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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung an Dritte weitergeben?


Chipsa
29.11.2007, 14:48
Hallo,
was kann eigentlich passieren, wenn ich meine Rechnung an einen Dritten verschicke, wenn ich was verkaufen sollte und er die Garantie haben möchte?
Muss ich die Kundennummer und Rechnungsnummer unleserlich machen oder die Adresse oder was?
Bitte schnell um Hilfe.

schmidmi
29.11.2007, 14:51
Wenn du nichts zu verbergen hast kannst du ihm auch die Rechnung mitschicken.
Wenn allerdings mehrere Artikel drauf stehen solltest du nur eine Kopie mitschicken.

Chipsa
29.11.2007, 14:55
Heißt es, der andere kann nichts mit der Rechnung anstellen? Bzw über mich Sachen bestellen?

Kartonschachtel
29.11.2007, 15:01
Naja, wie auch? Solange du nicht dein Kundenkonto-Passwort, deine E-Banking Daten :D etc . mit auf die Rechnung schreibst, kann ja nichts passieren.

Die Ware muss ja irgendwo hingeschickt werden und auch bezahlt werden....

Chipsa
29.11.2007, 15:09
Auch nicht wenn er telefonisch bestellt?
Die Kontonummer sieht man ja in der Überweisung, da er schließlich das Geld beim Kauf an jemand schicken muss.

Kupfel
29.11.2007, 15:09
damit kann er nun wirklich nichts anstellen. Zu bemerken ist jedoch, dass Garantie nicht übertragbar ist !. Er kann also im Prinzip mit der Rechnung ohnehin nichts anfangen - es sei denn, der Händler ist überaus kulant.

sTeco
29.11.2007, 15:09
ich möchte vllt. auch etwas aus meinem pc verkaufen, angenommen ich verkaufe meine graka auf der rechnung stehen aber noch andere teile, wofür ich ja die rechnung behalten will, was muss ich da machen, dem käufer für die graka nur eine kopie schicken? ist die dann auch "gültig"?

J_M
29.11.2007, 15:15
@ Kupfel: sicher, dass sie sich nicht überträgt?

Kupfel
29.11.2007, 15:17
@sTeco: in dem Fall eben eine Kopie beilegen. Wie schon zuvor erwähnt ist Gewährleistung / Garantie jedoch nicht übertragbar. Nur der ursprüngliche Käufer hat Anspruch auf Gewährleistung / Garantie. Eventluell wickelt es der Händer dennoch ab aber das wäre wie erwähnt reine Kulanz

@J_M: ja, absolut sicher. Gewährleistung ist eine Leistung zwischen Verkäufer und Käufer und ist nicht übertragbar.

J_M
29.11.2007, 15:19
Und Garantie, ist die nicht an den Gegenstand gebunden? Ist ja was gesetzlich verbrieftes und nicht was freiwilliges wie Gewährleistung.

Yorkfield
29.11.2007, 15:23
Deswegen gabs doch bei ebay vor ner Weile die Pflicht seine Privatverkäufe extra als solche zu kennzeichnen damit darauf hingewiesen wird, dass der Verkäufer keine Gewährleistung übernimmt.

@ J_M

Anders rum, Garantie ist freiwillig. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Weiterverkauf ist der neue Besitzer nicht Vertragspartner des Händlers, also kann jener auch keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler geltend machen.

sebko
29.11.2007, 15:23
Nein, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und keine freiwillige Leistung. Bei Elektronik-Artikeln ist die Gewährleistung in den ersten 6 Monaten sehr stark (meist besser als die Garantie), ändert sich aber nach 6 Monaten wegen des Auslaufens der Beweislastumkehr. Wie es mit der Übertragbarkeit steht, kann ich nicht sagen.

Garantie ist eine freiwillie Leistung, und ich würde mal sagen, da kommt es auf die Garantiebestimmungen an. Könnte mich aber nicht erinnern bei einem Hersteller gelesen zu haben, dass sich die Garantie NUR anwenden lässt, wenn der Eigentümer der Ware auch der Käufer war. Hatte mal so einen Fall bei Amazon, das war gar kein Problem.

@ Yorkfield:
Das hat etwas damit zu tun, dass die Garantiebestimmungen im HGB geregelt sind. Diese kommen z. B. zum tragen, wenn Du von nem Händler ein gebrauchtes Auto kaufst. Wenn Du als Privatmann verkaufst, kommen diese Regeln nicht zur Anwendung. Deshalb tust Du gut daran, dass gleich so zu kennzeichnen, damit der Käufer weiß, dass er sich nicht auf die gesetzliche Gewährleistung berufen kann.

beisser01
29.11.2007, 15:24
Wenn ich mir einen 1 Jahr alten Gebrauchtwagen kaufe, habe ich doch auch noch 1 weiteres Jahr Garantie.

sebko
29.11.2007, 15:28
Eben beisser01. So verhielt es sich nämlich auch bei Amazon...

buwwel
29.11.2007, 15:50
wegen der übertragbarkeit: da gibs doch son schreiben was man aufsetzt zur abtrittserklärung, was viele mit der Rechnung mitschicken wenn se was verkaufen

J_M
29.11.2007, 17:37
of topic: @ buwwel: HGW, da hab ich auch mal gewohnt. War ne lustige Zeit!

zum Thema: d.h. Rechnungen die bei Ebay mitgeliefert werden haben gar keine Bedeutung?

buwwel
29.11.2007, 23:51
student gewesen wa?

dogio1979
30.11.2007, 00:45
Und Garantie, ist die nicht an den Gegenstand gebunden? Ist ja was gesetzlich verbrieftes und nicht was freiwilliges wie Gewährleistung.

Es ist genau umgekehrt.
Die Garantie kann von den Herstellern frei gestaltet werden. Ich habe bislang noch in keiner AGB gesehen, dass die garantie bei Veräußerung erlischt. Hingegen habe ich in einer Garantiebedingung gelesen, dass sich die Garantie aufgrund der Veräußerung nicht verlängert, sozusagen nochmal bei null startet.

J_M
30.11.2007, 09:40
@ buwwel: klar!

rmncfs99
31.08.2010, 12:13
Hallo,

doch es gibt eine Firma die in ihren AGBs sagt das wenn man etwas verkauft, sie keinerlei garantie übernehmen. Die firma GREY COMPUTER.

Habe einen Pc gekauft, von jemandem der vor einem Jahr dort einen Pc gekauft hat, mit GARANTIE von 60 Monaten. Jetzt geht das laufwerk nicht mehr, ich habe es eingeschickt, und die frima will nix reparieren, weil sie sagen nur der Kaufer hat garantie.

so ein mist

Dr. Pepper
31.08.2010, 12:50
Garantie ist nicht übertragbar weil sie an die Sache gebunden ist. Das hat mit dem Käufer/Eigentümer nichts zu tun.

Wenn ich mir z.B. einen Fernseher kaufe und der hat 24 Monate Garantie, ich den aber nach 6 Monaten weiterverkaufe, hat der neue Eigentümer noch 18 Monate Garantie gegenüber dem Hersteller. Weil die Garantie kein Vertragsgegenstand zwischen Händler und Käufer ist, sondern eine freiwillige Leistung des Herstellers darstellt.

Ich kenne, außer Autowerken, keine Firma die Produkte für private Endkunden herstellt und die Garantie auf den Erstkäufer einschränkt.

redsector
31.08.2010, 12:58
Garantie ist nicht übertragbar weil sie an die Sache gebunden ist. Das hat mit dem Käufer/Eigentümer nichts zu tun.

öh, das ist unlogisch.

Gerade WEIL sie an die SACHE gebunden ist und nicht an den Erstkäufer, müsste sie übertragbar sein...

Und so kenne ich es im übrigen auch. Garantie ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wenn ein Hersteller Garantieleistungen auf seine Produkte gibt, dann hat er sie auch einzuhalten, völlig egal wem das Produkt zum Zeitpunkt des Schadensfalls gehört.

Dr. Pepper
31.08.2010, 13:05
ok, ich hätte das anders formulieren sollen... was ich meinte ist, dass sie nicht übertragber ist im Sinne von - von Eigentümer zu Eigentümer -. weil sie sowieso immer an der Sache selbst hängt.... Klar soweit? :-)