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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kostenlose Rechtsberatung gesucht!


Gotteshand
11.08.2007, 10:15
Hallo ich habe ein risiges Problem mit meiner Eaby Auktion. Der Verkäufer hat den ersteigerten Rechner zurückgeschickt und meinte ich solle den Rechner wieder in Ordnung bringen, da der Rechner durch den Transport schaden genommen haben soll (Ohne meine Zustimmung!!!). Ich habe natürlich angeschlossen, und getestet. Nun kommt der Hammer: Der Lüfter ist abgebrochen, CPU Mainboard und NT sind kaputtgegangen. Soll ich jetzt für die schaden aufkommen oder der Verkäufer, weil ich als Privatverkäufer für die verkaufte ware keine Garantie geben kann. Wenn ich die Teile wieder besorgen muss dann kann ich den Rechner gleich wegschmeißen, und dem Käufer das Geld wieder erstatten! Wie gesagt der Rechner hat bei mir vorher tadellos funktioniert. Wer weiss was der Typ (der hat absolut keine Ahnung von PC) wieder an dem Rechner wieder rumgefummelt hatte. Also meine frage an euch: Wo kann ich eine professionelle Rechtsberatung bekommen und das soll auch noch kostenlos sein, da der Käufer mir drohte mit anwalt und so also darauf habe ich echt keine lust

Trios
11.08.2007, 10:40
als Verkäufer einer Sache trägst du das Zustellrisiko. Hast du ein Unternehmen beauftragt, ist dieses für den ordnungsgemäßen Transport verantwortlich. In der Regel sind die verschickten Güter auch versichert.
Wie du schreibst, sind massive Transportschäden zu verzeichnen, d.h. schon der äußerliche Zustand der Sendung hätte zur Annahmeverweigerung führen müssen. Nun hat der Käufer die (scheinbar äußerlich unbeschädigte) Lieferung angenommen und steht nun in der Schadensbeweispflicht. Ohne Anwalt wird es hier sicher nicht gehen. Man sollte bei der Sache aber den Streitwert berücksichtigen. Die Anwalts-u. Gerichtskosten überschreiten gegebenenfalls sehr schnell den Wert der eigentlichen Sache und ein Streit lohnt absolut nicht. Versuch dich halt gütlich zu einigen.

k0m4
11.08.2007, 10:41
So was such ich auch immer. Gefunden hab ich nix. Du kannst dich entweder auf einschlägigen Seiten selbst schlau machen (Jurablog, etc.) oder es mal beim Verbraucherschutz probieren. Ansonsten gibt es da afaik noch so ne Telefonhotline, wo Anwälte sitzen, bei denen du dann entscheidest, wieviel dir deren Hilfe wert war.

Aber ganz für lau wirst du wohl kaum finden. Falls doch, lass es mich wissen - ich brauch ständig Anwälte! ;)

serra.avatar
11.08.2007, 10:52
naja also das ein Lüfter beim Transport abreisst ist bei den heutigen Gewichtsmonstern durchausmöglich, nicht umsonst wird zB bei manchen Lüftern beim Transport zu einer LAN empfohlen diesen vorher zu demontieren ... und wenn der abgeriessen sein sollte hat der käufer durchaus recht ... hats ja keine funktionierene Ware geliefert ... da würd ich mal die Post in Anspruch nehmen "Paketversicherung" ansonsten Anwälte findest in den Gelben Seiten ...
meistens ist ein erstes Beratungsgespräch auch kostenlos oder gegen geringer Gebühr möglich, erst wenn du dich dann aktiv vertreten lassen willst kostet es richtig Geld.

Ausserdem ist Rechtsberatung duch nicht Annwälte in Deutschland illegal ... deswegen wirst da auch ned viel finden

schoenfelder
11.08.2007, 10:52
Aber ganz für lau wirst du wohl kaum finden. Falls doch, lass es mich wissen - ich brauch ständig Anwälte! ;)
Na dann hol dir doch einfach eine Rechtsschutzversicherung. Bei der Allianz ist ein 24h Rechtsberatungsservice dabei, echt ordentlich.

Eine andere sinnvolle Methode wirst du wohl nicht bekommen. Professionelle Rechtsberatung gibt es und darf(!) es auch nur von Anwälten geben (mit ganz wenigen Ausnahmen). Und warum sollte jetzt jemand, der idR. 9 Semester sich den Arsch aufgerissen hat (ich weiß wovon ich rede) und danach auch noch 2 Jahre im Referendariat für einen Hungerlohn arbeitet, umsonst seine Dienste anbieten?

Davon mal abgesehen. Wenn es wirklich mal kritisch wird, würde ich mich sicher nicht auf irgendeine Meinung eines Jurastudenten (wobei die noch besser ist als die eines BWL-Studenten der gerade ein bisschen Kaufrecht gehört hat) in einem Blog verlassen.

k0m4
11.08.2007, 10:55
Und die nimmt er dann nachträglich in Anspruch? Das Ereignis liegt doch schon zurück. Ich glaub, das stellst du dir ein Bisschen zu einfach vor.

edit: Ach so, du meinst für mich! Ich bin rechtsschutzversichert. Aber die kannst du ja auch nicht permanent beanspruchen, sonst kicken die dich ganz schnell wieder. Und für Selbstverschulden (und das ist oft Auslegungssache) treten die eh nicht ein. Ist auch nicht immer die Lösung aller Probleme.

@schoenfelder: Nein, verlassen kannst du dich darauf nicht. Aber imho kann man eh keinem (OK, kaum einem) Juristen vertrauen - ist nicht persönlich gemeint! ;)

Edzard
11.08.2007, 11:12
@ Gotteshand

Dein Titel ist schon ein Widerspruch in sich, da Rechtberatung im Normalfall (es gibt nur ganz wenige Ausnahmen) nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden darf und diese dürfen diese nicht kostenlos anbieten (selbst, wenn sie es wollten). Darum wirst Du bei Verbänden auch immer die Standardfloskel hören, dass ihre Tipps eine Rechsberatung nicht ersetzen würden...

Wende Dich, wenn Du kein Geld ausgeben willst, an so eine Stelle.

Ich finde zwar auch, dass die Vorschrift, nur RA Rechtsberatung durchführen dürfen, zwar auch viel zu starr, aber hier in diesem Forum wird der Sinn dann doch ein wenig einleuchtend.

Viele fühlen sich als Rechtsexperten berufen und meinen, ihre Halbwahrheiten beisteuern zu müsssen.

Hier findet Du auch schon ein bisschen was...

als Verkäufer einer Sache trägst du das Zustellrisiko

Falsch, beim Versendungskauf trägt der Käufer (in diesem Fall, bei dem beide Verbraucher sind) das Risiko für Untergang oder Verschlechterung der Sache, ab dem Zeitpunkt, ab dem der Verkäufer die Sache an das Transportunternehmen übergeben hat..

Na dann hol dir doch einfach eine Rechtsschutzversicherung

Ein super Tipp...:rolleyes
Welche Rechtsschutzversicherung versichert einen Streitfall, der bereits vor Abschluss eines Versicherungsvertrages bestand?

Gotteshand, hier findest Du auf jeden Fall keine "Rechtsberatung".
Wenn Du willst, kann ich Dir über PM noch einige Tipps geben, die natürlich keine Rechtsberatung darstellen...

ich3k
11.08.2007, 11:17
Also ich würde jetzt erstmal davon ausgehen, dass er die Wahrheit sagt, und es bei ihm kaputt angekommen ist. Dann würde natrülich theoretisch erstmal die Versandversicherung greifen, wobei dann für den Versanddienst interessant wäre, wie das Paket verpackt war. Allerdings ist das jetzt alles nur noch hypothetischer Natur, da der Empfänger den Schaden direkt dem Postboten hätte melden müssen um die Versicherung geltend zu machen. Aus diesem Grund ist es erstmal uninteressant wie du es verpackt hast, da du ja sowieso keine Versandversicherung auf Grund seines Verschuldens geltend machen kannst.
Ich würde jetzt zunächst erstmal profilaktisch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Dann würde ich das Ding an ihn zurück schicken und einen netten (!) Brief beileigen (damit er das Paket auch auf jeden Fall annimmt) in dem du genau das schilderst (Gemäß dem Fall, dass der Rechner beil Lieferung beschädigt war, hätten Sie dies dem Postboten melden müssen bla bla bla). Und dann würde ich einfach abwarten was passiert. Wenn er mit nem Anwalt kommt, hast du die Rechtschutzversicherung. Aber ob er überhaupt mit einem kommt ist fraglich, da dies auch für ihn nicht unbedingt billig wird.

Edzard
11.08.2007, 11:24
@ ich3k

da der Empfänger den Schaden direkt dem Postboten hätte melden müssen

Wo hast Du das her, dass er den Schaden beim Postboten hätte melden müssen?
Bei DHL kann ich so was nicht finden... (http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=3001595)

Ich würde jetzt zunächst erstmal profilaktisch eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Wozu sollte es gut sein, prophylaktisch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

srup
11.08.2007, 11:28
Dem Käufer das Geld erstatten und die Sache hat sich (mit etwas Glück). Das Versandunternehmen wird sowieso nicht zahlen, da anzunehmen ist, daß die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt war (wg. abgerissenen Lüfter). Zudem muß so ein Schadenfalls innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden, dabei wird vom Versandtag an gezählt (gilt zumindest für DHL).

k0m4
11.08.2007, 11:32
@Edzard: Vielleicht für den nächsten Kauf/Verkauf! :D

Ist doch jetzt schon zigfach gesagt worden, dass das hier nix (mehr) bringt. Mir ist unterdessen auch nicht mehr klar, wer hier Käufer und wer Verkäufer ist. Das geht nämlich aus dem Ursprungspost sehr zweideutig hervor. Aber egal.

Schaden beim Postboten melden: Wenn ein erkennbarer Schaden an der Verpackung gegeben ist, kann man das durch den Zusteller festhalten lassen, um etwaige Ansprüche zu wahren (oder natürlich die Annahme verweigern). Das kenn ich auch so, und das ist jetzt auch keine Rechtsberatung! :)

ich3k
11.08.2007, 11:47
Wo hast Du das her, dass er den Schaden beim Postboten hätte melden müssen?
Bei DHL kann ich so was nicht finden... (http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=3001595)


Na gut dann scheint sich da was geändert zu haben, ich kenne das anders. Aber das spielt ja jetzt auch keine Rolle mehr, da es ja erstens wohl schon länger als sieben Tage her ist und zweitens das Ding jetzt bereits noch einmal quer durch Deutschland geschickt wurde.



Wozu sollte es gut sein, prophylaktisch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

Naja wenn der andere mit nem Anwalt kommt will man ja selber nicht unbedingt ohne dastehen. Und solange rechtlich noch nichts in Bewegung gesetzt ist, gibt es auch noch keinen Streitfall.

@Gotteshand

Was mir grade noch einfällt. Hast du dich schon in deinem Bekanntenkreis umgehört. Manchmal sind ja die Eltern/Kinder von Bekannten Anwälte, ohne das man es weiß.

k0m4
11.08.2007, 11:50
Nochmal: Eine Rechtsschutzversicherung, die jetzt abgeschlossen wird, stellt für diesen Fall noch keinen rechtlichen Beistand, weil dieser in der Vergangenheit liegt!

Trios
11.08.2007, 11:55
ja k0m4, so ist es, offensichtliche Transportschäden hätten sofort angezeigt werden müssen bzw. man hätte die Annahme verweigern sollen.
Transportrisiko kann eine komplexe Sache sein und wäre im speziellen Fall festzustellen.
Eine Rechtsschutzversicherung daraufhin abzuschließen wäre nicht sinnvoll. Bei den meisten Versicherungen würde die Inanspruchnahme ohnehin erst nach einem halben Jahr Beitragszahlung möglich sein. Weiterhin haben sich solche Versicherungen sehr mimosenhaft und gehen niemals auf Risiko.
Leute bedenkt, ob der Wert der Sache einen teuren Rechtsstreit rechtfertigt und nur aus Prinzip streitet man doch nicht!

Gotteshand
11.08.2007, 14:41
leute ich bedanke mich für die zahlreichen Betraege.
es handelt sich hier um folgende Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=008&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=180135577622&rd=1&rd=1

der Kühler des CPUs sitzt sozusagen noch bombenfest drin im Sockel, nur dessen Lüfter ist abgebrochen und kann sich nicht mehr richtig drehen. Der Kühler ist sozusagen unbeschädigt. Aber m.E nach, der Käufer hat auch teilschuld, wenn der nicht hunderte male versucht hätte, den Rechner hochzufahren, sondern mir sofort zurückgeschickt hätte, dann wäre das nicht so gelaufen. Vielleicht ist der CPU überhitzt wegen mangelnder Kühlung und hat das Mainboard und das NT in den Tod gerissen :( Aber der Ram und die GK blieben heile.
falls jemand das interessiert: ich habe mit hermes verschickt, dummmerweise ohne versicherung, also ich werde wohl keinen Cent bekommen von hermes. Ich habe mehr als ausreichend verpackt, das muss auch der Käufer zugeben (mit Styropor in OVP), also daran wird es also nicht liegen

serafen666
11.08.2007, 14:48
@Gotteshand

Wie Edzard schon richtig angemerkt hat, eine Rechtsberatung findest Du hier nicht; ich würde Dir empfehlen zur örtlichen Verbraucherzentrale zu gehen, kostet bei uns im Raum Gütersloh 9 € - ist doch fast umsonst?!
- gute Erfahrungen habe ich gleichfalls mit der Anwaltshotline gemacht; sofern Du kurz und präzise Deine Problemstellung beschreibst, könnte es auch günstiger als 9 € werden *ggg*

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/

Selber würde ich einen CPU-Kühler, Erweiterungskarten oder Gehäuselüfter (sofern nicht fest verschraubt) vor Versand ausbauen und separat verpacken - aber das ist nur meine bescheidene Meinung.

Gruß,

Chris

Gotteshand
11.08.2007, 15:17
habe eben das hier gefunden
http://www.frag-einen-anwalt.de/Käufer-meldet-defekte-Ware-an__f24255.html
Entscheidend für die Beantwortung ist, wer die für die Gefahr der Verschlechterung der Ware die Verantwortung trägt. Grundsätzlich handelt es sich bei solchen Verträgen, wie er hier vorliegt, um einen Versendungskauf nach § 447 BGB. Hiernach geht die Gefahr dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Sache versendet. Folglich würden Sie nur bis zu dem Zeitpunkt für Schäden an dem Gerät haften, bis Sie es bei der Post abgegeben haben. Die Schäden die während des Transports entstehen sind durch den Käufer zu tragen. Anderes würde nur gelten, falls Sie die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hätten.

serafen666
11.08.2007, 15:18
... wobei nun die Frage wäre, ob "ordnungsgemäß verpackt" zutrifft oder nicht; wenn man davon ausgehen mag, daß ein Paket einen Sturz aus 1 m Höhe unbeschadet überstehen muß?!

Gotteshand
11.08.2007, 15:23
Halleluja ich habe eben diesen Thread gefunden
http://www.frag-einen-anwalt.de/Käufer-behauptet-defekte-Ware-geliefert-zu-haben__f23224.html
na mit Styropor in OVP, besser gehts kaum oder?
Ich meine wenn du einen PC ordest, dann wird der auch betriebsbereit, also mit allen Hardwareteilen geliefert

serafen666
11.08.2007, 15:34
Wie mehrfach erwähnt wurde, eine aussagekräftige, für Deinen Fall angemessene Beurteilung kann es nur durch eine entsprechende Rechtsberatung geben; im angegebenen Link ist zwar zu entnehmen, daß 3 Zeugen die (äußerliche) Verpackung wohl attestieren können - die Frage stellt sich, ob diese auch bezeugen können, daß der Rechner funktionstüchtig, der Innenraum und die Komponenten unbeschädigt waren?!

Der Komplett-Rechner meiner Freundin hatte im Innenraum zusätzliche Transportsicherungen, weshalb immer die Frage ist, was angemessene Verpackung für Deinen Fall bedeutet; ich weiß ja auch, daß man vielen ebay-Käufern so gar nix Recht machen kann, aber pauschalisierte Aussagen helfen Dir - wie in dem zitierten Link - wohl nicht weiter.

Investiere den kurzen Zeitaufwand und die geringen Kosten und besuch die örtliche Verbraucherzentrale ...

Gruß,

Chris

emagon
11.08.2007, 15:49
2 privatleute (käufer/verkäufer) + unversichter versand = risiko ist ab übergabe beim versandunternehmen beim käufer / käufer kann kein schadensersatz fordern wenn ordnungsgemäß verpackt

da originalverpackung solltest du da raus sein meiner ansicht nach, ABER auf deiner ebay auktion steht versicherter versand. wenn du in den nachfolgenden ebay mails zur kaufabwicklung auch versicherter versand stehen hast bleibst siehts komplizierter aus.
bei privatverkauf ist es generell wie oben beschrieben, d.h. das risiko geht mit dem versenden auf den käufer übrig. ohne versicherung ist alles egal (vorausgesetzt ordnungsgemäß verpackt) und du kannst ab dem zeitpunkt des versendens dein geld fordern. wenn versicherter versand, ist es dasselbe, nur wenn das paket beschädigt wird (vorausgesetzt ordnungsgemäß verpackt) erhält der käufer einen anspruch auf schadensersatz beim versandunternehmen (spielt keine rolle welches, versicherter versand is lediglich eine "zusatzoption") - du selbst hast mit der sache auch nichts zu tun.
wie gesagt ist es hier problematisch was wirklich auf der kaufabwicklungsmail steht, denn hat der käufer versichert bezahlt und bekam unversichert dann bist du in meinen augen der schuldige, da du deiner pflicht den vertragsinhalt zu erfüllen (übergabe an den käufer) nicht wie vereinbart nachgekommen bist.

rechtshilfe bekommst du nicht kostenlos. es gibt ein anwaltsforum, dort schilderst du dein anliegen und gibst einen betrag an, den du bereit bist zu bezahlen für die beratung. wenn der preis stimmt lässt sich der ein oder anderen anwalt herab und nimmt sich der sache an... andere hotlines oder verbraucherzentrale ist natürlich auch nicht schlecht.

serafen666
11.08.2007, 15:53
@emagon

Gotteshand sollte sich wirklich fachlichen Rat holen; im Übrigen war das Paket garantiert versichert, allein wegen der Größe/des Gewichts - Pakete sind über DHL automatisch bis 500 € versichert ... nur die Inanspruchnahme der Versicherung bzw. das Einfordern, ist eine Geduldsspiel, das meistens verloren wird :-)

P.S.: bei Hermes natürlich ähnlich, hatte ich vergessen ...

emagon
11.08.2007, 16:02
falls jemand das interessiert: ich habe mit hermes verschickt, dummmerweise ohne versicherung, also ich werde wohl keinen Cent bekommen von hermes. Ich habe mehr als ausreichend verpackt, das muss auch der Käufer zugeben (mit Styropor in OVP), also daran wird es also nicht liegen

du bekommst von hermes kein geld, lediglich der käufer hätte bei versichertem versand den anspruch auf schadensersatz obwohl er selbst mit hermes keinen vertrag gemacht hat

wie gesagt wichtig ist was in der kaufabwicklung von ebay steht.

edit: laut hermes agb: Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.

Gotteshand
11.08.2007, 16:11
Nach neuer Rechtslage muß ich darauf hinweisen,dass es sich um eine Privatauktion handelt,bei der ich eine Garantie und Rücknahme ausschliesse.


ich habe natürlich versichert versandt, es ging gar nicht anders bei der Größe und Gewicht

srup
11.08.2007, 16:12
Seit wann kann man bei Hermes ohne Versicherung verschicken???

emagon
11.08.2007, 16:19
"unter ausschluss von gewährleistung" reicht vollkommen nebenbei.

also wenn es versichert ist muss der schaden innerhalb 7 tage angezeigt werden. und dann ist es das problem vom käufer bei hermes schadensersatz zu fordern, wenn verpackung ok war (und ein komplett pc in nem karton mit styropor ist eine gängige art pcs zu versenden). natürlich kannst auch du den schaden bei hermes anzeigen, aber da es ein vertrag zu gunsten dritter war kann er den anspruch auch geltend machen.

wann wurde denn das paket verschickt ? (datum auf quittung) und wann hast du (schriftlich) erfahren dass etwas nicht passt (oder nur das paket zurückerhalten?) ?

is hier keine rechtsberatung, aber paar semester recht müssen ja für irgendwas gut sein...

edit: shice doppelpost / sorry

Brigitta
11.08.2007, 16:51
Wie schon einige hier anmerkten, kostenlose Rechtsberatung kann und darf hier nicht gegeben werden.
Nur Tipps zum evtl. Vorgehen in der Sache oder was noch zu bedenken ist.

Interlink
11.08.2007, 16:53
Beim Arctic Freezer 7 rastet der Lüfter mit (etwas filigranen) Plastiknasen auf dem Kühler ein. Auch sind diverse filigrane Plastikstreben am Lüfter-Chassis. Irgendein Plastikteil dürfte hier gebröselt sein, was auf unsanften Transport und/oder versprödeten Kunststoff schließen lässt.
Im Interesse eines guten persönlichen Wirkungsgrad würde ich mich mit dem Kunden blitzschnell darauf geeinigt haben, ihm einen neuen Arctic Freezer 7 zu bestellen, zu bezahlen und gleich an ihn liefern zu lassen. Bei Bedarf und Geschick lässt sich der Lüfter schnell und ohne Werkzeug vom neuen Freezer zum alten Freezer transplantieren. Nur bei technischen Laien, die grobmotorisch zu Werke gehen, könnte gleich wieder eine Plastiknase abbrechen.
Wenn der neue Kühler gegenüber dem alten inzwischen baulich so geändert wurde, dass der Lüfter nicht mehr passt, muss er halt komplett getauscht werden.
Z.B. auf eBay werden aber gelegentlich auch ältere Modelle angeboten.

Bei Gebrauchtverkäufen von PCs würde ich übrigens mit dem Käufer möglichst vereinbaren, dass er das Gerät nach Erhalt erst mal öffnet und nachsieht, ob auch alle Stecker, Karten usw. am Platz geblieben sind.

DHL kann es bei Reklamationen sehr bunt treiben bis hin zum Aussitzen unter Verweis auf die AGB und zum Gang vor Gericht. Im Web finden sich genügend einschlägige Stories. Hilfreich wären Zeugen beim Einpacken und Einliefern der Sendung durch den Verkäufer sowie beim Auspacken und der Kontrolle der Sendung durch den Käufer.
Falls man bei DHL versucht, den Schaden auf eine ungenügende Verpackung zurückzuführen, hilft vor Gericht nur ein (teueres) Experten-Gutachten.
Wenn die Lage wie hier nicht so ganz eindeutig ist, würde ich einen Gang zum Rechtsanwalt ganz gewiss nicht bei einem Schaden von 20 - 40 Euro antreten.

P.S.: Der Käufer hat bei dieser Auktion übrigens Anspruch auf die volle gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten gegenüber dem Verkäufer. Wer statt der "gesetzlichen Gewährleistung" die "Garantie" ausschließt, handelt mit Zitronen. Rechtswirksame Formulierungen finden sich z.B. bei den Verbraucherzentralen (http://www.vz-nrw.de/UNIQ118684365102461/link199984A.html).

Gotteshand
11.08.2007, 17:00
habe diese mail geschrieben:
Hallo ich habe mich heute mit meinem Anwalt in Verbindung gesetzt und die Sache ausführlich geschildert. Die Rechtslage sieht vor, dass bei einer Auktion zwischen 2 Privatleuten (Käufer/Verkäufer) das Risiko ab Uebergabe beim Versandunternehmen beim Käufer ist. Der Käufer kann kein Schadensersatz fordern wenn die Ware ordnungsgemäß verpackt ist (und ein komplett PC in einer Original Verpackung mit Styropor ist eine gängige art PCs zu versenden). Sie als Kaeufer haetten beim versicherten versand den Anspruch auf Schadensersatz obwohl Sie selbst mit Hermes keinen Vertrag abgeschlossen haben.
Laut hermes agb: Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war. Also es liegt eindeutig an Ihnen, dass sie den Transport – Schaden nicht angezeigt haben.
Für mich können 2 Personen bezeugen, dass der PC sich vor dem Versand in einem absolut einwandfreien Zustand befand.
Hier sind ein paar Links zu diesem Streitthema:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Käufer-behauptet-defekte-Ware-geliefert-zu-haben__f23224.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Käufer-meldet-defekte-Ware-an__f24255.html

Nun es gibt 2 Möglichkeiten:
Ich schicke Ihnen das Geraet wieder zurück und Sie erhalten von mir als Schadenersatz 100 €

Oder:
Sie erhalten diese niegel nagel neue Teile (habe diese Teile schon bestellt und heute bekommen):
AMD Athlon 64 3800+ (vergleichbar mit dem Pentium 4 mit 3,8 ghz)
Ein neues AMD Mainboard
Ein neues 420 Watt Markennetzteil (das alte ist kaputtgegangen)
Alles zusammengebaut, inkl XP und alle treiber Installationen, also betriebsbereit
Dafür muessen sie mir aber noch 70 € ueberweisen, da ich für diese Teile auch schon 160 € bezahlen muss.
Es liegt an ihnen, Ich lasse mich von Ihnen nicht bedrohen und einschüchtern von irgendeinem Anwalt. Ich bin schließlich rechtschutzversichert


ich bitte um Meinungen

Gotteshand
11.08.2007, 18:40
na komm schon

serafen666
11.08.2007, 19:17
@Gotteshand

Wie bereits erwähnt, auch die Aufforderung zu einer Rechtsberatung wird Dir diese nicht einbringen; übrigens kann eine Rücknahme nicht einfach so ausgeschlossen werden, es besteht auch keine Verpflichtung zum Hinweis auf eine Privatauktion - und ein Ausschluß der Gewährleistung im Hinblick auf einen bis dato fehlerfreien Artikel ersparte Dir ggf. späteren Ärger, ebenso der Hinweise auf keine private Garantie (ggf. lediglich noch bestehende und verbleibende Herstellergarantie mittels Rechnung o. Ä.).

Ehe Schriftsätze hin- und hergeschickt werden, die Sache schnell unübersichtlich wird, hol' Dir doch bitte kompetente Hilfe.

Gruß,

Chris

Brigitta
11.08.2007, 19:24
Du hast jetzt viele Hinweise, Tipps und Links bekommen, so dass du handeln kannst.
Leider nimmst du den Hinweis dass keine Rechtsberatung erfolgen kann und darf nicht ernst.
Deshalb ist hier Schluss.