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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Internetradio- rein rechtlich gesehen


mosquito87
16.03.2007, 20:39
Hallo,

ich würde gerne in naher Zukunft ein bischen Clubmusik bei diversen Internetradios auflegen (wer welche kennt, die noch DJs suchen- sagt bescheid).
Nun frage ich mich:
Was gibt es da- rein rechtlich- für mich bzw. das Internetradio zu beachten?

Aethelfrith
16.03.2007, 21:06
rein rechtlich: du musst zahlen, sonst ist es illegal, an die GEMA oder so

Keita
16.03.2007, 21:15
Du mußt die Verwertungsrechte an den Stücken erwerben, was i.d.R. durch die Abgaben an die Verwertungsgesellschaft (GEMA) abgegolten wird. Hast du keine Verwertungsrechte an den Stücken, begehst du eine Urheberrechtsverletzung.

greetings, Keita

mosquito87
16.03.2007, 21:31
Muss ich das übernehmen oder das Internetradio?
Wenn das Internetradio schon zahlt, bleibt mir das erlassen?

Dann denke ich übrigens aber mal, dass viele Internetradios da illegal unterwegs sind.

MacII
16.03.2007, 21:42
Speziell zum Thema Webradio kannst du dich auch direkt bei der GEMA informieren:
http://www.gema.de/musiknutzer/senden/webradio.shtml

Aethelfrith
16.03.2007, 21:42
theoretisch muss der Anbieter, dass mit dir absprechen - rechtlich trifft den Anbieter die Schuld, nicht den DJ
(alle Angaben ohne Gewähr)

RovRide
17.03.2007, 01:24
So würde ich das eigentlich auch sagen ;) aber ich lass da besser die Finger davon !

Relict
17.03.2007, 11:52
Jeder der Musik von CD oder mp3 in das Web streamt, muß Gebühren für die Musikrechte an die zuständigen Gesellschaften zahlen. Gerade in Deutschland sind hier wiederum empfindliche Gebühren angesetzt. Das im letzten Jahr die GVL die Kosten und Auflagen weiter verschärfte, machte es für viele Streamradios nicht leichter den Sendebetrieb aufrecht zu halten.

Als zukünftiger Betreiber eines Webradios sollte man wissen, das Gebührenpflicht bei zwei Gesellschaften besteht, deren Sinn und Verwendung der erzielten Einnahmen nur schwehr zu verstehen ist.

Der Betreiber muss also doppelt, an die GVL und GEMA nicht gerade geringe Gebühren entrichten.