Kündigung Ihres Internet-Zugangs

S1lverSurf3r

Lt. Junior Grade
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Feb. 2003
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453
Habe eben folgendes Schreiben von 1 und 1 erhalten.

Sehr geehrter Herr xxxx,

sie nutzen einen 1 &1 DSL Internetzugangstarif, der die Nutzung mit bis zu 768 kbits/s zugelassen ist.

wir haben festgestellt, dass Ihre monatliche Nutzung über der theoretischen möglichen Verbrauchswerten liegen, beispielsweise mehr als 24 Stunden pro Tag.

Wir kündigen Ihnen hiermit Ihre DSL-Zugang fristgerecht gemäß Punkt 7.3 und Punkt 7.4 unser AGB.

Sollten Sie Domains........

Wenn Sie fragen.....

MFG

1&1 Internet AG.

Frage mich nun wie das sein kann!!
Ich sauge zwar an die 200 GB im Monat bin mir aber nicht bewußt das ich jemals mit mehr als 96 kb gezogen habe.
Hat einer von euch vielleicht ähnliche Erfahrungen??

Besonders gut finde ich das Bespiel mit den mehr als 24 Stunden pro Tag. Frage mich wie das gehen soll. Vielleicht gab es bei mir zuhause eine Zeitverschiebung! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich freut es mich schon ein wenig. Da solche User wie du dafür sorgen das die Kosten für DSL schön hoch bleiben.
Mal eine frage was macht man mit 200 GB Video, Musik usw. ?? Das kann doch kein Mensch verarbeiten. Oder gehst du nicht arbeiten(bzw Schule) und schlafen tust du wohl auch nicht.

Anderseits gesehen sind die Provider selber schuld wenn sie eine Flatrate anbieten und die Kunden sie voll ausnutzen.


cu

MeyerSchulze
 
Hast Du einem Kollegen Deine Zugangsdaten mal gegeben und der saugt auch? Oder machst Du viel File Sharing? Es wird immer up und download berechnet. Hast Du mehrere Rechner im Netz? Es steht, das Du z.B. mehr als 24 Stunden täglich online bist, wie sollte das gehen? Würde mal eine Anfrage machen.

Auszug der AGB von 1 & 1:
http://adsl.einsundeins.com/index.php?&srcArea=ln&page=agb

Nutzung

8.1 Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des 1&1 Internet-Zugangs auf bis zu 768 kbit/s beschränkt. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von 1&1 bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den 1&1 Internet-Zugang nutzt.
 
Hätte vielleicht noch hinzufügen sollen das der Internetanschluss unserer ganzen WG zur verfügung steht.
 
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