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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Müllabfuhr Pflicht?


roguelike
29.11.2007, 18:27
Hallo

Weiss jemand, ob Müllabfuhr in Deutschland Pflicht ist? Irgendwie bekomme ich keinen Müll mehr zusammen, seitdem es die gelben Säcke gibt und ich meine Ernährung auf "Plastikessen" bzw Bio umgestellt habe. Irgendwie erscheint mir der Kostenpunkt seit 1,5 Jahren überflüssig. Hab nur eine 40l Tonne und die stell ich auch nur alle 8 Wochen an den Straßenrand. Gibt es keine alternative Entsorgungsöglichkeit? Also offiziell natürlich.

add: ach so, mit den gelben saecken verhaelt es sich aehnlich. sind allenfalls alle 8 wochen mal 1-2. Also nicht dass jemand meint, die gelben saecke sind mit der gebuehr auch schon abgeglichen. ist mir schon klar ;) Altpapier hab ich eine Verwendungsmoeglichkeit, faellt bspw. garnichts mehr an.

Zooth
30.11.2007, 13:22
Jeder Grundstückseigentümer ist gemäß Abfallentsorgungssatzung (§ 3) verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang).

So kenn ich das.

hal9000
30.11.2007, 14:37
in Thüringen besteht die Pflicht, seinen Müll den örtlichen Entsorgern zu überlassen.

roguelike
30.11.2007, 14:48
Hallo.

Erstmal Danke für die Postings. Offensichtlich besteht wohl ein Gesetz, daß die Müllentsorgung einem übergeordnetem Rang innewohnt und dem Schutz des Allgemeinwohls unterliegt. Leider find ich trotz umfangreicher Suche im Internet oder unter "Abfallwirtschaft Niedersachsen", "Abfallsatzung Göttingen" nichts brauchbares, wie bspw. einen Gesetzestext oder ein irgendwie geartetes Amtsblatt.

Ich werde am besten mal mit meinem Müllentsorger sprechen, ob man für solche Fälle mit wenig Müll nicht eine monatliche Entleerung vereinbaren kann...wobei ich irgendwie bereits jetzt schon so eine Vermutung habe ;)

@ Zooth: Interessenshalber frag ich mal nach, woher der §3 stammt.

AvenDexx
30.11.2007, 14:52
@roguelike

Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) (http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg1.htm)

Zooth
30.11.2007, 14:58
Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) und dem Brandenburgischen Abfallgesetz (BbgAbfG) verankert.

Das Zitat ist aus:
Abfallentsorgungssatzung (§ 3)

Stell Dir mal vor was los währe wenn es die Pflicht nicht gäbe. alle würden sparen wollen und den Müll irgendwo entsorgen.