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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufhebung des Inzestverbotes? § 173 StGB


Tiu
23.02.2007, 12:31
Ein Geschwisterpaar klagt vor dem Bundesverfassungsgericht (http://nachrichten.aol.de/Newsticker/Inzest-Geschwister-wollen-Beischlafverbot-Karlsruhe-kippen-1200192990-0.html) gegen den § 173, also für die Aufhebung des Verbotes von Inzest.
Was meint Ihr dazu?

Die Befürworter haben 2 Argumente:

1.) Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
2.) Auch behindertes Leben ist lebenswert

Mutter Natur hat es so eingerichtet, dass "normalerweise" Geschwister/Verwandte ersten Grades sich sexuell untereinander abstoßen um die genetische Vielfalt zu erhalten. Daher liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Inzestkinder körperlich und/oder geistigbehindert auf die Welt kommen bei 50%.

Meine Meinung:
Sexuelle Selbstbestimmung schön und gut, aber mit welchen Folgen?
Das Großeltern, Eltern oder ältere Geschwister jüngeren bzw. pupertierenden Kinder (Schutzbefohlenen) manipulieren um ihren eigenen Sexualtrieb zu befriedigen?
Ja, auch behindertes Leben ist lebenswert, aber, muß man es von vorneherein darauf ankommen lassen behindertes Leben in die Welt zusetzen?

Tankred
23.02.2007, 12:47
Die Diskussion über die sexuelle Selbstbestimmung ist ja schon beinahe als "running gag" zu bezeichnen. Grundsätzlich leuchtet mir nicht ein, warum eine Aufhebung des Straftatbestands überhaupt notwendig erscheint. Natürlich kann und darf jede erwachsene Person mit jeder anderen, ebenfalls erwachsenen Person poppen bis der Arzt kommt. Wenn beide sich darüber einig bzw. einverstanden sind habe ich damit keine Probleme. Allerdings habe ich ein Problem damit, wenn man billigend in Kauf nimmt, ein behindertes Kind auf diese Weise zu zeugen, denn das hat nichts mehr mit Selbstbestimmung zu tun. Zudem stimme ich zu, dass zwar auch behindertes Leben lebenswert sein kann. Jedoch sollte jedem verantwortungsvoll handelnden Erwachsenen klar sein, dass die Wahrscheinlichkeit der Zeugung eines behinderten Kindes durch inzestuöse Beziehungen immens steigt. Und ich kann mir vorstellen, dass selbst das behinderte Kind ein Problem damit hätte, würde es erfahren, dass die eigenen Eltern die eigene Behinderung ursächlich zu verantworten haben. Und das ist meines Erachtens kein verantwortungsvolles und damit auch kein erwachsenes Verhalten. Womit sich die Frage nach einem Recht auf Inzest durch die ach so erwachsenen Personen meiner Meinung nach auch erübrigt.

baFh
23.02.2007, 12:52
ein klares nein zur lagalisierung von geschwisterliebe von mir.

es gibt sittliche und moralische dinge, die sollte man einfach als gegeben akzeptieren und sich nicht dagegen auflehnen.

kisser
23.02.2007, 13:05
Mutter Natur hat es so eingerichtet, dass "normalerweise" Geschwister/Verwandte ersten Grades sich sexuell untereinander abstoßen um die genetische Vielfalt zu erhalten. Daher liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Inzestkinder körperlich und/oder geistigbehindert auf die Welt kommen bei 50%.


Wo hast du denn den Quatsch her?


@Topic: ein klares NEIN von mir.

Tiu
23.02.2007, 13:13
Wo hast du denn den Quatsch her?


Quatsch? :freak
Hegst du von Naturaus eine sexuelle Begierde deine Schwester oder Mutter zu poppen?
Nein? Wieso nicht? Sind doch alles weibchen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Biologische_Aspekte

Zitat:"In der Natur sind bisweilen Strategien zur Inzestvermeidung zu finden. Bei Pflanzen sind das etwa Blüten, die erst nur Pollen produzieren und danach zur Bestäubung geeignet sind oder umgekehrt. Bei Tieren und Menschen ist es der Geruchssinn, der genetisch nahe Verwandte in einer Weise riechen lässt, die keine sexuellen Gefühle aufkommen lassen soll und folglich Sex zwischen nahen Verwandten vermeiden hilft. Kinder, die bis zum sechsten Lebensjahr gemeinsam aufwachsen, entwickeln eine instinktive Inzesthemmung, und auch wenn sie nicht verwandt sind, werden sie im Erwachsenenalter höchstwahrscheinlich nicht miteinander sexuell aktiv."

Tankred
23.02.2007, 13:17
Wenn ich mich recht entsinne, dann gehen Bereiche der Psychoanalyse davon aus, dass Geschwister eher eine natürliche, sexuelle Begierde zueinander haben, die gesellschaftlich unterdrückt wird. Ausdruck dieser gesellschaftlichen Norm ist die Strafbarkeit von Inzest. Allerdings ist die sexuelle Selbstbestimmung genau die andere Norm, die hier dem Inzest gegenüber gestellt wird. Die Frage ist nur, welcher Norm Vorrang gegeben wird. Die Abscheu vor Geschwisterliebe kann ja prinzipiell nichts vererbtes sein, da sich die Menschheit ja sonst nie entwickelt hätte, oder!?

kisser
23.02.2007, 13:21
Daher liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Inzestkinder körperlich und/oder geistigbehindert auf die Welt kommen bei 50%.


Und nochmal: wo hast du den Quatsch her?

MR.FReeZe
23.02.2007, 13:34
Steht doch in Tius verlinken Wikiartikel:rolleyes

[...]
Wie hoch genau die Wahrscheinlichkeit einer Erbkrankheit infolge Inzestes tatsächlich ist, ist in der Forschung wohl strittig, manchmal wird ein Risiko von 30% angegeben, während andere Studien von einem 50% Risiko sprechen.
[...]
Wo der Autor selbst die Infos her hat weiss ich auch nicht, sind keine Links zu den Studien vorhaben. Ob das nun Quatsch ist oder nicht kann ich auch nicht sagen, hab von Genetik keine Ahnung. Jedenfalls steht es da;)

Tiu
23.02.2007, 13:43
Und nochmal: wo hast du den Quatsch her?

Bevor Du Dinge lediglich als Quatsch bezeichnest, wäre es hilfreicher für *alle*wenn Du den Gegenbeweis antreten würdest, ansonsten ist das was du postest reiner Quatsch. :rolleyes

Relict
23.02.2007, 14:14
§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Man sollte vllt. unterscheiden zwischen generellem Beischlafsverbot (wie aktuell) und Kinder gebären. Schliesslich sind auch andere alternative Lebens- und Eheformen mittlerweile erlaubt. Stichwort Homosexualitität. Inzest ist im Prinzip nix anderes, wird aber immernoch anders behandelt, teils aus gesellschaftl. Hintergründen, teils aus biologischen, weil eben daraus Kinder entstehen können, zumindest bei den heterogeschlechtlichen Inzestbeziehungen, was aber im § nicht unterschieden wird.

Von daher muss ja nicht unbedingt gleich der Paragraph komplett abgeschafft werden, aber wenigstens ne Abmilderung, Änderung, Anpassung an heutige Verhältnisse wäre wünschenswert.
Zb. schonmal keine Strafbarkeit mehr.
Man muss auch nicht jede Minderheit immer gleich in Gesetzesform verankern. Wir sind schon viel zu sehr gesetzlich überreguliert und wo es wirklich drauf ankommt meist nur sehr dehnbar und schwammig oder unverhältnismässig.

Tiu
23.02.2007, 14:25
Von daher muss ja nicht unbedingt gleich der Paragraph komplett abgeschafft werden, aber wenigstens ne Abmilderung, Änderung, Anpassung an heutige Verhältnisse wäre wünschenswert.
Zb. schonmal keine Strafbarkeit mehr.


Hatte ich mir zunächst auch überlegt. Sollen Erwachsene doch sexuell machen was sie wollen, solange sie es "freiwillig" tun und kein Zwang dahintersteckt.
Nur, wenn die Schranke der Strafbarkeit fällt, fällt eine Hemmschwelle gleich mit!
Was hält den Vater denn dann noch davon ab, seine 14 jährige Tochter zu manipulieren bzw. darauf hinzuwirken das es zum Inzest kommt? Oder den 18 jährigen Bruder zu seiner jüngeren Schwester und umgekehrt?

bitfunker
23.02.2007, 14:31
Stichwort Homosexualitität. Inzest ist im Prinzip nix anderes, wird aber immernoch anders behandelt,Sorry, aber den Satz erkläre mir mal bitte. Ich denke, das ist wohl was anderes!


@Topic: Grotesk, diese Klage. Jeder Meerschweinchenzüchter weiß doch, welche fatalen Folgen Inzest hat. Ich kann nur hoffen, dass diese Freaks mit ihrer bizarren Forderung scheitern.

Und bitte was soll die Argumentation von wegen "2.) Auch behindertes Leben ist lebenswert"? Klar ist es das, aber was hat das mit der Klage zu tun?

Relict
23.02.2007, 14:32
@Tiu
Wie sehr gesetzl. Verbote abschrecken, sehen wir ja in anderen Ländern an der Todesstrafe, aber auch bei uns an jedem kleineren Delikt. ;) Zum Zeitpunkt der Tat denkt da keiner dran, dass er auch wirklich dran ist. Der gesunde Menschenverstand und Aufklärung sollten abhalten. Oder hält Dich nur die gesetzl. Strafbarkeit für Vergewaltigung vor selbiger ab?

Es ist ja auch im Gegensatz zur Vergewaltigung ne freiwillige Sache. Ansonsten greifen da ja auch noch andere Paragraphen. Ist ja nicht so, das wir dann völlig gesetzlos dastehen würden. Davon haben wir schon noch genug im Repertoire. ^^
Wir sollten endlich in solchen Sachen etwas offener und toleranter werden, als angeblich offene und freie Gesellschaft.

@b-runner
Was ist daran gross anders. Es ist ne sexuelle Neigung. Ich stehe nicht auf meine Geschwister, andere scheinbar doch. Wo halt die Liebe hinfällt. ;)

Tiu
23.02.2007, 14:34
Und bitte was soll die Argumentation von wegen "2.) Auch behindertes Leben ist lebenswert"? Klar ist es das, aber was hat das mit der Klage zu tun?

Die Folgen des Inzestes sind damit gemeint.
Die Befürworter versuchen damit das Argument der Gegner auszuhebeln.

@Relict
Ein Gesetz oder eine Strafe verhindert zunächst einmal rein gar nichts.
Es bedeutet aber für jeden potenziellen Täter eine Hemmschwelle die erst einmal überwunden werden muss.

Tankred
23.02.2007, 14:35
Was hält den Vater denn dann noch davon ab, seine 14 jährige Tochter zu manipulieren bzw. darauf hinzuwirken das es zum Inzest kommt? Oder den 18 jährigen Bruder zu seiner jüngeren Schwester und umgekehrt?

Naja, das bleibt aufgrund des Alters ja strafbar.

luhri
23.02.2007, 14:40
Leider ist die natürliche Auslese schon lange ad absurdum geführt worden:

- es gibt Brillen und Hörgeräte, womit diese 'Behinderten' gleiche Chancen haben ihre degenerierten Gene weiterzugeben, damit in der nächsten Generation Fielman und Laserchirurgen noch mehr verdienen.

- und wer als Pascha schon lange keinen mehr hochbekommt, holt sich einfach ein paar Pillen aus der Apotheke

Tiu
23.02.2007, 14:43
Naja, das bleibt aufgrund des Alters ja strafbar.

Die Manipulation aber nicht. Kann ja warten bis das die Tochter dann endlich 18 ist und ich somit straffrei ausgehe! Die Manipulation selbst würde ja schon vor dem 18. Lebensjahr beginnen.

Relict
23.02.2007, 14:54
@Tiu
Naja Hemmschwellen sind eher Einstellungs,- Erziehungs- und Umgangssachen, weniger Gesetzesgeschichten. Gesetze lösen das Problem nach einer erfolgten Tat, weniger vorher. Präventiv gibts auch viele andere Lösungsansätze. Und wenn ich was verzapfen will, dann denke ich zuletzt ans Gesetz oder das ich erwischt werde, je nachdem eben (siehe oben). Und gerade bei Triebsachen ists noch etwas anders.

Edit:
Achso und zu sowas gehören ja immernoch 2. Wenn die Tochter das nicht will, ists auch nach dem 18. eine Vergewaltigung und/oder Nötigung. Du stellst ja mal wieder die Töchter als total naiv, unmündig, geistes- und willenlos hin. :)

@all
Wo @luhri das grade breitfächert: Wie steht der Paragraph eigentlich zum Antidiskriminierungsgesetz? ;)

bitfunker
23.02.2007, 15:10
Leider ist die natürliche Auslese schon lange ad absurdum geführt worden:

- es gibt Brillen und Hörgeräte, womit diese 'Behinderten' gleiche Chancen haben ihre degenerierten Gene weiterzugeben, damit in der nächsten Generation Fielman und Laserchirurgen noch mehr verdienen.
Meinst du das "Leider" etwas wirklich ernst? Und das "degeneriert" auch? Du weist schon, dass alleine 63% der Deutschen eine Sehhilfe haben? Sollen die nun nach deiner Vorstellung alle keine Kinder mehr kriegen dürfen? Erinnert mich irgendwie an die Zeiten des Nationalsozialismus. Mir fehlt jegliches Verständnis für deine Aussage.

kisser
23.02.2007, 15:22
Wieso sollte er das nicht ernst meinen?
Seine Aussage ist doch nur, dass die natuerliche Auslese beim Menschen nicht funktioniert (durch technische Errungenschaften) und damit hat er Recht.

Tiu
23.02.2007, 15:39
Achso und zu sowas gehören ja immernoch 2. Wenn die Tochter das nicht will, ists auch nach dem 18. eine Vergewaltigung und/oder Nötigung. Du stellst ja mal wieder die Töchter als total naiv, unmündig, geistes- und willenlos hin. :)


Relict, dass hat nix mit Blödheit zu tun.
Ich als Vater habe doch dann die Möglichkeit meine Tochter 18 Jahrelang dahingehend zu manipulieren, oder? Ob die Manipulation dann erfolgreich ist oder nicht, ist doch ersteinmal bloß dahingestellt.
Gesetze haben auch einen gewissen präventiven Charakter, zumindest bei Menschen die noch irgendwo halbwegs sauber ticken. Bevor ich eine Straftat begehe, muss ich mir über die Konsequenzen meines Handelns bewußt sein, und da liegt die Hemmschwelle.
Daher ist ja auch die Frage die sich mir dabei stellt, ob dieser "gewisse" Schutzmechanismus der "meiner" Meinung nach durch die Strafbarkeit gegeben ist nicht abgebaut wird wenn man ihn erst einmal fallen gelassen hat.

spiro
23.02.2007, 15:41
Zwei Anmerkungen:

1. Finde ich die Frage von Kisser durchaus berechtigt - auch wenn sie eher an den Ersteller des Artikels gehen sollte. Die im Wiki Artikel angegebenen 30-50% sind für mich nicht greifbar.
Woher kommen diese Zahlen - aus Mengeles Tagebuch?
Empirische Belege für diese nebulöse Behauptung habe ich im Netz jedenfalls nicht gefunden...

2. Man sollte vllt. unterscheiden zwischen generellem Beischlafsverbot (wie aktuell) und Kinder gebären...
...,was aber im § nicht unterschieden wird. Die juristische Terminologie von Beischlaf liest sich wie folgt:
Der Bundesgerichtshof definiert Beischlaf in ständiger Rechtsprechung als Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof. Der Begriff ist im juristischen Sinne daher nicht identisch mit dem Geschlechtsverkehr.

So steht es auch schon im von Tiu verlinkten Artikel: "§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den (vaginalen) Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe."

Daraus kann man ableiten, dass Inzest unter Gleichgeschlechtlichen weder verboten, noch strafbewehrt ist.

lufkin
23.02.2007, 16:06
1. Finde ich die Frage von Kisser durchaus berechtigt - auch wenn sie eher an den Ersteller des Artikels gehen sollte. Die im Wiki Artikel angegebenen 30-50% sind für mich nicht greifbar.


Als das mit diesem Paar das letzte Mal groß in den Medien war hatten se auf N-TV (afair) eine Arzt/Genetiker im Interview der meinte, dass es nach einigen neueren Studien keinerlei Hinweise gäbe, dass Inzest beim Menschen in mehr Fällen zu Behinderungen der Kinder führt als "normale" Fortpflanzung und das diese Ablehnung in erster Linie auf moralische ethische Bedenken zurückgeht aber medizinisch nicht zu halten ist.
Wenn das stimmt sehe ich keine Grund den §173 nicht abzuschaffen.

Relict
23.02.2007, 16:15
@spiro
Oh danke, das wusste ich nicht. So genau hab ich mich mit dem Thema Beischlaf noch net beschäftigt, zumindest nicht juristisch. ;)
Aber das wirft ja dann wiederum ne ganz andere Frage auf, nämlich die Benachteiligung von Heteropaaren ggü. Homopaaren. Macht das ganze ja dann noch absurder, oder wie siehst Du das? Heiligt da wirklich ganz einfach der Zweck (pure Verhinderung des Gebärens) diese Mittel?

@Tiu
Naja wenns danach geht, kann man Manipulation von wem auch immer nie ganz 100% ausschliessen, zumal das ja auch schwierig nachweisbar ist. Und es muss ja dann immernoch auch zur eigentlichen Tat kommen, damit dieser Paragraph überhaupt greift und nicht ein anderer.
Ich denke jahrelange Manipulation kann man unter Einzelfällen abhaken, da bisher weder-noch bewiesen und noch isser ja nicht ganz abgeschafft.
Abgesehen von möglicher vorausgegangener Manipulation, verbietet man auch alle freiwilligen "Protagonisten" und schert somit alle über einen Kamm, kriminalisiert sie also für ihre Neigung.

Genausogut könnten wir auch aus jedem anderen Paragraphen ein 15-bändiges Pamphlet draus machen, um alle Eventualitäten, möglichen Taten und Einzelfälle abzudecken. Damit wirklich niemand durchs gesetzliche Raster fällt und es allen recht gemacht wurde. Das kanns eigentlich auch nicht sein.

Ich finde jedenfalls, so wie der Paragraph bislang ist, ist er mächtig verstaubt und überarbeitungswürdig. SO sollte er jedenfalls nicht länger stehen bleiben. Zeiten und Werte ändern sich nunmal. Beim Abtreibungs-§ und vielen anderen wars ja auch mal ursprünglich ganz anders.

Und wie gesagt wir haben genug andere Paragraphen, gegen Deine besagte Gewalt und Missbrauch. Rein aus diesem Gesichtspunkt betracht ist er sogar überflüssig.

Tiu
23.02.2007, 17:00
Woher kommen diese Zahlen - aus Mengeles Tagebuch?

nein, hab ich direkt aus "Mein Kampf" abgeschrieben :rolleyes

Wieso setzt die Natur hier eine Barriere? Zum Spaß?
Wieso sind 2 der 4 Kinder des besagten Inzestpaares behindert?
Wieso kann man das auch bei anderen Inzestpaaren beobachten?
Wieso steigt die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Erbkrankheiten je näher das Verwandtschaftsverhältnis?
bsw. Königshäuser, Island-Effekt, Inzucht etc.

soulpain
23.02.2007, 17:37
Jeder Erwachsene hat das Recht auf "sexuelle Selbstbestimmung" und deshalb ist es unfair,dennen das zu verbieten und es ist gegen das Grundgesetz.Man könnte diese Paare ja irgendwie zwingen zu verhüten,damit nicht so viele köperlich behinderte Kinder auf die Welt kommen.
Es mag vielleicht merkwürdig erscheinen,aber früher galt Homosexualität auch als merkwürdig (damit meine ich nicht die Antike,wo dies sogar üblich war,sondern in den Zeitaltern dannach)und heute ist es legal.die Gesellschaft wird sich daran gewöhnen müssen.
Niemand hat das Recht es ihnen zu verbieten.

spiro
23.02.2007, 18:07
Aber das wirft ja dann wiederum ne ganz andere Frage auf, nämlich die Benachteiligung von Heteropaaren ggü. Homopaaren. Macht das ganze ja dann noch absurder, oder wie siehst Du das? Heiligt da wirklich ganz einfach der Zweck (pure Verhinderung des Gebärens) diese Mittel?In der Tat reduziert die einschränkende Definition des BGH in Sachen Beischlaf den Straftatbestand des Inzests auf heterosexuelle Blutsverwandte ersten Grades. Daraus ließe sich imo folgern, dass der § 173 auf ethischen/moralischen Vorstellungen beruht und darauf abzielt, präventiv potentielle Degenerationen auszuschließen.

Völlig unverständlich ist für mich dieser Zusatz: (3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Einerseits wird damit zum Ausdruck gebracht, dass Menschen unter 18 für ein Delikt nicht bestraft werden, dessen Tragweite ihnen mangels geistiger Reife (noch) nicht zugänglich ist. Andererseits geht man davon aus, dass "über 18-jährige" diese besitzen; verweigert ihnen aber trotzdem selber darüber zu befinden, ein aus dieser Beziehung entstehendes, möglicher Weise degeneriertes Kind in die Welt zu setzen.

nein, hab ich direkt aus "Mein Kampf" abgeschrieben :rolleyesIch weiß gar nicht, warum Du Dich persönlich angegriffen fühlst: 1. Finde ich die Frage von Kisser durchaus berechtigt - auch wenn sie eher an den Ersteller des Artikels gehen sollte. Die im Wiki Artikel angegebenen 30-50% sind für mich nicht greifbar.

Wieso setzt die Natur hier eine Barriere? Zum Spaß?Epigenetische Regeln gegen S. Freud - wer Recht hat, wird sich noch herausstellen...
Wieso sind 2 der 4 Kinder des besagten Inzestpaares behindert?K.A. - aber was wäre, wenn sie 4 "gesunde" zur Welt gebracht hätten?
Wieso kann man das auch bei anderen Inzestpaaren beobachten?Gegenfrage: Wieso kann das auch in "normalen" Beziehungen auftreten?
Wieso steigt die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Erbkrankheiten je näher das Verwandtschaftsverhältnis?
bsw. Königshäuser, Island-Effekt, Inzucht etc.Waren alle Pharaonen degeneriert - und lassen sich mit letzter Sicherheit andere Umstände ausschließen?

Brigitta
23.02.2007, 18:42
Wieso steigt die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Erbkrankheiten je näher das Verwandtschaftsverhältnis?

Ich versuch mal eine Erklärung:

Das liegt daran, dass die meisten Erbkrankheiten rezessiv vererbt werden (und solche Anlagen trägt jeder in sich). Diese Anlagen kommen aber nicht zum Tragen, wenn im dominant-rezessiven Erbgang diese Anlage nicht vorliegt.
Die Wahrscheinlichkeit der gleichen Veranlagung - und damit der Manifestation der Krankheit - ist also sehr viel geringer wenn sich "fremde" Gene mischen, als bei Menschen die schon gleiche/ähnliche Erbanlagen in sich tragen und untereinander weitergeben.

Tiu
23.02.2007, 19:32
Ich weiß gar nicht, warum Du Dich persönlich angegriffen fühlst:
Sorry, aber Deine Anspielung auf Josef Mengele war genauso unangebracht.
ich denke nicht das ich mich hier auf CB als Ariosoph zu erkennen gegeben habe, oder?


K.A. - aber was wäre, wenn sie 4 "gesunde" zur Welt gebracht hätten?
Würde das irgendetwas an der Wahrscheinlichkeit selbst ändern?

Gegenfrage: Wieso kann das auch in "normalen" Beziehungen auftreten?

Das so etwas "auch" in einer "normalen" Beziehung auftreten "kann" war und ist schon immer eine Laune der Natur gewesen. Aber, wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit das ein Kind mit einer geistig/körperlichen Behinderung zur Welt kommt bei "normalen" Beziehungen und einer Inzestbeziehung? Bei normalen Beziehungen dürften die wohl eher im Promillebereich anzusiedeln sein.


Waren alle Pharaonen degeneriert - und lassen sich mit letzter Sicherheit andere Umstände ausschließen?

Sind alle 4 Kinder des Inzestpaares degeneriert? :freak
Ich weiß jetzt nicht wie die ollen Ägypter mit Behinderten umgegangen sind, aber in vielen Kulturen waren die damit nicht gerade zimperlich.

Equest
24.02.2007, 22:15
Leider ist die natürliche Auslese schon lange ad absurdum geführt worden:

- es gibt Brillen und Hörgeräte, womit diese 'Behinderten' gleiche Chancen haben ihre degenerierten Gene weiterzugeben, damit in der nächsten Generation Fielman und Laserchirurgen noch mehr verdienen.


Das ist natürlich Unsinn. Ist der Mensch ein "behinderter Affe" weil er kein Fell mehr hat und deswegen Klamotten braucht wenn es kalt wird? Vermutlich wird hier die Antwort "nein" sein. Nicht anders verhält es sich mit "Fehl"sichtigkeiten. Deren Existenz stellt in der momentanen Lebensumgebung der meisten Menschen eben keinen großen Nachteil mehr da und kann ggf. durch Hilfmittel ausgeglichen werden. In anderen Bereichen gibt es natürlich weiterhin eine "Auslese", allerdings geschieht dies natürlich nur in größeren zeitlichen Zusammenhängen, so daß man nur vermuten kann, welche Eigenschaften von der "Natur" (zu der natürlich auch die von Menschen geschaffenen Lebenräume gehören) "bevorzugt" werden.

@Topic

Das Inzestverbot ist meines Erachtens gut begründet, zumal der Staat ja nicht zur Zwangsverhütung oder gar Sterilisation schreiten darf. Generell glaube ich, daß das Inzestverbot tatsächlich im wesentlichen wegen des erhöhten Risiko von Behinderung eventuell resultierender Kinder besteht, und weniger aus "moralischen" Gründen, denn jede/r darf es straflos mit seinem Schäferhund treiben, was wohl bei einem "moralisch" begründeten Strafrecht mindestens ebenso verboten wäre (und natürlich früher auch war) wie Inzest.

Fu Manchu
25.02.2007, 10:23
Ein klares nein. Nicht weil ich den Leuten nicht gönne miteinander Sex zu haben, sondern weil es den menschlichen Genpool versaut. Das Ergebnis sind behinderte Nachkommen, die ihre Gene evtl weitergeben und das Risiko weiterer Gendefekte erhöht.

Meinetwegen sollen sich beiden (einer von Ihnen) freiwillig Sterilisieren lassen, dann dürften sie meinetwegen poppen (freie Welt), aber nicht wenn dabei Kinder entstehen können (Schaden anderer Personen).

KL0k
25.02.2007, 10:37
ich finds irgendwie krank - vor allem wenns direkte verwandtschaft ersten grades ist..
kann mir nicht helfen.. bei aller toleranz der welt, finde ich den gedanken daran schon abstossend. okay, ich mein, soll jeder machen wie er will, wenn er damit glücklich ist und so.. aber mir fällt kein wirklich einziger positiv klingender kommentar zu dem thema ein.

wenn es jetzt "nicht-blutsverwandte" betreffen würde, oder so um tausend ecken miteinander verwandt das man auf den ersten blick nichtmal wissen könnte das man miteinander verwandt ist, wäre das ja vielleicht noch "im grünen bereich".. aber alles andere... sorry, da kommt nur ein kindisch klingendes "bäh" in den sinn..:freak

-oSi-
25.02.2007, 10:47
Ich bin ebenfalls für ein klares Nein.

Die Gründe wurde im Prinzip schon von anderen genannt.
Vorrangig bin ich wegen der häufigen behindeten Nachkommen dagegen.


Freiheit für alle, doch jede Freiheit hat ihre Grenzen.

HighNoon
25.02.2007, 17:03
Bei aller Liebe zur Freiheit, dem Liberalismus und den JuLis: Ich bin dagegen!
Einerseits bin ich auch doch für eine Entschärfung: Man könnte beispielsweise den Paragraph oder die Ausführungsbestimmungen des Paragraphen so ändern, dass eine strafrechtliche Relevanz nur dann besteht, wenn es tatsächlich zur Geburt eines Kindes oder gar eines behinderten Kindes kommt.

Stellt euch doch mal die gesellschaftlichen Folgen für die Kinder vor! Das ist doch grausam, so ein Risiko einzugehen, dass man schon damit rechnen muss, dass man ein behindertes Kind bekommt(die Wahrscheinlichkeit ist ja schon bei nichtgeradlinigen Verwandten relativ hoch). Gerade in Deutschland, wo es Behinderte nicht leicht haben!

Die Argumentation, seitens eines Linkspartei-Politkers, man würde ja Frauen über 40 auch nicht verbieten, Kinder zu bekommen, ist lächerlich - die Wahrscheinlichkeit ist hier deutlich geringer und liegt gerade mal zwischen 1 und 2 %.

thrillkill
01.03.2007, 17:33
Ich bin dagegen.
Zur evolution: die natürliche Auslese gilt beim Menschen tatsächlich kaum noch weil der gesellschaftliche Aspekte eine zu große Rolle bei der Partnerwahl spielt. Aber andererseits: zwar hat eine null mehr auf dem Konto keine Aussagekraft in der freien Wildbahn oder über die Gene aber beim "Überleben" (darum geht es eh schon lange nicht mehr) in der Westlichen Welt macht diese Null einiges aus.
Und die Natur hat es so eingerichtet, dass wir uns nicht mit nahen Verwandten Paaren. Ansonsten würde man das auch häuftig bei Tieren beobachten. Inzest stellt eine sexuelle Abnormalität dar wohingegen Homosexualität ihren Stellenwert auch bei Tieren hat und nahezu jede höher entwickelte Säugetierart weist homosexuelle Tiere in nicht zu kleiner Zahl auf.

floschman
03.03.2007, 11:50
Bin auch strikt dagegen! Wenn sowas erlaubt wärde, würde es auch sicherlich, wie bereits diskutiert, viele Kinder von Inzest Paaren geben. Und das sind dann die Geschädigten. Ist in etwa so wie bei der Homo-Ehe mit Kindern. Nur das die Kinder dann halt nicht in der Schule auf Klappe bekommen, es sind dann einfach stroh dumme und degenerierte Vollidioten. :hammer :jumpin

Relict
03.03.2007, 12:20
Ist in etwa so wie bei der Homo-Ehe mit Kindern. Nur das die Kinder dann halt nicht in der Schule auf Klappe bekommen

Das liegt dann aber wiederum nicht an der Homo-Ehe oder diesen Kindern, sondern an der Gesellschaft bzw. den anderen fehlerzogenen Kindern und Eltern. ;)

HighNoon
03.03.2007, 18:58
es sind dann einfach stroh dumme und degenerierte Vollidioten. :hammer :jumpin

Aha, und wieso dass denn bitte?:rolleyes

floschman
03.03.2007, 19:22
Aha, und wieso dass denn bitte?:rolleyes
Ist das dein Ernst ? Weist du was dabei für Kinder raus kommen, wenn zwei Menschen, die schon aus dem selben Gen-Pool stammen sich paaren? Die Kinder sind in Regel geistig zurückgeblieben.

HighNoon
03.03.2007, 19:27
Ist das dein Ernst ? Weist du was dabei für Kinder raus kommen, wenn zwei Menschen, die schon aus dem selben Gen-Pool stammen sich paaren? Die Kinder sind in Regel geistig zurückgeblieben.

Seit wann können sich zwei Männer bzw. Frauen denn paaren?

Andreas87
03.03.2007, 19:42
Er meinte damit Verwandte.

OMaOle
03.03.2007, 20:58
Tja Tiu, die Umfrage hier ist zwar recht eindeutig, allerdings hege ich schon gewisse Zweifel ob das Gericht das auch so eindeutig sieht.

Wägt man alle Risiken ab kann man eigentlich zu keinem anderen Ergebnis kommen als das Verbot weiter aufrecht zuerhalten hoffentlich haben die Richter wenigstens eimal n Arsch inder Hose.

OMaOle

HighNoon
03.03.2007, 21:16
Also ich denke nicht, dass die Richter das Gesetz noch weiter entschärfen könnten,
wenn dann müssten sie es grundsätzlich in Frage stellen:

"§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den (vaginalen) Beischlaf zwischen
engen Verwandten unter Strafe. Andere Formen des Geschlechtsverkehrs sind straffrei."
-WIKIPEDIA

Also der Paragraph stellt nur dann unter Strafe, wenn die Gefahr einer Schwangerschaft besteht.
In dieser Form halte ich das Gesetz für völlig berechtigt, da es hier meiner Ansicht nach um
Körperverletzung an daraus eventuell entstehenden Kindern handelt.


Andererseits: 2003 gab es 10 Verurteilungen durch diesen Paragraphen. Man könnte das Gesetz
deswegen durchaus als "überflüssig" bezeichnen.

Herrmann
03.03.2007, 21:39
@HighNoon nix überflüssig

wenn es abgeschaft wird, dann haben wir ein Prolem wenn alle Geschwister Kinder bekommen.

Sterilisation dann können die von mir aus heiraten. Ansonnsten sollten die klar getrennt werden.

PS: 4 Kinder sind eh schon zuviel für heutige zeiten. Und dann auch noch inzestKinder

HighNoon
03.03.2007, 21:43
Ich glaube nicht, dass eine Abschaffung statistisch zu mehr Kinder führen würde.
Wenn du das so siehst, bitte begründen! Es scheint allerdings auch allgemein
kein gesellschaftlich relevantes Problem zu sein: In sehr vielen Ländern ist das
Inzest-Verbot z. B. abgeschafft.

Und warum sollten "in der heutigen Zeit" vier Kinder zu viel sein?

Ich hab beispielsweise auch zwei Brüder und eine Zwillingsschwester,
das ist doch kein Problem, oder?

Wenn Eltern so viele Kinder nicht "finanzieren" können oder die Erziehung
nicht klappt, könnte ich deine Aussage verstehen, so ist sie aber pauschalisierend
und damit für mich grundsätzlich falsch!

Herrmann
03.03.2007, 22:13
Wenn es abgeschaft wird, was hintert dann andere noch?
(Kann sein das ich da jetzt zu pessimistisch bin, aber Menschen denken nunmal im Trieb nicht logisch)

4 Kinder zu viel:
In bezug auf Finanzen und (hauptsächlich) Erziehung. Kannst du dich gleichzeitig um 4 Kinder kümmern wenn die Hilfe brauchen? Und dann noch Arbeit und dein eigenes Leben!

Daher.

EDIT 4 Kinder:
stehtige steigerung der Menschenmasse> wegen Mutter Erde und den Verbrauch der Ressorcen

genug offTopic

#47 Antwort
und nein: Arme Menschen sollten Kinder haben. Aber nicht ein halbes Duzend. Denn meistens habert es dann an Hilfe (Schule,...) und anderen Dingen des gesellschaftlichen Lebens.
Das muss nicht sein. Ich vertrete die feste Meinung: 2 Kinder sind das ideal.

Oder muss die Erde noch mehr vom Menschen belastet werden?
[Rest von mir aus per PN] hier gehts um Inzest und net um Maximale Kinderzahl

HighNoon
03.03.2007, 22:17
4 Kinder zu viel:
In bezug auf Finanzen und (hauptsächlich) Erziehung. Kannst du dich gleichzeitig um 4 Kinder kümmern wenn die Hilfe brauchen? Und dann noch Arbeit und dein eigenes Leben!

Ich persönlich würde nicht vier Kinder haben wollen, aber ich halte es auch nicht für falsch.
Meine Eltern sind damit z. B. sehr glücklich gewesen und haben das auch finanziell geschafft.

Deine Gleichung wäre ja dann quasi: Ärmere Menschen sollten keine Kinder haben dürfen,
oder wie?

soulpain
04.03.2007, 10:32
Ich glaube,dass ist das große Problem dieser Gesellschaft.Viele sozial schwache Paare haben relativ viel Nachwuchs.Und die Kinder sind logischerweise vom Vermögen der Eltern abhängig.Da müsste der Staat besser eingreifen und ausgleichen.

Aber wenn die Eltern Hartz IV bekommen,wirkt sich das auch auf die Erziehung aus:
Die Eltern arbeiten nicht und bekommen trotzdem Geld (wenn auch sehr wenig).Das färbt sicher auch auf die Arbeitsmoral der Kinder ab.

Übrigens hat sich am Familienbild gar nicht so viel verändert .Man dachte ja während der Industrialisierung wären Frauen zu Hause geblieben.während Männer arbeiten gingen.Aber die meisten Familien hätten es sich gar nicht leisten können,dass die Frau nicht arbeitet.Es war schon damals nur Idealismus,die "klassische Familie".Und Großfamilien gab es auch nicht so viele,wie anfangs gedacht.

Relict
04.03.2007, 11:09
@soulpain
Eben. Man denke nur mal an die riesigen Webereien anfang des 19. Jh.

@all
Wie gesagt, ich halte diesen Inzest-§§, SO wie er momentan steht für höchst fragwürdig und überflüssig. Wir haben genügend andere Gesetze, die jede damit verbundene mögliche Straftat und den Missbrauch bereits abdecken, quer über alle Paarungskombinationen hinweg.

Genauso ist es nicht verboten behinderte Kinder zur Welt zu bringen aus "normalen" Beziehungen. Ob die aus Inzestbeziehungen entstanden sind oder aus gewöhnlichen wird aber unterschieden. Das Ergebnis kann allerdings das gleiche sein, ein behindertes Kind.
Für mich ein Widerspruch. Und für jede werdende Mutter, besteht auch jetzt schon ein generelles Abtreibungsrecht und das nicht nur bei möglichen starken Behinderungen, nur durch letzteres wird es gesetzlich und verfahrenstechnisch noch mehr erleichtert. Die Inzesteltern gehen aber in den Knast.

Weiterhin: Der Beischlaf ansich macht noch lange kein Kind. Daher kann dieser Vorgang ansich in einem Rechtsstaat nicht verboten bzw. anders behandelt werden und somit ist das Gesetz - wie es jetzt eben steht - schlichtweg falsch.

OMaOle
05.03.2007, 08:28
@ Relict, du scheinst noch nicht wirklich viel mit behinderten Kindern zutun gehabt zuhaben.

Es ist sehr schwer diesen Kindern ein lebenswertes Leben zubieten, eine große Belastung für Eltern und Kind. In zunehmendem Maße ist die Belastung für die Eltern zugroß und die Kinder kommen ins Heim und ob es dort für sie Lebenswert ist...?
Soviel zu behinderten Kindern aus normalen Beziehungen, da die Gefahr bei Inzestkindern aber noch viel höher ist muß das verhindert werden. Alles andere ist verantwortungslos.

OMaOle

MacII
05.03.2007, 12:01
Man mag den Inzest für moralisch falsch oder abstoßend finden oder ein sonst wie ablehnendes Gefühl empfinden. Mir geht es ebenso. Aber rechtfertigen solche Gefühle wirklich, derartiges Verhalten als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen?
Ich habe erhebliche Zweifel, dass der Staat das Recht haben sollte, solche sexuellen Kontakte, die Gegenseitigkeit und Freiwilligkeit vorausgesetzt, unter Strafe zu stellen. Nicht ohne Grund hat sich der Staat immer weiter aus diesem Bereich zu Gunsten der sexuellen Selbstbestimmung zurückgezogen. Wodurch unterscheidet sich also der Inzest von anderen, moralisch nicht positiver zu beurteilenden Sexualpraktiken so deutlich, dass nur noch in diesem Fall der Strafanspruch des Staates gerechtfertigt wird?

Nach dem Verlauf der Diskussion hier im Thread scheint sich die eigentliche Begründung auf die Gefahr missgebildeter Abkömmlinge zu konzentrieren. Mit Verlaub: Bei mir drängen sich beim Lesen einiger Beiträge solche Vokabeln wie „Volksgesundheit“, „Eugenik“, „Reinrassigkeit“ und ähnliches auf. Ich möchte keinem der Mitdiskutanten hier faschistoides Gedankengut unterstellen, aber wo bleiben die Belege, dass aus inzestuösen Beziehungen hervorgegangene Kinder mit einer Missbildungsrate von 50 v.H. behaftet sind? Hat da ein Schlaumeier den Prozentsatz der 2 behinderten von den insgesamt 4 Kindern der Kläger berechnet? Außer einen Bericht in den USA aus den 60’er Jahren liegen meines Wissens keine statistischen Erhebungen vor. Also woher kommen solche Zahlen, die ständig und mit Inbrunst als Tatsache hingestellt werden?

Nur am Rande bemerkt: Völlig unterschlagen wird bei der Betrachtung von Folgen der „Inzucht“ auch die Tatsache, dass seit Jahrhunderten der europäische Hochadel „unter sich bleibt“, um das blaue Blut nicht zu verwässern. Zwar trat zeitweilig mit der sog. „Bluterkrankheit“ eine in diesem Zusammenhang verdächtige Erscheinung auf; von überproportionalen Ausreißern als Folge dieser „Inzucht“ ist aber auch nicht belegt.

Insgesamt halte ich die Argumentation mit dem Risiko genetisch geschädigter Kinder aus inzestuösen Beziehungen für nicht tragfähig. Bleibt das „Igitt“-Gefühl und der Verstoß gegen ein gesellschaftliches Tabu. Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das für einen mit Haft bedrohten Straftatbestand in einer aufgeklärten Zivilgesellschaft nicht ausreichen dürfte.

LostDJ
05.03.2007, 12:06
Und wann darf man Tiere heiraten? :rolleyes Das ganze Thema ist einfach nur ekelhaft :freak

So Leute sollte man echt :utenforce

kisser
05.03.2007, 12:55
Genauso ist es nicht verboten behinderte Kinder zur Welt zu bringen aus "normalen" Beziehungen.

Um das noch zu ergaenzen: es ist auch "genetisch" behinderten Menschen (zB. kleinwuechsigen) nicht verboten, Nachwuchs zu zeugen.

Relict
05.03.2007, 13:52
Und wann darf man Tiere heiraten? :rolleyes Das ganze Thema ist einfach nur ekelhaft :freak
So Leute sollte man echt :utenforce

Wollte das eigentlich nicht kommentieren, kann aber die Finger nicht stillhalten. ;)
Ganz einfach, weil ein Tier hierzulande formell als Sachgegenstand gilt. Sachgegenstände darf man nunmal nicht heiraten. Sex mit fremden Tieren gilt daher hierzulande u.a. auch als Sachbeschädigung, so blöd wie es klingen mag. Sex mit eigenen Tieren und das ganze ohne nachweislichen Missbrauch ist meiner Kenntnis nach leider immernoch nicht strafrechtlich relevant, die Verletzung bzw. Tierquälerei wie oben gesagt allerdings schon.
Nur weise Missbrauch bzw. Tierquälerei erstmal nach. DAS sind unsere Gesetze. Auf der einen Seite schwammig und unkonkret, auf der anderen Seite teilweise völlig übertrieben und unzeitgemäß. "Toll". :rolleyes

Aber wir kommen stark vom Thema ab.
Fakt ist, hier geht es um Beischlaf von Menschen und einer möglichen Konsequenz daraus.
Und da kann ich @kisser und @MacII nur zustimmen.

Stormtrooper85
05.03.2007, 16:17
Ich bin auch der Meinung, dass man den Artikel beibehalten sollte. Sexuelle Selbstbestimmung kann in dem Fall kein Argument sein. Irgendwo muss es doch auch in einer freiheitlichen Gesellschaft Grenzen geben, es kann doch nicht sein, dass man alles darf.
Wenn man mutwillig riskiert, ein behindertes Kind zu zeugen, dann ist das einfach nicht akzeptabel.
Ich frage mich außerdem, was hier einige meinen wenn sie sagen auch ein behindertes Leben wäre lebenswert.
Für das Kind ist es sicher nicht lebenswert oder zumindest nur sehr eingeschränkt im Vergleich zu einem gesunden Kind. Wer also riskiert, so ein Kind auf die Welt zu bringen, der hat meiner Meinung nach eine Strafe verdient.

Insgesamt würde ich sagen, dass ich es zwar befürworte, wenn man der Gesellschaft viele Freiheiten einräumt, aber es muss eben auch eine Grenze geben. Man kann auch nicht alles zulassen und tolerieren.

soulpain
05.03.2007, 17:24
Und wann darf man Tiere heiraten? :rolleyes Das ganze Thema ist einfach nur ekelhaft :freak


Laut einigen Forschern ist sexueller Kontakt mit Tieren ähnlich der Homosexualität.Oder anders gesagt,die Gehirnaktivitäten sind ähnlich.Deshalb ist es psyschologisch gesehen nichts anderes.

Manche werden vielleicht einige Deiner Vorlieben ekelhaft finden.Wie würde es Dir gefallen,wenn man sie Dir verbieten würde?Versteht nicht jeder etwas anderes unter ekelhaft?Ich z.B. finde es ekelhaft Tiere zu töten um sie zu essen.Ist es verboten?-->Nein,dass darf jeder selbst entscheiden.Und Mord an Tieren(Schlachtung) ist mind. genauso schlimm wie das Risiko einzugehen,ein behindertes Kind zu zeugen.
Jeder hat nunmal einen anderen Geschmack!

Das einzige Problem ist,dass man nicht unbedingt weiß,ob so ein Tier etwas dagegen hätte.

Es ist Schwachsinn (Verzeihung für die Formulierung) allgemein zu behaupten,behindert zu sein wäre nicht lebenswert.Derartige Aussagen finde ich radikal,weil damit indirekt Behinderte als minderwertige Menschen bezeichnet werden.Ich habe einen blinden Onkel der wesentlich glücklicher mit seinem Leben ist als ich es momentan bin und er kann fantastisch damit umgehen.Eine solche Lebensfreude habe ich selten gesehen.

spiro
05.03.2007, 17:45
Wenn man mutwillig riskiert, ein behindertes Kind zu zeugen, dann ist das einfach nicht akzeptabel...
...Wer also riskiert, so ein Kind auf die Welt zu bringen, der hat meiner Meinung nach eine Strafe verdient.Dann müsstest Du zunächst einmal die Beweisführung erbringen, dass eine inzestuöse Beziehung generell zu einer Behinderung der potentiellen Nachkommenschaft führt.
Und, wie hier bereits vorgetragen, gibt es durchaus auch "normale" Menschen, die sich trotz (oder auch gerade wegen) der Gewissheit (Früherkennung), ein behindertes Kind zu gebären, für dieses entscheiden. Sollen diese dann auch im Knast landen?
Ich frage mich außerdem, was hier einige meinen wenn sie sagen auch ein behindertes Leben wäre lebenswert.
Für das Kind ist es sicher nicht lebenswert oder zumindest nur sehr eingeschränkt im Vergleich zu einem gesunden Kind.Angesichts der Tatsache, dass Behinderung sehr facettenreich sein kann, empfinde ich Deine Behauptung als Zumutung.
Ich habe selber einige Jahre u.a. Menschen mit Down-Syndrom betreut. Erzähle denen mal, dass Du deren Daseinsberechtigung in Frage stellst.
Weißt Du, was dann passieren könnte - die würden Dich auf die ihnen eigene Art anlächeln und Dich für behindert erklären...

Das toppt ja fast noch die bizarren Beiträge von floschman (http://www.computerbase.de/forum/showpost.php?p=2612983&postcount=36). :rolleyes

soulpain
05.03.2007, 17:46
@spiro Schön das jemand meiner Meinung ist.
Derartige Aussagen wie "Behindert sein ist nicht lebenswert" beruht auf Vorurteilen.

@LostDJ Und Vorurteile sind wesentlich ekelhafter als sexuelle Neigungen.So Leute wie Du wirken auf mich: :kotz
"So Leute sollte man echt...":So Leute mit derartigen sexuellen Neigungen soll man erschießen?Meintest Du vielleicht eher vergasen oder in Arbeitslager stecken?:kotz
Tut mir Leid,wenn das sehr agressiv rüberkommt,aber solch radikale Aussagen kenne ich nur aus dem Geschichtsunterricht wo wir gerade Judenverfolgung behandeln.

Stormtrooper85
05.03.2007, 20:37
@spiro: Da besteht aber doch ein wesentlicher Unterschied. Die Leute in einer inzestuösen Beziehungen werden sich doch wohl im Klaren sein, dass ein erhöhtes Risiko besteht. das wissen sie vorher, und sie ignorieren es dennoch. In meinen Augen ist das mutwillig.
Da ich keine Zahlen kenne, kann ich da allerdings keine konkrete Aussage treffen.

Und desweiteren stelle ich auch die Daseinsberichtung Behinderter nicht in Frage. Aber ich empfinde es eben so, dass sie eine eingeschränkte Lebensqualität haben, weil sie eben nicht all die Dinge tun können, die ein "normaler" Mensch tun kann und evtl. lebenslang auf Hilfe angewiesen sind.
Für mich als Aussenstehnder wirkt es eben so, dass das Leben dieser Menschen sicher nicht angenehm ist. Mag ja sein, dass sie ihr Leiden anders empfinden.

Aber ich bin sicher nicht behindertenfeindlich, dass ist ein übler und falscher Vorwurf.
Aber man muss es doch auch nicht auf Teufel komm raus darauf anlegen.

Relict
06.03.2007, 10:05
@Bassi85
Ja klar wissen auch die Inzestpaare vorher, das auch ein Kind aus einem Beischlaf entstehen kann, wenn man nicht verhütet oder es bewusst darauf anlegt. Das Problem bei diesem Paragraphen ist, das der Beischlaf ansich schon verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird, mit Haft oder hohen Geldbußen. Du bist danach vorbestraft und hast nen hübschen Vermerk in Deiner Polizeiakte. Wegen was genau, können Nichtberechtigte dann nicht einsehen, steht nur vorbestraft, also jemand mit krimineller Vergangenheit.

Angenommen, Du bist als Elternteil - nicht behindert, trägst aber mehr oder minder risikobehaftetes Erbgut in Deinen Genen, was sich auf das Kind weitervererben könnte.
Was als risikobehaftet gilt, entscheiden andere - Arzt und Gesetzgeber - nicht Du.
Willst Du Dir denn vorschreiben lassen, mit welcher Partnerin Du schlafen darfst ?
Nein sicherlich nicht. DU gehst ja bislang auch weder für den Beischlaf ansich, noch für ein daraus entstandenes Kind ins Zuchthaus und hast daher gut reden.

[ironie on]
Warum schaffen wir nicht gleich die Abtreibungspflicht für alle im Mutterleib diagnostizierten behinderten Kinder ein oder die Zwangsverhütung bei möglichen Risiken? [/ironie off]
Das wäre doch nach einigen Aussagen hier wenigstens mal konsequent, wenn es auch an dunkle Geschichte erinnert.

Nein, das wollen wir natürlich alle nicht. Doch in diesem Staat wird immernoch mit zweierlei Maß gemessen und die wenigsten scherts, im Gegenteil viele fördern es mit ihren Zustimmungen doch noch, das ist das Unerträgliche.
Was wollt ihr eigentlich? Keine Behinderten und/ oder alle Risiken dafür verhindern? Werdet euch doch endlich mal einig darüber, seid konsequent und eiert nicht rum. Halbschwanger geht nicht.

Der Paragraph ist ein Rudiment aus alten Zeiten und gehört komplett überarbeitet oder abgeschafft, wie viele andere (in der weitläufigen Thematik) inzwischen ja auch. Er spricht unrecht, da dieser Paragraph längst im Widerspruch zu anderen gesetzlich fixierten Auffassungen steht.

MacII
06.03.2007, 13:29
Die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit des § 173 StGB hat sich in diesem Thread auf die Vermeidung von genetischen Schäden der Abkömmlinge aus inzestuösen Beziehungen verengt und wurden in einer ganzen Reihe von Beiträgen als ausschlaggebende Argumentation verwendet; teilweise mit bizarren (Originalton spiro) Meinungen.

Im Gegensatz zu hier hat sich der Gesetzgeber bei der Begründung zum § 173 StGB nicht auf dieses faschistoide Glatteis begeben und will sich nicht dem Vorwurf aussetzen, die „Vermeidung unwerten Lebens durch Strafandrohung“ als Staatsziel auszuweisen.

Zwar bleiben als Strafgrund auch die angeblichen Gefahren eugenischer und genetischer Schäden nicht unerwähnt, das Rechtsgut, das durch dieses Vorschrift zu schützen sei, wäre jedoch das Freisein der engsten Familie von damit für unvereinbar gehaltenen sexuellen Beziehungen und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine noch intakte oder ohnehin schon zerstörte Familie handelt (so die BT-Drs. VI/1552). Auch der BGH sieht Ehe und Familie als die im Vordergrund durch § 173 StGB geschützten Objekte an (BGH 39, 329). Folgerichtig steht dieser Straftatbestand seit dem 4. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23.11.1973 auch in dem Abschnitt 12 des StGB mit der Überschrift „Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie“.

Aber wer sich gedanklich auf diese Zielsetzung einlässt, für den geht der strafrechtliche Eiertanz erst richtig los: Der Gesetzgeber nimmt also eine familienzerstörende Wirkung der „Blutschande“ an. Eine familienzerstörende Wirkung kann laut Gesetz aber nur der Beischlaf, d.h. die Vereinigung der Geschlechtsteile entfalten. Sonstige sexuelle Handlungen werden vom § 173 StGB nicht erfasst, selbst wenn sie beischlafähnlich sind. D.h. z.B. dem Analverkehr zwischen Familienangehörigen wird strafrechtlich keine ehe- und familienbelastende Wirkung zugeschrieben.:rolleyes

Damit hört der Eiertanz jedoch noch nicht auf. Strafbar ist wegen seiner familienzerstörenden Wirkung nur der Beischlaf zwischen Blutsverwandten. Dagegen bleibt die heile Familienwelt unangetastet, wenn sich Adoptiveltern mit Adoptivkindern oder die Adoptivgeschwister untereinander vergnügen. Auch der Beischlaf zwischen dem Ehemann und der nichtehelich empfangenen Tochter seiner Frau vermag die strafrechtlich geschützte heile Familienwelt nicht zu beeinträchtigen.:freak

Mir fällt keine andere Gesetzesnorm ein, die sich derart verlogen darstellt, um Moralvorstellungen strafrechtlich sanktionieren zu können. Aber das Abstimmungsergebnis unserer Umfrage gibt der Scheinheiligkeit des Gesetzgebers ja offenbar Recht.

Fritz Brause
06.03.2007, 13:31
Es ist doch egal... solange se keine behinderten Kinder dabei in die Welt setzen, solln die meinetwegen sonstwas machen =) (und natürlich über 18 =) )

Relict
06.03.2007, 13:45
(und natürlich über 18 =) )

Nun ein weiteres Paradoxum ist ja, das gerade diese straffrei ausgehen! :freak


(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.


Das Ding ist hinten und vorne eine Farce und abzuschaffen. Und wenn man noch MacII's Fakten mit einbezieht, muss man ja nen Dachschaden haben, immernoch im vollen Umfang dafür zu sein. Sorry für die Ausdrucksweise.

spiro
06.03.2007, 14:06
Nun ein weiteres Paradoxum ist ja, das gerade diese straffrei ausgehen! :freak Ich hatte auf diesen "Umstand" bereits @ # 27 hingewiesen: Einerseits wird damit zum Ausdruck gebracht, dass Menschen unter 18 für ein Delikt nicht bestraft werden, dessen Tragweite ihnen mangels geistiger Reife (noch) nicht zugänglich ist. Andererseits geht man davon aus, dass "über 18-jährige" diese besitzen; verweigert ihnen aber trotzdem selber darüber zu befinden, ein aus dieser Beziehung entstehendes, möglicher Weise degeneriertes Kind in die Welt zu setzen.Aber offensichtlich rotzen (auch sorry) hier einige ihre Meinung hin, ohne den Verlauf der Diskussion wirklich verfolgt zu haben...


Mir fällt keine andere Gesetzesnorm ein, die sich derart verlogen darstellt, um Moralvorstellungen strafrechtlich sanktionieren zu können.Dein Fazit @ #51, sowie diese Ergänzung, entsprechen vollends meiner Sichtweise. :daumen

OMaOle
06.03.2007, 15:03
slow1 werd erst mal erwachsen und schreib nicht solchen Unsinn!

Es heißt hier das bestehende Gesetz sei verlogen, und deshalb sollte Geschwister lieb erlaubt sein.

Stellt sich die Frage Freiheit um jeden Preis, und jeder machts mit jedem wie s Ihm gefällt?

Ich glaube nicht das dass wirklich jemand will, in meinen Augen ist Beischlaf unter Geschwistern unmoralisch und sollte verboten werden, bzw, bleiben, ganz gleich ob aus der Verbindung Kinder entstehen oder nicht.

OMaOle

soulpain
06.03.2007, 15:27
In deinen Augen ist es unmoralisch.Schwul sein galt auch als unmoralisch und siehe da,es ist heute erlaubt.Nur weil es viele nicht gut finden,darf man es den Personen nicht verbieten.
Wie wärs wenn man Dir eine gewisse Verhaltensweise verbieten würde,die eigentlich nur menschlich sind?
Solche erzkonservativen Ansichten gehören ins Mittelalter und nicht in einen modernen,demokratischen Staat.

Und des weiteren frage ich mich:
Kann man Freiheit denn überhaupt noch als Freiheit bezeichnen,wenn sie eingegrenzt ist?

Ich selbst halte auch nicht viel von Inzest aber ich respektiere und toleriere diese ganz normalen Menschen.
"Das Leben ist zu schön, um immer normal zu sein.
"Lebe dein Leben und toleriere das der anderen."

Relict
06.03.2007, 15:37
@spiro
Jupp ich weiss, musste mich ja mit dem Auszug aus meinem vorigen post auch selber zitieren. ;)
Die 80% Zustimmung in dieser Umfrage sind zudem ein weiterer Beweis, wie sehr die breite Masse allgemein zu politischen Gegebenheiten und Entscheidungen steht.
Einfach aus oberflächlichen Bauchgefühl, Herdentrieb oder Schubladendenken heraus irgendwas abstimmen oder gleichgültig billigend in Kauf nehmen, ohne nur ansatzweise mal über den Tellerrand gedacht zu haben, ala "die da oben werden sich schon was dabei gedacht haben, ist ja schliesslich Gesetz und das Konstrukt hier nennt sich ja auch Rechtstaat, also wird schon alles seine Richtigkeit haben. "
Kein Wunder, dass es bei uns immer weiter abwärts geht. Und da wundert sich tatsächlich noch einer? :freak

Unmoralisch verhält sich hier nur einer, nämlich dieser Paragraph und der diesen geschaffene Gesetzgeber. Beischlaf zwischen Geschwistern ist genausowenig verboten, wie zwischen Vater und Tochter, sofern diese nicht blutsverwand sind, und unter 18 wirds sogar gebilligt, da diese vom § ausgenommen. Also selbst für die Moralapostel und Konservativen unter euch ist dieser § völlig daneben. ^^

Stormtrooper85
06.03.2007, 16:01
Ich stimme da eigentlich eher OMaOle zu, ich finde es auch moralisch eher fragwürdig.

Ich würde eher mal sagen, dass die 80% ein Beweis sind, dass die meisten so denken.
Und ich behaupt jetzt einfach, dass bei einer Volksbefragung zu diesem Thema ein ähnliches Ergebnis herauskommen würde.

Ich würde eher sagen, es geht mit meiner Gesellschaft bergab, in der man im Namen der Freiheit alles erlaubt. Absolute Freiheit ist einfach illusorisch und in meinen Augen auch nicht wünschenswert.
Es sollte wenigstens ein Minimum geben an Grenzen, die man einhalten muss.

Sentenza
06.03.2007, 16:15
Nur weil es viele nicht gut finden,darf man es den Personen nicht verbieten. [...] Solche erzkonservativen Ansichten gehören ins Mittelalter und nicht in einen modernen,demokratischen Staat.
Werter Herr, Sie widersprechen sich.
Wie wärs wenn man Dir eine gewisse Verhaltensweise verbieten würde,die eigentlich nur menschlich sind?
Die Menschlichkeit des Inzest scheint mir von Tiu (#5) eindeutig wiederlegt worden zu sein.
Kann man Freiheit denn überhaupt noch als Freiheit bezeichnen,wenn sie eingegrenzt ist?
Wir lassen jeden machen, was er will, dann passt das schon.
Ihre Argumentation bewegt sich langsam in anarchische Ideologien.

Meine Damen & Herren,
es wird hier von undemokratischen Zuständen gesprochen, während 80% gegen die Aufhebung stimmen.
Man verlangt Beweise dafür, dass Inzest zu Behinderungen der Nachkommen führen; sind wir schon so verkorkst in dieser Konsumgesellschaft, dass wir von der Natur so sehr distanziert sind?
Jeder Meerschweinchenzüchter weiß doch, welche fatalen Folgen Inzest hat.
Jeder Aquarianer weiß das, jeder Landwirt weiß das, aber die Internetjunkies anscheinend nicht.
Dann wird hier Inzest mit dem Verzehr von Tieren verglichen, welcher mindestens so schlimm wäre. Der nächste Schritt wäre dann, auch die Gefühle von Pflanzen denen des Menschen gleichzusetzen und sich von Steinen zu ernähren.

Ich habe fertig.

soulpain
06.03.2007, 17:52
Werter Herr Sentenza,
sie dürfen mich gerne duzen.Es ist ja nicht schlimm Grenzen setzen zu wollen aber dann darf man nicht von Freiheit sprechen.Übrigens hast Du das Fragezeichen übersehen,denn es war keine Aussage sondern eine Frage im Bezug auf Freiheit.
Üble Vorurteile ich wäre einem bestimmten Idealismus verfallen,sind unpassend.

Willst Du mich etwa diskriminieren weil ich Vegetarier bin?Ich persönlich finde das Konsumieren von Tieren nicht in Ordnung.Und ich muss es mir nicht gefallen lassen,so behandelt zu werden.Es ist meine subjektive Meinung zum Thema SChlachtung und vielleicht wäre etwas weniger Sarkasmus nett.

Wenn Inzest unmenschlich wäre,würde es nicht bei Menschen vorkommen.

Außerdem ist diese Umfrage nicht repräsentativ.

OMaOle
06.03.2007, 18:18
Wenn Inzest unmenschlich wäre,würde es nicht bei Menschen vorkommen.

.

Wenn das stimmt, wiso gibt es dann Kriege, um nur ein Beispiel zunennen.

Weil die Menschen Grenzen brauchen gibt es Gesetze, die übrigens auch von Menschen gemacht werden.
Der Paragraph173 StGB ist ja nicht das einzige Gesetz, dass vielleicht überarbeitet werden muß, viele andere sind über 100 Jahre alt und werden nicht in Frage gestellt, warum gerade dass?

Unmoralisch bleibt Inzest, da könnt Ihr sagen was Ihr wollt.
Eine Überarbeitung des Paragraphen ist sicher notwendig um Unsicherheiten im Umgang mit Inzest zubeseitigen. Eine Aufhebung des Verbotes sollte aber nicht die Folge sein.

OMaOle

soulpain
06.03.2007, 18:32
Wenn das stimmt, wiso gibt es dann Kriege, um nur ein Beispiel zunennen.


Formuliere mir das bitte mal genauer,was Du damit meinst.

MacII
06.03.2007, 18:37
Der Paragraph173 StGB ist ja nicht das einzige Gesetz, dass vielleicht überarbeitet werden muß, viele andere sind über 100 Jahre alt und werden nicht in Frage gestellt, warum gerade dass?

Diese Weisheit hast du schon in einem anderen Thread verbreitet. Du solltest endlich einmal damit herüber kommen, um welche Vorschriften es sich da handelt. Im Strafgesetzbuch wirst du keine Norm finden, die bereits 100 Jahre alt ist.


Unmoralisch bleibt Inzest, da könnt Ihr sagen was Ihr wollt.

Veranstaltest du jetzt Schattenboxen? Wer hat auch nur ansatzweise geschrieben, daß er Inzest gut fände?
Das Strafrecht schützt überwiegend allgemeine und teilweise auch individuelle Rechtsgüter.
Ich möchte von den Befürwortern des § 173 StGB liebend gern wissen, welches Rechtsgut durch diese Norm geschützt werden soll. Kleiner Tipp: Moral ist kein Rechtsgut.

OMaOle
06.03.2007, 18:40
Gern, du schreibst Inzest würde bei Menschen nicht vorkommen, wenn er (es, sie) unmenschlich wäre.

Kriege, Mord und Todschlag, Folter, Vergewaltigung... sind aber unmenschliche Dinge und die kommen bei Menschen durchaus vor.

Relict
06.03.2007, 18:45
@Sentenza
Ich widerspreche Ihnen in allen Punkten! Begründungen sind bitte vorangegangenen Posts (nicht nur von mir) zu entnehmen. :)

"Die Verhütung potenziell erbkranken Nachwuchses ist kein Ziel des Staates!" Punkt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest

Was bewirkt dieser Paragraph? Richtig, genau das Gegenteil.
Nur noch mal zur Erinnerung: Es geht hier um den Straftatbestand des vaginalen Beischlafes unter Blutsverwandten über 18. Kinder sind da noch lange nicht da.
Klar man würde ja auch bei direkter Fixierung - sprich "Verhütung potenziell erbkranken Nachwuchses" im Widerspruch zur eigenen Rechtssauffassung und anderen Paragraphen und Rechten stehen. Wie mans auch dreht, das Ding ist vorne und hinten widersprüchlich und verlogen.

"Es ist aber in jedem Fall notwendig, alle Inzestwilligen über diese Risiken und ihre Vermeidung (mittels Empfängnisverhütung) aufzuklären."

Besteht staatsseitig durch diesen § überhaupt ein gesonderter Anlass dafür? Nein, der Staat verbietet pauschal und bestraft, das wars. A la sollen sies doch treiben mit wem und was sie wollen, hauptsache nicht mit blutsverwandten. :rolleyes

Zum Volksentscheid:
Ich wette, wenn ein gewiefter Politiker die allgemeine Einführung der Todestrafe mit Totschlagsargumenten und emotionalen Themen nur übel genug ausmalt. wie zb. Kinderpornographie und dies damit rechtfertigt, dass es da auch 80% Zustimmung gäbe.
Verhielte sich ähnlich wie die zunehmende Aufweichung unserer Rechte bzgl. Datenschutz und Überwachung, Stichwort böse Terroristen und Raubkopierer.
Soviel dazu.

OMaOle
06.03.2007, 18:59
MarcII du hast vollkommen recht, im StGB gibt es vielleicht keine so alten Gesetze, ich gebe zu ich habs nicht 100% gelesen, bin auch kein studierter Jurist.

Im Immobilienrecht gibts das aber schon, hat mich 45000€ gekostet das sollte wohl Weisheit genug sein, aber das ist ein anderes Thema.

Und nein ich kann nicht boxen und für mich ist die Erhaltung der Art durchaus ein Rechtsgut das es zuschützen gilt. Die Art sollte auch die Möglichkeit haben so gesund wie möglich zubleiben.

Sicher gibt es auch andere Risikofakturen für das entstehen von Mißbildungen bei Menschen. Risikogruppen die erkannt werden , sind schon angehalten auf Kinder zuverzichten, verboten ist es ihnen nicht.

Wissentlich das Risiko einzugehen behinderte Kinder auf die Welt zubringen finde ich einfach verantwortungslos

Master-Jule
06.03.2007, 19:01
Also ich spreche mich gegen eine Legalisierung von Inzest aus, da ich es für moralisch bedenklich halte, wenn man innerhalb der Familie sexuelle Beziehungen hat... Und es ist ja auch schon recht "normal" in der Bevölkerung, dass man das nicht tut

soulpain
06.03.2007, 19:03
Kriege, Mord und Todschlag, Folter, Vergewaltigung... sind aber unmenschliche Dinge und die kommen bei Menschen durchaus vor.

Auch wenn ich es nicht genau weiß vermute ich,dass Gewalt auch in diesem Formen menschlich ist.Folterung und dergleichen sind nur Steigerungen von natürlicher Gewalt,was den Menschen zu etwas besonderem macht.Denn Tiere foltern soweit ich weiß nicht.

Trotzdem muss es im Kern menschlich sein und Gewalt ist definitiv menschlich.

Und selbst wenn Inzest eine Fehlfunktion ist,ist es menschlich.Den Mutationen oder Abnormalitäten sind nur natürlich.Nicht der "Norm" entsprechend heißt nicht unbedingt unmenschlich.
Wahrscheinlich verstehst Du unter menschlich= "richtig" handeln,oder?


P.S.: Du weist sich immerhin einigermaßen respektvoll auszudrücken und bist auf meine Frage eingegangen.Das ist schon mal viel wert.

Sentenza
06.03.2007, 20:04
Es ist ja nicht schlimm Grenzen setzen zu wollen aber dann darf man nicht von Freiheit sprechen.
Auf Mord steht Freiheitsstrafe. Darf man da auch nicht von Freiheit sprechen?
Üble Vorurteile ich wäre einem bestimmten Idealismus verfallen,sind unpassend.
Die wurden so auch nicht genannt.
Willst Du mich etwa diskriminieren weil ich Vegetarier bin?Ich persönlich finde das Konsumieren von Tieren nicht in Ordnung.Und ich muss es mir nicht gefallen lassen,so behandelt zu werden.Es ist meine subjektive Meinung zum Thema SChlachtung und vielleicht wäre etwas weniger Sarkasmus nett.
Ich will dich überhaupt nicht diskriminieren, aber der Koch wird es müssen :D.
Wenn du der Auffassung bist, Fleisch ablehnen zu müssen, habe ich damit in keinster Weise ein Problem. Geäußert wurde von dir aber der Vergleich von Inzest und "Tiermord", und nichts anderes als das habe ich kritisiert.

Stormtrooper85
06.03.2007, 20:21
Ich denke zuviel Freiheit schadet mehr als das sie nutzt.
Meinem Gefühl nach haben wir ja eine Gesellschaft in der es nur noch sehr wenige Grenzen gibt. Und ich finde dies nicht sonderlich gut, wenn ich mir mal anschauen was für eine Gesellschaft hier in Deutschland entsteht.

Ich verstehe allerdings nicht, wieso man dann unbedingt Kinder kriegen muss. Wenn man eine inzestuösen Beziehung muss man doch nicht unbedingt Kinder haben wollen. Wenn einem klar ist, dass das Risiko hoch ist ein behindertes Kind zu kriegen soll man doch einfach verzichten.
Sollen sie doch verhüten, dann hat das ganze wenigstens keine Folgen.
Aber wer dann unbedingt, trotz des Risikos, ein Kind will, der ist in meinen Augen einfach schwachsinnig.

MacII
06.03.2007, 20:41
@Bassi85
Der Geschlechtsverkehr als solcher ist nach § 173 StGB bereits strafbar und das trotz "Pille", Kondom oder sonstigen Verhütungsmaßnahmen. Ich begreife deine Stellungnahme jetzt nicht ganz.

Relict
06.03.2007, 20:45
Sicher gibt es auch andere Risikofakturen für das entstehen von Mißbildungen bei Menschen. Risikogruppen die erkannt werden , sind schon angehalten auf Kinder zuverzichten, verboten ist es ihnen nicht.

Genau das ist der springende Punkt. Warum reicht bei Inzestpaaren keine Empfehlung und ausgiebige Aufklärung, sondern droht eine mehrjährige Haftstrafe, egal ob mit oder ohne tatsächlichen Nachwuchs?
Warum traut man nur oder gerade Inzestpaaren kein Verantwortungsbewusstsein zu, auch nicht in Verhütungsangelegenheiten, allen anderen Risikogruppen/ -personen aber schon?
Warum gilt Beischlaf unter Blutsverwandten als gesetzlich und moralisch scheinbar geächteter, während zb. der Stiefvater mit seiner 18 jährigen Stieftochter im selben Haus auf freiwilliger Basis völlig legitim und straffrei rund um die Uhr schlafen darf, nicht unter dieses Beischlafsverbot fällt? Da gilts maximal als Ehebruch oder Vergewaltigung. Was ja nicht zwangsläufig vorliegen muss.

Wissentlich das Risiko einzugehen behinderte Kinder auf die Welt zubringen finde ich einfach verantwortungslos
Warum dürfen dies dann Kleinwüchsige oder stark Behinderte? Gerade letzterer Gruppe könnte man eine Unzurechnungsfähigkeit doch durchaus zutrauen? Oder zählt das, wie bei den unter 18-jährigen dann unter Kollateralschaden?

Es geht auch schon lange nicht mehr bei diesem Paragraphen und auch dieser Diskussion um den Nachwuchs, sondern um das prinzipielle Beischlafsverbot unter Strafe, auch ohne Kinder. Selbst wenn beide unfruchtbar, aber blutsverwand sind, dürfen sie es laut diesem Paragraphen unter schwerer Strafandrohung nicht ! Und NUR diese Gruppe (blutsverwandte) nicht!


Für alle neuen hier zur Erinnerung nochmal der Paragraph:
http://www.computerbase.de/forum/showpost.php?p=2591951&postcount=10

OMaOle
06.03.2007, 22:57
Auf die Gefahr hin einen Proteststurm auszulösen, vielleicht sollte bei der Überarbeitung des Paragraphen vieles noch strenger gehandhabt werden. Denn mal abgesehen von dem schwierigen Leben Behinderter und deren Angehörigen, wer bezahlt die Betreuung dieser Leute zum großen Teil, der Steuerzahler.
Die Behinderten selbst oder ihre Familien können das nie finanzieren, und wer wollte sie doppelt für ihr Unglück bestrafen. Ich jedenfalls nicht.

All is fair in Love and War funktioniert hier nicht, nur strengere Gesetze.

spiro
07.03.2007, 13:28
Also ich spreche mich gegen eine Legalisierung von Inzest aus, da ich es für moralisch bedenklich halte, wenn man innerhalb der Familie sexuelle Beziehungen hat...Anders herum würde auch ein Schuh daraus: Ich spreche mich für die Abschaffung des § 173 StGB aus, obwohl man moralische Bedenken haben könnte.

Denn unter den Voraussetzungen, dass "Moral kein Rechtsgut ", das Ziel eines solchen Verbots unklar, da die Verhütung potenziell erbkranken Nachwuchses kein Ziel des Staates ist; sowie der Vermutung, dass Mutter Natur Vorsorge (Geruchssinn) getroffen hat, sollte man imo die moralische Bewertung den "höheren Instanzen" respektive den kognitiven Fähigkeiten des Individiums überlassen.

Denn mal abgesehen von dem schwierigen Leben Behinderter und deren Angehörigen, wer bezahlt die Betreuung dieser Leute zum großen Teil, der Steuerzahler.Endlich mal, neben dem hier immer wieder vorgetragenen moralischen Aspekt, etwas "Greifbares".

Abgesehen davon, dass ich den Anteil der durch inzestuöse Beziehung geborenen Behinderten in Bezug auf deren Gesamtheit im marginalen Bereich vermute, sehe ich hier sehr wohl die Gesellschaft gefordert - und das hat imo auch etwas mit Moral zu tun.

Wenn Du nun aufgrund des (nicht näher bezifferten) Risikos, das eine inzestuöse Beziehung mit sich bringen könnte, die finanzielle Belastung der Steuerzahler in den Vordergrund rückst und deswegen strengere Maßnahmen einfordertst, frage ich Dich, wie Du mit anderen risikobehafteten Mitmenschen [Suchtkranken (Alkoholikern, Rauchern), Extremsportlern etc.], die durch ihre Obsessionen einen zig-mal größeren gesamtwirtschaftlichen Schaden verursachen, umzugehen gedenkst?

HighNoon
07.03.2007, 18:05
Ich will die Frage noch mal allgemein stellen:
Glaubt ihr wirklich, das ein entsprechender Inzest-Paragraph jemanden von soetwas abhält, wenn sie es wirklich wollen würden? Ich persönlich denke aber auch, dass Inzest ein psychologisches und umweltbedingtes Problem ist, ganz im Gegensatz zur Homosexualität, mit der Inzest hier ja gerne gleichgestellt wird. Schon allein das innige Verwandtschaftsverhältnis schließt jeglichen Vergleich (soziologisch) aus.

OMaOle
07.03.2007, 18:19
Nun Spiro das ist garnicht mal so leicht zubeantworten.

Raucher fallen weg, die kosten den Steuerzahler nichts, weil die erstens Tabaksteuer zahlen, auf die die Regierung nicht verzichten will und weil sie eher sterben und damit weniger Rente beziehen. Nagel mich jetzt bitte nicht mit Quellen fest, hab ich im Fernsehen gesehen, die Kosten-Nutzenrechnung brachte ca. 2Mill. € Überschuß im Jahr, ich such noch mal danach.

Extremsportler könnten ihr erhöhtes Risiko durch entsprechende Versicherungen abfangen.

Die anderen Suchtkranken stellen allerdings ein Problem dar, für das ich im Moment keinen richtigen Lösungsvorschlag habe, schon allein deshalb weil die Ursachen sehr unterschiedlich sind. Da sind sicher auch in der Gesellschaft tiefgreifende Veränderungen notwendig.

Der Inzestparagraph stellt in meinen Augen zumindest eine Möglichkeit dar, Kosten zusparen, mal ganz abgesehen von den moralischen Bedenken.

Ich weis auch, das nichts im Leben ohne Risiko ist, muß deshalb aber ein unnötiges eingegangen werden?

OMaOle

floschman
07.03.2007, 23:07
Auf die Gefahr hin einen Proteststurm auszulösen, vielleicht sollte bei der Überarbeitung des Paragraphen vieles noch strenger gehandhabt werden. Denn mal abgesehen von dem schwierigen Leben Behinderter und deren Angehörigen, wer bezahlt die Betreuung dieser Leute zum großen Teil, der Steuerzahler.
Die Behinderten selbst oder ihre Familien können das nie finanzieren, und wer wollte sie doppelt für ihr Unglück bestrafen. Ich jedenfalls nicht.
Das sehe ich auch so, hier in Deutschland existiert immer sehr viel falsche Toleranz alles und jedem gegenüber. Ich denke in vielen Fällen sollte man aber einfach mal streng rational denken. Die Opfer sind ausschließlich die Kinder und diejenigen die für Sie sorgen müssen.