Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ripanleitung legal ?
Blutschlumpf
21.09.2003, 19:43
Hab ne Ripanleitung für DVDs gebastelt. (siehe Sig)
Nun wollte ich mal wissen, ob die in irgendeiner Form illegal ist, denn im ersten Schritt gehe ich ja auf den DVD Decrypter ein, der verschlüsselte DVDs verbotenerweise entschlüsseln kann.
Endurance
21.09.2003, 20:29
Naja, nach dem neuen Urheberrechtsgesetz ist das Umgehen von Kopierschutzmechanismen verboten. Wenn man daher eine Anleitung zu solch einer Aktion ins Netz stellt, könnten das böse Leute als Anstiftung zu einer Straftat ansehen.
Deshalb mein Rat: Entferne mal vorsichtshalber diese Anleitung von deinem Webspace. Solltest Du allerdings einen Webspace im Ausland haben, so gilt das dortige Landesrecht. Also gibt's noch genug Lücken :D.
CU Endurance
Auch Anleitungen zum umgehen von Kopierschutzmechanismen sind nun illegal!
Original erstellt von Endurance
Deshalb mein Rat: Entferne mal vorsichtshalber diese Anleitung von deinem Webspace.
Noch ein Rat: Entferne auch bitte den Link aus Deiner Signatur. Danke! :)
Ciao, Tiguar
Blutschlumpf
22.09.2003, 00:12
Dass eine Anleitung zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen verboten ist, ist mir schon klar. Darum auch der Thread.
Mir ging es mehr darum, ob das in dem Fall auch eine Anleitung zum Umgehen ist.
Wenn ich zwei Worte im letzten Satz wegstreiche, dann geh ich gar nicht auf diese Problematik ein.
Endurance
22.09.2003, 18:05
Wenn Du dich nur mit dem Thema Encoding beschäftigst (also Formatumwandlung), dann ist es legal. Sobald Du aber auch nur Software ansprichst, die zum Umgehen des Kopierschutzes dient, dann kann man diese Anleitung halt auch anders auslegen. Am besten Du schreibst ganz fett rein, dass diese Anleitung nur bei nicht kopierrechtlich geschützten DVD's angewendet werden darf. Die gibt's zwar nicht, aber Du hast es erwähnt und somit kann man Dir damit auch keinen Strick mehr draus drehen.
CU Endurance
P.S.: Oben genanntes basiert natürlich nicht auf Gesetzen sondern auf gesundem Menschenverstand. Da dieser jedoch in Gesetzen nicht immer vertreten ist (vgl. nur $961 BGB), bitte ich auch meine Meinung mit Vorsicht zu genießen.
Blutschlumpf
23.09.2003, 17:26
Habs jetzt kastriert.
Der link bleibt natürlich ;)
Original erstellt von Blutschlumpf
Der link bleibt natürlich ;)
O.K.! :D In der kastrierten Form verweist Du ja auf nichts Illegales mehr. :)
CU, Tiguar
Lightning Rider
24.09.2003, 17:15
Eine kleine Korrektur am Rande : Die Anleitung wäre keine Anstiftung sondern eine Beihilfe .
Blutschlumpf
24.09.2003, 20:11
Was ja sicherlich auch nicht legaler ist
Lightning Rider
24.09.2003, 23:53
Nein , aber es wird immer milder bestraft und oft nicht verfolgt .