6 Monaten erschienen dann zwar 4 BIOS Updates, doch keines konnte den Fehler beheben. :rolleyes: Im Gegenteil: Seit dem 4. Update ging sogar USB 1.1 nicht mehr. Mein MP3-Player wurde nicht mehr erkannt. Mein USB-Stick lief noch auf USB 1.0! Ich suchte danach in Foren nach Opfern desselben Problems und wurde fündig. Bei zahlreichen A8V-E Deluxe Käufern funzte USB 2.0 nicht. Inzwischen wird das Board bei ASUS als „nicht mehr verfügbar“ angezeigt :o (was selbst bei den alten 754er Sockel noch nicht steht, obwohl die ja schon seit Monaten nicht mehr aktuell sind!) und der Support wurde scheinbar eingestellt. Das Board war wohl ein totaler Reinfall

Nun meine eigentliche Frage: ASUS gewährt eine Garantie von 36 Monaten (3 Jahre), kann ich also in diesem Fall nach 20 Monaten mein Board einsenden und den Kaufpreis zurückverlangen (bei uns in der CH heisst dieses Recht "Wandelung") oder hat ASUS diese Klausel aus der Sachgewährleistung gestrichen? Ich habe keine Garantiebestimmungen gefunden, für die Schweiz schon gar nicht. Oder hat Jemand Erfahrungen? Mein Händler stellt sich für mein Anliegen Taub...

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
Also für mich hört sich das nach arglistiger Täuschung an.Aber einfach verklagen ist schwierig.Aber da die Schweiz nicht zur EU gehört und es dort andere Bestimmungen gibt,fürchte ich,dass man nicht viel machen kann,leider.
 
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