Gewährleistungweitergabe an Dritte und Gewährleistungsfall vom Asus Mainboard

ms9969

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März 2008
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Hallo,

ich habe bei einem ebay verkäufer (privat) ein Asus Mainboard (gebraucht) 105,00€ mit ürsprünglicher Kaufrechnung vom Händler über 39,00€ für auch eingebrauchtes
Mainboard mit 1 jähriger Gewährleistung erworden, nun trat ein Fehler auf und ich reklamiertes dieses Board beim Händler und sandte es ihm zu. Dieser Händler
sandte es nach seinen Aussagen an seinen Distributor ein und dieser hätte ihm
eine Gutschrift erstellt, da dieses Mainboard nicht mehr lieferbar ist. Der Händler
will mir aber nur den urspünglichen Kaufpreis der Rechnung von 39,00€ erstatten,
und keinen Ersatz liefern, weil dies ihm nicht möglich sei. Einen Anspruch auf ein
neues Board hätte ich ja auch, so seine Aussage, da es auch nur als gebrauchtes
Board verkauft worden sei und er den Kaufvertrag zurückabwickeln würde, da dies
ein Stückkauf ? und kein Gattungskauf ? sei. Wer kann mir helfen... ?

Ich möchte eigentlich kein Geld sondern so ein Mainboard, kann ich nicht auf Austausch bestehen ???
 
Zuletzt bearbeitet:
Du möchtest also für ein Board, was gebraucht 39,00€ gekostet hat, nur weil Du soviel gezahlt hast, 105€ haben? Sei froh das der Händler Dir die 39,00€ gibt, das Recht dazu hat er, er ist ja vom Vertrag zurückgetreten und erstattet den ursprünglichen Kaufpreis. Er könnte ja auch noch einen "Nutzungswert" abziehen, das Board hast Du ja benutzt, ist nicht unüblich bei vielen Händlern.
 
Das Ergebnis ist okay. Der Händler hat richtig gehandelt. Du hast keinen Schaden, da du die 39 Euro ja zurück hast. Warum beschwerst du dich also?

Die genannten juristischen Argumentationen sind allerdings alle falsch, auch die des Händlers.
 
Ich möchte ja eigentlich kein Geld sondern das Mainboard, kann ich nicht auf
Austausch oder Ersatzlieferung bestehen ????
 
Nein kannst du nicht.

Grundsätzlich hat der Kunde das Recht im Fall von einem Sachmängel auf Reparatur oder Austausch zu bestehen.

Der Händler kann dieses Recht aber einschränken, wenn der Wunsch des Kunden mit einem unverhältnismäßig hohen Mehraufwand verbunden ist, bzw. wenn dem Wunsch nicht entsprochen werden kann.

Dein Mainboard wird nicht mehr hergestellt, daher kann der Händler dir kein neues geben, selbst wenn er wollte.

Geld zurück ist also vollkommen OK.

Warum man ein Mainboard das neu ca. 40 EUR kostet für 105 gebraucht ersteigert muss man nicht nachvollziehen können oder?

Greetz
Ganzir
 
Um welches Mainboard handelt es sich eigentlich genau?
 
Hallo,

ich habe es von einem privaten ebay-verkäufer für 105e gakuft, dieser hattes
ein paar Monate vorher für 39€ bei hood von einem händler auch schon
als gebrauchtes Board erstanden - Ladenpreis für das Board lag letztes Jahr
bei ca. 150,00€
 
Die genaue Bezeichnung des Boards ist Asus M2N32WS PRO
 
also ganz kurz und knapp:

nimm die 39 € und bestell dir ein billiges für das Geld bei Alternate oder so .... das haste es neu und bekommst auch 2 Jahre deine Garantie

denn der Urverkäufer bei Hood muss, da er ein Händler ist, entweder dir das Board austauschen ODER dir das Geld zurück geben. Wenn er ersteres nicht KANN/WILL, musst du das akzeptieren. Er hat eben die Geld-zurück-Methode gewählt.

mfg

ps. in eigener Sache: Da hat der, von dem du das Board bekommen hast, aber ganz schön verdient daran :evillol: 150 % Gewinn ....
 
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