Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermieter will Wohnungsschlüssel behalten
hummerfisch
14.04.2008, 11:58
Hi,
hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen. Ich ziehe zum 01.05.08 in eine neue Wohnung. Der Vermieter dort hat mir am Samstag 2 Wohnungsschlüssel gegeben. Den dritten will er unbedingt behalten, für alle Fälle, so seine Begründung. Darf er das überhaupt? Da kann er ja jederzeit in meiner Wohnung rein und rausspazieren. Zudem wohnt er im gleichen Haus, ist ein privater Vermieter. Könnte ich zur Not das Schloß an meiner Haustür auswechseln lassen? Oder muß ich mich damit abfinden?
Wäre nett, wenn sich jemand mit der Materie auskennen würde und mir weiterhelfen kann.
Danke schonmal.:)
Moin,
nein, darf er nicht!
Du kannst Ihm einen Schlüssel überlassen, musst Du aber nicht. Das Schloß könntest Du auch ausbauen.
http://www.gutefrage.net/frage/darf-ein-vermieter-einen-reserveschluessel-behalten-oder
Mfg
hummerfisch
14.04.2008, 12:07
Ahh, schön Danke. Dann werde ich ihn Morgen ansprechen. Dein Link ist super.:)
Kann dann geclosed werden.
Moin,
bessere Quelle: http://www.immothek24.de/index1106.html?/Mietrecht_spezial/schluessel_1.html
Mit der ist es förmlicher. :D
Mfg
PS: Viel Spaß mit der neuen Bude. ;)
DragonIce
14.04.2008, 12:10
Also,
der Vermieter darf den Schlüssel nicht behalten.
Du kannst, wie erwähnt, ihm den überlassen.
Schloß ausbauen darfst du auch, allerdings musst du das Schloss aufbewahren, da es der Eigentum des Vermieters ist!
Da dir in diesem Falle keine Einschränkung der Bewohnbarkeit vorliegt,kann man auch nicht auf Mietminderung plädieren ;)
Jedoch kannst du nach mehrfacher Abmahnung das Mietverhältnis fristlos kündigen!
hummerfisch
14.04.2008, 12:11
Jedoch kannst du nach mehrfacher Abmahnung das Mietverhältnis fristlos kündigen!
Nee, das will ich ja gar nicht. Die Wohnung ist nämlich echt klasse. Vielen Dank nochmals, ihr habt mir sehr geholfen.:)
DragonIce
14.04.2008, 12:22
Das war mir schon klar.
Ich wollte dich lediglich über deine Rechte in Kenntnis setzen ;)
Den dritten will er unbedingt behalten, für alle Fälle, so seine Begründung.
Manchmal kommen Privatvermieter aber auch echt auf lustige Ideen- für alle Fälle:D.
Gibt bestimmt auch welche, die ok sind. Aber seit meiner letzten Wohnungssuche sind mir größere Verwaltungen irgendwie lieber geworden.
[Stephan]
14.04.2008, 15:54
Unser Vermieter ist auch ein komischer Vogel. Da mein Onkel einen Schlüsseldienst hat, haben wir das wirklich unsichere Schloss damals direkt gegen ein neues, sicheres Schloss ausgetauscht!
Irgendwann gab es einen Fall, in dem der Vermieter bzw ein Mechaniker in die Wohnung musste. Pecht gehabt! Der Vermieter rief an und meldete, dass er gar nicht in unsere Wohnung bekommen sei, da wir ja das Schloss ausgetauscht haben.
Da er aber wusste, dass das unser gutes Recht ist, hat er nichts weiter dazu gesagt.
Das mal als Beispiel 'aus dem Leben'. Es kann schon sinnvoll sein, das Schloss auszutauschen. In Deinem Fall wäre ich mir nämlich nicht sicher, dass der Vermieter nicht doch noch einen Schlüssel nachmachen lässt und Dir den angeblich 3. und letzten verbleibenden Schlüssel aushändigt!
Bullayer
14.04.2008, 15:54
Wie willst du verhindern, dass sich dein Vermieter den Schlüssel hat nachmachen lassen?
Am Besten neues Schloß einbauen, davon hat er bestimmt keinen Schlüssel. Das alte Schloß kannste beim Auszug wieder einsetzen.
[Stephan]
14.04.2008, 16:04
(...) kannste (...)
Öhm, Du musst...! ...bei Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Damit muss auch das alte Schloss wieder eingebaut werden. Es sei denn, das wird anderes vereinbart und im Übergabeprotokoll entsprechend dokumentiert!
Das mit dem neuen Schloss scheint die einzig sichere Methode in deinem Fall denke ich, weil wenn der so ein Sturkopf ist, dann wird der zum Schlüsseldienst rennen und sich den 4. machen lassen und dir den "dritten und letzten" übergeben
Lomoch
Bullayer
14.04.2008, 16:20
@[Stephan]: Richtig. MUSS, nicht KANN.
7H3 N4C3R
14.04.2008, 16:28
Dringt der Vermieter dennoch ohne dein Einverständnis mit Schlüssel in die Wohnung ein, begeht er Hausfriedensbruch nach §123 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html). Ohne Schlüssel wäre es sogar Einbruch, wenn nicht Gefahr im Verzug ist.
Edit: Nachweisen muss man es natürlich erstmal. Ging mir nur um die Sache an sich.
Bullayer
14.04.2008, 16:36
[Klugsch***] Gefahr im Verzug [/Klugsch***]
Das Betreten der Wohnung mit nem Schlüssel musst du dem Vermieter erst mal nachweisen. Der lässt sich bestimmt nicht auf frischer Tat ertappen. Das der Vermieter hier nen Schlüssel behalten möchte bleibt nur der Austausch des Schließzylinders, alles andere ist Blödsinn.
$co®pion
14.04.2008, 16:46
Wenn man in eine neue Wohnung zieht IMMER Schloss austauschen.
(Wer weiß wieviele Kopien die Vormieter oder sonst wer haben)
Bullayer
14.04.2008, 16:58
Jepp, ein neuer Schließzylinder kostet nicht die Welt und ist im Handumdrehen eingebaut.
hummerfisch
14.04.2008, 17:00
Alles klar, danke nochmals an Alle. Thema ist geklärt. Bitte closen.;)