Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anzeige wegen Datenveränderung
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Meine Freundin hat den Account einer anderen Person bei MySapce gehackt und in ihrem Namen mit anderen Leuten geschrieben und den Account anschließend gelöscht. Nun ist die Person zur Polizei gegangen und Anzeige gegen Unbekannt gemacht. Durch die IP und recherchen beim Anbieter, hat meine Freundin nun eine Vorladung von der Polizei wegen Datenveränderung bekommen. Weiss jemand vielleicht was auf sie zukommen könnte, sie hat sich noch nie was zu Schulden kommen lassen und auch noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt, doch wie man so im Internet nachliest, stehen auf Datenveränderung Freiheits und Geldstrafen. Jedoch kann ich mir nicht vorstellen das bei so einem "kleinen" vergehen, sowas in Kraft tritt. Kennt sich wer damit aus? DANKE
Lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung wegen extremer Dummheit:D
Mit ner Geldstrafe muss sie aufjedenfall rechnen...
Ist die Vorladung von der Polizei selbst oder der StA ???
Drachton
03.07.2008, 10:40
Erstmal hat sie gegen §202a - Ausspähen von Daten - verstoßen, in dem sie sich rechtswidrig Zugang zu fremden Daten verschafft hat.
-> Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Durch das löschen des MySpace Accounts hat sie weiterhin gegen §303a - Datenveränderung - verstoßen
-> Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Ich muss hier leider Baumnarr zustimmen ...
Entweder wirds ne höhere Geldstrafe, da noch nicht mit Gesetz in Kontakt getreten, bzw. Freiheitsstrafe auf Bewährung mit Geldstrafe. Eine Freiheitsstrafe wäre meiner Ansicht nach unangebracht, da MySpace glaube ich Profile wiederherstellen kann und keine "geheimen Daten" in Betracht gezogen wurden.
Wer aber solch einen Mist verzapft, dem gehörts leider auch nicht anders
Jedoch kann ich mir nicht vorstellen das bei so einem "kleinen" vergehen, sowas in Kraft tritt
Die Gesetze sind da um Fälle gleichwertig vergleichbar machen zu können. In wie weit hier das Strafmaß angewendet wird, obliegt dem Richter. Such am besten mal nach bisher gesprochenen Urteilen in ähnlichen Fällen, dann kann man schon sehen was deine Freundin erwartet. Eigl. wird fast immer mit ähnlichen, bisher abhandelten Fällen verglichen, und das Strafmaß hierhin angepasst.
deathhour
03.07.2008, 10:51
Wenn ich mal so fragen darf wieso hat das deine freundin gemacht? Langeweile? Weil es gehört schon was dazu einen account von einer wild fremden person zu hacken^^, wenn ich meine freundin angucke die weiß ja nochnich ma was der unterschied von Hardware und software ist xD^^.
Nunja ich glaube auch es wird sich bei einer Geldstrafe belassen, evtl hat das opfer schadensersatz recht!
Die Dame fällt ja wohl noch unter Jugendstrafrecht oder?
Freiheitstrafe mit Bewährung fällt imho weg.
Auch eine größere Geldstrafe..
Ich tippe da eher auf Sozialstunden.
AvenDexx
03.07.2008, 11:32
Naja, da kommt es noch immer darauf an, wie alt sie denn ist. Das geht aus dem Ausgangspost nicht hervor.
aggitron
03.07.2008, 11:40
Im schlimmsten Fall: Geldstrafe im niedrigen dreistelligen Bereich an eine gemeinnützige Institution. Eintrag ins Strafregister.
Im Besten Fall: Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit
/edit
alle Angaben ohne Gewähr!
@AvenDexx Deswegen war es ja als Frage formuliert. Ich gehe aber mal stark davon aus.. das durchschnittliche myspace Alter der Privatnutzer kann nicht sehr hoch sein.. und dann muss man schon sehr jugendlich/fullofshit sein, um sowas abzuziehen.
Orangensaft
03.07.2008, 12:21
Ich gehe auch mal von einer Geldstrafe aus, ich hoffe aber das sie nicht all zu niedrig ausfällt.
Sowas macht man nicht und gehört bestraft.
Eine andere Möglichkeit wäre es, sich evtl. sich bei der geschädigten Person zu entschuldigen, vielleicht hat die Person ja ein Herz für Dumme und zieht die Anzeige zurück.
hummerfisch
03.07.2008, 12:29
Sie muß auf jeden Fall har bestraft werden. Ich spreche aus Erfahrung. Kürzlich hat eine unbekannte Person in einem anderen Forum meinen Account (und von anderen Boardies) gehackt und alle meine Beiträge sowie Themen gelöscht. Ich war nicht der einzige dem das so ergangen ist. Selbst der Account einen "Super-Moderators" wurde da gehackt und allerlei Unfug mit betrieben. Das war sehr ärgerlich, da der Admin es immo noch nicht geschafft hat, die Beiträge und Themen wiederherzustellen. Selbst wenn er es schafft, werden viele Themen für immer im Nirvana sein. Für solche Leute habe ich gar kein Verständnis. Sorry.
morphium
03.07.2008, 12:44
@hummerfisch
dann war dein passwort halt zu einfach... selbst schuld sag ich da nur!
hummerfisch
03.07.2008, 12:48
Nene. Ich habe immer längere Passwörter aus Zahlen und Buchstaben. Wie der das geschafft hat, ist mir schleierhaft.:freak
morphium
03.07.2008, 12:53
dann ist/war die boardversion vielleicht nicht mehr ganz aktuell oder der admin hat ein zu leichtes passwort und darüber ist der "hacker" an die md5-werte gekommen... hast mal in einer rainbow-tabelle nach deinem passwort-md5 wert gesucht?
hummerfisch
03.07.2008, 13:01
Ich weiß, das dort auch vbulletin genutzt wird. Welche Version, keine Ahnung. MD5- Werte, was'n das?:freak
Warum sollen die Leute selbst schuld sein, wenn ihre Accs geha(c)kt weden?
Muss man davon ausgehen, dass nur böse Menschen hier rum rennen und unsere Passwörter klauen wollen?
dann war dein passwort halt zu einfach... selbst schuld sag ich da nur!
Sorry das iss Blödsinn... nur weil jemand seine Tür auf lässt oder den Schlüssel im Auto gibt das NIEMANDEM das Recht in eine Wohnung zu gehen oder ein Auto zu klauen...
Ist doch Asozial wie sich die Gesellschaft heutzutage benimmt....
Also ich hoffe deine Freundin bekomm ne schön harte Strafe es soll ihr eine Lehre sein!
Da ich aber ein sehr Sozialer Mensch bin würde ich einfach mal sagen 3 Monate auf Bewährung und 200.-EUR Geldstrafe an das Opfer sowie die Verfahrenskosten zu tragen.
Kommt natürlich auch darauf an WAS sie mit dem Account an Mails schickte (wenns Spam war dann sinds übrigens schon Freiheitsstrafe von bis 5 Jahren :D) und wie Umfangreich der Account war... wenn der/die eigentliche Inhaber/in da wochenlang dran gebastelt hatte ist der Schaden entsprechend höher...
Wenn das Verfahren wirklich wegen Geringfügigkeit eingestellt wird bleibt dem Opfer immer noch der Weg der Privatklage für Schadensersatz.
morphium
03.07.2008, 13:13
wenn dein passwort in einer datenbank gespeichert wird (was bei einem forum ja vorkommen soll ;) ), wird es verschlüsselt... logisch, sonst kann jeder admin der zugriff auf die db hat, dein passwort lesen... hier isses gut erklärt
http://de.wikipedia.org/wiki/Md5#MD5-Hashes
der hacker müsste das ganze jetzt entschlüsseln, das ist jedoch nicht so einfach... und dafür gibts dann die regenbogentabellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Md5#Regenbogentabellen
Sorry das iss Blödsinn... nur weil jemand seine Tür auf lässt oder den Schlüssel im Auto gibt das NIEMANDEM das Recht in eine Wohnung zu gehen oder ein Auto zu klauen...
Ist doch Asozial wie sich die Gesellschaft heutzutage benimmt....
schon mal was von verleitung zum diebstahl gehört? jeder der als passwort ein einfaches wort, sein geburtsdatum oder was ähnlich geistloses nutzt, gehört bestraft!
Sorry ich bin wohl nicht Unmenchlich genug um sowas zu machen :p
Find ich erbärmlich.... ich hab auch schon Brieftaschen mit Geld gefunden und das zu zeiten wo ich kaum Geld für Essen hatte und habs trotzdem abgegeben.... das einzig Dumme daran ist nur wenn irgendein Glied in der Kette sich Asozial verhält weil dann (und nur dann) ist es Dumm gewesen Human zu sein.
Verleitung zum Diebstahl das ich nicht lache.... wurde von nem Ehemaligem Kumpel auch schon versucht zu verleiten und zwar Bauteile ausm Motorradladen wo ich gearbeitet hatte mitgehen zu lassen...
Niemand behauptet, dass ein Dieb nichts illegales macht, nur weil die Tür offen liegt.. oder dass das Mädchen, um das es hier geht, richtig gehandelt hat, nur weil das Passwort zum Account zu einfach war.
Es geht hier um Fahrlässigkeit.
Wenn jemand einkaufen geht und den Schlüssel im Auto stecken lässt, handelt einfach grob fahrlässig.
Da muss er sich einfach nicht wundern, wenn ihm jemand die Karre oder etwas aus der Karre klaut.
In solchen Fällen zahlt ja auch die Versicherung nicht. Neben dem Verbrechen gehört auch Dummheit irgendwie bestraft.
morphium
03.07.2008, 13:59
bin ich nicht der einzige der das so sieht ;)
Orangensaft
03.07.2008, 14:00
Kinder... die geschädigte Person hat aber die "Schlüssel" nicht stecken gelassen.
Ist und bleibt ein Vebrechen! Der Wille zum Vebrechen war da.
Zudem kann so gut wie jedes "menschliche" Passwort geknackt werden, nicht jeder hat ein PW das z.B. "30" Stellen lang ist.
btw: auch das wegfahren mit einem offen stehenden Fahrzeug ist verboten. -.o
Naja Vergesslichkeit ist keine Straftat die man bestrafen muss!
Ich hab schon uffe Straße Autofahrer darauf aufmerksam gemacht das sie ihren Tankdeckel vergessen haben und alles offen ist... Muss ich denn gleich zucker reinschütten nur weil der oder die vergessen hat den Tank zu schliessen?
Eine Straftat ist eine Straftat.. gäbe es keine Straftäter könnten wir Türen unverschlossen lassen... Millionen von Jobs wären unnötig :p Ach wie gut das es Verbrecher gibt *würg*
Nein also echt mal... ich hab auch schonmal mein Schlüssel übe rnacht inne Tür gelassen hier.. meine Nachbarn auch des öfteren... da klingelt man halt und sagt es... und nicht geht rein und räumt heimlich aus was geht...
Dumm ist einzig und allein das es Menschen gibt die anderen Schaden wollen.
SCHÄDLINGE..........
Und diese Schädlinge muss man bekämpfen (besser noch die Ursachen wodurch sie enstehen, das ist effektiver, macht aber kaum jemand... leider).
Das ne Versicherung bei sowas nicht Zahlt iss klar, steht ja auch so im Vertrag ;)
Diebstahlversicherungen gibts ja auch nur weils Diebe gibt :p
Und denen muss man es so schwer wie möglich machen.
Was ich manchmal für Passwörter zu sehen bekomme da schütel ich auch nur den Kopf *G*
Auf einer Seite lautet meines z.b. ******************** und sollte lang genug sein (Alphanumerisch) ;)
Aber wenn meines Ryo heissen würde dann wärs doch nicht meine schuld wenn sich jemand das zunutze macht...
Kurz gesagt: erhöhte sicherheitsmaßnahmen sind bedauerlicherweise nötig, aber nur weil es Menschen gibt welche andere Ausnutzen oder Ausnehmen etc.
Das Schweift zu sehr ab... könnte man glatt nen Thema aufmachen mit dem Titel "Ist es gerecht jemanden zu beklauen nur weil er sich nicht gut genug abgesichert hat oder etwas vergessen hat" :p
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zum Topic:
Selbst wenn ihr das PW gegeben worden wäre hätte die Täterin ja nicht das Recht gehabt eMails in ihrem Namen zu versenden oder gar den Account zu löschen.
Bin ja mal gespannt was in einigen Monaten nun bei der Geschichte rauskommt ;)
mosquito87
03.07.2008, 14:48
wenn dein passwort in einer datenbank gespeichert wird (was bei einem forum ja vorkommen soll ;) ), wird es verschlüsselt... logisch, sonst kann jeder admin der zugriff auf die db hat, dein passwort lesen... hier isses gut erklärt
http://de.wikipedia.org/wiki/Md5#MD5-Hashes
Das ist nicht bei allen Foren so.
Bei Foren, die anbieten, das "vergessene" Passwort per email an den User zu schicken, verschlüsseln das Passwort NICHT in der Datenbank und somit kann JEDER Datenbankadmin das Passwort einsehen.
moep0815
03.07.2008, 15:32
einfach sagen, das du nix sagst und es verläuft im sande... Würde mich wundern wenn da noch was kommt.
die gerichte haben sicherlich was anderes zutun
Die "junge" Dame ist leider schon 29... Und das PW der anderen war wirklich mehr als einfach... Ist nicht jeder dafür verantwortlich seine Daten aussreichend zu schützen? Wenn ich als PW den Namen meines Kindes nehme ist das doch zu einfach für andere Personen Zugriff auf meine Daten zu haben? Ist doch dann schon fahrlässig, finde ich zumindest... Gut ist vielleicht nicht die feine englische Art was sie gemacht hat aber naja... Hintergründe für die Aktion gibt es ja auch, was das Ganze auch nicht entschuldigt, aber meint ihr nicht das die Polizei nix besseres zu tun hat? Zudem sie ja vorher nie straffällig geworden ist...
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Ach ja die Vorladung kam direkt von der Polizei, und es ist auch keine Vernehmung wegen Anschuldigung sondern als Zeugin...
Drachton
03.07.2008, 16:48
Das hat meiner Ansicht nach nichts mit "Polizei hat nix besseres zu tun" zu tun. Eine Anzeige gegen Unbekannt wurde erhoben und deine Freundin als Täter identifiziert. Natürlich wird es zur Anklage kommen, warum sollte es nicht?
Ist doch dann schon fahrlässig, finde ich zumindest
Womöglich war das Kennwort wirklich sehr leicht, ... aber was gibt deiner Freundin das Recht sich einzuloggen? In dem Sinne ist das für mich auch kein "hacken", sondern Passwort erraten oder hat Sie sich bei MySpace oder dem Rechner der geschädigten eingeschleust?
In dem Sinne, dass sie schon 29 ist glaube ich weniger an Sozialstunden, aber da in dem Sinne kein "hack" stattfand auch keine Freiheitsstrafe, auch Bewährung schließe ich demnach aus. Wird wohl ne Geldstrafe bleiben, ob wenig oder viel obliegt dem Richter.
Es wäre mir allerdings peinlich genug hier ertappt worden zu sein ...tzz
Als Zeuge? iss ja witzig... naja solange sie nicht so doof iss und sich selber belastet mit ihrer Aussage :D
Ist nicht jeder dafür verantwortlich seine Daten aussreichend zu schützen?
Ja.
Wenn ich als PW den Namen meines Kindes nehme ist das doch zu einfach für andere Personen Zugriff auf meine Daten zu haben? Ist doch dann schon fahrlässig.
Nein... viele Leute nehmen Namen aus dem Freundes oder Familienkreis oder Geburtsdaten... das ist allgemein bekannt... aber da man ja idr. die Person nicht kennt weis man nicht was für einen Namen oder Datum man nehmen müsste... ergo man müsste es erstmal ausprobieren... das kommt dem paswort erspähen gleich...
Es ist übrigens genauso Illegal sich einzuloggen wenn Du das passwort kennst... wobei das alleine noch nicht soo schlimm ist. Schlimm wird es erst wenn du etwas am account änderst oder emails sendest etc... also etwas ohne genehmigung in ihrem Namen machst. Das ist in etwa so wie wenn Du die PIN der Bankkarte deiner Mutter hättest und ihr die Karte klaust um Geld abzuheben ohne ihre Genehmigung.
meint ihr nicht das die Polizei nix besseres zu tun hat?
Was besseres als Verbrechen aufzuklären?
Z.B.? Vielleicht die Straße Fegen? :D
Nein also doe Polizei hat nunmal JEDEN Kriminellen zu verfolgen... diejenigen die bei einer Straftat erwischt werden meckern dann natürlich das es viel bösere Kriminelle gibt... das ist soweit auch richtig.. aber nur weil jemand noch Krimineller ist gibt es ihm nicht das recht auch Kriminell zu sein... nach dem Motto.. ich hab den Kerl doch nur zusammengeschlagen, der andere Typ da hat jemanden erschossen also lassen sie mich in ruhe.... *G*
Zudem sie ja vorher nie straffällig geworden ist...
Weshalb sie auch keine oder nur eine geringere Strafe zu erwarten haben dürfte ;)
Kann RyoBerlins Post nur vollständig zustimmen.
Ich finde, daß der Knackpunkt das versenden der Mails und vor allem das Account-Löschen ist und bei einer 29jährigen kann man das nicht mal mehr mit kindlicher Unreife erklären.
Ob das Kennwort einfach zu raten war, ist völlig irrelevant: Selbst wenn ich meine Geldbörse offen auf dem Tisch liegen lasse und jemand klaut sie, ist es trotzdem Diebstahl.
Und die Frage, ob die Polizei nicht bessers zu tun hat, finde ich schon hart. Immerhin geht es hier nicht um eine Ordnungswidrigkeit wie falsch parken, sondern um eine Straftat, deren voller Umfang erst noch aufgedeckt werden muss. Immerhin könnten die versendeten Mails ja auch Inhalte gehabt haben, die dem Image der Accountinhaberin schaden.
moep0815
04.07.2008, 12:41
naja sicherlich müssen sie dem nachgehen, aber wenn se nix sagt hat es sich erledigt.
Es besteht kein Öffentliches Interesse die sache zu verfolgen, daher wird es eingestellt.
Beim falschparken siehts da anders aus, da wirste sehr warscheinlich verknackt.
Das ist so auch falsch, sicherlich ist es diebstahl aber die strafe fällt geringer aus.
Ob das Kennwort einfach zu raten war, ist völlig irrelevant: Selbst wenn ich meine Geldbörse offen auf dem Tisch liegen lasse und jemand klaut sie, ist es trotzdem Diebstahl
Gruß Ulf
Jo wenn sie sich nicht selber belastet wird dann wohl der Rechner von wo die IP herstammt (also ihrer?! ;)) von der Polizei mal ebend mitgenommen.
Einer aus der Nachbarschaft hatte auch mal das vergnügen das ihm 2 Rechner weggenommen wurden wegen mist bei eBay den er wohl machte.
Immerhin geht es hier nicht um eine Ordnungswidrigkeit wie falsch parken
Nanana... falsch parken kann extrem gefährlich sein....
z.b. wenn die Feuerwehr auf einmal nicht mehr vorbei kommt und dadurch Menschen stebren (kommt oft genug vor...)
Oder anderen die Sicht behindert wird und dadurch ein Unfall entsteht usw...
Mr. Bolivia
04.07.2008, 22:01
Traurig zu lesen, was manche für eine Ansicht von Gerechtigkeit haben. :rolleyes
Ich kann mich mit RyoBerlin total identifizieren und bin erschrocken über einige Kommentare.
Es wurde schon alles gesagt und ich hoffe, dass die Freundin ihre gerechte Strafe bekommt.
@Mr. Bolivia Nun mal langsam.
Ich glaube niemand hier, hat dem Täter hier die Schuld abgesprochen.. nur eben angemerkt, dass manche Menschen einfach zu leichtsinnig sind und dementsprechend eins auf die Mütze bekommen.
Martin.P
05.07.2008, 01:16
Also bei mir am Rechner loggen sich wohl manchmal Freunde bei mir ein wie z.b. in ICQ, Schuelervz und email. Und speichern das Password. Also könnte ich sie Anzeigen wegen fahrlässigkeit und zu verführung des einlogens wie auch immer?
Wenn die Frage ernst gemeint wäre dann würde ich sagen...
Fahrlssigkeit ist keine Straftat
moep0815
05.07.2008, 09:41
die strafe sieht dann nur n bissel anders aus.
Also bei mir am Rechner loggen sich wohl manchmal Freunde bei mir ein wie z.b. in ICQ, Schuelervz und email. Und speichern das Password. Also könnte ich sie Anzeigen wegen fahrlässigkeit und zu verführung des einlogens wie auch immer :rolleyes?
Falls sich das auf meinen Post bezieht.
Tut mir Leid.. aber geh sterben. Billige Polemiken.. was soll das. Ich habe nirgendwo explizit oder implizit gesagt, dass "eins auf die Mütze bekommen" eine Anzeige bedeuten soll.
Aber schließt ruhig eure Autos und Wohnungen nicht ab.. Und wenn die Versicherung dann nicht zahlen will, schön darauf pochen, dass man ja nichts unrechtes getan hat.
florian.
05.07.2008, 23:33
Aber schließt ruhig eure Autos und Wohnungen nicht ab.. Und wenn die Versicherung dann nicht zahlen will, schön darauf pochen, dass man ja nichts unrechtes getan hat.
Versicherungen und Polizei sind 2 paar schuhe.
Bei der Versicherung steht im Vertrag das sie bei Fahrlässigkeit nicht Zahlen.
Ob die Versicherung Zahlt oder nicht ist der Polizei bei Ihren Ermittlungen egal...
Falls sich das auf meinen Post bezieht.
Tut mir Leid.. aber geh sterben. Billige Polemiken.. was soll das.
Das frage ich mich auch, was Deine billige Polemik soll. Fehlen Dir die Argumemte? Ich fand seinen vergleich jedenfalls passend.
Ich habe nirgendwo explizit oder implizit gesagt, dass "eins auf die Mütze bekommen" eine Anzeige bedeuten soll.
Schlimm genug, daß Du es in Ordnung findest, wenn Fahrlässige geschädigt werden. Immer dran denken: Es geht hier um eine Straftat!
Aber schließt ruhig eure Autos und Wohnungen nicht ab.. Und wenn die Versicherung dann nicht zahlen will, schön darauf pochen, dass man ja nichts unrechtes getan hat.
Und was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun?
Um bei Deinem Beispiel mit der Wohnung zu bleiben: In diesem Fall war die Wohnung abgeschlossen, aber der Schlüssel lag im Blumentopf und die Täterin ist drauf gekommen. Trotzdem ist sie widerrechtlich in die "Wohnung" eingedrungen und das ist und bleibt strafbar.
Nanana... falsch parken kann extrem gefährlich sein....
Unbestritten! Aber es ist keine Strftat.
Aber eine Tat die bestraft wird :D
(nennt sich dann allerdings Ordnungswidrigkeit *G*)
Wenn eine Versicherung bei Fahrlässigkeit nicht zahlt ist das reiner Vertragsbestandteil, dem beide Parteien zugestimmt haben, völlig legitim. Das hat nichts mit öffentlicher Ordnung und staatlicher Pflicht zu tun.
Zumal eine Versicherung kein Wohlfahrtsverein ist. Die sind an Deinem Geld interessiert, an ihrem Wohle, weniger an Deinem. ^^
dass manche Menschen einfach zu leichtsinnig sind und dementsprechend eins auf die Mütze bekommen.
Der Zweck rechtfertigt aber nicht die Mittel. Einbruch und Diebstahl sind strafbar. Es ist eben rechtlich kein Kavaliersdelikt.
Auch der Täterin schadet ein empfindlicher Denkzettel (paar auf die Mütze) mit Sicherheit nichts und kann nachhaltig Wunder bewirken. Das Opfer hat seinen bereits unfreiwillig erhalten und ist gestraft genug.
Ich sehe keinen Grund dies zu tolerieren und das würden eine lapidare Ermahnung bzw. ein Freispruch nun mal implizieren.
@Plyfix Was soll das denn jetzt. Ich habe nur richtig gestellt, dass falls er mich meinte, meinen Post komplett falsch verstanden hat oder, schlimmer, absichtlich etwas hineininterpretiert.
Das frage ich mich auch, was Deine billige Polemik soll. Fehlen Dir die Argumemte? Ich fand seinen vergleich jedenfalls passend.
Nein eben nicht.. Weil der Vergleich darauf abzielt, mir etwas auf sehr veräppelnde Weise zu erklären, dass ich niemals bestritten habe.
Schlimm genug, daß Du es in Ordnung findest, wenn Fahrlässige geschädigt werden. Immer dran denken: Es geht hier um eine Straftat!
Habe ich geschrieben, dass ich das in Ordnung finde? Was soll der Scheiß. Ganz ehrlich.. WOOOO habe ich das geschrieben oder angedetuet?
Und was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun?
Ein Beispiel.. um zu verdeutlichen, dass Menschen fahrlässiges handeln meiner Meinung nach auch gestraft gehört.
Um bei Deinem Beispiel mit der Wohnung zu bleiben: In diesem Fall war die Wohnung abgeschlossen, aber der Schlüssel lag im Blumentopf und die Täterin ist drauf gekommen. Trotzdem ist sie widerrechtlich in die "Wohnung" eingedrungen und das ist und bleibt strafbar.
siehe oben.. ich habe nie bestritten, dass eine Straftat nicht widerrechtlich geschieht, nur weil sie durch Fahrlässigkeit erleichtert wurde. Also bitte. Was sollen diese Argumente?
Unbestritten! Aber es ist keine Strftat.
@Relict Wie schon beschrieben.. Ich habe zu keinem Zeitpunkt ausgesagt, dass Straftaten irgendwie durch eine Fahrlässigkeit, die sie erleichtert, keine Straftaten mehr sind. Das ist nur bei Rechtfertigungsgründen wie Notwehr gegeben.
Tut mir ja Leid, wenn meine Meinung von eurer abweicht.. Ich finde halt, dass Fahrlässigkeit durchaus bestrafenswert ist. Nicht nur bei Fällen, wo man dadurch Unfälle verursacht, sondern eben auch, wenn man selber zu Schaden kommt.
Dass euch so eine Meinung aufregt.. von mir aus.. aber schiebt mir nicht irgendwelche Meinungen unter, die ich gar nicht vertrete.
Habe ich geschrieben, dass ich das in Ordnung finde? Was soll der Scheiß. Ganz ehrlich.. WOOOO habe ich das geschrieben oder angedetuet?
Z. B. in Beitrag 20: "Neben dem Verbrechen gehört auch Dummheit irgendwie bestraft."
Und sogar in diesem Post, wie der nächste Quote belegt:
Ein Beispiel.. um zu verdeutlichen, dass Menschen fahrlässiges handeln meiner Meinung nach auch gestraft gehört.
Und wie schon mal gesagt, geht es hier nicht um Fahrlässigkeit. Der Account war kennwortgeschützt, das Lennwort wurde der Täterin nicht verraten, also keine Fahrlässigkeit.
@Relict Wie schon beschrieben.. Ich habe zu keinem Zeitpunkt ausgesagt, dass Straftaten irgendwie durch eine Fahrlässigkeit, die sie erleichtert, keine Straftaten mehr sind. Das ist nur bei Rechtfertigungsgründen wie Notwehr gegeben.
Aber Du hast mehrmals geschrieben, daß Du Straftaten OK findest, die Fahrlässiogkeit bestrafen. Zumindest kamen Deine Posts offensichtlich bei mehreren anderen Usern so an.
Man sollte in dem OT bereich der Diskussion beachten das es 2 arten von fahrlässigkeit gibt
1. die wo andere schaden nehmen könnten (z.b. offene säureflasche etc)
2. die wo man selber zu schaden kommt (z.b. vergessene schlüssel inder haustür)
Was davon soll nun auf welche art und weise bestraft werden? .......
@Jace
Worauf willst du denn dann hinaus, was willst Du denn?
Das sich beide Handlungen gegenseitig aufheben oder was? Oder gar beide gleich bestraft werden?
Wo soll das hinführen?
Ehm.. hat überhaupt irgendjemand meine Posts gelesen? Ich mach mal ne kleine Zusammenfassung.
Post Nr 1.
Die Dame fällt ja wohl noch unter Jugendstrafrecht oder?
Freiheitstrafe mit Bewährung fällt imho weg.
Auch eine größere Geldstrafe..
Ich tippe da eher auf Sozialstunden.
Noch direkt auf die Anfangsfrage des Threadersteller bezogen.
Post Nr 2.
@AvenDexx Deswegen war es ja als Frage formuliert. Ich gehe aber mal stark davon aus.. das durchschnittliche myspace Alter der Privatnutzer kann nicht sehr hoch sein.. und dann muss man schon sehr jugendlich/fullofshit sein, um sowas abzuziehen.
Bezieht sich noch auf die anfängliche Problematik und hat keinerlei Bezug zu unserem Streitthema.
Dann.. Post Nr 3.
Niemand behauptet, dass ein Dieb nichts illegales macht, nur weil die Tür offen liegt.. oder dass das Mädchen, um das es hier geht, richtig gehandelt hat, nur weil das Passwort zum Account zu einfach war.
Es geht hier um Fahrlässigkeit.
Wenn jemand einkaufen geht und den Schlüssel im Auto stecken lässt, handelt einfach grob fahrlässig.
Da muss er sich einfach nicht wundern, wenn ihm jemand die Karre oder etwas aus der Karre klaut.
In solchen Fällen zahlt ja auch die Versicherung nicht. Neben dem Verbrechen gehört auch Dummheit irgendwie bestraft.
Hier betone ich sogar extra.. Eine Straftat bleibt eine Strafttat, egal ob Fahrlässigkeit sie vereinfacht oder nicht.
Und danach eben, dass ich finde, niemand muss sich wundern, wenn sein Auto geklaut wird, weil er fahrlässig handelt.
Ich sage zu keinem Zeitpunkt, der Autodieb handelt legal oder ich beurteile seine Tat positiv.
Ja. Ich habe geschrieben, dass Dummheit bestraft gehört. Aber ich habe weder was von Verurteilung noch was von Anzeige geschrieben. Bestrafung in dem Sinne war also definitiv nicht strafrechtlich gemeint.
Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Post Nr 4.
@Mr. Bolivia Nun mal langsam.
Ich glaube niemand hier, hat dem Täter hier die Schuld abgesprochen.. nur eben angemerkt, dass manche Menschen einfach zu leichtsinnig sind und dementsprechend eins auf die Mütze bekommen.
auf Mr Bolivias Aussage, dass einige von uns ein verdammt schlechten Sinn für Gerechtigkeit haben.
Da versuche ich auch wieder nur klarzumachen.. Illegale Straftat bleibt illegale Straftat.
Wer fahrlässig handelt, darf sich aber nicht wundern, wenn er beklaut wird oder so.
Dann kommt eben der Post von Martin P wo er sich so wunderbar lächerlich macht. Mit dem Vergleich, dass er Leute verklagen kann, weil sie fahrlässigerweise, ihre Passwörter auf seinem PC hinterlassen.
Ja.. vllt habe ich mich bei der Antwort darauf nicht ganz korrekt verhalten. Aber ich habe das auch nur unter der Voraussetzung gesagt, dass er seinen Post auf mich bezieht. Weil es nunmal eben lächerliche Polemik war. So argumentiert niemand.. und noch schlimmer wirds ja, dass er meine Posts absichtlich fehlgedeutet hat.
Natürlich eben vorausgesetzt, er hat überhaupt mich gemeint.
Also bitte.. ich möchte immer noch gerne wissen, wo ich all meine schrecklichen Dinge geschrieben habe...
@Relict Ich will auch gar nichts hinaus? Straftat gleich Straftat und wird dementsprechend bestraft.
Und wer fahrlässig handelt, darf sich eben nicht wundern, wenn ihm was passiert. Mehr habe ich nie gesagt.. Alles andere waren Fehldeutungen eurerseits.
Was ich will? Ich habe schon mehrfach betont was ich will. Ihr unterstellt mir, dass ich Straftaten legitimieren will, nur weil sie durch Fahrlässigkeit der Opfer vereinfacfht wird. DAs habe ich nie geschrieben und auch nie unterstützt.. und habe ehrlich gesagt auch keine Lust mehr das noch weiter zu betonen, da ihr euch eure Meinungen anscheinend schon gebildet habt und auf den Hinweis, dass man das nie geschrieben hat, kommt nur eine Frage wie "was willst du eigentlich".
@Jace
Na dann ists doch ok. Dann sind wir ja im großen einer Meinung und wir brauchen uns nicht mehr an diesen Dingen aufhalten. Niemand will Dir böses.
Dass auch Dummheit manchmal gestraft gehört habe ich nie widersprochen. Es ging ja nur um das WIE.
Gestraft ist das Opfer ja bereits genug, genau wie derjenige, dessen Auto geklaut wurde und der nun Scherereien hat. Es wird dem Opfer mit Sicherheit eine Lehre sein.
Da diese Aktion allerdings nicht mit einer einladenden offenstehenden Wohnungstür vergleichbar ist, sondern die Tatverdächtige schon mehr kriminelle Energie und gezielten Aufwand erbringen musste, als pure Neugier oder Versehen - eben Vorsatz, trifft die allergrößte Schuld nun mal selbige.
Es ist auch ein Schaden entstanden. Denn sie ist ja nicht nur mit dem herausgefundenen Passwort herein, sondern hat den Account auch bewusst benutzt, missbraucht und Daten verändert. Sie ist eben noch weiter gegangen und hat sich nicht gleich wieder ausgeloggt.
Da ist es egal ob aus Mißgunst, Rache oder sonstwas oder weil das Passwort leicht herauszufinden war. Das rettet nicht.
Und wenn sie Pech hat, bekommt sie noch nen Zivilprozess an den A... Das kann dann richtig teuer werden. Alleine schon die Prozesskosten.
(das erwarte ich aber hier eher nicht, maximal Vergleich)
Sowas geht auch einfach über das noch tolerable Maß hinaus und gehört frühzeitig deutlich geahndet. Die Dame hier scheint kein besonders ausgeprägtes Rechtsempfinden bzw. Anstand zu haben oder ist zumindest gedankenlos über mögliche Schäden und Folgen.
Solche sind aber meist dann auch die lautesten, wenn es sie selber mal trifft.
Unwissenheit hin Dummheit her. Sie muß nun auch die Konsequenzen aufrecht tragen können. Es geht eben immer solange gut, bis es schief geht.
Und wenn wir da einer Meinung sind, umso besser. :)
Jetzt kriegt euch wieder ein, habt euch lieb, Friede, Freude, Eierkuchen :D
Was sagt der Threadersteller überhaupt zur Sachlage? Ist jetzt etwas konsequentes unternommen worden?
Ihr unterstellt mir, dass ich Straftaten legitimieren will, nur weil sie durch Fahrlässigkeit der Opfer vereinfacfht wird. DAs habe ich nie geschrieben und auch nie unterstützt..
Hier unterstellt niemand was, ich habe bereits geschrieben, daß deine Aussagen zuerst so rüberkamen, daß man dies glauben konnte.