Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autoradio bei Ebay gekauft.Unzufrieden!
highflyer23
16.12.2007, 12:22
Hallo Leute,
Ich habe ein Problem!Ich habe am 06.12.2007 Alpine Cd-Player geholt fürs Auto.Und am Freitag den 14.12.2007 kam die ware an.Leider fehlte bei der Ware ne Kabel(Adapter) musste selber kaufen.Dann waren viele kabeln vom radio zerstört,der Verkäufer hat die kabeln mit klebeband zusammengeklebt.Naja als ich das Radio eingebaut hab funktionierte alles,nach 2-3minuten wurde das Radio voll warm hat gestunken und kamm bisschen rauch raus dann habe ich die sicherung aus geamcht und wieder ausgebaut.was kann ich tun um mein geld wieder zurück zubekommen denn die ware ist schrott und in der Artikel beschreibung steht das die Ware zitat:"das Radio befindet sich in einem Neuwertigen Zustand und wird in Originalverpackung versendet!"
Leute ich brauche eure Hilfe denn ich hab dafür 305€ bezahlt das ist menge geld für so ein schrott.
hier die ware bei ebay :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=160186057646&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=00 6
MFG : HIGHFLYER
Tja, das liebe Ebay...
Beim nächsten Mal würde ich mir lieber etwas mehr Geld sparen und beim örtlichen Händler (nicht beim Blöd-Markt oder so) kaufen. Da kannst du durch bißchen handeln meist fast genauso gute Preise erzielen.
Aber back to Topic
An deiner Stelle würde ich den Verkäufer anschreiben, ihm die Sachlage schildern und das Geld zurückfordern. Setz ihm eine Frist bis wann du das Geld wiederhaben willst, so 5 Tage würde ich sagen. Schreib auch rein, dass du die Ware zurück schickst, sobald du das Geld bekommen hast. Nicht vorher.
Sollte der Verkäufer das Geld nicht wieder rausrücken wollen, geh zur Polizei und stell Strafanzeige. Klingt zwar im ersten Moment hart, aber wenn das Radio als neuwertig angepriesen wurde, dieses aber nicht ist, stellt das einen Betrug dar.
Außerdem hast du Glück, dass der Verkäufer nichts wegen Privatverkauf reingeschrieben hat. Das heißt er muss dir sogar Garantie oder Gewährleistung bieten. (Wie das jetzt genau ist must du mal nachgucken)
Normalerweise muss man das ja extra reinschreiben, dass es sich hier um einen Privatverkaug handelt und man Gewährleistung und so ausschließt.
Also erstmal zu der Sache mit Privatverkauf reinschreiben und Garantie.
Das Gesetz, dass auf Gebrauchtwaren 1 Jahr Garantie gegeben werden muss, gilt nur für ein Verbrauchsgüterkauf, daher für den Kauf eines Endverbrauchers von einem Unternehmer. Da er als privater Verkäufer angemeldet ist, gibt es definitiv keine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Das brauch er auch nicht explizit reinschreiben. Soviel zu den Schlechten Nachrichten.
Die guten sind, dass du mit ihm einen Kaufvertrag hat und er dir die Ware so übereignen muss, wie es im Kaufvertrag, daher in der Auktion drin steht. Tut er das nicht hast du natürlich die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Zunächst musst du ihm eine angemessene Frist, für die Nachbesserung. Sollte diese nicht (erfolgreich) erfolgen, kannst du Zivilrechtlich einen Schadensersatz statt der Leistung einfordern. Allerdings bist du dann vor Gericht natürlich in der Beweispflicht, dass das Gerät bei der Übergabe nicht einwandfrei war. Achso und Anwalt Kosten werden da natürlich auch noch entstehen.
Und das Strafanzeige stellen, wird dir vielleicht außer Genugtuung nicht viel bringen, weil du auf dem Weg nicht dein Geld zurück bekommst. Vereinfacht höchstens den zivilrechtlichen Prozess.
SGE-4EVER
16.12.2007, 13:21
Also ganz ehrlich, hätte ich das Teil erst garnicht eingebaut. Wenn einer schon "neuwertigen Zustand" schreibt, und dann Kabel zusammengeklebt sind... sehr bedenklich. Aber schreib den Verkäufer erstmal an, und wende dich an den Käuferschutz von eBay und hol dir da Rat. Das mit der Gewährleistung bei Privatverkauf ist so richtig, man muss es speziell ausschließen. Aber da musst Du mal im Netz suchen.
Naja, der Verkäufer beschreibt das Gerät als neuwertig, also sollte es das auch sein. Eine Rückgabe ist dann aber meist nur unproblematisch, wenn Du die Lieferung monierst, d.h. das Gerät nicht in Betrieb nimmst. Dass Du das dennoch getan hast legt für den Betrachter nahe, dass Du mit dem Lieferumfang zufrieden warst. Jetzt stehst Du vor dem Problem, dass nicht offensichtlich ist, ob Du das Gerät falsch angeschlossen hast und es dadurch beschädigt wurde oder ob schon bei Lieferung ein Defekt vorlag. Das kannst Du nur durch ein Gutachter klären lassen, der dies untersucht.
An deiner Stelle würde ich den Verkäufer anschreiben, ihm die Sachlage schildern und das Geld zurückfordern. Setz ihm eine Frist bis wann du das Geld wiederhaben willst, so 5 Tage würde ich sagen.
Eine angemessene Zahlungsfrist sind 14 Tage, jedenfalls wenn es um die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche geht. Fünf Tage sind unangemessen kurz, das würde ich als unseriös ignorieren.
Sollte der Verkäufer das Geld nicht wieder rausrücken wollen, geh zur Polizei und stell Strafanzeige. Klingt zwar im ersten Moment hart, aber wenn das Radio als neuwertig angepriesen wurde, dieses aber nicht ist, stellt das einen Betrug dar.
Das schon, nur wie gesagt ist die Beweislage durch die Handlungen des Käufers schwierig. Denn wenn die Ware schon bei Lieferung nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften besaß, dann nehme ich sie nicht in Gebrauch.
Außerdem hast du Glück, dass der Verkäufer nichts wegen Privatverkauf reingeschrieben hat. Das heißt er muss dir sogar Garantie oder Gewährleistung bieten.
Garantie nicht, aber Gewährleistung. Diese greift bei einem Privatverkauf aber auch nur, wenn die Ware bei Übergabe einen Mangel aufwies. Dass dies der Fall ist, muss er als Käufer aber nachweisen, s.o.
Moin,
ich machs kurz, auf das Konto schlechte Erfahrungen verbuchen und beim nächsten Mal Neuware mit Garantie kaufen.
Du kannst natürlich versuchen mit dem Verkäufer KOntakt aufzunehmen und auf sein Goodwill hoffen, die Chancen dafür stehen aber mehr als schlecht.
Denke nicht dass er so dumm ist und kaputte Ware zurücknimmt.
in diesem Sinne
Greetz blueGod
Interessanter wäre es zu wissen, welche Art von Adapter er gekauft hat und wie die Beschädigungen an den Kabeln aussehen. Evtl. sind diese auch nur zusammen gebunden, damit man kein "Kabelsalat" hat. Sind die Kabel beschädigt, so kann der Defekt durch einen Kurzschluss hervorgegangen sein aber auch ein nicht sachgerechter Einbau kann Schuld für den Defekt sein. Es muss nicht immer der Verkäufer der Böse sein!
Vor allen dingen:
"Ich hatte das radio drei jahre in meiner mittelgroßen anlage verbaut ...."
und
"das Radio befindet sich in einem Neuwertigen Zustand..."
*grübel* Widerspruch ?
Aber das "Abrauchen" des Radion kann genausogut durch unsachgemäßen Einbau passiert sein... Dadurch, dass du wohl nichts beweisen kannst, wirst du auf deinem Schaden sitzen bleiben.
floschman
16.12.2007, 13:54
Ich will ja nix sagen aber:
Nirgendwo steht der Satz: "Keine Garantie und keine Rücknahme im Sinne des EU-Rechts" bla bla
Somit würde ich sagen: Er MUSS das Teil zurück nehmen!
Gotteshand
16.12.2007, 13:54
hmm das ist eine heikle sache, wie Zimon geschrieben hat, du mussst halt beweisen koennen dass die ware schon vorher kaputt war, was äußert schwer ist :(
Aber bei einem 300 € Radio wüürde ich zumindest bei elektromarkt vorher vorbeischauen, das ist schon widerspruch in sich wenn er 3 Jahre schon benutzt hat und er schrieb in neuwertigem Zustand :( Tja ich würde sagen aus fehlern lernt man am besten
@Zimon: Neuwertig bei einer gebrauchten Ware muss kein Widerspruch sein. Neuwertige Sache darf lediglich keine Gebrauchsspuren aufweisen, darauf müsste dann aber ohnehin im Anzeigentext hingewiesen werden und DAS wäre dann mit "neuwertig" ein Widerspruch.
Nirgendwo steht der Satz: "Keine Garantie und keine Rücknahme im Sinne des EU-Rechts" bla bla
Somit würde ich sagen: Er MUSS das Teil zurück nehmen!
Nein, muss er nicht. Garantie muss eine Privatperson nicht geben, höchstens Gewährleistung. Bei dieser gibt es aber das oben ausgeführte Problem der Beweislage. Eine Rücknahme muss hingegen explizit gewährt werden, d.h. wenn er diese dem Käufer nicht einräumt, dann muss er auch keine Rücknahme durchführen.
madthebad
16.12.2007, 14:00
tja wie man sieht hat der verkäufer erst 4 bewertungen und der käufer scheint auch nicht sehr erfahren zu sein ;)
also 300€ für ein 3 jahre altes radio?
schon mal bei geizhals nach den aktuellen preisen geschaut?
also ich würde sagen das geld ist futsch.
denn wie schon gesagt kannst du ja auch selber was zerstört haben als du es in betrieb genommen hast.
Alufoliengrille
16.12.2007, 14:02
Wenn das Teil schon ohne Adapter und mit zusammengeklebten Kabeln kommt muss man es halt wieder zurückschicken und nicht auch noch einbauen. Wenn man es doch macht ist man halt selbst schuld, vielleicht hast Du ja auch was falsch angeschlossen ?! Für das Geld hättest Du wahrscheinlich sogar ein neues Modell bekommen, solche Bieter müsste ich auch mal finden ;)
@Zimon: Neuwertig bei einer gebrauchten Ware muss kein Widerspruch sein. Neuwertige Sache darf lediglich keine Gebrauchsspuren aufweisen...
Schon klar, nur... was weist nach 3 Jahren gebrauch keine Spuren auf? Etwas unrealistisch oder?
madthebad
16.12.2007, 14:09
OT - AN ->
naja und den preis hat er sich ja auch selber noch hochgetrieben :rolleyes
musste mir gerade mal die gebots-liste anschauen ...
und hab mich nur an den kopf gefasst ...
naja teures lehrgeld aber ich hoffe doch für dich du hast daraus gelernt.
(achja neu gibts das radio glaub ich für unter 300€ :evillol)
XxJakeBluesxX
16.12.2007, 14:15
Preise Alpine Autoradios mit CD:
fast alle unter 300 Euro... (http://geizhals.at/deutschland/?such=Alpine+CDA&x=0&y=0)
Edit: Nun schaut Euch mal diese Auktion an (http://cgi.ebay.de/Alpine-CDA-9835R-CD-Autoradio-MP3-NEU_W0QQitemZ330195075077QQihZ014QQcategoryZ14259QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZVi ewItem).
Exakt das gleiche Alpine Modell und der bisher einzige Bieter r***e taucht auch in der Gebotsliste der anderen Auktion auf. Ein Schelm der böses dabei denkt... :eek:
Und auch in dieser Auktion für ein Alpine Radio (http://cgi.ebay.de/Alpine-CDA-9812RB-MP3-WMA-CD-Autoradio-m-Fernbedienung_W0QQitemZ170177097877QQihZ007QQcategoryZ14259QQssPageNameZWDVWQQrd Z1QQcmdZViewItem) haben die Bieternamen alle dasselbe Muster (c***2, s***e, usw.). Sehr verdächtig. Da scheint System hinterzustecken...
Soweit ich weiß, muss der Verkäufer das Radio zurücknehmen. Er hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen (Garantie interessiert hier gar nicht). Obwohl das Gerät gebraucht ist, muss er nun 1 oder 2 Jahre (bin mir nicht sicher) Gewährleistung übernehmen. Während dieser Phase muss er innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass das Radio nicht kaputt war. Dies dürfte aber trotz Einbau schwierig für ihn werden.
Man wie oft denn jetzt noch? Die Gewährleistung von einem Jahr für Gebrauchtware gilt nur bei einem Verbrauchsgüterkauf, also bei einem Geschäft zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson. Selbiges gilt auch für die Regelung mit den 6 Monaten. Wer es nicht glaubt kann gerne bei §475 und §476 BGB nachlesen. Und im Profil des Verkäufers steht ganz klar, dass er eine Privatperson ist, somit ist es kein Verbrauchsgüterkauf.
Die einzige Pflicht, die der Verkäufer hat, ist die Ware so zu übergeben, wie es im Vertrag steht. Und wenn der Gläubiger der Meinung ist, es wäre nicht so, dann muss er es vor Gericht beweisen.
@ 16
Die Sternchen dienen dem Käuferschutz. Ist seit einigen Wochen schon so.
schrauber
16.12.2007, 14:32
Du hättest das Radio als Du gesehen hast in was für ein Zustand es ist, auf keinem Fall einbauen sollen.
Ein Beweissicherung mit Bildern und Zeugen machen sollen und sofort mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, die Sachlage schildern und gleichzeitig eBay informieren.
So wird es kaum mehr eindeutig zu beweißen sein, das das Radio durch Deinen eigenen Einbau Schaden genommen hat.
Sieht falls keine Rechtsschutzversicherung hast, nach einem teureren Rechtsstreit aus.
MfG schrauber
du mussst halt beweisen koennen dass die ware schon vorher kaputt war, was äußert schwer ist :(
Genau das meine ich, das ist nicht nur äusserst schwer, das ist in der Praxis nicht möglich!
Der Verkäufer muss nur angeben, dass er das Teil einwandfrei verschickt hat. Der Käufer ist dann im Beweiszwang nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Paketannahme existierte. Da das Radio zusätzlich schon eingebaut wurde (und auch dann erst abgeraucht ist) hat er praktisch keine Möglichkeit mehr diesen Nachweis zu bringen.
Alles in allem mega ärgerlich, aber so ist nunmal die Gesetzlage.
so long...
Soweit ich weiß, muss der Verkäufer das Radio zurücknehmen. Er hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen (Garantie interessiert hier gar nicht). Obwohl das Gerät gebraucht ist, muss er nun 1 oder 2 Jahre (bin mir nicht sicher) Gewährleistung übernehmen.
2 Jahre.
Während dieser Phase muss er innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass das Radio nicht kaputt war. Dies dürfte aber trotz Einbau schwierig für ihn werden.
Ja, erstens ist der Einbau das Problem (Kenntnis des Käufers bez. eines Mangels) und zweitens gilt die Beweislastumkehr nur für Kaufverträge zwischen gewerblichen und privaten Partnern (BGB § 474 ff).
Man wie oft denn jetzt noch? Die Gewährleistung von einem Jahr für Gebrauchtware gilt nur bei einem Verbrauchsgüterkauf,
Mag ja alles sein, laut BGB § 433 ff muss aber bei jedem Vertrag eine Gewähr für die Mangelfreiheit der Sache gegeben werden. Diese verjährt dann eben nach zwei Jahren, wenn dies nicht explizit vom Verkäufer geändert wird.
Du hättest das Radio als Du gesehen hast in was für ein Zustand es ist, auf keinem Fall einbauen sollen.
So ist es.
Schon klar, nur... was weist nach 3 Jahren gebrauch keine Spuren auf? Etwas unrealistisch oder?
Das geht schon. Ich habe alle meine AV-Receiver immer als neuwertig verkaufen können, da sie hinter Glas in einem Schrank waren und lediglich über eine Universalfernbedienung bedient wurden.
Ich will ja darauf nicht rumhacken, aber ein Autoradio hat man nicht in der Vitrine stehen...
Ich will ja darauf nicht rumhacken, ...
Warum tust Du es dann? Die Vitrine war nur als Beispiel für Dich gedacht, damit Du verstehst, dass es durchaus möglich ist, gebrauchte Geräte als neuwertig anzubieten.
War klar das die Frage kommen musste, und dein Erklärung ist müßig, denn mir ist klar was du bezwecken willst, allerdings passt das Beispiel einfach nicht auf den konkreten Fall und hat damit herzlich wenig zu tun.
(meine letzten 2cent)
... und dein Erklärung ist müßig, denn mir ist klar was du bezwecken willst, allerdings passt das Beispiel einfach nicht auf den konkreten Fall ...
Dann verstehe ich noch weniger, was Dein Rumgenörgle hier soll. Auch bei diesem Autoradio ist eine Fernbedienung dabei und man kann Dinge so behandeln, dass sie eben keine Gebrauchsspuren aufweisen. Wenn hier etwas "müßig" ist, so ist es Deine Anmerkung über die Neuwertigkeit, denn sie bringt den Ersteller des Themas aufgrund der versuchten Inbetriebnahme rechtlich nicht weiter.
supastar
16.12.2007, 15:31
Ich glaub ich meld mich doch mal bei eBay an. Da gibt es wohl wirklich Bauern, die große Kartoffeln ernten...
Wer sonst zahlt für ein gebrauchtes Radio 300 € und baut es dann noch bei evtl. defekter Lieferung einfach in sein Auto ein?
Edit: Nun schaut Euch mal diese Auktion an (http://cgi.ebay.de/Alpine-CDA-9835R-CD-Autoradio-MP3-NEU_W0QQitemZ330195075077QQihZ014QQcategoryZ14259QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZVi ewItem).
Exakt das gleiche Alpine Modell und der bisher einzige Bieter r***e taucht auch in der Gebotsliste der anderen Auktion auf. Ein Schelm der böses dabei denkt... :eek:
Ich glaube du deutest das gerade falsch herum, genau das sagt eigentlich aus, dass r***e NICHT der Verkäufer sein kann und den Preis treiben will, sondern beim letzten Mal unterlegen war und jetzt nochmal auf eine neue Auktion geboten hat.
Schade, Preistreiberei wäre eigentlich der einzigeelegante Ausweg gewesen.
Und wenn man es mal so sieht, wenn du es tatsächlich falsch angeschlossen hast? Und es war in Ordnung? Wenn es kurz funktioniert hat, dann zum rauchen angefangen hat (!!!) deutet es für mich eigentlich darauf hin, dass es ok war und von deinem Auto gekillt wurde.
braintrust
16.12.2007, 19:00
der hat ja schon rechtschreibfehler in der artikelbeschreibung...da kauft man doch nicht ;)
Alufoliengrille
16.12.2007, 19:05
Ich bin mir auch garnicht so sicher ob der gekaufte Adapter überhaupt richtig belegt war. Die sind nämlich auch wenn sie so passen nicht unbedingt genauso belegt wie das Radio.
Heretic Novalis
16.12.2007, 19:15
@27
wobei man für 50€ weniger ein nachfolgemodell mit gleichwertiger/mehr leistung neu bekommen hätte. aber manche lernens halt nur auf die harte tour...
porn()pole
16.12.2007, 20:07
In Zeiten von paypal sollte sowas ohnehin nicht mehr passieren ... ab einem gewissen Artikelwert (der bei mir nicht niedrig genug sein kann) sichert man sich halt ab oder fliegt auf die Fresse! :rolleyes
supastar
16.12.2007, 20:14
Auf Paypal kann man sich aber auch nicht verlassen... zumindest vom hörensagenlesen...
someoneatsome
16.12.2007, 20:25
Ich weiss ja nicht...irgendwie ist das merkwürdig:
- ein eBayer mit nur 4 Bewertungen
- ein Autoradio, das mit zusammengeklebten (zerstörten) Kabeln und ohne Adapter kommt
- Radio defekt
==> Hehlerware?!
Also ich würde auf jeden Fall zur Polizei gehen und fragen, was du nun tun sollst. Die werden sich bestimmt freuen, dass du Interesse an diesem Thema zeigst und dir gerne Auskunft geben. (Mir wurde 2 Mal ein Autoradio geklaut, Becker Indianapolis...sauteuer x( )
Quickmick07
17.12.2007, 12:09
Hm, ich will ja keinem zu Nahe treten, aber ich würde es auch nicht zurücknehmen.
a) 3 Jahre Benutzung und neuwertiger Zustand schließt sich nicht aus. Mein Radio ist ist 2 Jahre und hat keinen Kratzer oder sonstwas - ist also in einem neuwertigen Zustand, jedoch nicht "fast neu" das ist eine Ausdruckssache.
b) Wir können zwar nicht sehen welche Kabel geklebt wurden, aber das ist bei Autoradios völlig normal. Bei VW der älteren Generation musste man Dauerplus und geschaltetes Plus vertauschen, damit die Einstellungen erhalten bleiben. Bei Fiat muss man teilweise beide Plus auf den Dauerpol zusammenführen, weil es kein geschaltetes Plus vom Zündschloss gibt, d.h. man dreht den Schlüssel rum, und es passiert nichts.
c) Wenn ich ein Radio funktionierend ausbaue, es funzt, und der Käufer auch noch in einem Forum schreibt, dass es 3 min. lief, würde dem Käufer kein Gericht der Welt Recht geben.
@ someoneatsome
der Gedanke ist mir auch schon gekommen. Aber dann ist das ganze schon richtig organisiert, wenn sogar die OVP geklaut wird *g*
schillijo
17.12.2007, 12:24
bist Du sicher, das Du das Radio nicht versehentlich falsch angeschlossen hast? Das hat sich nämlich schnell mal.:evillol
ryan_blackdrago
17.12.2007, 12:48
Eine solche Kabelkonstruktion nicht nachprüfen => selbst schuld
nicht prüfen, ob eine korrekte Sicherung verbaut ist => selbst schuld
Für Transportschäden kann der Verkäufer auch nicht belangt werden => Gefahrenübergang ging durch den Versand auf das Versandunternehmen über