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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auf einmal Geld da!


pcmeister
09.10.2007, 19:36
Als ich heut meinen Kontoauszug holte, musste ich feststellen, das ich 612,90€ von einer Firma überwiesen bekommen hab. Ich natürlich erst mal mein ganzes Geld, leider ned mehr wie 650€^^ runtergholt und erstmal gefreut.

Aber jez: Was könnte mir passieren? Ich bin noch 15, das heißt ich darf noch nicht überziehen, können die also noch eine Rückbuchung machen?

olly3052
09.10.2007, 19:38
Das können und werden sie, wenn es sich um eine Fehlbuchung handelt.
Sei ein ehrlicher Geselle, buch das Geld wieder auf Dein Konto und melde es Deiner Bank.


Gruß

olly

se-K-te
09.10.2007, 19:45
Würd ich auch machen. Wenn sie es herausfinden wirds nur stressig.

Relict
09.10.2007, 19:46
Du kommst vors Jugendgericht und gehst 5 Jahre in ein Boot-Camp, alternativ Altersheim -> Popser putzen. ;)
Nee Spaß Du oder Deine Eltern könnten teuren Ärger bekommen, vom Anwalt oder schlimmer. ^^
Manche "Firmen" waschen auch auf diese Art ihr Geld oder lagern es vorrübergehend aus. Oder verlangen für Deine Abbuchung Zinsen. Mit denen möchtest Du besser keinen Kontakt ^^

pcmeister
09.10.2007, 19:53
Nur mal so es ist von keiner Firma sonder von der bayerischen Staatskasse und meine Mutter meinte, das wäre das Zeugengeld vom Gericht, ich musste mal was aussagen, das kann ich mir aber nicht vorstellen!

an.ONE
09.10.2007, 19:58
Ich stand auch schon öfter als Zeuge vor Gericht und habe nie Geld erhalten :p.

Relict
09.10.2007, 19:59
So hohes Zeugengeld für Auslagen wie Fahrtkosten oder Lohnausfall? Bestimmt für euch beide? Habt ihr das gleiche Konto oder wie?

pcmeister
09.10.2007, 20:04
Ne das ist mein eigenes Konto, meine MUtter hat nicht aussagen müssen.

Ab wie viel Tagen gehört das Geld den ganz mir? Oder ab wie viel ist eine Rückbuchung nicht mehr möglich?

Relict
09.10.2007, 20:08
Wenn es eine Fehlbuchung war, haben die evt. nur 6 Wochen zum Rückbuchen? Aber verlass Dich hier nicht darauf, vorallem weil es vom Amt kommt. ;)
Danach gehts nurnoch übern Anwalt oder Kulanz des Empfängers. ^^
Frag am besten bei der Staatskasse an. Aber zahle es wenigtens erstmal wieder ein, solange wie es nicht geklärt ist.

@an.ONE
Wenn man in diesem Staat nicht von sowas weiß und es daher nicht rechtzeitig beantragt, bekommt man leider auch nix. ;)
Zeugengeld liegt aber auch unter engen Regelungen.

Fu Manchu
09.10.2007, 20:30
Eine Rückbuchung kann nicht gemacht werden, weil die Bank und andere keinen Zugriff auf dein Konto haben (dürfen). Sie könnten es technisch, aber nicht rechtlich, weil du keiner Abbuchung zugestimmt hast. Diese Abbuchung des falsch eingebuchten Geldes muss erst von dir bestätigt werden. Ansonsten wäre es ein ungerechtfertigter Eingriff in dein Konto.

ABER: sie können und werden es von dir zurückfordern auf Basis des § 812 Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

Dieser Anspruch muss aber an dich herangetragen werden.


Seit aber ehrlich, erspare dir die Mühe und kontaktiere von dir aus die Bank und teile denen den Fehler mit.

Wenn es eine Fehlbuchung war, haben die evt. nur 6 Wochen zum Rückbuchen?...

Normale Verjährung von 3 Jahren.

pcmeister
09.10.2007, 20:34
wenn ich das geld schon ausgegeben habe, dann können sie mir nix antun oder?

_DJ2P-GER_
09.10.2007, 20:34
Dass man als Zeuge fast 650€ bekommt, kann aber auch wo anders ran liegen:D

Ich würde mal zu deiner Bank gehen bzw. Kontakt mit dem Amt/Staatskasse aufnehmen. So lässt sich unter Umständen einiger Ärger vermeiden;)

Fu Manchu
09.10.2007, 20:36
... geld schon ausgegeben ...

Das ist dem Gesetzt völlig egal, weil du eine Leistung ohne Anspruch erhalten hast. Solltest du das Geld nicht mehr haben und nicht zahlen können werden deine Eltern haftbar gemacht. Wie gesagt, 3 Jahre Verjährung für die Geltentmachung des Anspruches gegen dich.

Relict
09.10.2007, 20:38
Ahja, dann habe ich das durcheinander gebracht. Denn wenn mir jemand was zuviel oder fälschlicherweise abbucht und ich zur Bank gehe, dann bucht sie es mir innerhalb 6 Wochen zurück. Schon mehrmals passiert mit so ner dämlichen Firma. Wisch unterschreiben gut war. Bis sie es aufgegeben haben.
Aber hier handelt es sich ja um ne Überweisung, nicht ne Abbuchung. Ok ich nehm alles zurück. :)

Fu Manchu
09.10.2007, 20:40
... wenn mir jemand was zuviel oder fälschlicherweise abbucht und ich zur Bank gehe, dann bucht sie es mir innerhalb 6 Wochen zurück. ...

Ja, das ist korrekt. Da wurde dir in diesem Fall etwas von deinem Konto weggenommen, das du zurückverlangen kannst und die Bank unterstützt dich dabei.
Aber wenn du das Geld selber falsch überweist (so wie in diesem Thread falsch Geld überwiesen wurde) kannst du es nicht zurückbuchen lassen, dann musst du evtl über Anwalt und besagtem §812 BGB als Anspruchsgrundlage vorgehen.

Relict
09.10.2007, 20:44
Jupp. :D
Wenn er das Geld nicht mehr vollständig hat, die ihren Anspruch geltend machen, könnten die doch auch gleich nen Titel und den Gerichtsvollzieher durchsetzen oder?

Fu Manchu
09.10.2007, 20:49
... den Gerichtsvollzieher durchsetzen oder?

Nur nachdem ein Gericht das Urteil zu Lasten unseres voreiligen Geldabhebers ausgesprochen hat :D. Ein Gerichtsvollzieher vollstreckt ja das Urteil eines Gerichtes, nicht den Willen eines Anspruchsinhabers.
Und bis dahin ist unser Threadersteller bestimmt schon volljährig und verdient eigenes Geld :D

Relict
09.10.2007, 20:51
Oder so. Deswegen sagte ich ja Titel. Die müssens doch im Prinzip nur beweisen können ohne grossartige Verhandlung? wie auch immer, bei den gerichtlichen Mühlen kommt dann später gar gleich ne Lohnpfändung. :evillol

MacII
09.10.2007, 21:28
Wenn es sich wirklich um zuviel gezahlte Zeugenentschädigung handelt, ist für die Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs weder ein Gerichtsverfahren noch ein Titel erforderlich. Es genügt, daß der Anspruch von dem Gericht, das die irrtümliche Auszahlung veranlaßte, festgesetzt und der zuständigen Justizkasse zur Einziehung überwiesen wird.
Für die Durchsetzung des Anspruchs ist die Justizbeitreibungsordnung anzuwenden.

http://bundesrecht.juris.de/jbeitro/__1.html

wenn ich das geld schon ausgegeben habe, dann können sie mir nix antun oder?

Ich hoffe, du erwartest hier nicht wirklich Unterstützung und Hinweise, auf welchem Wege zu dich ungerecht bereichern kannst.:rolleyes

kA von PCs
09.10.2007, 21:41
Es kann sich eigentlich nicht um einen Schreibfehler handeln.

Wenn Kontoinhaber und Kontonummer nicht zusammenpassen, kommt das Geld normalerweise zurück.
Allein als ich beim Konto meiner Mutter einen Buchstaben vergessen habe, kam das Geld zurück.

Die müssen ja sowohl Name als auch Kontonummer und Bankleitzahl richtig (falsch) eingetippt haben.
Das muss wenn ein großes Versehen sein. Dann stellt sich aber die Frage, woher die die korrekten Kontodaten haben. Erraten kann man alle diese Angaben ohne Fehler wohl schwer...

lufkin
09.10.2007, 21:48
Geh zur Bank und sage denen das du ne Überweisung erhalten hast, die du dir nicht erklären kannst.
Die nehmen dann Kontakt mit dem Absender der Überweisung auf und fragen da nach...hatte ich auch schon.

Nigigo
09.10.2007, 21:51
Also ich habe schon mal "nur" knapp 100€ überwiesen bekommen ... von irgned jemanden ... habe natürlich nix zu der bank gesagt und auch das geld wurde nie zurück geholt ^^

MacII
09.10.2007, 21:55
@Lufkin
Das wäre sicher eine gute Möglichkeit.
Wenn das Geld aber von einem Gericht oder anderen Behörde angewiesen wurde, ist in dem Zahlungsgrund der Überweisung die zuständige Stelle einschließlich Aktenzeichen enthalten. Man könnte sich also direkt an die Stelle oder zumindest an die auszahlende Kasse wenden, wenn man den Sachverhalt denn wirklich aufklären will.

markus1234
09.10.2007, 22:37
Ich hab mal knapp ein Jahr lang mehrfach 5 Euro am Tag erhalten ... Da muss sich irgendjemand bei ner Spendenaktion verschrieben haben oder jemand hat sich ganz doll und lieb für mich eingesetzt, da ich ja so dringend meinen Flachbildfernseher haben wollte ... Keks beiseite, die Großteil ging dann ans rote Kreuz ;)

mfg,
Markus

F!o
09.10.2007, 22:41
Ach ja, anzunehmen sie können sich das Geld nich zurückholen wenn du es "Ausgegeben" hast, ist falsch, und ziemlich Naiv.

Wenns drauf ankommt wirst es trotzdem zurückerstatten müssen.

Kartonschachtel
09.10.2007, 22:50
Weiss ja nicht, wie das in Deutschland ist, aber hier in der Schweiz gibt´s sowas das nennt sich Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung.

Man ist verpflichtet, obwohl man garnichts gemacht hat, das Geld dem Besitzer zurückzugeben....

linkser
09.10.2007, 23:01
Wenn Kontoinhaber und Kontonummer nicht zusammenpassen, kommt das Geld normalerweise zurück.höre ich immer wieder, in der realität habe ich es aber schon mehrfach erlebt, dass das geld trotzdem ankommt.

könnte es sich vielleicht auch um einen tippfehler handeln? kA was diese zeugengeld ist, aber viell. solltest du auch nur 61,29€ bekommen.

Fu Manchu
09.10.2007, 23:33
...Man ist verpflichtet, obwohl man garnichts gemacht hat, das Geld dem Besitzer zurückzugeben....

Nicht obwohl, sondern weil man nichts gemacht hat istman verpflichtet es zurückzugeben ;).

Kartonschachtel
09.10.2007, 23:46
ja, ok, das präzisiert das ganze ;)

Gotteshand
04.11.2007, 17:03
und was ist inzwischen denn geschehen?

Lordi001
06.11.2007, 02:06
er sitzt schon^^

.mojo
06.11.2007, 08:19
geld abheben, konto schließen, nach russland ziehen.
Dann kannste das Gelb auch behalten, falls es fälschlicherweise überwiesen wurde ;)