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Commodore
- Registriert
- Mai 2002
- Beiträge
- 5.064
Servus Mädels,
ich hab mir nen kleinen Rempler aus Unaufmerksamkeit geleistet. Dabei hat sich beim Vordermann das Heckklappenschloss verabschiedet, weiterer Schaden war (zumindest rein optisch) nicht sichtbar.
Er ist dann mit der vollbesetzten Karre problemlos ca. 80km weit gefahren, technisch kanns also auch nicht wild sein (laut seiner Auskunft kein merkwürdiges Fahrverhalten oder Geräusche oder so).
Nun meint er, ein Gutachten hätte einen Schaden von 2000€ ergeben. Kann das hinhauen oder kann ich das anfechten?
Was für Rechte hab ich denn jetzt eigentlich? Zumindest das Gutachten muss er mir doch schriftlich zukommen lassen, oder?
ich hab mir nen kleinen Rempler aus Unaufmerksamkeit geleistet. Dabei hat sich beim Vordermann das Heckklappenschloss verabschiedet, weiterer Schaden war (zumindest rein optisch) nicht sichtbar.
Er ist dann mit der vollbesetzten Karre problemlos ca. 80km weit gefahren, technisch kanns also auch nicht wild sein (laut seiner Auskunft kein merkwürdiges Fahrverhalten oder Geräusche oder so).
Nun meint er, ein Gutachten hätte einen Schaden von 2000€ ergeben. Kann das hinhauen oder kann ich das anfechten?
Was für Rechte hab ich denn jetzt eigentlich? Zumindest das Gutachten muss er mir doch schriftlich zukommen lassen, oder?