PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kann ich von diesen ebay kauf irgendwie zurücktreten?


NaTaS77
11.04.2007, 23:27
hallo


ich habe mir ein spiegel bei ebay gekauf und würde es gerne abholen da die versand kosten zu hoch sind!*klick (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=001&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&viewitem=&item=110104605577&rd=1&rd=1)
der verkäufer läst es nicht zu(aus logistichen gründen?) obwohl er ganz in meiner nähe wohnt!

so ich habe ihn eine mail geschrieben das ich von den kauf zurücktreten möchte.
er willigt auch ein aber will 5€ bearbeitungs gebühren! was ich echt unverschämt finde.

die frage ist gibt es eine möglichkeit von kauf zurück zutreten?

gruß

Stewi
12.04.2007, 00:25
Zahl die fünf Euro und verbuche es als Lehrgeld.

Cod3mast3r SK11
12.04.2007, 00:40
Sobald du auf einen Artikel bietest biste eigentlich verpflichtet es zu kaufen, er selber zahlt ja auch die Ebaygebühren für den Artikel, wenn du da zurücktrittst dann hätte er ja die Gebühren für die Katz bezahlt.

Mein kleiner Enkel hat damals auf mehrere Angebote geboten tja und ich musste mich bei jedem Verkäufer entschuldigen und auch die Gebühren zahlen, und bei dir sind es ja nur 5,00€, is ja nicht die Welt^^

buwwel
12.04.2007, 01:00
ich finde es ist ein faires Angebot vom verkäufer. abholung hättest du vorher kläre sollen. bei 30€ Versand isses doch klar das der nich abholen lässt, ist doch sein Verdienst. kann mich nur anschließen. zahl 5€ oder genehmige dir ne Negative. zurecht allerdings, weil informiert vorher hast du dich nicht

edit: mehrfach angesprochen bietet der Verkäufer nichtmal rabatt auf mehrfachkäufe, war doch abzusehen

10tacle
12.04.2007, 01:06
In den ebay Regeln steht irgendwo das der Verkäufer mit Versand und Verpackung kein Geld verdienen darf, gibt glaub auch ne Liste wo steht was welche Verpackung kostet und der Versand siehst du ja als was er es verschickt hat. Schau mal die Regeln durch, vieleicht kannst du so auf Reduzierung der tatsächlichen Kosten pochen oder doch noch vom Kauf zurück treten.

Stewi
12.04.2007, 01:22
Nun, so eine Spezialverpackung für Spiegel kann mitunter recht teuer sein.
Was ich nicht verstehe, alle Kosten sind vorher aufgelistet, man weiss also was auf einen zukommt. Selbstabholung hätte man auch vorher klären können.
Warum versuchen sich dann nachher immer die Leute zu drücken?

10tacle
12.04.2007, 01:57
Warum versuchen sich dann nachher immer die Leute zu drücken?
Weil schätzungsweise 99,9% eben nicht die Daten vorher lesen bzw. nur überfliegen. Okay 99,9% ist vieleicht übertrieben, sagen wir 98,2% :D

pcpanik
12.04.2007, 01:59
Weil lesen in unserer Gesellschaft anscheinend ein flächendeckendes Problem ist.

Ich staune immer wieder darüber wie viele Fragen ich zu meinen Artikeln erhalte, die in Zeile 8 oder 10 der Beschreibung genauestens erklärt werden ... Sowas nervt tierisch.

... sehe ich da zufällig Parallelen in der Forenwelt?

NaTaS77
12.04.2007, 02:09
einglich hätte ich den spiegel gerne aber so ein gauner mein geld geben ist echt hart!

ihr habt recht vorher die regeln lesen!

Laz-Y
12.04.2007, 03:25
naja, was heißt da gauner. steht doch alles da.

Cyroluxx
12.04.2007, 07:29
moment mal, bevor wir hier die 5 € als Lehrgeld verbuchen mal was rechtliches.

Geldschuld = Bringschuld
Warenschuld = Holschuld

D.h im Klartext, dass ich das Geld für einen Artikel beim Lieferanten vorbeibringen muss bzw. halt überweisen und Sorge dafür tragen, dass das Geld auch beim Lieferanten ankommt.

Die Holschuld bedeutet nichts anderes, dass ich den Versand zahlen muss, bzw. selbst danach schauen musst, wie du an die Ware kommst. D.h. dem Lieferanten kann/ muss es sogar egal sein, wie du an die Ware kommst, da du ja die Schuld hast, die Ware bei ihm abzuholen.

Ergo: such dir das Gesetz raus (BGB / HGB), leg es ihm vor und hol dir das Teil!

Fu Manchu
12.04.2007, 09:02
einglich hätte ich den spiegel gerne aber so ein gauner mein geld geben ist echt hart!...

Was geht denn hier ab? Du bist zu dumm zum lesen und nennst den Verkäufer dann einen Gauner?
Der Gauner bist du! Erst bieten, dann im nachhinnein die angenommenen Verkaufsbedingungen ändern und dann vom Kaufvertrag zurücktreten.

Und der Versand eines Spiegels kann mit Verpackung auch locker 30,- Euro kosten. Es sind ja nicht nur reine Portokosten, sondern auch Verpackung und evtl der Weg zur Post/Versänder.

...Ergo: such dir das Gesetz raus (BGB / HGB), leg es ihm vor und hol dir das Teil!

Nö: die Hol-/Bringschuld ist ein dispositives Recht und damit ein verhandelbares bzw. einschränkbares Recht. Dieses Recht kann man mit AGBs oder per Beschreibung im Ebay-Angebot abändern.

Von daher kann ein Verkäufer auf Versand bestehen, du hast kein Recht auf Abholung.

.mojo
12.04.2007, 11:25
ach kinners, wenn der typ ganz bei ihm in der nähe wohnt und nicht will , dass er es abholt und dann 30 Euro für Versand will, dann ist offensichtlich wer hier der Gauner ist... Ein miese Bauernfänger ist das.

NaTaS77
12.04.2007, 11:31
Fu Manchu was ist dein problem?
bist du auf den falschen fuß aufgestanden oder was?oder bist du einfach nur scheiße?

du kannst micht doch nicht beschimfen!

Fu Manchu
12.04.2007, 11:39
... in der nähe wohnt ....

Heißt ja nicht das der Spiegel auch dort abzuholen wäre. Ich habe auch schon für Bekannte Möbel bei Ebay reingestellt und Abholung beim Besitzer verlangt und nicht bei mir.

Außerdem wollen einige Leute evtl nicht das jemand vorbei kommt. Deren private Gründe können wir nicht nachvollziehen oder ergründen, wir müssen es respektieren. Kennen wir die Eigenheiten der Leute? Ich denke nicht, von daher können wir den Verkäufer auch nicht kritisieren - er hat seinen Standpunkt klar gemacht vor dem Kaufvertrag - nämlich VERSAND, keine Abholung. Punkt.

dann 30 Euro für Versand will, dann ist offensichtlich wer hier der Gauner ist... Ein miese Bauernfänger ist das.

Kennst du seine Kostensituation für den Versand des Spiegels? Wir haben keine Info über die Verpackung (Polsterung, Gewicht, Größe) und keine Infos über die Versandart. Wie kommt der Spiegel zum Versender? Mit eigenem Auto? Welcher Versender wird genommen? Wie ist der Versand versichert?


Außerdem war ALLES vorher bekannt und offen gelegt. Gauner versuchen immer nach Abschluss der Verhandlungen die Bedingungen zu ihrem Gunsten zu ändern. Erst zustimmen und dann nicht Wort halten, so arbeiten Gauner.


Fu Manchu was ist dein problem?
...oder bist du einfach nur scheiße?
du kannst micht doch nicht beschimfen!

:D
Du meinst weil ich dich Gauner nenne? Damit nenne ich dich doch nur so wie du den Verkäufer betitelst.

Siehe #9: ... so ein gauner ...

Ist das nicht ok so? Oder willst du behaupten das du den Verkäufer nicht beschimpfst? Und meine Frage ob du zu dumm zum lesen bist war eine Frage, keine Feststellung ;).

Und ist "bist du einfach nur scheiße?" keine Beschimpfung in meine Richtung? Du darfst es und ich nicht? ;) Sich aufregen und es dann selber tun.

Stewi
12.04.2007, 11:45
Da ihr euch ja nun gegenseitig beschimpft habt seid ihr ja quit und wir können dann zum Tagesgeschäft zurück wechseln, oder?

.mojo
12.04.2007, 11:48
ok, das hab ich nicht bedacht Fumanchu. DAs mit dem evtl. anderen besitzer, aber 30 Euro ist zu heftig. Normal Versandversicherung kostet nicht mehr asl 6 Euro. Zumindest hab ich noch nie mehr bezahlt. Lass das ganze Vielleicht mal 10-15 kosten, aber sicher nicht 30...

Fu Manchu
12.04.2007, 11:50
...zum Tagesgeschäft zurück wechseln, oder?

Gerne.
Ich finde es schon sehr kulant und nett vom Verkäufer dir anzubieten vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das ist schon mehr als der Verkäufer überhaupt müsste.

Nimm dieses Angebot an und einigt euch evtl sogar darauf euch gegenseitig positiv zu bewerten, was ja jedem ein Punktbringt (oder nicht zu bewerten).

Mit deinen 4 positiven Bewertungen würde ich keinen Streit anfangen und riskieren negativ bewertet zu werden. Nimm es als Lektion, zahl die 5,- Taler und sei in Zukunft vorsichtiger und kläre solche Fragen VORHER per Email. Wozu kommuniziert man wenn nicht um Fragen zu klären?!

.. Normal Versandversicherung kostet nicht mehr asl 6 Euro. Zumindest hab ich noch nie mehr bezahlt. Lass das ganze Vielleicht mal 10-15 kosten, aber sicher nicht 30...

Stimmt, da hast du recht. Aber evtl gibt es keine Originalpackung mehr - und dann wirds knifflig. Ich sollte letztens einen Gitarrenverstärker versenden, dafür musste ich einen extra Karton besorgen. Wenn man keinen alten auf dem Dachboden stehen hat zum zweckentfremden oder einen anderen findet wird es plötzlich richtig teuer. Firmen kaufen Kartons in Massen, aber kaufe mal nur einen, dann wollen die richtig Geld sehen (umzugskarton passte leider nicht). Ich habe dann am Ende einen selber gebastelt - in 2 Stunden Arbeit mit dicker Pappe und meterweise Klebeband.
Und der Transport zur Post mit Auto hin/zurück bei 30 km pro Weg kostet ja auch Sprit und Zeit - war bei mir jedenfalls so.

Leider konnte ich den ganzen Aufwand niemanden in Rechnung stellen, der Amp ging an mich selbst :D

Keita
12.04.2007, 12:09
ach kinners, wenn der typ ganz bei ihm in der nähe wohnt und nicht will , dass er es abholt und dann 30 Euro für Versand will, dann ist offensichtlich wer hier der Gauner ist...
Der (Wohn- oder Firmen)Sitz des Anbieters ist nicht zwingend identisch mit dem Sitz der Logistik, im Versandhandel ist es nicht unüblich, daß die Logistik an einem gänzlich anderen Ort abgewickelt wird. Wenn zudem die komplette Logistik von einem Dienstleister erbracht wird, besteht mitunter gar keine Möglichkeit Waren persönlich abzuholen, da solche Dienstleister häufig keinen Publikumsverkehr zulassen.

greetings, Keita

kisser
12.04.2007, 12:53
Persoenliche Abholung geht nur dann nicht, wenn der Verkaeufer es explizit in der Auktion ausgeschlossen hat, was hier aber nicht der Fall ist.

http://www.vnr.de/artikel/index_34019.html

Fu Manchu
12.04.2007, 12:59
...http://www.vnr.de/artikel/index_34019.html

Nicht übel, werde ich wohl in Zukunft immer in meine Auktionen aufnehmen.

Wie sieht es damit in "unserer" Auktion aus?

Passt aber zum dispositiven Recht der Hol-/Bringschuld.

Auf der anderen Seite, die Entscheidung eines Amtsgerichtes ist kein gültiges Recht, sondern nur die Entscheidung eines Amtsgerichtes. Ein anderes kann ganz anders urteilen. Als Richtlinie für eine Tendenz aber durchaus annehmbar.

Keita
12.04.2007, 13:16
Die Frage ist, ob die aus dem Angebot heraus verlinkten Versandbedingungen (http://stores.ebay.de/ezop-shop/VERSAND.html) als bindender Bestandteil des Angebots zu bewerten sind, denn dort wird eine Abholung der Ware explizit ausgeschlossen. Das AG Koblenz hat in seinem Urteil lediglich festgestellt, daß "der Beklagte darlegungs- und beweispflichtig" ist einen entsprechenden Hinweis angebracht zu haben, auf die Form des Hinweises geht das Urteil jedoch nicht ein.

greetings, Keita

kisser
12.04.2007, 13:46
Das wird dann wiederum ein Gericht klaeren muessen, denke ich. Aus der Auktion wird es jedenfalls nicht ersichtlich.


http://www.c-g-w.de/Urteile/op=show/kid=13.html

Zitat:

Vielmehr müsste sich aus den Umständen eindeutig ergeben, dass der Verkäufer keinerlei Kontakt mit dem Käufer wünsche und nur in diesem Fall den Gegenstand verkaufen wolle.

.mojo
12.04.2007, 18:02
@ FU: Sorry, das musst du mir jetzt erklären. :)
Du verkaufst nen amp an dich selbst und verschickst ihn dann auch noch? Lmao

Fu Manchu
12.04.2007, 18:10
...Du verkaufst nen amp an dich selbst und verschickst ihn dann auch noch? Lmao

Nicht verkauft, nur im Rahmen eines Geschenkes, das ich erhalten habe. Ein Kumpel hat mir den Amp bei sich zu Hause geschenkt mit der Ansage "Schaff das Teil weg" :D.
Und im Auto wollten noch 3 Personen (inkl. Koffern) sitzen. Und die hatten leider Mitspracherecht. ;). Also ab zur Post, was sich immer noch sehr gelohnt hat.

.mojo
12.04.2007, 18:12
ok. ich dachte schon, wie is der denn drauf... rofl