Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geblitzt bei Rot - Gibts da auch eine Toleranz?
Hallo,
bin am 21. Dezember leider bei Rot geblitzt worden, die Ampel ist kurz bevor ich drübergefahren bin auf Rot gesprungen. Habe leider völlig vergessen, dass da ein Blitzer steht.
Wie die Strafen aussehen weiß ich: Bei unter 1 Sek. Rotphase 50€ und 3 Punkte, bei mehr als 1 Sek. Rotphase 125€, 4 Punkte und 1 Monat Lappen weg. (Etwas übertrieben wie ich finde und das sag ich nicht nur, weil ich Betroffener bin)
Mich würde aber mal interessieren, ob es hier auch eine Art Toleranz gibt, denn der Blitzer löst ja bestimmt nicht direkt nach dem Überfahren der Linie aus. Dementsprechend entsteht ja eine Verzögerung. Und bei diesem mickrigen Zeitfenster, können 0,3 Sek. ja schon einen gewaltigen Unterschied machen.
Danke schonmal und ja, ich fahr in Zukunft ordentlicher. :p
Firestorm-
14.01.2008, 19:39
Meines Wissens gibts da keine Toleranzen, die dir irgendwie im positiven helfen könnten. Es handelt sich da maximal um ein oder zwei Zehntel Sekunden... Würdest du sagen, dass du unter einer Sekunde liegst? Bist noch Probezeit?
die reaktionszeit liegt unter 0,1sek.
ich habs auch mal versucht dagegen anzukommen, wurd leider nichts.
es gibt keine Toleranz dort.
Probezeit bin ich nicht mehr, ist trotzdem sehr ärgerlich. :(
Na gut, kann ich nur warten und gucken was dabei rauskommt.
Warum sollte es denn Toleranzen geben?
Die ist ja durch die Orangephase gegeben. o_O
Die neuen Strafen für Überschreitung von Rotlicht sind allerdings sehr happig, muss ich zugeben.
Naja, ich bin der Meinung, der Blitzer blitzt nicht sofort wenn ich über die Linie fahre, sondern etwas verzögert und das müsste ja eventuell abgezogen werden, da ja hier eine eindeutige Verzögerung entsteht. Wenn der Blitzer erst auslöst, wenn ich schon eine Wagenlänge hinter der Ampel bin, dann verfälscht das ja das Ergebnis, weil ja dann logischwerise schon länger Rot ist.
Aber gut es gibt keine Toleranz, daher ist das sowieso irrelevant.
LostH~Tommy
14.01.2008, 22:03
Was mal funktioniert hat (nicht bei mir ;)), Du holst Dir von Deinem Chef eine schriftliche Bestätigung, dass Du auf Deinen Führerschein angewiesen bist und eventuell, wird die Strafe nur gemindert (kein Fahrverbot, eher Geldbuße).
Was jedoch nichts daran hindert, dass Du schuld bist, egal ob rosarot oder tiefes Rot. Das Gelb in der Ampel weißt Dich als Autofahrer daraufhin, dass hier mit Achtung zu reagieren ist.
Sicherlich kann es mal passieren, keine Frage. Aber es gibt Dörfer und Städte, wo die Fußgängerampel innerhalb von Bruchteilen auf "grün" schaltet, nachdem die Ampel für die Autofahrer gerade von Gelb auf Rot umspringt und da ist ein Unfall vorprogrammiert.
Das funktioniert leider nicht mehr.
Höchstens darfst du dir aussuchen wann das Fahrverbot in Kraft tritt, aber ansonsten hast du wenige Chancen.
kennyalive
14.01.2008, 22:12
die reaktionszeit liegt unter 0,1sek.
Wo hast du denn das her?
Aus dem Gedächtnis hätte ich auf eine Toleranzzeit von 0,9 Sekunden getippt.
Hier steht etwas von einer Sekunde: http://www.burhoff.de/rspr/texte/f_00036.htm
Firestorm-
14.01.2008, 22:16
Der Text ist schon etwas älter... Ich glaube da hat sich einiges getan in der Radartechnik. Die Gesetzeslage steht leider auch nicht still...
Wo hast du denn das her?
aus meinen Protokoll, welches meinen Anwalt zugeschickt wurde in dem Verfahren.
hat auch nen Grund warum immer 2 Streifen auf der Straße sind. diese ermitteln die Geschwindigkeit innerhalb der Abstände, welche einen Toleranzbereich von unter 0,1sek haben, und somit finden se raus wie schnell du gefahren bist und somit wissen se wie lang die "Rotzeit" her ist, denn der Abstand zur Ampel wird auch gemessen.
es ist egal, ob du dann 50 oder 120km/h gefahren bist, das wird nicht angezeigt. ist eben halt das Ermittlungsverfahren
daher habe ich es her. ich schrieb ja schon, habe das ganze schon durch. und zum: dein Chef soll dir was ausschreiben!!! Pustekuchen, das ist wurscht als was du arbeitest, daher auch der Verschleiss an Brummifahrer ;)
kennyalive
15.01.2008, 00:36
Ah, und ich dachte du meinst damit die Reaktionszeit des Fahrers.
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Die "eine Sekunde" wirkt sich wohl nur auf das Strafmaß aus.
http://www.ra-kotz.de/sekunde.htm
http://www.anwalt-hc.de/rechtsarchiv/ruebers.php?itemid=69&catid=19
LostH~Tommy
15.01.2008, 09:54
@buwwel
Tja, wie ich bereits schrieb, hier hat es geklappt ;)
mr-watson
16.01.2008, 00:15
bin auch über rot bei ner ampel. 0,6 sek. nach rotanzeige. mein anwalt hat mich da rausgeholt. ist aber schon 5 jahre her.
Laut meinem Juraprof kann man tatsächlich einen Vergleich mit den Behörden abschließen.
Mehr Geld für keinen Führerscheinentzug.
Eine Zeitliche Toleranz gibt es glaublich nicht, wo du zum stehen gekommen bist (falls du gebremst hast). Sprich ob du im Gefahrenbereich stehst, oder nicht. Darum sind die Beiden Streifen auch weiterauseinander wie bei einem Geschwindigkeitsblitzer. Die Geschwindigkeit lässt sich aber beim Durchfahren von beiden dennoch ermittelen.
Hallo,
bin am 21. Dezember leider bei Rot geblitzt worden, die Ampel ist kurz bevor ich drübergefahren bin auf Rot gesprungen. Habe leider völlig vergessen, dass da ein Blitzer steht.
Hört sich irgendwie so an, als wäre es dir Egal gewesen wenn da kein Blitzer gestanden hätte...
Warum hab ich bei so Aussagen immer das Gefühl das die Leute denn Sinn der Gelbphase nicht ganz verstanden haben...
Laut meinem Juraprof kann man tatsächlich einen Vergleich mit den Behörden abschließen.
Mehr Geld für keinen Führerscheinentzug.
Sowas gibt es eigentlicht nicht, da jede Zahlung ein Schuldeingeständnis ist, und du damit alle Strafen zu tragen hast.
Würde es sowas geben, würden Reiche ihren Lappen ja nie verlieren.
@übermir: Jace meint wohl Bestechung. ;) :D
Laut meinem Juraprof kann man tatsächlich einen Vergleich mit den Behörden abschließen.
Mehr Geld für keinen Führerscheinentzug.
Korrekt!
Es sollte allerdings nebenbei Erwähnung finden, dass dies nur ein Mal funktioniert. ;)
Bei einem (oder gar mehreren) weiteren Vergehen ist man dannauf jeden Fall fällig.
Mal ein Update:
Habe heute Post erhalten und dort steht drinne:
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage:
§37 Abs. 2, §49 StVO, §24 StVG; 132 BKat
132 BKat heisst doch kein Fahrverbot, oder? Laut meiner Recherche bei Google gibts Fahrverbot erst ab 132.1 BKat.
Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist, bekommst du keinen Entzug der Fahrerlaubniss.
Richtig, 132 BKat ist der normale Verstoß ohne Fahrverbot.
Na dann hab ich wohl nochmal Glück gehabt. War auf jeden Fall eine Lehre.
Olympiaki
03.01.2009, 20:48
Hallo,
bin heute gefahren und geblitzt worden.
Habe die Orangephase rechtzeitig gesehen, habe auch gebremst, die Strasse war sehr glatt, allerdings ist mein Wagen genau auf der ersten Blitzerlinie die direkt nach der Haltelinie kommt zu stehen gekommen. Wie das Glück so mitspielt hat der Blitzer zweimal geblitzt. Gibt es da eine Toleranz
Danke im voraus für Antworten
Wenn du auf den 2 Fotos am gleichen Fleck stehst, wird wohl voraussichtlich nix kommen.
Is mir auch schon 1-2 passiert, habs zu gut gemeint und bin langsam losgerollt und über die Linie gekommen, und dann hat es 2 mal geblitzt.
... kling zwar komisch, aber noch Glück gehabt, seit 1.1. gelten neue Sätze.
90 € direkt, nach einer Sekunde Rot 200 € (mit Gefährdung 200 bei weniger als einer Sek. Rot, darüber sind es dann schon 320 €) - und der Führerschein will trotzdem noch abgegeben werden.
Heretic Novalis
07.01.2009, 13:12
Irgendwie noch zuwenig.
Oder zuviel, wenn man an manche Einkommensklassen denkt.
Warum macht man sowas nicht auf Tagessatzbasis?
320€ für einen, der 1000€ im Monat verdient, sind heftig ... und für irgendeinen Geschäftsmann mit nem dicken Auto und nem Jahreseinkommen im 6stelligen Bereich sinds "Peanuts" ...
Sowas ist zwar wünschenswert, wird aber in Deutschland wohl nicht so leicht umsetzbar sein ;)
Robby655
12.01.2009, 00:12
Ich hab mal gehoert das man bei rot fahern darf, wenn man dafuer eine Vollbremsung machen musste um noch zum stehen zu kommen
ja dafür hats ja die gelbphase, nich wahr?
Hexor Reynolds
15.01.2009, 18:17
Ich hab mal gehoert das man bei rot fahern darf, wenn man dafuer eine Vollbremsung machen musste um noch zum stehen zu kommen
Für was gibt es denn eine Vollbremsung? Ich glaube nicht an deine Theorie.
Wurde heute auch geblitzt allerdings war der Notarzt neben mir gesessen und aufm
Dach war Blaulicht :evillol